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Ben Chananja · 1865-09-06 · 36 (6.9.1865) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
36 (6.9.1865)
Date
1865-09-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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6ä1 eö io daS geheime System der alten Lehrer gedrängen und den analvtisch׳eregetischen Prozeß entdeckt habe, mittelst dessen fie — wenngleich sie die Unfehlbarkeit deS Terteö anerkann, ten — ״stets damit endeten, indem sie einen Sinn entdeck« ten, der zu den Neuerungen, welche sie als ersprießlich einführen wollten, gerade paßte"; allein so wahrscheinlich diese Dermuthnng auch selu mag — sie bleibt doch nur «ine Vermuthnng, und nur als solche ist eS gestattet, sie auSzudrücken, nicht aber als eine außer Frage stehende Tbat« sache, ohne Dedingnng und ohne Vorbehalt — vorzüglich in einem Aktenstück. daS fürs Volk bestimmt ist und zu praklischeu Folgerungen leiten soll. Aber wenn daS Zitiren deö hypothetischen Faktums, alö wäre dasselbe gewiß, allgemein und positiv, wenigstens alö Uebereiliing getadelt zu werken verdient; so müssen wir doch jene Versicherung als phantastische Ausgeburt betrach, ten, welche behauptet, daß dle Rabbineu ״sich nicht allein berechtigt und verpflichtet glaubten, also zn thun, sondern sol« cheS Recht und solche Pflicht auch für alle Jene, denen die Pflicht obliegt, wachsame Hüter deö Gesetzes und der reli« giösen Prinzipien zu sein, in Anspruch nehmen wollten, indem der Kanon sestsetzt, daß man da, wo die Nothwrndig* * seit eS erheischt, die religiöse PrariS modifiuren darf, um die Religion zu retten." Wol konnte ein Gelehrter in einem speziellen Falle sich geneigt zeigen, eine kleinliche Observanz irgend einer rabbinischen Vorschrift auSznsckriden, wenn sie sich mit einer andern ähnlichen, aber erheblichen Vorschrift, oder mit dem vitalem Interesse deS Judenthums in Kollision befand"); aber nirgends in den traditionellen Büchern finden wir den vermeintlichen Kanon formell statnirt und Anderen die Autorität gewahrt, ihn zu vollziehen. Die in der Bekanntmachung zitirte dunkle und seltsame Stelle, mit wel« cher der mischnaische Traktat: ״Berachot" schließt und die in nichts anderem besteht, alö in dem V.!26. deS 119. PsalmS mit den versetzten Halbversen: רנ״א הפרו תורתך 3משום עת לעשיר1 לה׳) ist weit entfernt, diesen Sinn zu invol« Viren, den der treffliche Autor ihm vindizireu möchte, und selbst, wenn er ihn halte, so könnte man — da er nicht zur Halacha, sondern einzig und allein zur Agava gehört, — durchauS keine praktischen Konsequenzen auS ihm ziehen; wie man auch auS anderen rabbinischen Sentenzen, die offenbar zu allgemein und hyperbolisch sind, gar feine praktischen Be« weises detuziren kann, da sie nichts auödrücken, als daß nach talmudischcr Methode eine Privatmeinung. die jeglicher Autorität entbehrt und nicht die Grenzen, Fälle und Klan« sein der empfohlenen Reform bestimmt, in jeder Beziehung tmanwendbar sei. Weder der palästinensische Talmud, der diese Stelle anders auSlegt, uoch der babylonische, der die Worte fast wiederholt, ohne sie zu erläutern, gebe״ hierzu daS Recht. Nach Raschi ist dies eine Anspielung auf *) S. Joma Fol. 6V, a; Kiltin Fol. 60, a; Trm Fol. 14, b. *) Die echte Lkseart ist: הסרו תורתך עת לעשות לה׳ Das Dort השום liest man nur in Folae ver auar»schri»I1chrn Imrrpolation in dem mischnoischrn Tertr. welcher brr dadylouischru Ärmara bet* gelugt ist. Man schob dt, Kloffe רכא (welche 111 dieiew rinzigr» Worte dtjlehi) in dir Srwara (BrrachoU, Fol. 03 , a). קרא... מסיפיה לרישיה מיריש .הפרו תורתך מה טעם משום לעשות לר׳ Diele Kloffe frblt in der Thal im mischuaiichen Tert, welcher mit der dalLstuienstschco Grmara verbunden ist. als auch i» der erst,» Venezianer (D. Avmdrra» und in den späieen Ausgaben; fl, fehl» auch in der •»Ihn zu Neapel im I 1492 erschient»,» Edition der Mischiia und im Kommen,», de» Maimonire«. Dtr palLstiiienflichr Gemaea lelbfl drückt stch also au« (Fol 13 Kot. 4 der »rwäbuirn AnSgabe) ר׳ נתן מ0רם קראי:הפיץ תורתך עת לעשות לה‘ . ר-הלקיה בשם ר־ סימו; :העי שה ת ירחו קבע הרי זה מיסר בריח. ד Damit find z. B. die zivei Senienzeu: מוטב תעקר תורת יאל תשתבת תורה מישראל (T׳m. got. u. b., uuv: פעמים 1 שבטולה של תורה והו יסורו*M׳° F01. 