Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 50 (13.12.1865)
- Date
- 1865-12-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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889 890 Für die Richtigkeit einer solchen Auffassung spricht auch der XVI. G. A. von 1848, welcher von der provisori, scheu Organisirung der Komitate handelt, und woselbst konsequenter Weise der oben zitirte judengegnerische Passus ebenfalls seine Stelle gefunden haben müßte, hätten die Ge, setzgeber in der Thal die Absicht gehabt, die Juden von allen politischen Rechten, somit auch von jeder Theilnahme an den Mnnizipalwahlen auszuschließen, was jedoch in dem ganzen Gesetze (XVI.) nirgends der Fall ist; ja die Bestim, mungen d. e. im 8. 2 sind derart abgefaßt, daß selbst der I noch so judenfeindlich Gesinnte aus ihnen nicht herauözulesen vermag, daß die Juden in die KomitatS-Kvmmissionen f nicht wählbar seien, obwol fast sämmtliche Komitate in f den Jahren 1848, 1861 und 1865 dies unbeachtet ließen, und die Juden zu den KomitatSwahlen nicht zugelassen ha, ben. Gestützt endlich wird die Ansicht: daß die AuSschlie» ßung der Inden vom Genüsse politischer Rechte nicht un« Azweifelhaft im ungarischen Gesetze begründet sei, durch § den XXII. G. A. von 1848 von der Nationalgarde, wo unter den erforderlichen Qualifikationen die rezipirtcn Rcli- | gionen mit keinem Worte berührt werden, und dennoch be- 1 stritt man seiner Zeit den Inden das -Recht oder vielmehr | die patriotische Pflicht zum Eintritte in die Nationalgarde, |j ebenfalls in Folge jndenfeindlicher Demonstrationci׳ einiger | größeren Städte, aber keineswegs weil die Ausschließung ß im Gesetze begründet war. | 2) Doch nicht nur der Geist der 1848ger Gesetze, 8 auch der Wortlaut derselben, und zwar gerade der oft | zitirte Pafsuö ״ohne Ausnahme der gesetzlich rezipir- | t e 11 Religionen" ist hierzu schlecht gewählt, und auf die Be, | kenner der jüdischen Religion gar nicht anwendbar; denn | wer wollte die Behauptung wagen, daß die in der ganzen | zivilisirtrn Welt alö gesetzlich anerkannte Religion bloS in Un« ß garn daS Attribut der Gesetzlichkeit verloren habe, und nur ß hier außerhalb der Gesetze proklamirt sei! Hat aber nicht E der ungarische Reichstag die seit Maria Theresias Zeilen § auch auf die ungarischen Juden ausgedehnte ״Toleranztare" ß als ungesetzlich perhorrcSzirt und lthntcu eS die meisten Ko- | mitate nicht ab, hilsreiche Hand zu bieten, um jene unge, 1 setzliche Steuer einzuheben?! Ebenso widerspricht die bloße § Eristenz des ״von den Juden" ausschließlich handelnden Ge, 8 setzeö XXIX. vom Jahre 1810 der Annahme, alö sei die I jüdische Ncligion auf ungarischem Territorium eine ungesetz, 8 liche, und bestände eine derartige ältere gesetzliche Bestim- § nmng. so würde eine solche ebenfalls durch §- 6 dieses 1840ger | XXIX. G. A. alö null und nichtig erklärt.*) ß Allein durch alle diese und noch viele andere Gründe, V welche wir hier mit Stillschweigen übergehen müssen, woll, | ten wir keineswegs eine zu Recht bestehende Gleichberech« tigung der Juden in Ungarn heranSgeklügelt wissen; wir wollten nur andeuten, daß nach dem 1848ger Gesetze die Wir gönnen diesem Raisonnemrnt um so beeeilwilliger «inen Naum im »B. Eh ", al« wir in letzter Zeit *11 wieterholien Malen Gelrgeilde» Hallen, un« zu überzeugen, daß die bier au-gesprochenen Ansldauungtn von Dielen gelheilt werden. Selbst rin Kandidat des nächsten Reichstage« Hai sich in e>״:m uns im ung. Originale vorltegenden Dries, ungefähr in derselben iu-ri,.' ausgesprochen. Die Anschauung ist aber ganz gewiß irrthümlich. Der Ausdruck gesetzlich rezipirtr N di'ligion wurde beim Reichstage 1843 — 1844 erfüllten, um die Juden au«,aichließen. ohne die>eld,n zu nennen. Die tristitiä rci sollte durch | die lenitaa vorbi gemildert werden. Dem Herrn Einsender, der mit | Leid und Seele Ungar ist. thut r« wehr, die 48er Gesetz, so undulds [am ,11 finden; er such« sich durch eine, den vollständigen Liberalismus j jener Gesetze reitende, Interpretation zu beruhigen. Bei reiferer Prü. ' " °ber flndeo, daß diese Jutrrprelation nicht stichhaltig ist. | Wir Horväth in seinem Werke ,2ö Jahre au» der