Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 4 (24.1.1866)
- Date
- 1866-01-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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75 76 Vrtheilige. In u fttet Repräsentation vom 24. April 1840 haben wir dies umständlich entwickelt und unsere Vorschläge in einen eigenen Gesetzartikel gefaßt, und der Allerh. Sanktion Eurer Majestät unterbreitet. Aus der aklergnädigsten königl. Resolution vom 10. Mai 1840 aber haben wir entnommen, wie unsere Vorschläge nur einem kleinen Theile nach angenommen wurden. Das Bewußtsein, daß diese Vorschläge auf Gerechtigkeit bastrr sind, ließ uns nicht den Schmerz verschweigen, du, die angeführte Allerhöchste!.Resolution uns verursachte. Da der Reichetag aber vamals nur noch einige Stunden zu dauern hatte, und die gegenseitigen Konferenzen nicht länger fortgesetzt werden kannten, so ging nur das ins Gesetz über. was der Artikel 29. vom Jahre 1840 enthält. So wenig und unbefriedigend dies auch ist, so zeigt doch die Erfahrung. welche die Zeit seit der Entstehung des gedachten Gesetzartikrls bietet, daß die wenigen und unbedeutenden Konzessionen selbst, welche der Artikel 29- 1840 den Juden macht, größtentheils nicht voll« zogen wurden. Vielmehr wurde der Inhalt dieses Gesetzes an mehre« ren Orten und bei vielen Gelegenheiten gemißdeutet und verdreht. Die Ursache dieses Uebels finden wir unsererseits darin, daß dieser Gesetzartikel nur sehr beschränkte Einzelnheiten enthält, wodurch es der Reaktion möglich wurde, sich geltend zu machen. Es wäre also das einzige und sicherste Mittel gegen diesen Uebelstand, die Juden durch ein allgemeines Gesetz aller durch die übrigen nichtadeligen Einwohner des Landes ausgeübtrn bürgerlichen Rechte in vollkommen gleichew Maße^mit diesen zu betheil,gen. Um die Bewerkstelligung und Dauerhaftigkeit eines solchen allgemeinen Gesetzes möglich zu machen, scheint «S nothwendig, die Zwischenwände, welche die Juden von den übrigen Einwohnern des Landes so getrennt halten, daß eine Verschwelzung unmöglich ist, ohne Berührung des Wesens der Religion wegzuräumen, damit sie nicht ferner verhindern, daß alle Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft auch im Kreise des Privatlebens sich gegenseitig vereinigen und zusammenhalten, und damit auch die falsche Auffassung der Religionsideen eine solche Vereinigung nicht unmöglich mache. Um dieses heißgewünschte Ziel desto schneller und sicherer zu erreichen, bitten' wirZEw. Majestät in tiefster Verehrung und in Lertrauen: durch Allerhöchstdero mächtige Verfügung zu veranstalten, daß die Judenschaft mit der Erinnerung, daß es zu ihrem Vortheil, zu ihrer Wohlfahrt und ztch'ihrem Gedeihen geschieht, aufgefordert werde, ans ihrer Mitte sähige gereifte Männer frei zn wählen, welche sich versammeln, berathen und bestimmen sosten, wie die Juden sich, freilich mit Ablegung leerer Vorurtheile, das Wesen ihrer Religion nicht betreffender Fragen, veralteterZGebräuche und Zeremonien, in allen Verhältnissen des gesellschastlichen Lebens nach dem Geiste der fortgeschrittenen Zeit richten und sich selbst faktisch bestreben sollen, auch im Privatleben^mit den Bür« gern des Landes zusammenhaltende Bürger zn werden. Die zu diesem Brhufe versammelten Männer müßten dann die Resultate ihrer Berathungen vorlegen. Da es sich übrigens mit der Gerechtigkeit durchaus nicht verträgt, die im Lande ansässige, die allgemeinen Lasten tragende und über 200.000 Seelen starke Judenschaft in ihrer überaus traurigen und wahrhaft niederschlagenden Läge zu belassen, so wünschen wir einstweilen, bis nämlich die künftige Zeit die Idee der Emanzipation durch die Entwicklung unserer anderweitigen Verhältnisse völlig realifiren wird, beiliegenden Gesetzartikel einzusühren. Wir zweifeln nicht im mindesten, daß Gw. Majestät diesen Gesetzvorschlag um so eher allergnädigst zu -sanktioniren gernhen werden, da