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Ben Chananja · 1865-12-13 · 50 (13.12.1865) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
50 (13.12.1865)
Date
1865-12-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
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894 m ferner von dem Nachweise, daß das übertretende Individuum in keinem Geistes- und GemüthSjustande sich befinde, der eö der eigenen freien Ueberzeugung unfähig macht. — Allein diese Bestimmungen sind mehr privatrechtlicher Natur, daS Gegentheil wäre jedenfalls ein unberechtigtes, widernatürli-;cheü Eingreifen in daS persönliche Gewissen der StatSeinwohner, die rein Etat dulden kann, der auf seine Würde!und Selbstbestimmung hält, da eS die lauteste Proklamation ^völliger Knechtung deS Stateö und seiner Bürger unter eine I gewisse Kirche wäre. Eö wäre nicht mehr der Stat, eS wäre fünf ecclesia donilnans in deS Wortes verwegenster Bedenktung. DaS Recht im State kann keiner Kirchengesellschaft Aibgesprochen werden, so lange sie mit der Ctatöordnnng, zdem StatSgcsetz nicht in Widerspruch tritt — darin liegt Iben die Berechtigung der obersten Statsaussicht —; raS Mecht an den Skat dagegen wurde den Israeli?«? resp. Illen nicht alS öffentlich anerkannten Kirchengesellschaften miödrücklich abgesprochen. Eö mußte daher auch die Enttvi'cklitng der Neligionögemeinde und deS religiösen LebenS fnehr von innen heraus geschehen, wenn eine solche über- |1u1pt stattfindcn sollte, da der Skat ein positives Recht deS Eingreifens sich nicht gestatten, konnte und auch nicht beanfruchte, wo er seinerseits der Neligionögemeinde ein solches Vicht einräiimen wollte. Aber er gab doch den Impuls dazu, Einmal dn.ch die Verordnung von 1823 über die Rabbinate ^llnd dann wieder durch eine Verordnung von 1828 über $n1 israelitischen Religionsunterricht. Hier wurde eS der lisraelitischen Jugend beider Geschlechter zur Pflicht gemacht, nicht bloS wie in der Verordnung von 1823 die OrtSschuleu ui besuchen, sondern auch einen geordneten Religionsunter- Dcht zu genießen von Lehrern, die eine für alle Gegenstände öorgeschriebene Prüfung bestanden. Jetzt erst war dem bis dahin blühenden Chederwesen ein Ende gemacht, und im ^aufe von kaum mehr als einem Jahr-ehent erhoben sich in käst allen Gemeinden eigene israelitische Schulen mi» Lehrern, Die im Elementar- und Ncligionöfache ihre Prüfung bestan- |fn und ans den Vorschlag der Gemeinden von der k. Re-!tziernng angcstellt werden. Und wir wollen hier von 1em i sraelit. Schulwesen in d er Pfa lz zunächst P rechen, eine nähere Besprechung der Rabbinate und deS briaen GemeiudelebcnS einem weiteren Artikel vorbehaltend. Schon 1840 konnte ich in den Annalen von Jost über die rasche Ausbreitung und glückliche Entwicklung unsereS Volköschulwesenö einen erfreulichen Bericht erstatten. CS muß anerkannt werden, daß die Rabbiner zu dieser raschen Ausbreitung wesentlich beitrugen, die besonders in der Zweiten Hälfte deS vierten IahrzehendS sich vollzog. ES dürfte hier aber die Frage nicht überflüssig sein, ob sie recht |1mu thalen, ob sic nicht besser daran gerhan hätten, für Ken Elementarunterricht die israelitische Jugend die christli- [jcu Schulen besuchen zu lassen, und die Anstellung bloßer ^eligionSlehrer auzustreben, um so mehr, als ihnen dieser ^orwurf früher in der That hie und da gemacht wurde, nd sie auch heute noch von gewisser Seite keinen )ank dafür haben. Eö mag mir daher gestattet sein, jnfn diese Frage behandelnden PassuS auö meiner Schrift:!Israelitische Gemeinde, Synagoge und Schule in der syrische» Pfalz vom Jahre 1861* wiederzugeben. ES sag mir dieö um so mehr gestattet sein, alS eines TheilS M Schrift, welche einer besondern Veranlassung ihr Entsehen verdankt und nur für die pfälz. Israeliten bestimmt war, sicht in den Buchhandel kam, und ich andern TheilS auch sier nicht eine bloße Berichterstattung der faktischen Verhält« sisse, sondern deren innerrr Grund und geschichtlichen Znsampenhang darstrllen möchte, um da, wo Jrrthum obwaltet, priderlegung, und wo sie Zustimmung finden, Nachahmung hervorzurufen. ״Wir wissen recht gut-, sagte ich dort, ״waS man gegen die Errichtung besonderer konfessioneller Schulen eia« wendet.