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Ben Chananja · 1865-09-06 · 36 (6.9.1865) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
36 (6.9.1865)
Date
1865-09-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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683 ,634 men, sondern bloS rabbtnisch 1אבלות ררבנ»). Und gerade die Thalsache, daß gewisse fromme Männer der biblischen Zeit kein Bedenken trugen, bei außerordentlichen Borkommnissen für den Moment irgend ein Gesetz zn übertreten; diese Konklusion stimmt mit der gesunden Kritik des TerteS vollkommen überein. In der That, nirgends in der heil. Schrift findet man die Trauer für die Verwandten vorgeschrieben, und auS dem indirekten Gebote, sie gewissen Personen an irgend einem Orte (Levit. XXI, 10.) und in gegedenen Verhältnissen (ibick. X, 6. Ezech. XXIV, 17) zu verbieten, darf man durchaus nicht folgern, daß sie in allen anderen Fällen obligatorisch sei, sondern bloS, wie wir auö Gen. wissen, daß der Gebrauch der Trauer seit den ältesten Zeiten bei den Hebräern, wie bei fast allen Völkern mit de» ahnlichen Zeremonieu eristirte; ist ja daS Bedürsniß in jedem Menschen, dem inneren Kummer beim Verlust von Verwand« ten durch gewiss? äußere Zeichen Ausdruck zu geben, als daß man da noch Gesetze aufbürden sollte! So kommt eö denn, daß, wo im Pentateuch irgend eine Vorschrift bezüglich der Trauer gegeben wirb, Vleselbe dloö negativ ist, worunter verstanden wird, daß die bei den Heiden üblichen Gebräuche unwürdig der ״Kinder GottcS" seien, weil sich bei den au« ßeren Zeichen der Freude und dcS Schmerzes der Grad der Moral und Kultur ebenso bei den Völkern, als bei Jndividuen offenbart (Lrvit. XIX, 28. Deuter. XIV, 1): Sitten, die vor dem ersten Eril nicht anS der Nation verschwanden, wie Jeremia (XVI, 6) eö erwähnt. Aber die Rabbiner, um daö Band der Einheit, wovon daS Wohl der DiaSpora ab« hing, so sehr alS möglich zu befestige» und keiner iudivi« duelleu Willkür Raum zu gestatten, hielten cs für nützlich, die ehemals freiwillige PrariS als obligatorisch hinznstellen, indem sie daS Ganze in allen seinen geringsten Theilen mit präzisen, einheitlichen und unveränderlichen Regeln befestig« ten; sie formirten den Koder und daö Statut betreffs der Trauer und aller anderen Erscheinungen des Lebens, wenn auch bloS wurzelnd in der Gewohnheit, nicht aber im mündlichen, noch geschriebenen Gesetze יי). Auö der erwähnten mosaischen Vorschrift eines einzigen TageS der Trauer leitet die Bekanntmachung alö Fol« gerung die Vermuthung ab, daß ״in der Folge, als unsere Lehrer in Betracht zogen, daß eine eintägige Trauer den moralischen Ar stand in jenen Ländern verletzte; so entschieden sie, daß die Trauer mehrere Tage dauern solle und be« stimmten also deren Zahl auf sieben." Aber diese Hypothese ist willkürlich, denn eö ist nicht allein gewiß, daß seit vor« mosaischen Zeiten die Trauer mehrere Tage dauerte (Gen. XXVII, 41), sonder» daß sie auch bei andern Völkern sieben Tage währte, wie wir auö dem Heliodor und Lucian ersehen. Zu dem Zeugniß der für unö kanonischen Bücher der h. Schrift, nach welchem Josef um seinen Vater (ibiä. L, 10) und die Jabesiter um Saul sieben Tage Trauer hielten, fügen wir noch jenes der Bücher, die — wenngleich apokryph — getreu die Sitten ihrer Zeiten abspiegeln, in welchen sie verfaßt wurden. Der Ecclcsiast (XXII, 13) sagt, man trauert um den Totten siede» Tage, aber um den Gottlosen und Thoren trauert man alle Tage seine Lebens, ') Sine solch» Frage ist heutzutage ganz überflüssig, bo dir Klausel srhli, daß der יום המיתה auch der יום הקבורה sei, so gibt eö nach keinem Kasuisten eine mosaische. Trauer. *) Weder von Sauhcdria. noch von den nachfolgenden Echote» wurde je formrll irgend eine Eutschntviig io Borichlag gebrach» Die Mischna erwähn» deren blo« gelegentlich, und nur um gewiss, Sedeäuche während der Halbsrstr zu untersagen, dir wol früher staiibatiea. aber nirgend« schreib» sie solche vor. (M. K. 111. 