09, b.) 632 er führt daS Beispiel EkiaS an , der, um da^ abgefalleue Volk wieder zum KnltnS deö wahren GotteS zurückzuführev, ein Drandopfer auf dem Berge Carmel brachte — entgegen dem Gesetze, daS den Opferdienst nur an dem hierzu ge, weihten Orte gestaltet*). Allein MaimonideS in seinem Kommentar findet in jenem Satze eine ernste Drohung gegen Jene, die die rabbinischen Gebote nicht sehr achten*). Aber der ehrwürdige Turiner Rabb. geht uoch viel weiter. Er will jene unbeschränkte Macht noch heutzutage auf jeden einzelnen Rabbiner übertrage» , nnd denrznfokge fordert er dieselbe auch für sich. Allein im Judenthume wurde eine solche Gewalt nie irgend Jemandem eingeräumt, nnd auch innerhalb der rechtmäßigen Grenzen übten die alten Rabbiner ihre Autorität nie individuell, sondern gemeinschaftlich. DaS Rabbinat — wir wiederholen eS nochmals — ist weder eine hierarchische noch legislative Macht; eS ist bkoö lehrend und unterweisend. Nur die größere Gelehrsamkeit ist eS, die dem Rabbiner einen Einfluß ans seine Glaubensgenossen gestattet; wenn er von ihnen in ziveifelhaften Fällen zu Nathe gezogen wird, setzt er seine individuelle Meinung, oder vielmehr seine Art, den Tert nnd die Prinzipien im gegebenen Falle anzuwenden, auseinander; er überläßt eö dem Eilizelnen und der Gemeinde, die ihn befragte, seine Beschlüsse, so weit sie den Gottesdienst betreffen, anzunehmen oder zn verwerfen; er ist GewissenSrath (Kasuist) — kein Gesetzgeber. BergedenS beruft sich daS Proklam auf den bekannten Spruch: יפתה בדורו בשמואל בהורו (Nosch Hasch. Fol. 25. d). Es ge, trügt hinlänglich, die Gelegenheit zu kennen, als jener Spruch geschah und den Kontert zu betrachten, um sich zu überzeu« gen, baß er nichlö anderes will, als die Pflicht, Gehorsam zn leisten den Vorgesetzten Behörden, selbst wenn sie an Tugenb und Gelehlsamkeit geringer sind, als ihre Vorgänger — ein Prinzip, daö unter einer allgemeinen und theoretischer, Form in dem Grundsatz wiederholt wird אי) לך אלא שיפם שבימיך An Nabban Gamaliel II., den Präsidenten der Synode zu Jamnia mußte R. Joi'ua sich bezüglich der Firirung der Neumonde und deS Laufes der Feste richten, wenngleich er dessen Calcnl als irrig bezeichnete. Nicht glücklicher ist die Bekanntmachung in dem Deweise über die Reduktion der Trauerzeit. ״Jeder weiß", heißt eS daselbst, ״daß nur der eiste Tag vom Gesetz als legal geboten ist." Aber in den von unö anerkannten Schnleu war der entgegengesetzte Ansspruch überwiegend — daß nämlich die Trauer weder eine mosaische Institution sei, noch aber sei der Ausdruck ד^ורית^ת im weitesten Sinne zu neh- ל Brr. Fol. 63, a. הפרו תורתו עושי רצונו כמן אליהו בהר הכרמל שהקריב בבמה בשעת איסור הבמות משום דעת לעשות 2 סיינ ונדר בישראל לשמו ישר הקב״ה» sru,,», Kommrmar ,um muchiiaiichr» Tr«r (ibid. 801. 54, a.) baitr rr grschrirdrii: עת לעשות לה- הפרו תורתך פעמים שמבטלים ד״ת כדי לעשות לה- .אף זה המתכוין לשאול בשלום חברו והו רצונו של מקום .שני בקש שלום ורדפהו .מותר להפר חורה ולעשות דבר אסור הנראה. אח-כ הביא ראיה על כל העוברים על התקנות ההם (* כי יבא זמן להסרע מהם ולענוש אותם כי הם הפרו תירה «והו ש*תמר הפרו תורתך עת לעשות לה- .4תבל מי שיעזוב הפסוק על סידורו ויפרשהו ויאמר עת לעשות לה- הפרו תורתך יאמר כי כשיבוא העת להפרע מהם ולהנקם יורמנו סבות לבני אדם להפר התורה כרי שיבוא עליהם המשפט. T) Daß da- Wort: ״Richtrrhirr buchstäblich als odriAkrnlicher Bollstrrckrr brS ÄrsrßrS vristandru wird, rrdrltrl aus dr» solqrnbra »aimuriich-n Si'Nrn: ושופטים .זה מלך וב-נ דכתיב ובאת ^ל הכהן ואל השופט אשר יהיה בימים ההם (Sj»tKbrin Foi. 14. b.) בזמן שיש כהן יש משפט ובזמן שאין כהן אץ משפט (ibid. 82, b) ©. auch 61fr» zu Schosli«.

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