Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 48 (29.11.1865)
- Date
- 1865-11-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2542917-2543219-2543268--4500-2548483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
861 gkgenwärtigea Zustaad noch verschlimmern, vnd der Zukunft schädlich sein würden, nicht einverstanden erklären konnten. Wir haben daher diejenigen Punkte, welche in der königlichen Antwort annehmbar waren, — und unter denen daS Interessanteste daS ist, daß die Israeliten in Zukunft mit Ausnahme der Bergstädte in allen Gegenden deS Landes, auch in den k. Freistädten frei werden wohnen dürfen, — inS Gesetz ausgenommen, daS Uebrige aber der Fürsorge der künftigen Gesetzgebung übergeben, mit Zuversicht Hof, send, baß mit der Zeit günstigere Umstände und die bürgerliche und sittliche Entwickelung der Israeliten stufenweise vermitteln werden, waS jetzt zu erreichen nicht möglich war!" * **)) So sprach und dachte vor fünfundzwanzig Jahren daS liberalen Magyarenthum, gegen welches manche Wiener Blätter die ungarischen Juden ausregen wollen. Der Talmud in seinen Seziehnngeu zu den indischen und persischen Gesetzbüchern. Von Rafael Kirchheim: (Fortsetzung.") I Halachifche Analogieen. Die Sündenbekenninisse, die Aderdad in Gang gebracht hat . 117—127), gleichen nach Form und Inhalt ganz denen der jüdiden Lilurgie; wie z. B. ״Alle Sünden — die ich in Gedankenenn offenbar, mit Nebertegung oder ohne Ueberlegung u. s. w." Dit bekennenden Sünden sind: Lüge. Betrug, Mordthat, Verwundung, »baimherzigkeit. Abgötterei, Nnbeien der DewS, Ungehorsam gegen Iler», Feindschaft unter Menschen verbreite», Kranke ohne Heilmig sie», Beiporicn, sittenloser mit Frauen zur Zeit der Men» ualion, ei» unverschämtes srecheS Auge haben, ohne Kosti gehen, obne egeuspruch effen. de» Priester» ihr Antheil voreliihalten, sich Haar t Gram auSreißen, Geausamket gegen Thiere üben, sie entmannen s. w. Uulcr diesem Sündenregisier kommen die Sünden Mag. Bag td Netuan vor, welche nicht überseht werden kounlen. Die Perser >llcn sie für Nosken (Eiiilhciliilig der Avcsta), die man bei magischen Operationen aussxricht. Schorr glaubt diese Namen in הוגי[ בוגין ju irkeiiiien, die der T. Abod. S. 18 neben den Kämpseru im Circus und :geschwörer» unter de» verpönten Belnstiguiigen nennt. Die Worte sind!:auiil freilich nicht erklärt, doch wenigstens ist ein Anhaltspunkt zu!Heer Erklärung gewonnen. Keluan köiinic wol das latmudische רטכין; Sabb. 147) Läufer, Wellläufer sein, wie auch Kelanwalan im Pehlewi j auseu heißt (Ai. 3, 142). j Der Genuß und Gebrauch-von Eßbarem und Kleidern, die in er NLdr einer Leiche liegen, ist verboten (Sauh. 48. Smach 8); I denso lehrt das persische Gesetz: Wer Speise ißt oder Kleider tragt, i ie nahe bet einer Leiche liegen, wird krank, alt und ohnmächtig (2,312). Wie im jüdischen Gesetz unlerschelben auch die Perser bei Beriliircinlgung zwischen der unmiltelbaren Berührung einer Leich«, welche?awrid genannt wird und der Berührung dessen, der Hamrid geworden 2, 235). Die verunreinigenden Objekte find: Fett. Mark, Fäuloiß נרקב) etwas vom Gebein (עצם כשעורה) Haut, Haare (Cut. 3. 3) in» Blut (2, 328). Wenn ,in, Frau 130 Tage schwanger ist. darf der Mann fl« licht erkennen, weil von dieser Zeit an das seelisch, Leben de« Kinde« >eginn (3, 232.) und die Leibesfrucht verletzt werden könnt,. Nach dem 1• tNidda 31.) »ft der eheliche Umgang nur am 00. Tag verboten, di« Serie erhält da« Kind schon bei der Cmpsänguiß (Sanh. LI.). — Di« Lorschristen für ״or Frau bei der Menstruation sind bei den Perser» »och wen strenger, al« im Talmud. Kein Mensch darf während dieser Zeit mit ihr reden und di, Nahrung wird ihr au« drr Ferne io einem rmallenen Löffel gereicht (vgl. Eashedr. 871). . Eie reinigt sich am S *)L0vstjelvvt4aS.sr.S3.