5—9. G. auch B׳r. II, 6. Jrbaw. 1v, IN. Die מסבת שמהות ater אבל רבתי »verschrieb,n' Baraila ist dir erste, di, davon zmäptich bandet», nach ihr rotwirkelu sie sowol dir orientalische al« ocrideulalischr Temara und verordnen jede Einzelheit. t und UM Judith, nach dem Buche, das deren Namen trägt ' (XVI, 29) wurden ebenfalls sieben Tage getrauert. Dieser Gebrauch wird auch von JosefuS (Antiq. XVII, 8) bestätigt. Man weiß übrigens, daß die Zahl Sieden bei allen Vorfällen, sowol fröhlichen als traurigen, ׳owol öffentlichen als privaten, wiederkehrt, und daß man auch die Hochzeitsfeste, (nicht sowol gesetzlich, als der Gewohnheit Haider) sieben Tage feierte (Gen. XXIX, 27. 28. Richter XIV, 2. 15. S. auch Tobias XI, 20). Der ehren,v. Turiner Rabbiner ist demnach bloS gegen'die überflüssige Länge der Trauer eingenommen; nlchtS natürlichcr, als daß die durch ibu be»verkstrlligte Reform den Zweck hat, sie abzukürzen. Er reduzirt die sieben Tage der ersten Periode auf drei, die dreißig Tage der zweiten Pe, riode auf sieben, »nd überläßt eö karit» dem Gutdünken jedes i Einzel,in,, die dritte Periode zu verlängern oder abzukürzen. | Wir können hier nicht weiter in die kleinliche Untersuchung i dieser grillenhaften Milderung eingehen, da unsere Absicht! bloS die Besprechung seiner Prinzipien ist. Wir beschränken > unö deshalb ans die Brmerkniig, daß jede Reform viel-; mehr rcstanrircn als erneuern, d. h. so viel alS möglich im Geiste handeln, die Prinzipien entwickeln und anwenden soll, auf »velchen sie ruht, und zu welchen sie hinführt: interpretiren — nicht aber Gesetze diktiren; modifiziren — nicht aber schaffen. Und waö die neuen Verfügt,»gen betrifft, so wollen wir bloS an den zweiten, welche dem Sabbath die« selbe Kraft — die Trauer zu beenden —znschreibt, »vie den h. Festen, das sagen, daß damit ein Prinzip verletzt »vird, d. i. der alte mischnaische Kanon שבת עולה ואינה מפסקת עי) רנליםמפסיקים ואינם עולים?. K. III, 5), welcher ausdrücklich zwischen jene» und diesen unterscheidet. Die große Solennität der jährlichen Feste ist der Grund deS gänzllchen jedoch graduellen AufhürenS der Trauer; da nämlich von der einen zur andern längere Zwischenräume verstreichen, so konstitni'rt selbes keinen ungerechten Vorzug, wo hingegen, ( »venu »na,1 eö auch ans den Sabbath anödehnte, man ziveier- ׳' lei Maße stabiliren müßte: das eine für Todesfälle, die iu die ersten — daö andere für jene, die in die letzten Wochen tage fallen. Aber wenn die Gesetze bezüglich der Trauer der Leid« tragenden einer Revision unterzogen werden können und sollen, ,venu daö Publikum dieö wirklich fordert, — woran wir übrigens z» zweifeln Ursache haben, — so ist eS nicht so sehr die Dauer, als deren Manifestationen, »velche letzten alS in längst verflossenen Zeiten entstanden, nicht »nehr treu die inneren Gefühle äußern und den geänderten Sitten widerstreben. Da wir keine schüchterne» Freunde der Wahrheit sind, so »vollen wir diesen Zweifel nicht unterdrücken, der aber erst nach einer Reihe gelvissenbafter und ernster Studien über Ursprung, Bedeutung, Wichtigkeit «nd Natur jener Gebräuche, über die Prinzipien, welche sie leiten und die Deränderungen, welche sie bereits erlitten, aufgeklärt »verden kann; derlei Studien müssen aber mit der ernsten Objektivität des Kritikers, ohne vorgefaßte Meinung, ohne Leidenschaftlichkeit unternommen werden und deren Nesültate — bevor man sie praktisch in Anwendung dringt — müssen der unparteiischen Prüfung und dem Unheil kompetenter Personen vorgelegr werken: denn nur auS der DiSkusstlon kau» daS Licht hervorgehen. Korrespondenz. Ausland. Stier, in November (I8G4). (Durch Zufall verspätet). «» verfloss,neu Eabbaib Noach bat unser Odereabbiuer. Herr Kahn, «» Schlüsse sriur« Vorträge« auch tat Audeukru de« sel. Maoodeinerl sehr würdig gesriert. Nachdem rr dkuseidra ill seiner großen Bedeutung

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