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Ben Chananja · 1866-01-10 · 2 (10.1.1866) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
2 (10.1.1866)
Date
1866-01-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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37 auch von letzteren als ihre Vorgesetzte» anerkannt. Den Titel Resch-Galutha konnten sie natürlich nicht führen, da derselbe das Vorhandensein deS größer!» TheilS der DtaSpora. in dem betreffenden Reiche voraussetzt, wie dies während der talmudischen Zeit in Persien der Fall gewesen war. An pompösen Titeln fehlte eS ihnen aber auch nicht, namentlich nicht in Spanien. So wurde schon im zehnten Jahrhundert Jsak b. Chasdai, der Vater des berühmten Ministers deS Chalifen Abdnl-Rahman HI., ChaSdai Jbn Schaprut, der mit einem jüdischen Chazarenköuig durch Vermittlung ungarischer Juden korrespondirte, der große Fürst genannt. Mit dem Titel Naßi oder Nagid wurden in den verschiedenen Theilen der pyrenäischen Insel mehrere geschmückt. Die Freunde der jüdischen Literatur denken hier wol von selbst an Samuel Ha-Nagid, welcher die Literatur bereicherte, Minister zweier Herrscher in Granada, Habus und Badiö, und den jüdischen Gemeinden ein wahrer Schutzgeist war. Wenn ähnliche Erscheinungen in andern Ländern ohne Vergleich seltener vorkamen, so kann dies nicht aufsallen. Die Juden erfreuten sich im Mittelalter in christlichen Ländern nicht einer so günstigen Stellung, wie in Spanien und überhaupt in den Neichen des Islams. Auch blieben sie dort, wo die Sprache der vorhandenen Kultur die lateinische war, zurück, während sie in Ländern, wo sich auch Wissenschaft und Kunst der lebenden Nationalsprache bedienten, an den geistigen Arbeiten ihrer Zeit ehrenhaften Antheil nahmen. Dagegen begegnen wir bei den germanofränkischen Inden einer hier zu erwähnenden Institution, welche man anderswo vergeblich sucht: der Abhaltung von Synoden. Die ersten Synoden, von denen sich zuverlässige Kunde erhalten hat, wurden im zwölften Jahrhundert,— wie es scheint, in Folge einer von Außen kommenden Auregung, — in Nordfrankreich abgehalten. Die Synodalbeschlüsse machen zum Theil einen peinlichen Eindruck, weil sie von den traurigen Zuständen ihrer Zeit Zeugniß geben; andererseits ist es erfreulich, wahrzunehmen, daß sie nachdrücklich untersagen, das Vorsteheramt in den jüdischen Gemeinden von der weltlichen Behörde zu erwirken oder zu erschleichen. An einer dieser Synoden haben 150 Mitglieder Theil genommen, und waren dabei die Gemeinden von Trvyes, Aurerre, Rheims, Paris, Sens, Drome, Lyon, Carpentras, der Normandie, Aquitanien, Anjou, Poitou und Lothringen vertreten. Wer war bei dieser und den nachfolgenden Synoden stimmberechtigt? Die jüdischen Geschichtschreiber nennen die Synodal- Mitglieder Nabbinen. Diese Bezeichnung ist in soferne irrcleitend, als man nach dem heutigen Sprachgebiauche unter Nabbinen besoldete Beamte versteht, und es mithin den Anschein gewinnt, als ob nichtbesoldete Gemeiadeglieder von den Synoden wären ausgeschlossen worden. In Wahrheit gab eS aber zu jener Zeit noch gar keinen besoldeten Nabbinen. Die Synoden bestanden also nur aus Gemeindegliedern; natürlich aus solchen, die des Gesetzes kundig waren. Die Synodalen kamen in Orten zusammen, wohin sie eben- 38 Ihre Geschäfte führte». Sie faßten Beschlüsse kraft des moralischen AnsehensdaS sie genoßen, ohne von de» Gemeiüden ein Mandat zu besitzen; mindestens findet sich in den Quellen von einem solchen Mandate keine Spur. Die fraitzöfischen, wie die deutschen Synoden beschränkten sich darauf, Uebelständen oder drohenden Gefahren entgegenzntreten; ■du eine korporative Gemeindeorganisation dachten sie nicht. In Kollisionsfällen oder bei schwierigen Fragen wendete man sich an berühmte Nabbinen, ohne auf deren Sitz und Heimat Rücksicht zu nehmen. Die Gemeinden von Speier, Worms und Mainz vereinigten sich 1381 zu einigen zivilrechtlichen Beschlüssen, die in soferne lehrreich sind, als sie darthun, daß das talmudische Zivilrecht selbst den Orthodoren des 14. Jahrhunderts nicht mehr in allen seinen Theilen genügte. Eine Art politisch-kirchlicher Konsistorialverfaffnng besaßen die polnischen Juden. Die vier Konsistorien hatten ihren Sitz in Krakau, Posen, Lemberg, Lublin. Die Nabbinen dieser Gemeinden waren die Präsidenten der Konsistorien, über deren Verfassung und Wirksamkeit bisher nur dürftige Notizen veröffentlicht wurden. Nachgerühmt muß ihnen werden, daß sie reisende Prediger besoldet haben, weil viele Ortsrabbinen sich so sehr dem Pilpul hkngegebsn hatten, daß sie nicht die Fähigkeit besaßen, Predigten zu halten. Ein eigenkhümlicher Spiegel seiner Zeit ist das Statut, welches der mährische Landesrabbiucr Moses Lew uw (gest. 28. Dez. 1758) für die mährischen Juden ausarbeitete. Wir werden den geschichtsfreundlichen Lesern d. Bl. Auszüge dieses Statutes, das wir handschriftlich besitzen, mittheilen. Die auf die Erhaltung der Gemeinde-Autonomie abzielendcn Momente desselben verdienen alle Anerkenuung. Selbst das Institut des Landesrabbinates, das eine wichtige Rolle in denselben spielt, hätte sich blühend erhalten können, wenn dasselbe von einem aus Nabbinen und Laien bestehenden Kollegio verwaltet worden wäre, was wol nicht minder von den böhmischen Kreisrabbiuaten gilt, welche in der öffentlichen Meinung noch tiefer gesunken sind, als das mährische Landesrabbinat. Ungarn hatte nur einen einzigen Landeörabbiner: Samson Wertheimer (gest. 1724), der von Karl III. (VI.) zu dieser Würde erhoben wurde. Wie er keinen Vorgänger hatte, so blieb er auch ohne Nachfolger. Die umfassendste Organisation jüdischen Gemeinwesens verdankt ihren Ursprung Napoleon I. DaS erste darauf bezügliche Dekret erschien am 30. Mai 1806. Die darin angeordnete Versammlung jüdischer Deputirten trat am 29. Juli 1806 zusammen. Das große Sanhedrin begann seine Sitzungen am 9. Februar 1807, und beschloß dieselben am 9. März. Am 17. März 1808 wurde das die jüdischen Kultusangelegenheiten betreffende Reglement publizirt. Das Organisationöwerk bedurfte also kaum eines Zeitraumes von zwei Jahren zu seiner Vollendung! Das Reglement ist seitdem modifizirt worden, und manche der gegenwärtig bestehenden Normen werden vielleicht in Zukunft, manchen Modifikationen unterzogen werden. Die Schöpfung Napoleons hat sich aber bereits als sehr seg enS- V . ' 2 ■־■ , ׳־ , ■■־ ■ : ,;,־■*־* '

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