Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 2 (10.1.1866)
- Date
- 1866-01-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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leimter Jahrgang. M 2-Sflegeöin, dm IQ. Jener 1866.,, Erscheint jeden Mittwoch 1—2 Bogen stark. ׳; Prän-amerationspreis : < Ganzjährig 8 fl.,11:5 Thlr. 10 Sgr., halbj. 4 st. 2 =ב Tblr. 20 Sgr., viertelj. 2 fl. öst. W. Man abounirt im Jnnland bei allen Postämtern; im Anslande bei Herrn Frau; Wagner in Leipzig; in Wien bei Herrn Hehfeld & ßanct (Praterstr.) r» O'liananja. Mochenbsatt für jüdische Theokogie Herausgeber und Redakteur: XEOFOliD JLÖW,; Oberrabbiner zu Szegedin. Mit besonderen homiletischen, didaktischen und wissenschaftlich talmudischen Seilagen. ' Äuserate, weiche in das Fach des. Blattes einschtagen. werden an» - genommeni - 2 Die 4spal«ige Petitzeile wird' bei mehrmaliger Jniertion mit 6 kr., bei einmaliger mit 8 kr. berechne«. Stempelgebühr' besonders 30 kr. Inserate übernehmen im AuS» lande Fran) Wagner in Leipzig; in Wien Hersseld LSauers Buchhandlung. Inhalt. Gemeindeorganisalion. Dom Herausgeber. —Zur ungarischen Preblgerfrage in Pest. Don Kr. — Antwort an die Vorsteher der u»gmähr.-böhm. »nd österr. jnb. Gemeinde in 5<ernsalem. Bon Oderrabb. Dr. Zipser. — Wiclrer Briefe. (Schluß.) Korrespondenz. A u S l a n d. Leipzig. Inland. Wien. Pest. S. A. Ujhely. SäroSpatak. Kaschau. Prag. Lengpelrüti. Szikßü. — Schulwesen. Pest. Pest. Kyöngyöö. Stuhlweißenburg. — Replik. Von Leon Nocdmann. — Derzeichniß neu erschienener Werke. Wanken Wer Ne ~ '~ ״ jkNscher JCuftus־; geineinften, öefonöets mülngtttiu*);׳ .11 ' 17 /; ' Indem ©fröret* die Entwicklungsgeschichte der christlichen Kirche skizzirt, unterläßt er nicht hervorzu.hrben, daß schon dem Judenthume, aus. welcheyr dje christ^he Kirche hervorging, die׳Fähigkeit der;Ordn.ung und de/ O rganisatiou in einem hohen Grade zugeschrieben werden muß. Beweis dafür, fügt er hinzu, die Erfahrung, daß die Synagoge trotz der fürchterlichsten Verfolgungen sich immer von Neuem hergestellt hat.**) Nach diesem ehrenden Zeug- . nisse eines eben nicht judenfreundlichen Geschichtschreibers sollte man erwarten, daß die Lehren und Rathschläge über Gemeindeorganisation aus dem Borne der Vergangenheit in reicher Fülle hervorströmen würden. Dieser Erwartung entspricht jedoch die Wirklichkeit nur in geringem Maße. Was sich in älteren Quellen über Gemeindeorganisation niedergclegt findet***), reicht bei weitem nicht hin, unserer Zeit zur Richtschnnr zu dienen, und die Darstellung der hierauf bezüglichen Grundsätze, Vorschriften und Gepflogenheiten wäre hier um so weniger am rechten Orte, als diese Zeilen nicht bestimmt sind, eine archäolo- - gische Forschung zu liefern, sondern einzig und allein die - Absicht haben, auf organisatorische Talente anregend zu wirken. Diese werden es aber gerne sehen, daß wir hier nur das Allgemeine ins Auge fassen, indem wir uns zugleich, gestatten, die Geschichte der jüdischen Gemeindeverfassung der Aufmerksamkeit der gelehrten Mitglieder des -.׳ wiffenschaftlich-talmudischen Vereins zu empfehlen. Bemerkenswerth ist eö. zunächst, daß sich hier hie Auf- . schlüsse.der Vergangenheit und die-Fragen der Gegenwart *) ©.. bte vorige Nummer. **) Geschichte des UrchristsslithuaiS lH.- S.-386. > f" ***). Frankels: eie. Gem.ejüseörduuug. nach; talmgdischein Rechte . (Mntschr. U. S. 289) ist eil«, ,mvollstästdigrr Versu!^.^ ' auf geschiedenen Bahnen-'bewegen. Zene beziehen sich auSschließlich auf die Organisation und die Institutionen der einzelnen Gemeinden. An Belehrung hierüber ist aber in unserer Zeit sicherlich kein Mangel fühlbar. Manchen Gemeinden genügt nämlich das Herkommen zur-Verwaltung ihrer Angelegenheiten; andere Gemeinden modifiziren dieses Herkommen nach ihren lokalen Bedürfnissen. Ja, hie und da geht der Organisationseiser vielleicht zu weit, indem kleinere Gemeinden von ihO» großen Schwestern Einrichtungen adoptiren , die für soviel zu komplizirt sind, und zuweilen zu Kollisionen Gelegenheit geben. Dauernde Uebelstände können jedoch hieraus-kaum erwachsen, indem sich in Folge gemachter Erfahrungen nur solche Einrichtungen behaupten, deren .Lebensfähigkeit sich bewährt.- -- - Als nachahmungswürdige. Muster können über dies die meisten alten Gepflogenheiten nicht ' angesehen werden, weil sie vorzüglich für politische Gemeinden berechnete sind. Denn wenn auch der Talmud die politische Gemeinde von der synagogalen ausdrücklich unterscheidet, so hat doch die talmudische Legislatur zumeist nur erstere im Auge, und mußte sie unter den gegebenen Verhältnissen, selbst abgesehen von ihrem erklusiv nationellem Standpunkte, überhaupt weil entfernt davon sein, Politisches und Religiöses auseinander zu halten. Wenn sie von den Rechten und Pflichten der Gemeinde spricht, hat sie in den allermeisten Fällen die Ortsgemeinde im Sinne; nur bei einigen Veranlassungen wird die Synagogengemeinde genannt. Die politische und soziale Stellung der Juden brachte es mit sich, daß die Mischung von Politischem und Religiösem sich in der jüdischem Gemeindeverfassnng bis auf die neuere Zeit erhielt. In Mährenundin Böhmen gibt es sogar nicht wenige Städte,-wo die jüd. Religionsgemeinde noch jetzt eine besondere politische Körperschaft bildet, die ihren eigenen Bürgermeister hat, was an die jüdischen PrövötS des französischen Mittelalters erinnert. Aber selbst für diese Gemeinden hat die talmudisch e Gemeindeverfassung nur noch historische Bedeutung, indem denselben die allgemeine statliche, nicht die talmudische Gemeindeordnung zur Richtschnur dient. Viele dürften geneigt sein, vvrauszusetzen, daß mindestenS die auf Verfassung und Verwaltung der Gemeinden bezüglichen Prinzipien der -talmudische» Zeit und des Mittelalters auch in unserer Zeit, — wenn auch etwa unter Modifikationen, — augewendet werde» können. Aber an# diese Voraussetzung beruht so ziemlich auf Illusionen. Die heutigen Kulturzustättde sind von denen der talmudischen D6$B