Allerhöchstdieselben in der k. Resolution dd. 10. Mai die Eröffnung der Asterhöchsten Entschließung in Betreff der Toleranzsteuer von der Vernehmung der betreffenden Dikasterien abhängig zu machen geruhten, und diese Vernehmung ohne Zweifel bereitö stattgefnnden hat; ferner da dre übrigen Vorschläge, welche die Unterstellung der Juden unter die bürgerlichen Gesetze und Jurisdiktionen des Landes, die Ausbildung ihrer Geistlichen und Lehrer und die Er« zirhung ihrer Kinder in ungarischem Geiste betreffen, und blos dahin ziehen, die Amalgamatiov der Juden mit den übrigen Landeseinwohnern zu erleichtern und zu fördern und also das Land mit einer wohlerzogrnen und an Fleiß gewöhnten Volksklaffe zu bereichern. Dir wir im Nebeigeu find er. ,c. ' Die Kunde von dem Entwürfe war in Pest kaum angelangt, als sich eine Deputation nach Preßburg begab, um die Annahme desselben von Seite der Tafel zu fördern, und die Männer der Regierung günstig dafür zu stimmen. Denn so dürftig auch die gemachten Konzessionen vom Standpunkte der Gegenwart erscheinen, im Jahre 1844, — wo jenseits der Leitha noch ein auf die Verminderung und Unterdrückung der Juden berechneter mittelalterlicher Apparat in Kraft war, und in Ungarn sich den nichtadeligen Christen erst die Pforten des Statsdienstes, ja selbst die des unbeschränkten Grundbesitzes öffneten, — mußte man dieselben mit anderen Augen betrachten. Erhoben sich ja zu jener Zeit bei der obern Tafel noch zahlreiche Stimmen, welche die Freigebung des Besitzes adeliger Güter an Nichtadelige als einen ״Sprung" in der Legislatur zmückweisen wollten, und scheute sich doch die Ständetafel in Folge der erhaltenen Instruktionen nicht, den Nichtadeligen die Besatzung zum Richteramte noch entziehen zu wollen, worin sie aber, von der Magnatentafel überflügelt, nachgeben mußte. Wichtiger als die bürgerlichen Konzessionen war der die inneren Angelegenheiten der Juden betreffende Theil des Entwurfes. Auch die Durchführung dieses TheilS lag der Pefter Deputation sehr am Herzen. Ans dem Schloßberge zu Preßburg brachte dagegen der Organisationsentwurf und besonders das Seminarprojekt Bestürzung und Aufregung hervor. Im Gemeindehanse ״standen die Freunde betroffen und waren schmerzlich bekümmert!" Der Entschluß , gegen die drohende Gefahr die erforderlichen Schritte zu thnn, ward natürlich bald gefaßt, und die Ausführung ließ nicht lange auf sich warten. Solchergestalt konnten sich die in Preßburg versammelten Gesetzgeber überzeugen, daß das ״Zusammenhalten" der Juden, welches ihnen die Einen zur Tugend, die Anderen fast zum Verbrechen angerechnet hatten, gewaltig erschüttert sei. Am augenscheinlichsten konnte sich der königliche Personal, Stefan Szerencsy, davon überzeugen, indem sich bei ihm zufällig beide Deputationen, die Pefter und Preßburger, zu gleicher Zeit eingefnnden hatten, und ein Preßburger Wortführer auf die Vorstellung des Pesters die Apostrofe folgen ließ: ״Cw. Erzellenz! Alles, was dieser da sagt, ist nicht wahr. Wir wollen keine Neuerungen." Der k. Personal ließ einige Worte über die Würdigung fallen, die er den Bestrebungen der aufgeklärten Israeliten zu Theil werden läßt, uud die Deputation wurde in Gnaden entlassen. Die Reformer hatten sich vergeblich angestrengt, die Orthodoxen umsonst geängstiget. Der Entwurf und die Re- Präsentation wurden am 25. September 1844 in der Zirkularsitzung authentizirt und kamen am 27. u. 28. in der Reichssitzung der Stände zur Verhandlung, bei welcher Gelegenheit es der k. Personal durchsetzte, daß die Juden auch in Zukunft von der Ausübung der Advokatur ausgeschlossen wurden. Am 1. Okt. wurde der Entwurf bei der ober» Tafel verhandelt, welche sich auf den die inneren Angelegenheiten betreffenden Theil gar nicht einließ, indem sie denselben in Verbindung mit dem allgemeinen Erziehungswesen verhandelt wissen wollte, worauf am 8. November auch die Stände emginge«.