Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 1 (3.1.1866)
- Date
- 1866-01-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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rtigsten dem Umstande zu verdanken, daß er mit PijjUt und Selicha ״erfüllt" war. Hatte ja die Einführung deö erstern oft mit dem Widerstkeben der Gesetzeskundigen zu kämpfen! Hr. Dr. Zunz liebt e». die Selicha mit den Psalmen, den Pij« jut mit der Profetie zu varollelifiren. Die Selicha seufzt in der Thal über die Leiden und Feinde Israel'», wie viele Psalmen thun, und der Pijjut ,ist aus Midraschim hervorgegangen, deren Urheber ihr Bolkbelehrten ermahnten, trösteten, was früher die Profeten gethan hatten. So weit kann man die Parallele gelten lassen. Sollte aber dieselbe, wie es den Anschein hat, ans literär-historischen Werth Anspruch erheden, so müßte man sie entschieden zurükweisen: Den Psalmen und Profeten gegenüber können Selicha'S und kalirische Pijjutim nur für Zerrbilder gelten! Daß die ״Denkmäler der Väter", denen daS vorliegende Buch gewidmet ist, ״durch Leiden geheiligt sind", ist nicht zu leugnen. Allein diese Heiligkeit erhöht nicht ihren literarischen Werth; sie etnschuldigt höchstens ihre Armuth an Gedanken und ihren Reichthnm an willkürlichen und mißlungenen Wortbildungen. Mit diesen Bemerkungen wollen wir jedoch nicht sagen, daß diejenigen, die mit deren Inhalt einverstanden find, daß vorl. Buch ungelesen lassen sollen. Vielmehr müssen wir dasselbe namentlich jüngeren Forschern sehr angelegentlich empfehlen. Sie werden aus demselben nicht nnr ihre literarhistorischen .Kenntnisse bereichern, sondern sich ermuntert fühlen, ihre Forschung auch solchen Gegenständen zu widmen, die zunächst nur für einen engen, Kreis von Lesern Interesse haben. Aeltere Forscher werden von Dr. Zunz lernen, daß es viel rühmlicher ist, vorgefaßten Meinungen zu entsagen, als dieselben mit tmmer stumpfer werdenden Waffen zu vertheidigeu. Die Kalirischen Gematria's find in dem vorl. Werke vollständig aufgegeben; auch an Cagliari wird nicht mehr gedacht. Aus Italien wollte Luzzatto den Peitan schon 1838 verweisen. Tr war auch der erste, der ihm den Orient zur Heimat anwies. Zunz schwankt jezt noch zwischen Palästina und Shrien. Das Werk ist korrekt gedruckt und vorzüglich schön au-gestattet Ein Wort über die Wirren in Vesprim. Unter dem 10. Dez. v. M. schickte mir mein ehrwürdiger Kollega, Hr. Rabb. Hochmuth, ein ausführliches Exposö über die dortigen Vorgänge zur Veröffentlichung in d. Bl. Zu gleicher Zeit erhielt ich ein Schreiben aus dem Vesprim. Kornitate von einem Freunde des Hm. Rabb. Hochmuth, worin ich auf-;gefordert werde, demselben unter Verschweigung des fraglichen Schreibens zu einem Vorgehen zu ratheu, welches unfehlbar den gestörten Frieden in der Vesprimer Gemeinde binnen kurzer Zeit herstellen müsste. Da mir die Rathschläge, welche das, dem Urheber desselben auf dessen ausdrückliches Verlangen zurückgestellte, Schreibeu enthielt, wirklich höchst sachgemäss schienen; beeilte ich mich, dem Hm. Hochmuth das proponirte Vorgehen angelegentlich zu empfehlen. Als meine Antwort in V. aulangte, war jedoch die Angelegenheit schon in der Neuzeit zur Sprache gebracht. Auch schienen die gemachten Propositionen dem Herrn Rabb. Hochmuth nicht annehmbar. Unterm 27. v. M. sendet mir mm der Vorstand der Vespr. Gern, eine Replik mit dem Bemerken, dieselbe als Bericht oder als Inserat in dem B. Cb. aufzunehmen. Ich nehme jedoch Anstand, diesem Ansinnen zu entsprechen, weil ich überzeugt bin, dass eine Journal-Polemik nur Öl in die Flamme der dortigen Zwietracht giesst. Um aber dem ebrs. Vorstande gegenüber auch den Schein von Parlheiliehkeit von mir fern zu halten» zitirte ich folgende Worte der Replik: ״Die Kündigung des Herrn Hochmuth geschah, weil er keinen ewigen Kontrakt hat auf Grundlage einer Eingabe von 140 ehrenhalten Gemeindegliedern“. Erstem Behauptung ist aber höchst befremdlich, da in der mir vorliegenden Vokation der Vesprimer Gemeinde vom 30. Juni 3859 von keiner Aufnahme auf einen bestimmten Zeitraum die Rede ist. Da übrigens die Kündigung allen