Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 51 (20.12.1865)
- Date
- 1865-12-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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909 910 adkr Im Interesse deö allgemeinen Fortschrittes unserer Glan» beuSgenoffen, daß sich von unfern Jünglingen, denen alle Pforten deS Statödiensteö faktisch verschlossen waren, dem Schulfache widmeten, um auf diese Weise eine größere Anzahl von Männern von Wissen und Bildung in unserer Mitte zu erhalten." ״Dazu kamen aber noch besondere, daS heißt unsere Religion und unser religiös sittliches Leben, als solches, derübrende, wichtige Momente, die nnS für die Bildung israelitisch-deutscher Schulen bestimmen mußten. DaS erste und wichtigste liegt darin, daß wir sonst auch keinen vollständig qualifizirten Lehrer für den Religionsunterricht gefunden hätten, indem kein junger Mann für dieses Fach allein sich qualifiziren wollte. In vielen, besonders kleinern Gemeinden hat der Lehrer, auch wenn eine ganze israelitisch.deutsche Schule besteht, für welche koch mehr Opfer gebracht werden, als für eine bloße Religionöschule, sür seine Eristenz zu kämpfe», obgleich doch schon früher auö der politischen Gemeiude hier unS die Beiträge zu jenen Schulen geleistet und von der k. Regierung Sustenstationen auö KreisfondS dewilligt wurden j als Lehrer einer bloßen Religionsschule könnte er kaum nolhdürftig bestehen. Aber ohne Bildung in den Elementarkenntnissen kann er auch kaum als ReligionS» lehrer die gehörige Qualifikation erlangen, wie dies die k. Verordnung von 1828 schon anerkennt, und hat er seine Kenntnisse erlangt, so will er auch die Ehre wenigstens genießen, dem allgemeinen Lehrerstande anzugehören und seinen christlichen Kollegen in seinem Wirken gleichgestellt zu sein. ES blieb nnS daher nur die Alternative: Entweder ganze israelitisch deutsche Schulen oder auch keine ordentlichen NeligiouSschulen, und sobald unS diese Alternative gestellt war, konnten wir über die Wahl nicht mehr zweifelhaft sein. Wo die Religion, der Unterricht in ihr, daS religiös-sittliche Leben in Frage iss, da müssen alle andern Rücksichten schwinden, und wären sie nnserm Herzen sonst die lhenersten." Alö weiteren Grund wollen wir daher hier mir noch ansührrn, daß die Schule mit der Synagoge Hand in Hand gehen, für sie vorbereitet! muß, wenn in letzterer etwas ErkltcklicheS zu Stande kommen soll, und daß für unö dieser Grund bei Errichtung von Schulen von wesentlicher Bedentung war." Diese Darlegung dürfte genügen, um unser mit vielen Kämpfen verbundenes Streben nach dieser Richtung zu erklären und zu rechtfertigen. Die erfreulichen Resultate, von welchen ich schon 18-10 in den ״Israelitischen Annalen" berichtete, haben sich seitdem in jeder Hinsicht noch vermehrt, so daß jetzt wenigstens die äußern Verhältnisse der Schule, und besonders die Stellung der Lehrer, wenig mehr zu wünschen übrig lassen. Daß die politischen Gemeinten an vielen Orten die Kosten der isr. Schule ganz oder wenigstens lheilweise übernommen, und daß die k. Negierung dieö fördert, haben wir bereits in nnserm ersten Artikel erwähnt. Aber auch außerdem kann man unserer Negierung die Anerkennung nicht versagen, daß sie auf diesem Gebiete Vortreffliches geleistet hat. Der um daö Schulwesen in der Pfalz überhaupt höchst verdiente RegierungSrath Dr. Jordan, der Referent unseres EchulwelrnS bei der k. Negierung und selbst tüchtiger Schulmann, hat eiue Lrhrer.PkttsionSkasse inS Leben gerufen, an welcher auch die israelitischen Lehrer völlig gleichberechtigt partizipireu, und außerdem erhält jeder als dienstunfähig erklärte Lehrer einhundert Gulden jährliche Pension auS der Statökasse, wieder ohne Unterschied deö Bckenntnisseö, so daß die Pension einrü Lehrers bei eingelretener Kränklichkeit oder Schwächiichkeit — eö wird