Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 36 (6.9.1865)
- Date
- 1865-09-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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629 Ich kann mich namentlich einer gewissen Beängstigung nicht erwehren, wenn ich an die Bestellung deS Lehrkörpers und die Zusammensetzung deS LaudeöschulratheS denke, weil jeder Mißgriff in der Wahl deS Einen und Andern von den verderblichsten Folgen für daS reine Judenthum werden könnte. Gewiß wird bei diesen Wahlen mit der größten Vorsicht vorgegangea werden, demungeachtet können die Ergebnisse alle Vorsichtsmaßregeln zu Schanden machen. Um auf ein Beispiel hlnzuweisen, er׳nnere ich an einen ähnlichen Vor« gang im Königreiche Würtemberg, wo durch eine unglückliche Zusammensetzung deS jüdischen KirchenratheS der Keim zu den verderblichsten Zerwürfnissen gelegt wurde, die eine be« klagenöwerthe Zerrüttung in den religiösen Verhältnissen bis zur gänzlichen Negation und Aufgebung aller positiven GlaubenSsätze, zur Folge halten. Ich bin nur Laie in gelehrten Dingen und steht es mir schon deshalb nicht zu, über den vorliegenden, von so ausgezeichneten Männern entworfenen Lehrplan ein Unheil zu fällen, ebenso weit bin ich von dem unberechtigten Wunsche entfernt, auf die Zusammensetzung deS SchulratheS selbst Einfluß zu nehmen. Jedoch ist, wenn man daS religiöse und sittliche Moment im Auge Hai, die Wichtigkeit und Folgenschwere der neuen Schöpfung so groß, eö sind die Jrrthümer, in die man nach der heutigen Unklarheit in die Lage verfallen kann, so viele, daß ich bei aller Deferenz vor den hochachtbaren Männern, die an dem Werke mithalsen, den Wunsch nicht unterdrücken kann, eö möchte dieses nunmehr festgestellle Programm einer nochmaligen Prüfung und zwar seitens solcher rabbiniscker Anloritäten unterzogen werden, die demselben bisher fern geblieden sind. Dieser Vorschlag wird denjenigen zunächst willkommen sein, die zur Vollendung dieses Entwurfes berufen waren. Ihre hohe Unparteilichkeit läßt dies vorauösetzen. An Kapazitäten der vorgeschlagenen Art gibt cS Gott sei Dank noch immer keinen Mangel, und brauche ich beispielsweise auf die hochwürdigen Rabbiner in Preßburg, Eisenstadt und Kolin hinzuweifeu, alle drei Männer von großem Scharfsinne, hohen GeisteSgaben und ausgezeichneter Frömmigkeit, als solche auch in den weitesten Kreisen verehrt, und sämmtlich mit den ungarischen Landeöverbälrnissen auö Unmittelbarer Anschauung aufs innigste vertraut. — Nachdem ick in solcher Weise mein Gewissen erleichtert, versehe ich mich von der hohen Unparteilichkeit einer erleuchteten Regierung, daß sie diesen Anschauungen gerecht werden und ob deS an» gestrebten, in seinen Wirkungen doch noch problematischen Institutes nicht aufhören werden, unsere altbewährten guten und heilsamen Institutionen in ihrem Fortbestände zu schützen. Mil der ergebensten Bitte, dieses Erposü dem SitzungS- Protokolle einzuverleiben, indem ich dem Letzter» eben nur unter diesen hier geäußerten Voraussetzungen mit meiner Unterschrift beitreke, habe ich die Ehre zu verharren mit ausgezeichneter Hochachtung und Ergebenheit Raab, am 7. April 1864. K. W. Pappenheim. Einige Mradjtuugen üöer Die üerölfeulftdjimg Öes Herrn RaMner ע (per. Von Professor Lello *della Torre. Au« dem italienischen Tert itbcriragru von Hermann Brill- Der ״Educatore israelita“ vom 15. Mai d. I. veröffeutlicht eine Bekanntmachung deö Herrn OberrabbinerS der israelitischen Gemeinde zu Turin, in welcher derselbe — nach Vorausschickung einiger allgemeiner Bemerkungen zur Rechtfertigung der eigenen Kompetenz — verschiedene Er- -leichterungen bezüglich der Trauerzeit der Leidtragenden ein« räumt. Er sagt nicht, daß diese Verfügung — wie eS sich «so gehört — unter Beiziehung der andern Lokalrabbiuer und unter vorgängkger Einwilligung der Gemeinde geschah; noch daß er — wie dies