׳׳ **) S. Ns. 45. Tag, und erst zwei Tage darauf ist ihr der Umgang mit dem Manne gestaltet. — Eine andere Divergenz findet flch auch bei der Fran, die abortirt. Nach dem T. hat fle vom 40. Tage an. bei den Persern schon am 30. Tage die betreffenden Reiuigung«vorschrifteo zu beobachten. — Der Unterricht der Kinder beginnt mit dem 7. Jahre (2, 221): nach einer andern Quelle mit dem 6. Jahre. Za B. Bathra 21 wird bei den Juden diese Einrichtung Josua b. Gamla zugeschriedeo, indem fr&, her Unterricht erst mit dem 16.- 17. Jahre begonnen hat. Uebeiostiw» mend mit dem T. Bad. Mezia 33; Kidd. 32. steht bei den Perser» der Herbed, der da« Kind unterrichtet, in Beziehung der Ehrfurcht über den Eltern, weil er die Seele de« Kinde« bilden muß, die eia viel ed» lerer Theil ist, al« der Körper, für den tic Eltern sorgen (3, 223. Menu 2, 146). Der Vater ist verpflichtet seine Tochter, sobald fie 13 Jabre alt ist. zu vcrheirathen (3, 227. Menu. S. 4.) ebenso Pet. 113. Sanh. 75. Die Polygamie war nach Herodok den 1 , 35. den Perser» gestattet, später wurde fie »1*7 erlaubt, wenn die VermözenSverhältuiffe de« Mannes für mehrere Frauen zureichl. Dieselbe Bedingung stellt Raba (Jrd. 65). Nach den Zendbüchrrn (3. 23 l.) darf aber der Perser nur eine Frau nehmen und nur ,venu fie nach neun Jahren unsrucht» bar geblieben ist, kann fie »hm erlauben, eine zweite Frau zu nehmen; die erste muß aber dennoch bei ihm dleibeo (3, 230.) (vgl. Ieb. 6, b.). Ueberrinstimmend mit dem talwubischea Gesetz über מיררה (Keibub 63.) lehrt der Perser: Wenn die Frau widerspänstig ist und sagt vier» mal zu ihrem Manne: ich will »tchls von dir wissen und bin nicht deine Frau, so kann er sich von ihr loSmachen und braucht ihr auch da« Eingebrachte und Zugesicherlc nicht mehr zu geben (Menu 10, 78. 79; Kl. 3, 268.). Andere Scheidnngsgründe sind bei den Periern: wenn die Frau einen unsittlichen Lebenswandel führt, die Gesetze bei der Men» strualion nicht hält (ebenso Kcthub. 72.) und wenn sic ber Magie er» geben ist (3, 321). ״Die Frau muß ihren Mann gleichsam wie Got» verehren; denn Oruiuzd sagt im Gesetz: ich habe den Frauen die NeascheS (die Gebete) erlassen, damii sie ihre Männer mit Neasche« ver» ehren." (3. 231.); deshalb wurden auch die Frauen nicht im Gesetz uutercichtei und eine gelehrte Frau ist bei den Persern verhaßt (vgl. Sola 20; Joma 66 u. s.) So sagt auch «in persisches Sprich» wort: ״Wenn die Henne wie der Hahn krähen will, muß man ihr den Hals adschiieidrn." Dieses Sprichwort mag wol den Aberglauben brr» vorgerust» haben, daß man eine krähende Henne schlachte» müsse (Sadd. 86. Jorc Dea 179 Testament von R. Jehuda dem Frommen). Die VrrlobungSzerrmonie bei den Persern hat eine ganz jüdische Färbung (1, 162. 212. 2, 156. 3, 228.). Ehrverlräge werden adge» schloffen, ein Gclöbniß ber Treue nn: Reinheit abgegeben, von Mabed Ermahnung erlheilt und ein Segen gesprochen. Zwei Teller mit Früchten werden hingestellt. dann geben sich die Verlobten die Hände und der Mabed wirft Früchte oder Getreide aus sie. Es ist jedoch nicht zu de« Haupte», daß der Bräutigam mit Geld sich die Braut antraut — wie Schorr sagt — denn die zitirte Stelle paßt eher auf di, Mitgift der Braut. (Schluß folgt.) Briefe zur Charakteristik der Zeit und -er Zeitgenossen*). XII. Jakob Kern in Pest au Löw in Gr. Kaukzsa. Pest. 31. Mär, 1842. Mein sehr verehrter Freund! Ich sollte mich wol entschuldige», daß ich eS versäumte, Jhnea beim Eiutritle in Ihren jetzigen Stand zu gratulirrn; ,» erfordert vielleicht eine ähnliche Tulschulbiguag, daß ich ״Sr. Wohlehrwürdeu" meinen Freund titulier: Beidem aber lirgt» ein gleiche« Motiv zn Grunde, daS nämlich, daß da« Gefühl meiner innigsten Freundschaft in Ihrem geänderten Staodpoukt wol einen hö» Heren Wirknugkrei«. aber keinen veesöulichrn Wechsel erkennt. Würde» find Kleider. dir man an» und ableg», beide bleiben immir geteeunt *) S. VI. Ihr-. S 196. 197. 345. 363. 716. 747. 748. VH 496. VUI. 11». 40a