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Ben Chananja · 1865-09-20 · 38 (20.9.1865) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
38 (20.9.1865)
Date
1865-09-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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£68 ׳667 Rabbiner Steinhardt und Hirsch sich schwerlich entschließe«, die russisch-jüdischen Zustände dem ungarischen Israel zur Nachahmung z« empfehlen. Die ehrwürdigen Vertrauens« Männer beriefen sich darauf, daß daS fragliche Recht der Rabbinen ein herkömmliches sei, und durch vielhundertjährigen NsuS begründet ist: Dagegen ist nun allerdings nichts ein« zuweuden. Allein ein vielhundertjähriger UsuS beweist bei weitem noch nicht dessen Vernünftigkeit. Die Steuerfreiheit des ungarischen Adels beruhte ja ebenfalls auf einem vielhundertjährigen, durch den berühmten ״Partis primae Tituj Iils nflrtus“ ®) bekräftigten UsuS! Sie mußte aber dem fortschreitenden Zeitgeiste weichen, und der König Ludwig Philipp saß noch fest auf seinem Throne, als Franz Deäk es ablehnte, daS Zalader Komitat beim ungarischen Reichstage zü vektteten, weil dasselbe hartnäckig darauf bestand, sich die ״jungfräulichen Schultern" zu bewahren. Die Steuerfreiheit deS Adels hat dem Vaterlaude keinen Segen gebracht. Dies trkeUnk heutzutage Jedermann an. Welchen Segen aber die Or« dinirungöfreiheit der ungarischen Rabbinen dem ungarischen Israel gebracht hat, erhellt zur Genüge daraus, daß hundert ungarische Rabbinen am 8. April 1864 an den Stufen deS Throneö die feierliche, von der Berufung auf Gott begleitete Erklärung abgaben, daß ״mit der Gründung eines Rabbiuerseminars, wenn eS wie immer eingerichtet wäre, kein anderer Zweck verfolgt würde, als langsam die religiösen Grundsätze zu alteriren, und dieselben auf eine nicht zu ahnende Weise in eine Bahn zu leiten, deren Folgen sich nicht berechnen lassen."ד) Auch diese unbedingten Gegner deS Seminars berufen sich ans die ״Hunderte von Jahren", die zu ihren Gunsten sprechen!! 2. ״Auf die Frage deS Herrn Präses, ob eS nicht angezeigt wäre, zu bestimmen, daß die auf obige Weise (auf Jeschiboth hcrangcbildeten) RabbinatSkandidaten nur dann zum Rabbinatödienste als befähigt zu betrachten sind, wenn sie sich in dem zu errichtenden Institute einer Prüfung unterziehen, und selbe mit Erfolg bestehen, wurde von Herrn -dberrabbiner Steinhardt geantwortet, daß man eine dleöbezügliche Verfügung als in eine administrative Sphäre gehörend betrachtet, und demnach die betreffenden BerathungSmitglieder sich inkompetent fühlten, etwas hierüber zu bestimmen." So berichtet daS authentische Protokoll der Der« trauenükommission. *) Diese vorsichtige Antwort wird man sehr überraschend sinden, wenn man erwägt, daß der Kommission gleich bei Eröffnung der Sitzungen bedeutet wurde, ״sie sei nicht berufen, über die vorkonnnenden Gegenstände zu beschließen, dnd ihr Zweck bestehe lediglich darin, über die fraglichen Gegenstände Gutachten abzugeben, Meinungen und Ansichten zu äußern." DieS hätte aber die Kommission auch in Bezug aus die vorliegende Frage thuu können, wenn sie nicht die zarte Rücksicht für die Orthodoxie davon abgehalteu hätte. *) D. h. der ». Titel »e« 1. Tbeile« iw drritheitigeu Gesetz. buche de« Veeböewr.ab omniqae conditionaria servilste, acdatkruia 6t coliectaram, trit uterum, vcctigalium, triceaimanua* ׳qtto oolatioao per omnia immune« et exempU habeatur. Diese Schonung blieb aber leider erfolglos. Herr Kalma« W. Pappenheim sah sich veranlaßt, die Aeußeruug des Herrn OberrabbinerS Steinhardt mit allem Nachdrucke z» bekämpfen. Und doch hat et derselben aus Mißverstand eine viel mildere Bedeutung verliehen, als ihr von ihrem Urheber gegeben wurde. Herr P. sagt nämlich in seinem Separatvotumr ״Ganz besonders muß ich mich aber gegenüber einer bei Verhandlung deS 82 ׳ gefallenen und zu Protokoll genommenen Aeußerung aussprechen, nach welcher die AuSstellung von Diplomen rabbinischer Autoritäten, die außerhalb deö Institutes stehen, eine bloße ad ministrative Maßregel sei." 9) Davon ist aber in dem Pro, tokolle nicht die Rede. Nicht die privative Ertheilung von Rabbinatsdiplomen wurde als administrative.Maßregel bezeichnet, sondern die vom Präsidenten vorgeschlagene Ungiltigkeitöerklärung der herkömmlichen Zeugnisse. Hätte dies Herr P. verstanden, so würde er erst recht in Harnisch ge, rathen sein. Daß er glauben konnte, die usuelle Diplomer, theilung würde als administrative Maßregel betrachtet charaklerisirt seinen Bildungsgrad vollkommen und verleih! ihm die Berechtigung, sich als Repräsentant der ungarischjüdischen Ortbodorie zu geriren. 3. Höchst originell ist seine Polemik gegen eine andere, ebenfalls bei der Diskussion über den §. 2 zu Protokoll ge, gebcne theologische Aeußerung. Die Jeschiboth vertheidigend, sagten die Rabbinen Steinhardt und Hirsch, daß sich andenselben auch Laien eiiljusinden pflegen, ״um sich eine umfangreichere religiöse Bildung zu verschaffen." Dagegen verwahrt sich nun Herr Pappenheim. Durch die Jeschiboth, sagt er, ״sollten eben tüchtige Rabbinen heran, gebildet werden." Er selbst ist also den orthodoren Anschaumigen so sehr entfremdet, daß er den orthodoren Zweck des Talmudstudiums gar nicht kennet. Nach orthodoren Grundsätzen ist dieses Studium theilö an und für sich ein frommes und gottgefälliges Werk, theilS gibt eö seinen Jüngern die sicherste Anleitung zu einem frommen, gottgefälligen Leben. Der Orthodore darf den Talmud nicht studiren, um Rabbiner zu werden, und er darf sich davon nicht diSpeosiren, wenn er nicht Rabbiner sein will. Herr P. ist auch in der Geschichte seiner Gemeinde sehr schlecht unterrichtet. Wir wollen ihn an folgende Thatsachen erinnern. Von der Neformpartei gedrängt, entschloß sich der Vorstand der Preßburger Gemeinde, ebenfalls die Bahn deS Fortschrittes zu betreten. Die Frucht dieses Entschlusses war der Versuch, eine ״Anstalt zur Beförderung israelitischer Handwerker (sic) in Preßburg." Die ersten fünf Paragraphe der hierauf bezüglichen Statuten sind unsere- Wissens niemals veröffentlicht worden. Der §. 6. lautet: ״Finden aber die Vorsteher, daß ein Knabe zum למוד הישיבה untauglich ist, so wird er zur Erlernung eines Handwerkes angehalten." Meint Herr P., daß die Preßburger Vorsteher von 1826, als jene Anstalt ins Leben treten sollte, alle Knaben ihrer •) e. c&m Nr. SO. 6. <27.

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