predigenden Rabbinen, zu denen auch ich zu gehören die Ehre habe, nahe tritt, so ist mir in dem vorliegenden Falle Zurückhaltung geboten. Leider hat die Entwickelung des Judenthums, — und zwar nicht ohne Mitschuld der älteren Rabbinen, — eine solche Richtung genommen, dass eine jüd. Gern, heutzutage kaum 24 Stunden einen Schächter, wol aber 24 Jahre einen predigenden Rabbiner entbehren kann. Die jüd. Gemeinden legen aber das unzweideutige Streben an den Tag, die Predigt wieder in ihr uraltes heiliges Recht einzusetzen. (8. d. Antrittsrede in der Beil. d. vorl. Nr.) Und wie ich die Vespr. Gern, kenne, wird dieselbe einstimmig» und mit Indignation die das Judenthnm herabwürdigende Doktrin zurückweisen, nachweleher eine jüd. Gern, wol einen Kultusbeamten braucht, der für ihre Fleischkost sorgt, aber keinen, der ihrem Geiste und Gemüthe himmlische Nahrung reicht!!! . Szegedin, 31. Dezember 1865. Löw. Bemerkungen. Im Verzeichnisse der Mitarbeiter und Korrespondenten des v. I. ist aus Zrrthnm de» Setzers der Name des Herrn S. H. Goldsahn tu Altofen ausgeblieben, was wir zu berichtigen bitten. Herrn H. M. P. ut Galatz. Ich danke, in der nächsten Nummer. Mittheilungen der Expedition. Die von mehreren P. T. Herren Abonnenten gewünschten Gratis - Jahrgänge werden im Lause der nächsten Woche versendet werden. Herrn H. B. in A. Sie waren vom vergangenen zweiten Se- Wester im Rückstände von 3 fl. 50 kr. Herrn S. S. Rabbiner tt! E. Das Kasino hat noch nicht abonirt Für den verunglückten Lehrer Leopold Stern spendeten: Die Herren: Hauptschullehrer L. Silberstern in Szegediu 1 st.; Ignaz Zinners Söhne tn Szegediu 1 fl.; ein Lehrer in Kl. Tz. 1 st; Herr Aranykövy in SzarvaS 2 fl.; Kollekte des Herrn BezirkSrabbtnerS Morgenstern tn Marzali 4 fl. 60 kr. Kollekte des Herrn W. Weiß in Ungva r 10 fl. Summe mit den früher« Spenden 51 fl. 60 kr. Inser a t. In meinem Verlage erschien soeben und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Mschna-Leje, V SU. L MM» MM «W - 1 d X tfc b religiös-moralischen Inhalts. GrößtentheilS in vokalisirtem Urten mit deutscher Nebersetzung und erläuternden Anmerkungen. Zur häuslichen Erbauung und Belehrung von 8. A. Wolff. Erstes Heft: Emnnat Jtecha. 5 Bogen Ler. 8. geh. Subskriptionspreis 15 Ngr. Aus dem reichen Inhalte heben wir besonders hervor: Sitte Gebrauch und Lebensart. — Atiönahmeverhalten und SonderlingSgebahren. — Iuhara. — Rabatt. — Salomos Rath und Rabbi Zose's Wahlipruch. — Heilige Genoffettschasteu (barmherzige Brüder.). — Kranken-(Verpflegungs-) und Beerdigutigsvereine. —Die ״letzte Ehre." — Unbeschräntte und gesetzlich beschränkte Ausübung gottgefälliger Handlungen. — Vrrhäktniß persönlicher Liebesdienste zu andern meuschensreuttdtichen Thalen. — Mosaisches Arwenrecht und Gerechtsame der Armen. — Rabbinische Erklärung von Spr. Sal. 22, 28 und Kap. 23, 10—11. — Titel, Amt und Würden. — Wider Thterquälerei. — Reine und unreine Thiere. — Rechts» und nichtrechtSgiltiger Kauf beweglicher Güter. — Die bezügliche RechtSlehre. — Ein Mann, ein Won. — Der Zweck heiligt kein gottloses Mittel. — Der Mensch muß vor Mitmenschen so rein erscheinet,. wie vor Gott. — Religiöse Kinderzucht, oder: Praktische Anleititng, die Kinder zur Mäßigkeit, Reltgion und Tugend anzuhalten. —Erforderliche Etgenschaften (Attribute) eines VolkSiehrers (Predigers) und eines VorbeterS (Ehasan). — Israels höchste Freudrttseste. — Ende gut. Alle» gut. — Die Lehre von der Unauflösbarkeit unhaltbarer u. s. w. Elve und Gelübde: traditionell; ihre biblische Begründung unrichtig und unwahr. — Die Lehre von der Auflösbarkeit der Eibe u. s. w. und da- Kol Nidre. — Meine id und Eideabruch, ein rrligiüsrS Verbrechen. DaS talmudische und mosaische Recht über Meineid u. s. w. — Weshalb nach mosaischem Recht kein Meineid als solcher obrigkeitlich gestraft, der Meineidige vielmehr »ure abolirt werden konnte ,e. ,c. Leipzig. Karl B, JLorck. Tzegebin^/" , ,; Leipzig, a<lbftt>criag jftr ^«ktioa. , Lommisfions-Verlag von Franz Vagnrr. .1•.׳' i' ■: ,־,■׳ V Dnzck,,vv» SiWtmd Burger i» Szegedin. . /;',"C."! Hrerz» drriviertrl Bvgei» homiletische Beträgt.