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Ben Chananja · 1865-08-30 · 35 (30.8.1865) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
35 (30.8.1865)
Date
1865-08-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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615 führbar, daß die Kandidaten gleichzeitig auch eine hö, Here Lehranstalt besuchen, und anderseits bei der in diesem Paragraphe ausgesprochenen Verpflichtung zu diesem gleich« zeitigen Besuche zu befürchten ist, daß bei den so zahlreichen und schweren Gegenständen der talmudischen Wissenschaft die Zöglinge überbürdet nnd hierdurch eine nachrheilige Ober׳ flächlichleit und Halbheit erzeugt würde, hat man sich dahin ausgesprochen, daß die Zöglinge zum Besuche einer höhern wissenschaftlichen Lehranstalt nicht zu verpflichten, sondern bloS der diesbezügliche Wunsch auszudrücken wäre. Demge« mäß wurde der Schlußsatz dieses ParagraphcS folgender« maßen abgrändert: und rS ist wünschenSwrrth, daß die Kan« didaten nach Vollendung deS obigen dreijährigen Kurses die zur Ergänzung ihrer sonstigen wissrnschafilichen Bildung ge. eigneten filosofischeu Vorlesungen einer höhern StatSlehran« stalt besuchen. Bezüglich dieses Punktes hat der Herr Oberrabbiner Hirsch auS Altofen seine Ansichten, schriftlich verfaßt, diese Eingabe wurde beigeschlossen. Laut 8- 51 und 52 sind die Stellen deS Direktors und der Lehrer für die theologischen Fächer, letztere während der ersten zehn Jahre, im Wege der Berufung zu besetzen; als Grund wurde angegeben, daß die jüdisch.theologische Wissenschaft bisher weder in der Literatur, noch in den öffentlichen Schulen eine derartige Bearbeitung erfahren hat, daß man ihr Gesammtbereich gleich andern systematisch geordneten Disziplinen in scharf abgegrenzte Gebiete abtheilcn, und die verschiedenen Stufen deö Wissens auf diesem Ge« biete mit einem bestimmten. Maßstabe messen könnte, so daß die Kapazität eines ManneS, der in dieser Wissenschaft als Lehrer wirken könne, nicht nach Slndieuzcugnissen beurtheilt, sondern nur nach persönlicher Kenntniß seiner wirklichen literarischen und praktischen Leistungen geschätzt werden kann; derlei Kapazitäten aber, die sich schon eine gesicherte LebknSstellinig errungen, würden sich kaum bei einem Konknrse betbeiligen, wol aber berufen, die Stelle annehmen.— Der Konkurs würde daher, was daS theologische Fach anbelangt, bis nicht die Anstalt selbst tüchtige Lehrer heranbildet, nur mittelmäßige und den Aufgaben der Anstalt nicht gewachsene Bewerber liefern, wo hingegen zu erwarten ist. daß im Wege der Berufung die Anstalt mit ausgezeichneten Lehrkräften versehen werden könne. Nachdem nach §. 53. für die zu besetzenden Stellen der Landesschulrath oder Landeskonimission den Vorschlag zu machen hätte, diese Koiiimission aber noch nicht besteht, sondern erst zu schaffen wäre, hat der Vorsitzende Herr Statthalterei PräseSstclloertreter die DcrathungSmitglieder ansge« fordert, ihre diesbezüglichen Wünsche über die Art nnd Weise der Zusammensetzung dieser Kommission nnd ihren Wirkung-« kreis delaillirt schriftlich zu verfassen und einzureichen. Die übrigen, hier nicht näher bczeichnelen Paragraphe deS die RabbinatSschule betreffenden OrganisationS.Entwurfes wurden von sämmtlichen BeraikungSmitgliedern ohne min« drste Einwendung einstimmig angenommen. WaS die Art der Errichtung dieser Anstalt anbelangt, ob nämlich dieselbe auf einmal oder stufenweise zu errichten sei? sprach sich der Oberrabbiner Steinhardt und Drill da« hin auS, daß Anfanggleich die ganze untere Adtheilung mit den 5 Jahrgängen zu eröffnen wäre, da durch die gleich Anfangs größere und umfaugreichere Wirksamkeit deS Znsti« tuteS auch ein größerer Eindruck auf die jüdtschc» Glaubens« genossen erzielt würde, und man erwarten könne, daß IbeilS auS den talmudischen Schulen. theilS auö den im Ausland, namentlich in DreSlau befindlichen Instituten, wo mehrere Angehörige der Monarchie studieren, sich