Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 50 (13.12.1865)
- Date
- 1865-12-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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JS2 50. lädjter klahrMnz. Szegedm, Sen 13. Dezemöer 1863. Jeden Mittwoch erscheint eia Doge». Pr&nuneration8pr8ijK Ganzjährig 7 ff.,—4 Tblr. 20 Sgr.. balbj.g ff. 50 kr.. 2 Tblr. 10 Sgr., viertelj. 2 ff. öff. W. Einzelne Nummern 15 kr. Mau abounirt bei allen Post- Lwtern u. Buchhandlungen de« In« nnd Ausland»«. eil OmmM Wochenblatt für jüdijche Theologie. Herausgeber und Redakteur: Inserate ffod an dir Redaktion in €>jr, gedin, an Herrn Di(• Mllllei in /ranfifarl a. M. oder a» Herrn.Ignaz Liaoil« (kleine Aukergaffe Nr. 10) iv Mt» zu senden.' Oberrabbiuer zu Szrgedin. Die 2spalrige Petitzeil« wirmit lONkr.—2 Sgr. berechnet. Wir bitten die unserer heutigen Numincr beiliegende Pränumerations-Einladung beachten zu wollen, Einladung zur Pränumeration auf den 3a0*0.:0.t©:n. deS LN dffimrmp.“ lMjcnOfiül für jüdische Theologie. Ml oejonöcreu (jamifelifdjen, Dtöttülifrijcn u!1& missenfrfj a f l fi dj ■ t a f m u b i f rij e 11 Beilagen.!,rrinnmcrallonsljodingnisse: Man pränumerirt bei allen Postämtern nnd bei allen soliden Buchhandlungen (in Wken bei Herren Herz seid und Dauer, in Leipzig bei Herrn Franz Wagner.) Ganzjährig mit .8 fl.—5 Thlr. 10 Sgr. Halbjährig.4 fl.—2 Thlr. 20 Sgr. Vierteljährig.2 fl.—1 Thlr. 10 Sgr. für Rabbiner, Lehrer und Kantoren ist der Preis ans 6 fl. ö. W. ermäßiget. Die Prännmerationögebühr wird franko cingesendct. Wer bis Ende Jäner bei der Redaktion ganzjährig prännmerirt, erhält auf Verlangen den ersten oder zweiten Jahrgang deö ״Ben Ehananja" gratis. Briefe und Pakete wolle man gefälligst adressiren an die Vellrrlrtioli des 100:0. 053L.£03L^:0J in Szegebin. Der kevorstehenbe!urgarische Reichstag und die MGelkmg der Juden.*) Bon De. " io Mislolez. Nach all dem, waS die ״ungarische Presse" am 17. November d. I. (Nr. 140) bezüglich der ״Jndensrage" in einem an den Redakteur jener Blätter gerichteten und von ״einem Juden" Unterzeichneten Briefe veröffentlicht bat, und worin sich die Anschauungen der große« Mehrheit der jüdischeu LanoeSbewohner bezüglich jener Frage widerspiegeln, würde ich kaum daö Wort ergriffen haben, wenn nicht gleich darauf das so achtungSwertbe ״Politische Wochenblatt" — Nr. 21 — unter der Rubrik ״Vermischtes״ in einem Artikelchen, ״Den Chananja" übrrschrieben. die Ansicht vertreten hätte, ״daß bei aller Wichtigkeit und Zeitgemäßheit der Ju- ') Au« de« Ungarischen übersetzt. dcnfrage, dieselbe doch kaum bei dein nächsten Reichstage schon ihre Lösung finden werde": eine Ansicht, welche in der Brust eines jeden patriotisch fühlenden jüdischen BeivohnerS dieses Landes eine um so schmerzlichere Ueberraschung erzeugte, als der Eigenthümer deS genannten Wochenblattes kein Anderer ist, alö Freiherr Josef von EötvöS, ein Mann, der schon vor dritthalb Dezennien einer der be, redtesten und glänzendsten Verfechter der Judenemanzipation in Ungarn war, und für den jeder israelitische LandeSbe, wohner seit jeher die innigsten Gefühle der Dankbarkeit und Pietät genährt hat. Ich muß wol jenen Standpunkt acceptircn, nach welchem die Juden Ungarns auf Grund der gegenwärtigen Landeögcsehe als noch nicht gleichberechtigt mit den übrigen, christlichen LandeSbcwohnern betrachtet werden. Ich nehme diesen Standpunkt ein, obwol ich von der unbezweifelbaren Korrektheit desselben im Sinne der zu Recht bestehenden ungarischen Gesetze keineswegs überzeugt sein kann, und zwar deshalb nicht, weil 1) der Geist, in welchem die 1813ger Gesetze geschaffen wurden, und welcher in dem allcriuuesten GeschichtSwerke deS hierin gewiß kompetenten M. H. (Bd. 3. S. 596) folgendermaßen charakterisirt wird: ״die Gesetze von 1848 haben alle Ueberreste »littelalterlichen Feudalismus auögelöscht, alle Privilegien vernichtet, nnd eine bürgerliche Gleichheit in Rechten nnd Pflichten geschaffen, ohne Ausnahme für alle Stände, Racen und Glauben Sbe kenntnisse"; weil der Geist, wir wiederholen eö, welcher die Gesetze von 1843 durchweht, die Annahme nicht gestattet: daß die Majorität der Schöpfer jener Gesetze eine halbe Million Lnndcskinder, lediglich ihres Glaubensbekenntnisses wegen, von dem Mitgennsse verfassungsmäßiger Rechte mit Absicht ausgeschlossen habe. Denn wäre dies der Fall, so würde das bezügliche Gesetz (V. G. A. v. I. 1848) direkt von Bekennern ״deS christlichen GlanbenS" sprechen, und nicht durch den einer Gesetzgebung kaum würdigen, verschiedener Deutelei Thür und Thvr öffnenden, PassuS ״ohne Ausnahme der gesetzlich rezipirten Religionen" allein die Juden ihrer Mitthcilnahme an verfassungsmäßigen Rechten verlustig erklärt, haben. Ja, wer den Tert deS betreffenden 5. G. A. 1843 z. 2 durchlieft, erkennt auf den ersten Blick, daß jener verhängnißvolle PassuS ״ohne Ausnahme der gesetzlich rezipirten Religionen", in der ursprünglichen Redak* tlon dieses Paragraphen unmöglich vorhanden sein mochte, indem jene Worte den in den vorangehenden Zeilen, aujeder einzelnen Bestimmung hervorleuchtenden, Geist der Humauität und Gerechtigkeit Lügen straft, und alö eiue nachträgliche auf unbegreifliche Weise eingeschlicheue Phrase*) betrachtet werden muß. •) Sollie da« Gerücht wahr gewesen sein. welcheH-M»Hvr»» 1848 sich verdlkilet Halit, daß je»» die Juden a»«sch11/fu1>d«^Aefflw» mang im V. G. A. rrft in Folge der in «iuigru größer/, TrLtzlej» ftafy gthmdtUkli judeiiftindlichtu Hetzereien und .Krawall, vou>2,./^ zur 'Btf rubiguna de« »süßen Pöbel« und au« MeuscheukrrundliDkej»^8la!i für die Juden seldli ״«n den bezüglichen Paragraphen hiueiugebeach't. wurde, welche ״fleint״ Abweichuäg vom Urlerte bei der io e»tigr»aSrdte1ß׳rdakliou der allgemeiueu Aufmerksamkeit sich rnlzogen hatte? D.tffius