Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 49 (6.12.1865)
- Date
- 1865-12-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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8*5 leim PxiS rmledlgm, d-m mao sich eotreißr» muss-, will man anders die Ächtung vor sich selbst nicht verlieren." Scheinbar gilt diese Darstellung bloS den Gesinnungen des verewigten Kern, welchen der geehrte Redner gleichsam sprechen läßt. Wer aber die Marimen kennt, nach welchen Dr. Hirschler die Angelegenheiten der Pester Gemeinde auf so erfolgreiche Weise leitete, und denen er in seiner bekannten Eingabe an den ungarischen Hofkanzler Ausdruck gab, der wird keinen Augenblick anstehen, die zitirten Worte für HirschlerS Programm zu betrachten. DaS Programm richtet einen dreifachen Zuruf an die ungarisch-jüdischen Gemeinden: 1. Seid duldsam und friedlich in der Verwaltung eurer kommunalen, besonders synagogaleu Angelegenheiten! 2. Gründel ein Seminar zur Heranbildung tüchtiger Rabbinen! 3. Organisiret euer Gemeinde-, Synagogen- und Schulwesen vom Standpunkte der Zusammengehörigkeit aller Gemeinden nach den Grundsätzen der Autonomie! Welcher gebildete ungarische Jude wollte aber dieses Programm nicht zu dem seinigen machen? Wir werden hoffentlich Gelegenheit haben, die einzelnen Punkte desselben näher zu besprechen. Heule gestatten wir uns nur, wiederholt an den oft vorgeschlagenen Kulturverein zu erinnern. Wir verhehlen uuö nicht, daß ein solcher Verein in den ersten Jahren seines Bestehens z. B. dem Volksschulwcscnö im nördlichen Ungarn zu keiner Blüthe verhelfen könnte. Viel, unendlich viel konnte er aber durch die Derbreitung nützlicher Volksschriften wirken! Welcher Erfolge erfreut sich nicht der katholische St. StefanS-Verein! Wir enthalten unS, hierüber mehr zu sagen, weil wir den edlen Gründern des Vereins nicht vorgreifen wollen. Den Weg, der unö gezeigt ist, müffen wir muthig betreten und mit Zuversicht wandeln, bis der Preis am Ziele erreicht wird. DaS ist so unumgänglich notbwendig, wie zum Lebeu die Luft ist. Der Segen GotteS, ihres himmlischen Bundesgenossen, wird ans den Gründern und Mitgliedern deS KulturvereinS ruhen, und noch künftige Geschlechter werden preisend deren Namen neunen. Der Talmud in seinen Sezichnngeu zu den indischen und persischen Gesetzbüchern. Don Rafael Kirchhrim: (Schluß.*) Halachifche Analogteen. Daß da- Purimsest, dessen geschichtlicher Ursprung Persien ist, nach verfifcher Weise gefeiert wird, liegt sehr nahe. uod iu der That findet flch viel Aehnlichleit zwischen demselbeo uod dem Feste Djaschet, a, dem dir Parseu ihrea heiligen Eifer durch eia lukullische« Mahl bezeugen, wobei, weaa es Wein uad Ural gilt, die Gäste seltea aüch- 876 lern bleibea. Nach dem Gesetze wüsseu die Reichen voll dea jubereitrteu Speisen und auch Geld au dir Armen scheoken (3, 248.). Wir seheu somit, daß beim Purimfest« Alle« bi« auf die talwndisch gebotene Trunkenheit von diesem persischen Feste herübergeuommeu wurde. Dasselbe ׳ fand statt bei dem biblischen Posaunenfest«, da« keineu geschichtliche» Vorgang feiert, keine» gewüthlichen erbauenden Rilu« bat und daher in der Diaspora von selbst vom Festkalender geschwuudru wäre, wen» der Talmud nicht nachweislich diese« Fest mit dem perfischen Neujahr«- feste, Noruz. au dem auch dir Weltschöpfung gefeiert wurde, in Derbin« düng gebracht und dabei den Wahu hervorgerufen hätte, daß eia Za« ventar über Aktiva und Passiva der menschlichen Sünden und Tugenden ausgestellt und nach dem glücklichen oder unglücklichen Ergebniß über da« Schicksal der Welt ein Nrtheil gefällt wird. Bei den Parsen wird der Naruz im persischen Monat Dervadin gefeiert, der dem Monat Nißan odcr Tamu« entspricht (vgl. die Monatsnamen rc. von Stern §. 