Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 40 (4.10.1865)
- Date
- 1865-10-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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$5 zlpien zur wahren Gotteöerkenntniß und echten Humanität gelangten (vgl. hierzu RaschiS, Jbn EsraS, GersouideS, KimchiS und AbravanelS Kommentare). Außer diesen beiden schlagenden Beispielen weisen wir noch auf folbende grobe Verstöße dieser (christlichen) Kapiteleintheilung — zunächst bkoS der Thora — in unseren gedruckten, selbst hebräischen Bibeln hin: Im l. B. Mos. Kap. 6 um 1 VerS zu spät, hinter der 'D. — c. 9 unterbricht den geschichtlichen Zusammenhang und sollte entweder 8 Verse früher oder 7 Verse später bei der 2׳ beginnen. — c. 28., welches um 9. Verse später beginnen sollte. — c. 31 beginnt subjektivlos, der palästinäische Seder fängt darum drei Verse später an. — c. 32. um zwei Verse zu früh, vor der ׳C. — e. 43 und 44 beginuen wieder subjektivlos. — Im II. B. Mos. c. 4. beginnt mit einer Antwort. (!) — c. 6 um 1 Verö zu früh, vor 2׳. — c. 22. und 32. um 1 VerS zu spät hinter der '2. — Kap. 36 um 1 VerS zu früh, welcher offenbar hinter die Rede Mosiö gehört.*) — c. 29. um 1 VerS zu früh vor der V. — Im III. B. Mos. c. 10 unterbricht den geschichkkichcn Zusammenhang; der palästinische Seder beginnt darum um 7 Verse später. — c. 26. um 2 Verse zu früh, von der 'D. — Im IV. B. Mos. c. 14. unterbricht den geschichtlichcn Znsammcnhang; der palästinische Seder beginnt darum um 10 Verse später. — c. 22. um 1 VerS zu früh, vor der '2. — c. 23. unterbricht gewaltig den Zusammenhang und sollte sgleich der rabbinischcn Zerlegung der Parascha im 7. Vorlesestückej um 3 Verse früher beginnen. — c. 30 mn 1 VerS zu früh, vor der ׳D. — Im V. B. Mos. c. 2 beginnt 1 Verö zu früh vor der '2. — c. 3. beginnt gegenüber der vorangehenden '2, dem palästinischen Seder und dem geschichtlichen Znsammenhange um 7 Verse zu spät. — c. 6. um 3 Verse ju früh vor der ‘D. — c. 10. unterbricht den Zusammenhang. — c. 12. mit 4 Verse zu spät hinter der '2. — c. 13. ganz unsinnig, um 1 VerS zu früh vor der D. AuS diesen wenigen Beispielen ist zu ersehen, wie ein richtiges Verständniß der uralten synagogalen Absätze, sowie der massorethischen Abschnitte nicht nur auf den realen Inhalt, sonderu auch auf die verbale Bedeutung der einzelnen Wörter und deren Konstruktion in den heiligen Schriften von großem Einsiuffe ist, und fügen wir nur noch ein Beispiel hinzu, wie wichtig auch die angegebene Unterschcidung zwilchen der Bedeutung der offenen (׳C) und jener der eingcschlossenen (2) Absätze für die Eregese der Bibel ist. — Bekanntlich sucht der Talmud (II. Tr. Sabbalh 63, a; dann Siphre, Midrasch, Jalkut und Psikla kutru z. d. St.) den scheinbaren Widerspruch innerhalb der beiden alten Abschnitte deö V. B. Mos. (e. 15. von 1—6. und von 7—11.), wo eS das cinemal heißt: ״Jedoch eS wird [fraim] kein Dürftiger unter dir sein!״ (V. 4. ds.) und daS anderemal zu lesen ist: ״Denn nicht wird eS mangelu an Dürftigen im Lande" dadurch zu lesen, daß er den ersten Satz ans ein dem heil. Gesetze ergebenes Geschlecht und den andern Satz auf ein vom Gesetze abtrünniges Zeitalter deutet; und merkwürdiger Weise folgen dieser talmudischen Erklärung *) Folglich ist das ו vom Verbo ועשה als vav convorsivum praeteriti ouüufafft« und Las Wort io iuturo zu übcriktztn (.daß (also) oiachk"). wie es auch bas jeeusalemische Targum (mit ויעבר) übfrlrä^t, indeß »s La« Targum OnketoS als Präteritum betrachtet n»d mit ועבר wikderqibt. Wahrscheinlich aber ist diese« Targum in Folge seines östero Abdruck« hierin verfälscht worben; und stand in dem ursprünglich unpank« 11111 u Targum-Manuskript ebenfalls ויעבד; wir sich dergleichen Nachlässigkelten in kem gedruckten Targum Onkelo« noch gar viele nach, weisen taffen. Eowot Mendelssohn als auch Zun,. Philippsoa ließen stch von der unechteu christlichen zkapileleinlhetluog hierin irre leiten und übersehen da« Wort ועשה in der Vergangenheit; indeß Zohlsohn und nach ihm auch Herrhrimer r« richligrr in der lüustigen Zeitsorw über, setzen. 