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Ben Chananja · 1865-09-20 · 38 (20.9.1865) · page 1

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Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
38 (20.9.1865)
Date
1865-09-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Mer Jahrgang. M. 38.5,Mdi>>, den 20. Seplem6et 1863. , Irden Mittwoch erschelnt ein Dogen. VrLllmnsravouaxrelL Ganzjährig 7 4 Tblr. 20 Sgr.. balbj. 3 fl. 50 kr.. 2 Tblr. 10 Sgr., viertel,. 2 fl. oft. W. Einzelne Nummern!3 kr. Man abonnirt bei alle« Post» ämtrrn u. Buchhandlungen de« Zn« »nd Auslande«. Heu GlMAnj». Vochenklalt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiner zu Szegetin. Inserate sind an di» Redaktion in Gze« gedin. an Herrn Df(• Ullfal i» XraaKfnc( «. HT. oder a* * Herrn.Ognaj Aratttttt (kleine Ankergaffe Nr. IO) in Me» zu sende». Die Lspaliige Prtitzrile wird mit 10 Nkr.^I Zgr. berechnet Zur ׳Haö6mcr|eminarfraQe in ängntn.*) Vü. Betrachtung über den Organisations-Entwurf. Die Akten über daS in Ungarn zu gründende Rab׳ binerseminar liegen nunmehr den Lesern des ״B. CH." ziemlich vollständig vor. Nur noch einige Eingaben der orthodoren Partei harren der Veröffentlichung. Da daS Polizeiliche Verbot, welches derselben hindernd in den Weg trat, keine Kraft mehr besitzt, werden wir auch die rückständigen Proteste und mit diesen den Beweis liefern, daß die ortho, doren Nabbinen trotz ihrer unermüdlichen Agitation dennoch nur einen Tbcil der nördlichen Gemeinden zu Schrillen gegen die Gründung eines Seminars zu bewegen vermochten, so daß nach den vorliegenden Akten dieses Institut nicht, wie die Koriphäen der Orthodoxie fälschlich behaupten, von der Majorität der ungarischen Judenheir perhorreSzirt wird, sondern von einer tiesslehenden, deö Lesens und Schreibens größtcntheilS unkundigen Minorität. Diese statistische Beweisführung auf die Zeit verschiebend, wo eS unfern Lesern gestattet sein wirb, von allen einschlägigen Akten Einsicht zu nehmen, haben wir es vorläufig bloS mit der Beurtheilung deS Entwurfes zu thun, dessen Inhalt bisher keiner eingehenden Prüfung unterzogen wurde. Der Gegenstand ist wichtig genug, um zu Anfänge deö Synagogenjahres die Aufmerksamkeit unserer ungarischen Leser zu fesseln. Ist aber zu erwarten, daß die Besprechung in nächster Zukunft von praktischen Erfolgen begleitet sein werde? DaS Jahr beginnt unter günstigen, viel verheißenden Auspizien. In allen ungarischen Synagogen werden heiße Gebete zum Himmel cmporsteigen, daß eS als ein Gnadenjahr deS Ewigen (שנח רצון לה־) anbreche für das ganze Vaterland, als ein Segcnöjahr, als ein FriedenSjahr, als ein alle Stämme und Parteien versöhnendes Jahr der Eintracht und der Verbrüderung, damit ״sie Alle sich vereinigen zu einem Bunde, um GottrS Willen mit ganzem Herzen zu vollziehen (״!‘ויעשו כלם אנורה אחת לעשות רצונך בלבב שלם) Die Sonne der Freiheit wird auch auS dem Boden deS ungarischen Israels edle Früchte hervorlocken. DaS erhebende Bewußtsein, dem ungarischen Vaterlande als freie Bürger anzugehören, wird in allen ungarischen Juden daS von so Dielen schon seit Jahren gefühlte Dedürfniß wachrufen, ihr KultuSwesen auf eine zeitgemäße, Achtung verdienende Weise zu organisiren und mit Umsicht und Liede ansznbauen, was .in Trümmern lag von Geschlecht zu Geschlecht. (Jesaj. 61, 4). S. vor. Zhrg. Nr. 45. 46. 47. 48. d. Zhrg. Nr. 1. 2. 33. 35. 36. 37. Solchergestalt muß die Gründung eines Lehrinstitutefür die künftigen Rabbinen wieder in den Vordergrund treten, und die Aufmerksamkeit und Thätigkeit der Gemeinde» in Anspruch nehmen. Aber selbst wenn die Erfolge nicht so rasch eintreten, und die SegenSwü!sche dieses Neujahrs längere Zeit auf Erfüllung harren sollten, muß doch unausbleiblich einmal der Zeitpunkt einlreffen, wo man daS die Nabbinerschnle betreffende ״Material" ans Tageslicht ziehe» und benützen wird. Hoffentlich werden dann auch nachstehende Bemerkungen eine unparteiische Würdigung finden. A. Allgemeine Bestimmungen. In diesen lautet §. 2 wie folgt: ״DaS herkömmliche Recht jedes Gemeinderabbiners, eine Talmudschule (Jeschiba) zu halten und RabbinerbesähigungSzeugniffe (Hatara) zu ertheilen, wird hierdurch nicht berührt." Ueber die Abnormitäl dieser Bestimmung haben wir uns bereits im Juni v. I. ausgesprochen.") Hier sind in dieser Rücksicht noch folgende drei Punkte hervorzuhebeu: 1. Nach dem authentischen Protokolle gaben die Rabbinen Hirsch und Steinhardt bei der Diskussion über diesen Paragraph die Erklärung ab, daß daS in demselben den ungarischen Nabbinen cingeräumte Recht auch in solchen Staten besteht, wo bereits öffentliche NabbinatSschnlen vorhauden sind.Diese Angabe beruht aber entschieden auf einem Jrrthnme! In dem ״Negolamento" de» RabbinatS-KonvikleS in Padua heißt. eS $. 34 ausdrücklich, daß nach Ablauf von drei Jahren nach der Eröffnung deS Institutes keine Gemeinde deö lombardisch-venetianischen KönigreicheS einen Nabbinen wählen dürfe, der nicht, mit eine m Defähigungözeugniffe von dem Institute ausgerüstet ist.*) Ebenso entschieden spricht daS französische ״Rdgleraeat d’ail- Mission aux titrcs rabbiniques“ die Bestimmung auS, daß die NabbinatSaspiranten an der — zu jener Zeit in Meß bestehende», seitdem nach Paris verlegten — Zentralschule eraminirt werden müssen. ^) Außer in Italien und Frankreich gibt eö nur noch in Rußland öffentliche NabbinatSschnlen. Ob daselbst auch jeder Gemeinberabbiner daS Recht habe, Nabbinatödiplome anözustellen, ist unS nicht bekannt. Aber gesetzt, eS wäre dies der Fall, so werden doch die Herren *) S. B. Cd. VH. Zhrg. Nr. 24. S. 493. 494. *) S. obrit Nr. 35. S. 613. 614. 4) Dopo il terrnino di tro anni ducorribill dal giorno doll attiva7.ione della acuola, noaauna delle comiaantoni Iaraelitich• Lombard» ״ Vuneto potri aloggore alcua Ilabbino, cho aoo ai» fornito de! atteatato d’idonaiti per parte d׳ill' latitata ׳ *) Titre IV.: Loa aapiranta aux titrea rabbinique^oeront, examinis i l'Sools centrale & Uetz.

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