Schüler für die untere Abtheilung finden werden. Indem aber vom Schulen- Oderdirektor Dr. Feßtl, Oberrabdiner Dr. Meisel und Herrn 616 Pappenheim geltend gemacht wurde, daß nach der den Statuten gemäß benöthigten Vorbildung dies kaum ausführbar sei, da die sich meldenden Zöglinge, wenn sie ihren Unterricht bisher in talmudischen Schulen genossen, die zur Aufnähme in die höheren Klassen nötbige wissenschaftliche Vordildung kaum haben dürften, den in dieser Beziehung auf den Gymnasien vorgebildeten Jünglingen aber die erforder, licken theologischen Kenntnisse mangeln; da ferner eS Auf« gäbe dieser Lehranstalt ist, auch auf den Charakter, Anschauungöweise und LebenSrichtung der Schüler einzuwirken, dies aber nur möglich, wenn die ersten Anleitungen und Grundlagen hierzu in der Anstalt selbst gegeben werden; endlich alle neue Lehranstalten bei allen Glaubensgenossen nur stufenweise inS Leben gerufen werden, demzufolge dies auch auf die Israeliten keinen nacktheiligen Eindruck machen könne, nnd endlich hierdurch dem Fonde auch eine namhafte Summe erspart wird: hat man sich, nachdem Herr Oberrabbiner Steinhardt erklärt, daß er kein so großes Gewicht darauf lege, daß die ganze untere Abtheilnng auf einmal, inö Leben trete, dahin geeinigt, daß bei Beginn dieses In« stituteS höchstens zwei Klassen zu eröffnen und die übrigen alljährlich stufenweise zu errichten wären. Die Frage der Stiftung von Stipendien für RabbinatSkandidaten oder eines AlumneumS, daS nach Ansicht mehrerer mit gleichen Mitteln größere Erfolge erzielen würde, wurde dem Zeitpnnkte Vorbehalten, wo daS Institut seine Wirksamkeit thatsächlich begonnen haben wirb. Bezüglich deS zweiten Gegenstandes der Derathung, nämlich die Art und Weise, wie die Leitung und Aufsicht israelitischer Schüler in Ziiknnft zu bewerkstelligen wäre? haben die berufenen BeralhungSinitgkieder ihre dieSbezüglichen Ansichten und Wünsche durch den Herrn Oberrabbiner Steinhardt schriftlich versaßt und in der Beilage sub G eingereicht. Demgemäß wären die Direktoren der Scknken auf Vorschlag der Gemeinden vom Herrn Statthalterciratbe zu ernennen und von demselben Bezirks-Inspektoren zu bestellen in der beantragten Zahl von 30— -10 in ebenso vielen Bezirken. Diese Inspektoren fungirc» ohne Besoldung nnd ha, den bloS von jeder inspizirteu Schule ein ans der Gemeinde, kaffe bei jeder Inspektion zu zahlendes Honorar von fünf Gulden und die wirklichen Kosten der Fahrgelegenheit zu beziehen. Endlich wird ein Landesschulrath oder Schnlkommission auS sieben Mitgliedern nnd einem Schriftführer in Antrag gebracht, von denen bloS der Schriftführer einen firen Gehalt auö dem Sckulfonde beziehen soll, die übrigen aber bloS mit einem angemessenen Reisepanschale zu betheiligen wären. Dieser Eckulrath mürde dem h. Statthaltereiralhe unmittelbar unterstehen, und sein Wirkungskreis hauptsächlich darin bestehen, daß er bei Ernennungen von Lehrern, Dirrktorea nnd DezirkSanfsehern, bei Approbirunge» von Schuldüchern, bei Konflikte» zwischen Gemeinden und Lehrern und üder sonstige das isr. Schnkwcseu im Lande betreffenden Angelegcnhciten gutachtliche Aenßernngen abzugeben hätten. Zufolge dieser Anträge wurde vom Herrn Präses hervorgehoben, daß man bezüglich der ohne Besoldung zu destellenden Inspektoren bloS ans die bemitteltere Klasse angewiesen sein wird; eö fragt sich aber auch, ob dieselben die nöthige pädagogische Bildung haben und hiezu sich derart befähigte Individuen in genügender Anzahl finden werden, die diesen Posten unentgeltlich übernehmen? Der Herr Schulen- Oberdirektvr bemerkte, daß für derlei Stellen, wie vorauSzosetzen, Aerzte, Kaufleute und Rabdinen bestellt werden köaneu, die zwar in ihrem Berufe angemessene wissenschaftliche Bildung besitzen, aber die vöthigen pädagogischen Kenntnisse größtcnthrilS entbehren, die doch unumgänglich nothwendig sind, um die Schulen wirksam inspizireu, deren Erfolge und

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