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Ben Chananja · 1866-01-10 · 2 (10.1.1866) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
2 (10.1.1866)
Date
1866-01-10
Page
– (sequence 12)
Language
German
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7 8 auszndehnen sei, was von dein Hause Schammai’s. ^erneint, von dem Hause Hillel’sj dage- ,gen bejaht wurde (Nedar. 48, a). Diese Di- ,vergenz; bezieht sich jedoch nur auf eidliche . Gelöbnisse. oder promissorische Lide: Heine Spur findet sich aber im jüdischen Schriftthurne, (lass . man an die Auflösung eines y,01V Gerichte geleisteten! oder überhaupt asser- Frischen Eides auch nur im entferntesten .geda^cbt iiättp.. Selbst der Dispens von; der Einhaltung eines Gelöbnisses kann nur in .{jem ,Falle ertheilt werden, wo er die.gelo- .bende, Person ■von einer Last befreit, ohne df\s״ Interesse : eines Andern zu verletzen, ן יי ,Die;Befreiung kann aber nur ,durch einpn(;£>sch ri ftg 61 eh rt e,n vollzogen werden. Djesets; Vorrecht, der Schriftgelehrten wird a,ns,,dem Umstande deduzirt, dass Mpse die;yprschriften!!r über die Gelöbnisse an die Stammhäupter richtet , ,(4 Al. 30, 2): eine Deduktion,, deren Seltsamkeit nicht in Ab- ,rede gestellt werden kann, da der Qispens nicht nur dem bezüglichen Kapitel, sondern überhaupt dem biblischen Alterthume gänzlich fremd, ist. :Nichtsdestoweniger gieng dieselbe aus; dem Sifre (4 M. 73. 153) in die späterep Gesetzbücher; über, und Maimonides, der die , permissiven Gesetze der Thora in die Zahl der, Gebote aufnimmt, zählt auch den in Hede. stehenden Dispens zu den Geboten;J);l׳^e1m nun auch drei Laieu,; Uber deren Qualitikation; übrigens . gestritten wird, zur Dispenserfheilung, ermächtigt werden 5), so wp־d ihnen dieses Recht doch nur dort ertheilt, wo 'י’•־ ') Alles dies"geht aus einer sorgfältigen Piiiihrig׳;der Quellen hervor, welche theilweise, iniasverstanden! wurden. S. Der Israelit des .19, Jahrh. V. Nr., 35;,41.47,״• y,I. 2.,,3. Orient, L Bf. V. 526. VI.:465. 513. 484. 503. ferner das. 164; 197. 215, 229, 361. Frankels Ztschvift II. 81. Nur für Tempel und Altar bestimmte Weihungen bildeten eine Ausnahme, da dieselben, solange diu ,Uebergabe der be/.iiglicheu Objekte nicht erfolgte, nach der Anschauung des ׳Hauses; HiJIel’s au /geh oben werden konnten. (Nedar. 78. a. und: die Parallelstellen). , Main!. rezipirt natiirlieh nach dem allgemeinen. Kanon die leztere Anschaumig (Nedar, 7, . ,4־); bemerkenswerth ■ist seine hierauf bezügliche Ermahnung (Das. 13, 25), Vrgl. auch J. Dea 248, 42. , , '4■ ■י) Sei er ha-Mizw. I, 90. Bei dieser Gelegenheit spricht er auch das von ihm befolgte Prinzip aus;׳ כל זמן שתשמעני מורה דין י אחד מהדינין כי אין צווי בפעולה מהפעולות ׳בהברה ואמנם המצ1ה היא ׳בהיותנו'מצווים שנדון בריין זה *בר׳בר זה. ׳'•) Jer. Chag. 1, 8. Nedar. 10. 6. Bechor 36, 6. kein Schriftgelehrter gegenwärtig ist“), der nach Manchen ordinirt sein muss. T) Jedenfalls ist das Vorrecht, das hier den Schriftgelehrten eingeräumt wird, wichtig und hedeutsam genug! Die Gewalt des Schriftgelehrten wird so hoch angeschlagen, dass dem von ihm ertheilten Dispense selbst rükwirkender Einfluss zugeschrieben, und gelehrt wird: ״Der Schriftgelehrte reisst das Gelübde von der Wurzel aus!“ (Kethnb. 74, 6.) Es ist uns nicht bekannt, ob die Christliehen Exegeten die Dispens-Doktrin benuzt haben, um 4as ״Binden und Lösen,“ Matth. 16, 19. zu erklären; gewiss ist’, dass die Manier; jüngere Institutionen und Einrichtungen in ältere Zeiten zuriickzuverlegen, ira Talmud auch hier ihre Anwendung fand: Nicht nur der jüdische König Zidkiah, auch Moses, ja selbst der Aegyptische Josef sollen schon den Dispens gekannt haben! s) Der Dispens der Gelöbnisse hat eine Terminologie 9),,und verschiedene Normen und Diskussionen hervorgerufen. Diese und noch mehr die Leichtfertigkeit, mit welcher hach dem Berichte des Talmuds selbst hervorragende Schriftgel ehrte bei Ertheihiiig des Dispenses vorgiengen 10),. boten den Karäern eine willkommene Gelegenheit zu scharfen Angriffen auf den Rabbinismus. Bei näherer Betrachtung 'jener Leichtfertigkeit kann man sich kaum des Gedankens entschlagen, dass die betreffenden Schriftgelehrten, gleich vielen neueren Sittenlehrern, die Gelübde überliaupt für w i d e r r u f 1 i c h hielten, und durch ihren Dispens mir die Form retten wollten. Die Karäer konnten dies weder von biblischem Standpunkte gutheissen, roch überliaupt einsehen und würdigen; daher denn auch Jehuda He de 8 81 mit allem Nach-;;״) Das. Maim. Schew. 6, 1. Nt dar. 4/5. 7) R. Nissim zu Nedar. 8, 6, 23, ». 78, a. ,Beth Jos. zum Jore Dea 228. 8j Nedar. 65, a. Sola 36, b, modifiztrt angeführt von Rasehi zu I M. 50, 6. 9) Z. B. נשאל מדר und das entsprechen mit chaidäiache אתשיל אנדרי; einmal: נרדים נשאלים (Nedar, 64,6); מ׳,בנולד;פוההין בהדמהפותהין פתת der Dnterschied zwlsohen התה und הפרת נרדים, der aber gerade in den; ältesten Quellen nicht immer festgehalten wird.: (Nedar. ,8, 7. und ■R. Lipiuan Heller das.). יי) Nedar. 25. b - 23, a.

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