in solchen außerordentlichen Fällen Gtbrauch ist — seine Kollegen in anderen Städten zu Rathe gezogen hätte. Während wir aber einerseits den redlichen Absichten und dem religiösen Eifer deS Herrn Rabbiner Olper volle Gerechtkgkekt widerfahren lassen; darf eS ihm anderseits auch nicht unangenehm sein, wenn wir ihn — wo eS sich um eine wichtige Thatsache handelt, und wo Schwelgen etn Vergehen wäre — nicht verbergen können, daß unS die mehr oratorische, als streng wissenschaftliche Sprache seiner er« wähnte Bekanntmachung in Staunen setzten, und wenn wir einige bescheidene Bemerkungen machen, die übrigens mehr den Voraussetzungen, alö den Schlüssen der Veröffentlichung gelten, welch letztere — ohne kritischen Apparat und ohne bedeutende autoritative Argumente — Grundsätze veröffent« licht, die von wichtigen und unberechenbaren Folgen sind. Indem er nach einer kurzen Einleitung behauptet, daß ״die Religion in ihrer Wesenheit ewig unveränderlich ist, daß aber die disziplinarischen Satzungen wandelbar seien", ohne weiter zu erklären, worin das Wesen der Religion, noch worin die disziplinarischen Satzungen bestehen, läßt er vermulhen, daß nur daS Dogma ewig und unveränderlich sei; daß aber die disziplinarischen Satzungen nichts anderes seien, dciln derartige, die je nach Bedürfniß modifizirt und abgeschafft werden können. So wäre denn das Judenthum bloS eine Religion deS Glaubens, nicht aber der Thal; mit ander» Worten: es gäbe kein positives Judenthum. Hierauf folgt uun die Bekanntmachung, welche bestä« tigt, daß ״unsere Weisen eS nie unterließen, jedeSmal, wo eS ihnen gelegen kam, in der PrariS alle jene Aenderungen eintreten zu lassen, die sie für nothwendig hielten." Eine so allgemeine Behauptung, durch kein Beispiel erläutert, würde in sich schließen, daß unsere Lehrer sich nicht allein in die von ihren Vorgängern verlassenen Institutionen und Verbote (גזרות ותקנות), sondern auch in das geschriebene und mündliche Gesetz Eingriffe gestatteten. Aber nichts von all dem erh.llt ausdrücklich ans den Büchern der Tradition. Die innere Entwicklung deS JndenthumS, die sozialen Nmänderungen. die politischen Umwälzungen, die verlorne Nationalität zogen sich hinter unvermeidliche und vorgesehene Modifikationen zurück, und gaben Anlaß zu Maßregeln, um die Unantastbarkeit deS Gesetzes mit der neuen Ordnung der Dinge ') zu versöhnen; allein eS wäre ein gefährliches Unternehmen, wollte man mit klaren und unverbrüchlichen Dokumenten karthnn, daß jene Aeuderuugen etwa daS freiwillige Werk unserer Weisen seien, von denen eS doch im Gegentheil nur zu sehr bekannt ist, mit welcher gewissenhafte» Ehrerbietung für jede Sylbe deS mofalschen TerreS sie daS Gesetz mit. Schutzwehr und Wall umgaben, um eS zu erhalten. Weil entfernt, sich daS Recht anzumaßen, die Verfügungen deS Gesetzes umzuänvern, verweigerten sie daS Recht der Abschaffung irgend eines von einer gesetzlich konstituirten Versammlung erlassenen Dekretes einer jeden andern Versammlung, die der erstern nicht an Zahl und Gelehrsamkeit überlegen ist (Eduj. I, 5). DaS sorscheude Auge deS Kritikers will dennoch oft bemerken, daß ') Al« j. B. da« Gesetz über die DerjLhrung der Schuldfordt. ruugeu im Sadbaldjahr nicht webr beobachtet und auch nicht medr außfübrbar war. da strebte Hillel die Tballache mit dem Gesetze zu vtkföbn,u, indem er da« Gesetz bestehen ließ, da« adzuschaff.» er nicht vi, Macht halt, und zwar mittelst der Inst lution d.« ־פרוכבול *) Da <« aber dennoch de» Amoraim schien. at< habr er durch dteten Au-weg seinr Macht überschritten. so suchten ste ihn auf jede Weise selbst gegro den Aulcheia einer indirekten Beeletzung de« geschriebenen Geirtze« zu verwahr,11. (Glttin Fol. 36). Diele« genügt wol. um deu Geist drr Talmudikeo ,0 zeigen. , *I Dir eiosache (Srflirung dirse« Au«dr»cke« wäre; npos ßavkji 7T(>tiß1vl1üv. An merk, de« Uedrrietzkr-,^. 38 *