Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 4 (24.1.1866)
- Date
- 1866-01-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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77 78 Am 13. November 1844 wurde der Reichstag geschloffen, nachdem bei der Ständetafel durch den Mund Gabriel KlanzälS, Führers der Opposition und Verfechters der Judenemanzipation, ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung ausgesprochen worden war. Seitdem ist die Zeit so weit fortgeschritten, daß weder von einzelnen, den Juden zu gewährenden Konzessionen, noch von einer erziehenden Verbesserung ihrer Lage, sondern lediglich von vollständiger Emanzipation die Rede sein kann. Eine Folge dieses Fortschrittes ist es aber, daß die gebildeteren Juden aus inneren Motiven und ohne Rücksicht auf ihre bürgerliche Stellung die Organisation ihrer Kultusangelegenhetten sehnlichst herbeiwünschen. ״Die Autonomie in Schule und Kirche", sagte Dr. Hirschler in seiner bereits erwähnten Denkrede, ״ist ein edles Gut, das erworben werden , das einmal besessen, mit aller Liebe und Sorgfalt gepflegt und gefördert werden muß. Ohne Autonomie ist der Bekenner des mosaischen Glaubens einem unwürdigen Helotenthum unterworfen, dessen man sich um jeden Preis entledigen, dem man sich entreißen muß, will man anders die Achtung vor sich selbst nicht verlieren." Auf welchem Wege gelangt man aber zu dieser Autonomie? das ist die schwere Frage! Wäre in den literarischen Quellen des jüd. Glaubensund Lebens ein Gesetz über die kirchliche Organisation eines größern GemeindekomplereS vorhanden, so würde es sich blos darum handeln, die Gesammtheit der ungarischen Juden zur Befolgung eines solchen Gesetzes zu bewegen. Ein solches Gesetz ist aber nicht vorhanden! Die Rabbinen, die 1844 eine rabbinische Tetrarchie in Ungarn gründen wollten, konnten sich ebenfalls auf kein Gesetz berufen. Es handelt sich mithin um eine neue Schöpfung. Ist die Majorität der ungarischen Juden damit einverstanden, daß eine solche Schöpfung ins Leben trete? — Wir stehen nicht an, diese Frage bejahend zu beantworten. Denn selbst gesetzt, daß eine solche Majorität in diesem Augenblicke noch nicht vorhanden wäre, so wird sie sich ohne Zweifel entwickeln, sobald die Emanzipation eine vollendete Thatsache geworden ist, und die geeigneten Mittel ergriffen werden, die öffentliche Meinung für das Werk der Organisation günstig zu stimmen. Daß dem Vorstande der Pester Gemeinde in der OrganisationSfrage eine schöne Mission zugewiesen ist, springt in die Auge». Daraus folgt aber nicht, daß der Pester Vorstand wohl daran thun würde, unmittelbar nach erfolgter Emanzipation eine Versammlung ungarisch-jüdischer Gemeindevertreter zu berufen. Dies wäre schon aus dem Grunde eine Uebereilung, weil keine Norm vorhanden ist, nach welcher die Wahl einer solchen Vertretung zu geschehen habe. Der Gesetzentwurf von 1844 will die Judenschaft eines jeden Munizipiums durch einen Repräsentanten vertreten wissen: eine Bestimmung, die mit der damaligen politischeu Wahlordnung zusammenhängt, nach welcher die Vertretung beim Reichstag ohne alle Rücksicht auf die Seelenzahl der Bevölkerung ausschließlich nach den Munizipien bewerkstelliget wurde, so daß jedem Komitate, dem kleinsten, Wie dem ausgedehntesten und bevölkertsten, eine Stimme zukam. Diese Wahlordnung ist nunmehr veraltet, und würde deren Anwendung zu Absurditäten führen. Die nächste Aufgäbe dürfte daher die sein, eine den Bedürfnissen. der Gegenwart entsprechende kirchliche Repräsentativ-Vetfaffung provisorisch mit der Erklärung ins Leben zu rufen, daß es der ersten Versammlung unbenommen bleibt, diese provisorische Wahlordnung für die Zukunft zu modifiziren. Damit die erste Versammlung sogleich ein Substrat für ihre Berathungen vorfinde, dürfte eS angezeigt sein, derselben ein. organisches Statut vorzulegen. Dieses Statut müßte noch vor den Wahlen bekannt gemacht werden, um etwaigen Besorgnissen entgegenzutreten, und den einzelnen Gemeinden die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die zu schafsende neue Ordnung der Dinge ihrem herkömmlichen Rechte der Selbstverfügung noch immer einen weiten Wirkungskreis läßt, und daß dieser Kreis nur in soserne enger begrenzt wird, als zur Erhaltung der Ordnung, des Friedens, der Ehre und der Autonomie der Gesammtheit erforderlich ist. Der illusorischen Erwartung, daß das Organisationswerk, selbst wenn eS sich von oben wohlwollender Förderung erfreut, binnen kurzer Zeit gelingen werde, wird sich! kein Vernünftiger hingeben. Um so dringender ist daher die Anforderung, das heilsame Werk anzubahnen. Wir werden allen hierauf bezüglichen Rathschlägen und Bemerkungen die Spalten unseres Blattes öffnen. Der Zweck dieser Betrachwngen ist vollständig erreicht, wenn wir die Diskussion in Fluß gebracht haben. Die Mm in perjim. Ein Fragment aus einem noch unedirten Geschichtswerke. Bon Z. Wiesner, Kreisrabbiner. (Fortsetzung?) - I. Opfer durften nach den Prinzipien der mosaischen Religion außerhalb Palästinas nicht dargebracht werden, die Gottesverehrung mußte daher umsomehr bei den Juden im persischen Reiche im Gebete ihren-Ausdruck finden. Zu den Gebeten, die Jeder für-sich selbst des Abends , des Morgens u. s. wverrichten konnte, kamen noch gemeinschaftliche Gebete, zu welchen die Bevölkerung eines ganzen Ortes oder eines Bezirkes sich vereinigten und die von einem der Aeltesten vorgetragen wurde». Es steht auch zu vermuthen, daß in Babylonien und im persischen Reiche überhaupt schon lange vor Esra unter dem Namen בתי כנסיות (VersammlungS- oder Gemeindehäuser) Lokalitäten bestanden, in welchen mannigfache Gemeindeangelegeuheiten besorgt, aus der Thora vorgelesen und Andachtsübuugen abgehalten wurden und daß auch schon in ganz früher Zeit in diesen Gegenden verschiedene Formeln für Gebete und Benediktionen in hebr. Sprache, die bald nach dem Erile Volkssprache zu sein aufgehört hatte, verfaßt wurden. Denn auch bei den Ormuzddienern wird auf daS Privat-- und öffentliche Gebet ein großes Gewicht gelegt und ihre heiligen Schriften enthalten eine große Menge von Celebratioueu und Gebetsformelv für die verschiedenen Zeiten und für die mannigfachsten Situationen.י) *) S. die vorige Nummer. ') Klrukrr Zenda Avista im Kl. 2. Th. S. 42. 70—81 «. ff. vrgi. auch Rhode a. a. O. S. 416.