- ״Die Volksschule, in welcher die ganze Jugend einer politischen Gemeinde ohne Unterschied des Bekenntnisses vereinigt wird, ist auch daS sicherste Mittel einer allgemeinen, für Alle gleichen Bildung; sie ist ferner die wahre Pflanz« stätte für die Bildung deS deutschen Gemeinsinneö, der Allen ohne Ausnahme deS Bekenntnisses, noch ziemlich noth thun dürfte, deö Bewußtseins der Zusammengehörigkeit aller Glieder deö States, ja deö Gesammtvaterlandeö zu dem Einen großen VolkSganzrn; sie ist das beste Mittel zur Dildüng der Toleranz, der gegenseitigen Liebe und Duldung schon in den jugendlichen Herzen; ja sie bietet auch außerdem noch wichtige Vortheile: sie macht eS auch den kleinen Gemeinden möglich, durch Vereinigung der Kräfte, die bet konfessionellen Schulen durch den Bau mehrerer Schulhänser, durch die Anstellung mehrerer Lehrer unnütz vergeudet werden, für tüchtigere Lehrkräfte und ausgedehntere Lehrmittel zu sorgen. DaS ist Alles unzweifelhaft wahr, und Niemand kann ein größerer Anhänger von der Volksschule im wahren, ganzen und großen Sinne deS Wortes sein, als es der Verfasser dem Prinzipe nach ist. Ja, eine eigentliche Volksschule, welche natürlich mit dem konfessionellen ReligionSunterricht nichts zu thun hätte, müßte nothwendig noch andere für Bildung und Fortschritt wesentliche Vorthcile im Gefolge haben. Wir wagen eS zu sagen, ohne damit im Geringsten einem Stande, oder den vielen wackern Männern nahe treten zu wollen, welchen bis jetzt die Aussicht über die Schule übertragen ist (protestantische oder katholische Geistliche): Die Errichtung allgemeiner, von der Jugend aller Bekenntnisse besuchter Schulen, müßte die Jnspizirnng solcher Schulen durch weltliche Aufsichtsbehörden nothwendig ^ur Folge haben, wenn auch den Geistlichen die Aussicht über oder die Einsicht in die Schule, wie man eö nennen will, nicht genommen werden kann, daß darin nichts gegen die betreffende Konfession gelehrt werde. Die eigentliche Jnspeklien oder positive Beaufsichtigung nnb Prüfung der Leistungen müßte jedenfalls an weltliche Behörden übergehen, einmal, weil die Schule als solche mit dem speziellen NeligionSuntcrrichte nichts zu thun hätte, und sodann ganz besonders, weil weder der katholische Geistliche alS solcher die Aussicht und Prüfling der protestantischen Schuljugend, noch umgekehrt der protestantische Geistliche als solcher die Aufsicht und Prüfung dec katholischen Schuljugend ohne den ernstesten Widerspruch von Seiten deö betreffenden Bekenntnisseö haben dürfte. Wer aber in den letzten Jahrzehende.n den Plüfungen mancher Inspektoren beigewohnt, wer die Gelegenheit hatte, die traurige Beobachtung zu machen, wie daS nothwendigste weltliche Wissen: Orthographie, Rechnen, geographische Kenntuiß deS eigenen Vaterlandes durchaus gar keiner Beachtung mehr werch gehalten wurde, um von Andern zu schweigen, der wirb den Werth einer solchen Aenterung für Volksbildung und DolkSun.'erricht ermessen können, ohne daß eö weiterer Gründe noch bedarf an denen eö übrigens auch nicht fehlen würde." (Schluß folgt.) Jüdische Literaturbriefe. Don A. N.. r. I. Der gewöhnliche Gana l.,e« jede» Schriftsteller« ist, ia einer Einleitung zu sagen, wa .c mit seinem Buche bezw-ckea will. So klein und so unbedeutend auch irgend eia» Zahl von Aufsätzen sei» mag. iß e« rathsam, dem Leser anzudrute». wo« in diese» Aussätze» verhandelt werde» soll; denn nur so erspart man Maochrm die Mühe, etwa«, da«

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