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Ben Chananja · 1866-01-10 · 2 (10.1.1866) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
2 (10.1.1866)
Date
1866-01-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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35 .36. Zeit und des Mittelalters so sehr verschieden, daß es ja ein Wunder wäre, wenn jene Prinzipien sich noch jetzt be, wahren würden. So war, um nur ein Beispiel anzuführen, die mehr oder'minder ausgedehnte Steuerfreiheit der Talmudgelehrten in früheren Zeiten Gegenstand vielfacher Diskuffionen und Bestimmungen! Ueberhaupt tritt in der Geschichte der jüdischen Gemeindeverfassung von der Zeit an, wo sieben, später zwölf Optimateu die Gemeindeangelcgenheiten mit fast unbeschränkter Gewalt leiteten, biö auf die in der Gegenwart üblichen Sektionen, Gemeinderepräsentanzen und Generalversammlungen eine ganze Reihe von Reformen hervor, welche nur in den politischen und sozialen Zuständen der betreffenden Länder ihre Erklärung finden. Denn auch die weit verbreitete Vorstellung, nach welcher die Bewohner deö Ghetto der Außenwelt weder Beachtung schenkten, noch überhaupt Notiz von derselben nahmen, steht mit der Geschichte im Widerspruche. Die jüdischen Gemeinden haben sich nicht dadurch erhalten, weil sie, wie ihre unkundigen Panegyriker behaupten, immer beim Alten [ t blieben, sondern dadurch, daß sie bei ihren Gemenideeinrichtungen den Anschannngen der Zeit Rechnung trugen, und den von Außen gegebenen Impulsen nicht widerstrebten. Daraus, daß sie, die Unterdrückten und Ausgeschlossenen, ihrer Zeit nicht voran eilten, wird ihnen sicherlich kein Billigdenkender einen Vorwurf machen. Wichtiger, als die Organisation einzelner Gemeinden ist für unsere Zeit die Organisation ganzer Gemeinde- Komplexe. Was lehrt die Geschichte über diese so bedeutsame Aufgabe der Gegenwart? Während der talmudischen Zeit zerfielcu die jüdischen . Gemeinden in zwei große Komplexe, deren einer die Gef meinden im römischen, der andere die im persischen Reiche umfaßte. Erstere verehrten in dem Patriarchen (Naßi), letztere im Erilarchen (Resch Galntha) ihr sichtbares Oberhaupt. Daö Patriarchat erlosch unter dem Kaiser Theodostns im ersten Viertel des fünften Jahrhunderts, wodurch in den Gemeinden deö römischen Reiches eine ganzliche Dezentralisation eintrat. DaS Erilarchat erhielt sich bis ins zehnte Jahrhundert, und selbst nach dem Erlöschen desselben blieb den persischen Inden ein Oberhaupt, welches den Titel Gaon (Hoheit) führte. Im Jahre 1040 erlosch auch das Gaonat. Patriarchat und Erilarchat waren ihrem innersten Wesen nach von einander verschieden. Der Erilarch war in einem gewissen Sinne Statthalter des persischen Königs über dessen jüdische Unterthanen: er bekleidete eine politische Würde und besaß nach orientalischer Weise eine ausgedehnte Machtvollkommenheit. Um die Wissenschaft kümmerten sich die Nesch-GaluthaS wenig; viele von ihnen lebten ״mit wenig Witz und viel Behagen." Die Patriarchen hingegen waren geistliche Dignitäre. Und wiewol die Patriarchenwürde in dem Geschlechte der Hilleliden erblich war, und manche der letzteren in ihrer Eifersucht für die Präponderanz ihres Hauses so weit gingen, daß sie die Opposition freisinniger Schriftgelehrten provoso haben sie sich doch um das Judenthum und dessen Literatur unvergängliche Verdienste erworben. Dasselbe gilt g von den p rsischen Amoräern (Rednern) und Gaonen; die d zwischen jenen uttd diesen liegenden Seboräer scheinen, ihrem h Namen entsprechend, Schüler geblieben zu sein. Die Geschichte weiß von ihnen nicht viel Rühmliches zu erzählen; die wichtigste Rolle, die ihnen zugewiesen ist, besteht darin, daß sie die Traditionslücke von 150 Jahren (500—656) c zwischen den Amoräern und Gaonen ausfüllen. 1 Für unseren Zweck kommen nach dem Gesagten nur { die Patriarchen im h. Lande und die Gaonen in Persien in Betracht, denn nur ihre Autorität wurde von einem größern Gemeindekomplexe anerkannt. Beide, der Patriarch und der Gaon, waren von Kollegien umgeben. Die Existenz dieser Würden und Kollegien reicht hin, zu beweisen, daß die Juden sich auch in der Zerstreung freiwillig gewissen zentralen Religionsbehörden nnterordneten. Die so oft wie- Verholte, bei der böhmischen Notablenversammlung von 1850 selbst von Gelehrten vertheidigte Behauptung, das Judenthum perhorreszire jede Art von Hierarchie so sehr, daß jede einzelne jüdische Gemeinde in jeder Rücksicht eine vollkommen unabhängige Körperschaft bilden müsse, ist mithin ungeschichtlich. Im h. Lande wurde sogar noch im sechzehnten Jahrhundert der — übrigtNs mißlungene — Versuch gemacht, die seit mehr denn einem Jahrtausend erloschene Ordination (Semicha) und mit derselben auch das Patriarchat wiederherzustellen. Daß die Würde des Patriarchales eine erbliche war, haben wir bereits erwähnt. Ueber die Besetzung deS Gaonates geben die Quellen keine befriedigende Auskunft. Gewiß ist, daß kein Wahlmodus dafür festgesetzt war, und daß mindestens einzelne Erilarchen auf die Besetzung des Gaonates einen entscheidenden Einfluß ausgeübt haben. Jedenfalls standen die Gaonen auch bei den nordafrikanischen und europäischen Gemeinden in hohem Ansehen, und sie strengten sich auch an, sich dieses Ansehen zu bewahren. Ein merkwürdiges Beispiel dafür liefert ein Brief des Gaons Amram b. Scheschua in Pnmbaditha (869—881) an die jüdische Gemeinde zu Barzellona, worin mit vieler Ostentation hervorgehoben wird, daß durch das weitere Kollegium des GaonS das Vikariat des großen, durch daS engere das Vikariat deö kleinen Synedrion dargestellt wird. Sogar von ordinirten Schriftgelehrten spricht der Brief, wiewol die Ordination längst erloschen war. In den europäischen Ländern konnte es den jüdischen Gemeinden nicht in den Sinn kommen, einen Patriarchen an die Spitze ihrer Angelegenheiten zu stellen, weil die Patriarchenwürde seit Jahrhunderten an ein gewisses Geschlecht geknüpft war, dessen Davidischer Ursprung allgemein anerkanut wurde, und weil eine solche Würde die Restauration der Semicha voraussetzte, was außerhalb Palästmas für unzulässig galt. Dagegen ging in manchen Ländern auö den vorhandenen Zuständen eine Art von Erilarchat hervor. Einzelne jüdische Männer, die eine hervorragende soziale Stellung eiunahmen, und sich der Gunst der Machthaber erfreuten, wurden, indem sie ihre Brüder nach Außen vertraten, — bald mit, bald ohne ausdrückliche Ernennung,—

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