15.) 3m Zer. Aboda Sara, I, 2. wird da« Fest ONä erwähnt und dabei bemerkt, daß ,s iu Persien am 2. Adar und in Medien am 20. Adar gefeiert wird. Noch zwei andere Feste werden dort genannt כ2ר!ורי מהירקנר.. welche vielleicht, wie Schorr vermulhet, die persischen Feste Meherdjan und Meheraghan (3, 243) sind. Wir haben bei der Ausstellung dieser Aualogieen nur solche her« vorgehoben, bei denen da« zu Grunde liegende Prinzip der äußern, er« kennbaren Gleichheit nicht widerspricht, wa« Schorr nicht immer iu Rechnung bringt. So ist z. B. das Baden eine« iieuzeboriien^Kinde« im Talmud nur eine diätetische Vorschrift (Sabb. 12S, 134.), bet den Parsen wird das Kind selbst als gesetzlich unrein betrachtet — eine Divergenz, auf tic wir schon bei den stillen Mahlzeiten der Perser aufmerksam gemacht. Die GeißelungSstrafc kann bei den Persern durch Geld abgelöst werden; im Talmud heißt eS aber nnr, daß die Geiße« lung bei einem Vergehen zurücktrilt, wenn der Verbrecher für dasselbe Vergehen auch noch eine» Schadenersatz leisten muß (Kcthub. 58.). Daß wir diese und ähnliche Analoairrn zniückgelasien, wird vn» hoffentlich Niemand zum Vorwurf machen. Ebenso .haben wir auch manche tat» mudische Worlcrkläruiig. die Schoor, sich auf Gleichkaug stützend, audem Zend und dem Pehlewi erklärt, bei unserer gänzlichen llukenntniß dieser Sprachen nicht berücksichtigt. Wir verweisen zu unserer Rechtsertignng nnr auf S. 40 seiner Schrift. Dir Erklärung einer Talmudstellr verdient jedoch ausschließliche Erwähnung, die wir zum Schluß noch mittheilcu wollen. Gitrkrit oder Gnetikherid heißt in den Z-ndbüchern (3. 1t5 ) die himmlische Welt kaufen, gleich dem talmudischen Ausdruck קונה עולמו• Wem die Verrichtung irgend tinrr religiösen Handlung, zu schwer ist, der läßt dieselbe durch einen Mabed verrichten, der dafür zwei Rupien erhält, dies nennt man Gitekrit, d. h. die himmlische Welt erkaufen. 3n Kidd. 6. heißt «S nun: Das Geschenk, welcheein jüdischer Sklave bei seinem Austritt aus seinem Dienste von dem Herru erhält, gehört ihm zu eigen. Es wird nun gefragt, wem den sonst da« Geschenk gehören könnte? R. Josef drückt die Frage mit dem räthselhaften Satze aus דר קרח קא הזינא הבא\ der dis jetzt keine Srllärung gesunden. Nach Obigem liegt es aber nahe, daß R. Josef hier das persische Gitekrit meint und sagt: soll der Sklave etwa mit dr» Gelde Gitekrit machen, d. h. soll er es hergeben, um sich bie himmlischt Welt zu erkaufen? Korrespondenz. Ausland. AuS Kurhessen. In der Provinz Niedcrheffeo hat vor Kur» zrm dakurfürstliche Konsistorium einen Beschluß erlassen, der seiner Frrifionigkrit halber in weiteren Kreisen bekannt zu werden verdient. Sin jüdische« Mädchen beabsichtigte sawwt seinem unehlichen Kinde flch taufen zu lassen. Da« Kind wurde auch sofort getauft, bei der Mutter sollte di« Taufe erst vollzogen werden, wenn sie längere Zeit durch Ua- »erricht vorbereitet sein werde. Sie bekam aber iozwischen Reue und erklärte, Jüdin bleiben z» wollen. Man wollt, nun ihr da« Kind nehmen und einer Christi» zur Verpflegung übergeben, auch au die Stelle de« jüdischen Dorntundi« einen christlichen bestellen. Beide« ist jedoch unterblieben und xtu 49• *) S. dir »orige Nu»»er.