706 nicht nur die alten jüdischen Kommentatoren auö der fravzösischeu Schule (wie Naschi, Naschbam 1c. rc.), sondern auch die sonst kritischen Eregeten auS der spanischen Schule (wie Jbn Esra, Kimchi re. rc.), sowie auch unsere neueren judi« scheu Schrifterklärer (wie Mendelssohn. Johlsohn, Herrheimer, Philippson rc. rc.). Nur NachmanideS (רמב״ן) streift beinahe an daS richtige Verständniß dieser beiden Sätze, indem er bemerkt, daß in dem andern Satze (V. 7—11.) ja gar keine Rede, ja nicht einmal eine Andeutung von einem abtrünnigen Geschlechte zu finden ist! Zngleich bekämpft derselbe die Meinung, als würde eS jeder Zeit in Israel Arme geben, sondern eS mögen nur zu manchen Zeiten dergleichen vorhanden sein, ohne daß er dies näher zu bcstimmeu oder die Ursache davon anzugeben weiß. — Betrachten wir jedoch den Absatz zwischen diesen beiden Schriftstellen näher, so finden wir eine eingeschlossene Lücke (2תוטה), die nach unserer Auseinandersetzung verschiedene Inhalte innerhalb derselben Urkunde auseinander hält (]שמססקת בין ענין לעני). Der erste kleine Abschnitt (V. 1—6.) handelt nämlich vom Erlaßjahre (ש2טה) selbst, an welchem den Dürftigen in Israel die Schulden zu erlassen, gleichwie im Jobel-' fahre sogar die zur Nutznießung vcrkansten Güter (Jmmobilien) zurückzuerstatten sind (vgl. hierzu III. M. 25, 1—24.). Durch diese Institutionen mußte» sich die verschiedenen VeruiögeiiSverhältuisse der ackerbautreibenden Nation immer wieder auögleichen, und konnte der Neichthum Einzelner aus Kosten vieler armer Mitbrüdcr nicht überhand nehmen. So wird eö denn in diesen Erlaß- und Freiheitsjahren keinen Dürfttgen mehr geben (אס2, בי לא יהי“ בך אביון). — Anders verhält eS sich aber zwischen einem und demselben Erlaßjahre (בין ש2טה לשמטה) , wovon offenbar der zweite kleine Abschnitt (V. 5—11.) redet, indem dort ivt tun i.L401v4*.k ly... O . » f - ״ בליעל) gewarnt wird, dem Dürftigen deshalb nichts leihen zu wollen, weil er mit der Rückzahlung bis zum Erlaßjahre warten könnte (קרבה שנח השמטה), wo dann die Schuld nicht ehr einzusordcrn wäre. Denn in diesen Zwischenjahren wird eS nach dem natürlichen Gange menschlicher Geschicke — ob selbst verschnldet, oder nicht — immerhin wieder Arme und Dürftige ans Erden geben (בי לא יחדל 2“ אביון). — Einfacher dürfte wol dieser scheinbare Widerspruch nicht zu lösen sein. Kehren wir nun nach dieser gewiß zu entschuldigenden Abschweifung zu unscrm Hanptthema zurück. Ebenso wenig — wie über die Verse — bestimmt der Talmud etwas Näheres über die orthographisch ausgezeichneten Buchstabeu, noch erklären die rabbinischcn Kompendien und KodiceS eine Tborarolle zur gottesdienstlichen Vorlesung für untauglich, in welcher die bekannten Punkte oberhalb gewiffer Buchstaben (אותיות מנוקרות f, Abolh d. R. Nathan 14. n. d. kl. Tr. Sopherim VI, 5) fehlen, oder die in ihrer Größe, Stellung und Gestalt von den andern abweichenden Buchstaben (א׳ גדולות ,קטנות ,תלויות ,קטועות ,הסובוח) nicht in dieser Weife geschrieben sind (s. Maimonibeö von der Thorarolle" VIII, 3. und 9; Tnr Jore Dea 275 und daS Refponsum hrbr. von R. Salomo Jbn Adrath [רשב״א] angeführt von R. David b. Samuel [im טוי־י זהב] Anm. zum Jore Dea 274.): weil eben jene Punkte erst von den späten! Schriftgelehrten wegen der betreffenden Verschiedenheit der von ihnen ausgesundenen hebräisch-biblischen Sammlungen (s. Talmud 4. Tr. Taanith IV. zur Mischna 2; Boraitha Siphre zu V. M. 33, 27; Aboth d. R. Nathan 34, und d. kl. Tr. Sopherim VI, 4.) und noch zu anderweiten Zwecken gemacht worden sind, also nicht — wie die offenen (v) und eingeschlossenen ('0) Absätze auf die ursprünglichen Schriftvrkunden bastren, 'und welk die sonder