damit nicht einmal allnistrenge genommen, sowol im Interesse der Lehrer, welche sich nicht bis auf die letzte Kraft erschöpfen sollen, als der Schuljugend, die eines rüstigen Lehrers bedarf — je nach den zurückgelegten Dienstjahren 250 bis -100 Gulden jährlich beträgt, d. i. mehr als lein ganzes Einkommen während seiner ganzen Dienstzeit in mancher kleinen Gemeinde. Ebenso partizipiren die israelit. Lehrer an der allgemeinen Lehrer-Witwen-und Waisenkasse. Auch die iunern Verhältnisse unserer Schulen sind im Allgemeinen günstig. In Bezug auf daS Elementarfach stehen sie unter katholischen oder protestantischen Lokal- und DistriktSinipekloren, waS nur insofern eine Anomalie gegen die christlichen Schulen ist, als die Inspektoren zugleich Geistliche sind. In jeder Hinsicht stehen die Schulen unter dem allgemeinen Schulgesetze und werden dieselben Anforderungen wie an die christliche Volksschule gestellt. Die Gegenstände deS Religionsunterrichtes stehen unter der Respizirnz der Nabbinen. Und nach beiden Richtungen sind die Forderungen ziemlich bescheiden gestellt. waS schon in Rücksicht auf die gesetzliche Schulzeit, die in Städten 26, auf dem Lande 30 Stunden wöchentlich beträgt — mit Ausnahme von 1-1 Tagen Vakanz im Frühjahr und sechs Wochen im Herbste — geboten erscheint. Rechnen, Lesen, Schreiben, deutsche Sprache und Geografie, besonders deS Vaterlandes, im Elementarsach, im Religionsunterrichte auS der Katechetik und biblischen Geschichte, hebräisch Lesen, Uebersetzung der wichtigsten Gebete im Siddur und der wichtigsten (d. h. geschichtlichen und heule noch für taö Leben gütigen Abschnitte un Pentateuch, so weit sie für die Ingend passen) und die notl,wendigsten Formen der hebräischen Sprache bilden die Aufgabe der israelitischen Volksschulen. An deu RabbiiiatSsttzen wird außerdem auch an den höhern Lehranstalten, lateinischen und GewerbSschulen, durch die Rabbiner Religionsunterricht ertheilt. WaS die Volksschule detrifft, so wellen wir in dieser keine Gelehrten bilden, aber Menschen, die als Bürger dem Leben genügen, und als Geuoffen deö Bekenntnisses die Lehren der Religion in sich aufgenommen haben und dem Gottesdienste mit Andacht und Verständniß folge» können, und wir glauben damit dem allgemeinen Vedülfnisse am besten zu genügen. Wo die Fordernngeu der Volksschule zu hoch gespannt, wo namentlich auch Naschi, Schnlchan Ainch n. dgl. gefordert werden, 'da wird in der Regel in allen Gegenständtn nichts GründlicheS geleistet werden. Der Bürger aber muß lesen, schreiden und rechnen, der Jsraelile in u ß seine Religion kennen und dem wesentlichen Inhalte deö Gottesdienstes zu folgen vermögen, wenn daS bürgerliche und daS religlöS-siltliche Leben geföidert werten soll. DaS muß die für Alle errichtete Volksschule leisten, und daö kann sie bei einiger Drfähigtttig deS LehrerS überall leiste». Wer seine Kinder weiter geführt wissen will, dem stehen, mindestens in den Släkien, höhere Unter»ichtSanstalten zu Gebote und für ein höheres rcligiöscS Wissen kann an vielen Orten durch Privatunterricht gesorgt werden. ES verdient auch bemerkt zu werden, daß überall, wo israelitisch-deutsche Schulen bestehen, ein israelitisch-deutscher Bürger, und außerdem der Rabbiner an seinem Wohnsitze, Mitglied der OrtSschulkounnissiou ist. Auch an israelitischen Handelötnstituten, die VortrefflicheS leisten, fehlt eö in der Pfalz nicht, und sie werdea von vielen Zöglinge» ohne Unterschied der Konfession besucht. Aus dem Museum in Srünu. 3)0u Prvf. M. St-ssel. IL Bevor ich in mrinrni Berichts sortfahrr, habe ich rinrn im «rgen Drrichlr vorkommrudrn Druckfehler za drrichligen. Mrin Freund der ötusto« de- Mm,um« zu Biünu. hrißt nich» Trasche, soudrr» Trapp. Ich tommr »un -ue Mmtieilung trr ichou in wcinrm vorige» Brrichtr riwähmrn, andern inirrrffamen Stelle an« dr« Nechmad