ungarischen Geschichte- 1 { 67״,) s°g׳n konnte, daß dir neuen Gesetz« (von 1849) da« Prinzip aussteliien, ,« wach» di« Religion in Ansehung der bürgerlichen Recht» und Pstlchien krinrn Unlerschird, ist on« unbegreiflich. In der Inter» drelatton de« Gesrtzr« kennte «r sich nicht irren, da er ja al« Minister dlr Auwrndung dessrlben geuan kann«,!! Red. Juden wol faktisch, aber keineswegs rechtlich vom Genusse politischer Rechte ausgeschlossen seien; wir erheben einzig und allein unsere Stimme, beseelt von dem ernsten patriotischeu Gefühle, welches uns drängt, nicht etwa im Interesse der Juden selbst — die doch auch ״warten können" — soodern in jenem der heiligen Sache unseres Vaterlandes, dem lauten Wunsche den Ausdruck zu geben, daß der demnächst zusammentretende Reichstag eS gewiß nicht versäume, die Gleichberechtigung der Juden gesetzlich anzuerkennen. Man bedenke, wenn der ungarische Reichstag dies zn thun unter, ließe, wie die gesammte liberale Presse, zumal jener Theil derselben, welcher die Autonomie unseres Vaterlandes so hartnäckig bekämpft, die öffentliche Meinung, die Sympathie der zivilisirlen Welt unserem theuren Vaterlande entfremden würde, mit Frohlocken darauf hinweisend, daß trotz aller Detheuerung deS Liberalismus Ungarn gegenüber einer halben Million Landeökinder, des Glaubens halber nicht ver« mag gerecht zu sein in einer Zeit, wo der blutigste Krieg der Weltgeschichte einer zivilisatorischen Idee zu Liebe aus, ge fochten wurde, damit eine in jeder Beziehung von der Natur selbst alö untergeordnet bezeichnete Menschenrace — die Neger — ihres angestammten Menschen, und Bür» gerrechteS theilhaftig gemacht werde. Und so stimme ich mit dem Verfasser jenes oben berührten Briefes im M. S., soivie mit den in der von Dr. I. Hirschler zur Erinnerung an den verdienstvollen t'el. Jakob Kern gehaltenen Gedenkrede auögcdrückten Ansichten vollkommen überein, daß nämlich daS Interesse deö VaterlandeS es ist, welches unansschieblich erheischt, daß die Gleich» berechtignng der Juden in Ungarn ze eher zur Wahrheit werde, und indem ich gar nicht zu zweifeln vermag, daß der nächste Reichstag in dieser Beziehung Beschlüsse fassen lverde, erlaube ich mir die Ausmcrksanikeit der alSbald sich versammelnden Gesetzgeber aus dasjenige Moment hinzuleitcn, welches eigentlich daö Hauptinteresse der ungarischeu Juden auSmacht, und worauf die überwiegende Mehr, heit der Intelligenz unserer Glaubensgenossen das Hauptgewicht legt, damit einerseits nach erfolgter gesetzlicher Auerkennung der Gleichberechtigung die jüd>׳'che AlaubenSgenos, senschaft einen nicht zu verachlendcu Faktor zur Beglückung deö Vaterlandes und Erstarkung der Nation abzugeben vermöge, und damit andererseits der kulturgeschichtliche Fort, schritt der Juden, wie solcher durch ihre kultuSgemeindlichea Institutionen in Tempel und Schule vertreten ist, sich gedeihlich und derart entwickeln könne, damit die Organisation unserer KultuSinteressen mit denjenigen der anderen Konfcs, sionen in statlichen Einklang gebracht werde. Dasjenige, waS unS demnach in dieser Beziehung am meisten Noth thut, und dessen Gewährung selbst den eingewurzeltesten gehässigen Vorurtheileu nicht nahe träte, ist die gesetzliche Anerkennung der Autonomie der jüdischen Kultuögemeinde unter der Grundbedingung, daß sämmtliche Judengemelnden im ungarischen Reiche za einem organischen Ganzen, daS heißt nach dem Master anderer Glaubensgenossenschaften zu einer zusammengehörigen ungarisch-jüdischen LandeSgemeinde sich zu konstitnirea haben. — Die Organisirung der jüdischen KultuSangelegeaheilen auf Grundlage der Gemeinde-Autonomie dünkt unS von so hoher Wichtigkeit, daß wir diese Angelegenheit noch dringender betonen müssen, als die politische Gleichberechtigung selbst, denn die erstere bildet nicht bloS die einzige gesunde Basis zur Regelung unserer KnltuSinteressen, soadern die Gemeinde-Autonomie ist eS allein, durch welche das ungarische Judenthum binnen kürzester Frist mit dem Hauptkörper der Nation zu einem Ganzen verschmelzen würde. WaS nun jene von so vielen Seiten vernommene Ansicht betrifft, daß der nächste Reichstag kaum Zeit haben werde, die Jubenfrage zu erledigen, diese