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Ben Chananja · 1865-09-06 · 36 (6.9.1865) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
36 (6.9.1865)
Date
1865-09-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
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der heutigen Zerklüftung im Judentbume als Dedürstriß ergibt, am Der Afterbildnng und Schelnaufklärung einen Damm za setzen. ES sei mir nunmehr gestattet, auf einige der in dem hierüber vorliegenden Elaborate enthaltenen Bestimmungea übrrzugehen, insofern meine Meinung darüber eiue andere ist, und zwar: Lub z. 7 wird bestimmt, daß die Unterabtheiluug der Nabbiverschule fünf Jahrgänge enthalten soll. Wenn ick jedoch die große Anzahl von Gegenständen, die hier zur Vorbereitung für die Oberabtheilong gelehrt werden sollen, in Erwägung ziehe, so möchte ich anstatt der fünf Jahrgänge deren sechs Vorschlägen. Lud g. 36 und 44, die in gewisser Beziehung -usammenhängen, setzt der elftere fest, daß der Unterricht in den Weltlichen Gegenständen auch in ungarischer Sprache vorgetragen werde, und $. 44, daß von den diesem Unterrichte obliegeuden Lehrern mindestens auch zwei die Befähigung besitzen sollen, in den hebräischen Lehrfächern vorzutragen. Nun steht aber die Wissenschaft höher, als die Form oder Sprache, und da eS immerhin gedacht werden kann, daß wie hierlandS und in unserer Mitte nicht gleich a:e jene Lehrkräfte, deren wir bedürfen, antreffen, so würde der 8- 36 der Ausländer, 8- 44 aber die Fachgelehrten einer andern Konfession erlutiren, was gewiß nicht beabsichtigt wird. Lud 8- 83 wird bestimmt, daß nach beendigtem Studium und der Schlußprüfung das BesähigungSdiplom ausgefertigt werde. Erwägt man, daß ein Kandidat, der mit 14 Jahren in das Seminar ausgenommen wurde, schon nach acbtjährigem Studium, oder, wenn auch meine Modifikation deS 8. 7 eingegangen werden wollte, nach 9 Jahren — in dem jngendlichen Alter von 23 Jahren steht, wo oft der Reiz einer neuen, der früher beabsichtigten, vielleicht diametral entgegengeseßten Beschäftigung und Lebensweise ihn für die ursprüngliche Laufbahn untauglich macht; so liegt wol eine Gefahr darin, wenn derselbe, trotzdem er seit lange sein Diplom fertig mit sich herumträgt, um etwa später und nolhgedrungen, sich dem alten Stande zuzuwenden. Ich möchte fast glauben, daß eö vollkommen genügen kann, wenn der Kandidat nach beendigtem Studium ein Zeugniß darüber erhalte daß er daS Seminar besucht hat, und erst, wenn er sich seinem Berufe wirklich widmet, respektive um ein Rabbinat bewirbt. nach unmittelbar vorangegangener Nachprüfung oder Neberprüsung und zugleich nach Prüfung seines jüngsten sittlieben uub religiösen Verhaltens ihm daS 8ub 8-83 erwähnte BesähigungSdiplom auSgefenigt werde. Ganz besonders aber muß ich mich gegenüber einer bet Verhandlung deS 8- 2 gefalleneo und zu Protokoll genommenen Aeußerung auSsprechen, nach welcher die Ausstellung von Diplomen rabbinischer Autoritäten, die außerhalb deö Institutes stehen, eine bloße administrative Maßregel sei. Hiernach gewänne eS den Anschein, als wollte mit dieser Bezeichnung der Werth solcher Dokumente im Vergleiche mit den Befäbigungödiplomen Seitens deS Seminars geschwächt werden. Eine solche irrige Auffassung droht, die ganze eigentliche Sachlage zu alteriren. Thatsache ist, daß die Gründung eines NabbinerseminarS nur von einer geringen Minorität mit günstigem Auge betrachtet werde; denn zu groß ist die Beunruhigung und daS Mißtrauen ob deS etwa falschen Geistes und der möglicherwetse irrigen Tendenzen, die sich im Laufe der Zeit einschleichen könnten, während andererseits die weitaus überwiegende Mehrzahl der wahrhaft Religiösen keinen Grund fand, mir dem die altgewohnte Richtung einhaltenden Rabbinrrn unzufrieden zu sein. , Wol in gerechter Würdigung diesenicht abzuleugu.enden Umstandes hat der 8- 2 festgesetzt, daß daS herkömmlicht Recht der Rabbinen Rabbknerschulen (Jeschiwah, Hatoros) zn unterhalten, und ihren Jüngern Diplome anSzustellen, von dieser neuen Institution nicht berührt werde. In der Thal macht eS die allseitig zugestandene Heutige Zerfahrenheit schwer, inmitten derselben eine feste naverrückbare, von allen Parteien gleichmäßig respektirte Grundläge für die künftige Einrichtung, die sich daS Institut geden soll, herzustellen. Die Elemente hierzu sind nur vereinzeit und in verschiedenster Richtung anzutreffen. Doch sind wir nicht zusammengetreten, um aus den zerstreut liegenden ungleichartigen Trümmern einen festen Bau auszurichten? Folgt nicht hieraus, daß gerade deshalb überall sonst, wo talmudischeS Wissen und frommer Siu» noch gehegt und gepflegt wird, mit besonderer Schonung vorgegangen werden muß, damit an den oft unscheinbarsten Stätten talmudische Forschung und wahre religiöse Beftrebung erhalten werde, und die erstere außerhalb der Thore dieser neuen Schöpfung, unter sich in fortwährendem Kontakte bleiben? Und ist diese neue Schöpfung überhaupt jetzt oder in späterer Zukunft vor jeder einseitigen Richtung und verderblichen Auffassung sicher gestellt? Wohin aber käme eS in solchem Falle mit dem Judeuthuine, wenn jemals daS in Rede stehende Institut alle diese selbstständigen Taimuvschulen aufheben und absorbiren würde? WaS liegt also näher, als daß, da eS sich doch nur um ein Experiment handelt, und man deS Erfolges keineswegS recht sicher ist, die bisherigen Talmudschulen nur desto mehr geschützt und in jeglicher Weise begünstigt werden sollten? Deshalb kan» ich mich auch nicht mit der Ansicht derjenigen einverstanden erklären, welche in den Talmudschulen daS Mittel zur Ausbildung deS religiösen Sinnes als deren Haupransgade erblicken wollen. Im Gegentheil war die Vorbereitung deS Talmuds und ihm verwandter Schriften von jeher das eigentliche Ziel derselben; eS sollten eben tüchtige Rabbiner durch sie herangebildet werken. Naturgemäß mußte in Folge des Studiums auch der religiöse Sin» erstarken. Um so mehr ist jetzt dafür zu sorgen, daß daö Studium und die Forschung nicht vom rechten Pfade abgelenkl werbe, und darum muß unabhängig von der Pflege dieser Wisienschast am neuen Institut daS freie Studium außerhalb desselben entwickelt und gepflegt werden. Ja wohl wird eS zu einem nnabweiSbaren Bedürniß, jetzt umsomehr, da die vorhandenen Talmudschulen in ihrer weitern Ent- Wicklung geschützt und begünstiget werden, und eS ist eine völlig unberechtigte Auffassung, die Ausfertigung solcher Diplome als bloße administrative Maßregel zu bezeichnen, während dieselbe nur alS eine natürliche Konsequenz deS nun einmal als dringend Erkannten auf die vollste Würdigung Anipruch machen. Diese Talmudschulen lege» frühzeitig den Keim zur nachmaligen Entfaltung unv haben namentlich der Preßburger Rabbinerschule ein starkes Kontingent tüchtiger Kandidaten zugeführt, wodurch die Erhebung derselben zu einer öffentlichen Schule erfolgte, um den Ansorveruugen und Wünschen der Gesammtheit Befriedigung zn gewähren. Es sind die hier niedergelegten Wünsche, daß die Rabbinerschulen fortbestehen und in ihren Rechten, namearlich waS die Diplomirung anbelangt, geschützt und erhalten werden, waS sich von der Preßburger öffentlichen Talmudschule von selbst versteht, nicht bloS der Ausdruck meiner eigenes Ucbcrzeugung, sondern werden dieselben von hnnderten und aber tausenden meiner Glaubenöbrüver getheilt. WaS ich zu beweisen jederzeit bereit bin, — anO schwer würde eS mein Gewissen belasten, würde mein Arttheil <m den eben beendigten Berathuvgen Ergednlffe ganz entgegen« gesetzter Art gefördert haben.

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