Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 34 (23.8.1865)
- Date
- 1865-08-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2542917-2543219-2543254--4370-2548339- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
699 600 hoben, welche die Zuläfflgkrit der Ansirdlung noch präziser auSdrücktn. ES sind dies die Gewerbeordnung und daS Gemeindegesetz, deren diesbezüglichen Zuhalt ich in dem gedachten Rekurse hervorgehoben bade. DaS hohe k. k. Generalkommando hat allerdings meiner Anführung aus der Gewerbeordnung eine Widerlegung ge« widmet, die aber auf einer, wie erwähnt, veralteten Derfügung beruht, während HochdaSselbe die Verfügung deS GemeindegesetzeS unbeachtet läßt, obwol ich die Verfügung dieses Gesetzes als wichtiger und klarer bezeichnet habe. Ich unterlasse hier nochmals, den Widerspruch hervorzuheben, wonach bei starrer Durchführung der magistratiichen Anordnung eiu österreichischer Unterthan, welcher an allen StatSlasten beiheiligt Ist, gegenüber einem unr die Schutzsteuer zahlenden fremdstatlichen Unterthan mosaischer Religion weniger Rechte haben würde; denn während letzlerer ungehindert in Semlin seinen Aufenthalt nehmen kann, soll ich diese Stadt allsogleich verlassen. Dieses wäre ein Widerspruch und zugleich Veranlassung, sich des österreichischen StatSbürgerthumö zu entledigen, um ungestört in einer Stadt seinen Wohnort nehmen zu können. Ich fürchte die Geduld deö hohen KriegöministeriumS zu mißbrauchen, wenn ich anführen würde, daß die angefochtenen beiden Erledigungen im Widerspruche stehen mit den von Sr. Erzelleuz deni Herrn Kriegsminister dem PetitionS-Ausschusse deS ReichSratheS abgegebenen wahrhaft humanen und liberalen Erklärung. Zch erachte hier jedoch hervorzuheben, daß ich meinen Aufenthalt in einer Militär- Kommunität, in Semlin, nehme» will, für welche Stadt besondere Rücksichten obwalten. Vorerst sind in der freien Militär-Kommnnität nicht alle jene Gesetze in Anwendung zu bringen, welche für die übrige Grenze herausgegeben wurden. Der Grund hiesür liegt in der Entstehung dieser privilegirten Städte selbst. Sie wurden begründet zur Beförderung der Industrie , deS Handels und der Gewerbe, sie sollten industrielle Oasen sein in einem militärisch organisirten, Acker, bau!reibenden Lande. Der Zweck der Kommunitäten ist derselbe geblieben, nur muß er, nachdem der Verkehr und die Industrie nie geahnte Dimensionen angenommen, mit theilweise modifizirten Mitteln angestrebt werden. Zu diesen gehört die freie Ansiedlung von GeschäftSmännern. Ohne Ge- Währung der Mittel wird die Mühe vergeblich sein, den angedeuteten Zweck zu erreichen. Waö speziell Semlin betrifft, so glaube ich keinen Widerspruch zu erfahren, wenn ich behaupte, daß seine Zukunft lediglich in Anerkennung der moderneu Prinzipien beruht; daß der darniederliegende Wohlstand dieser Stabt, der Werth seiner Realitäten nur in der ungehinderten Ansiedlung von grschästStdätigen, Gewerbe׳, Industrie- und Handel treiben׳ den Statöbürgera gehoben werden kann, und voraussichtlich würde die diesige Gemeindevertretung ihre begründete Meinung gegen eine Adsiedlung der Israeliten abgeben. Ich wage demnach auf eine günstige Erledigung meiner gehorsamen Bitte zu hoffen, und nur wenn eS der Weisheit deS hohen KriegöministeriumS genehm sein sollte, die angefochtenen Verfügungen, als den Gesetzen entprechend aufrecht zu erhalten, so wolle mir in Gnaden ela angemeffener Termin zur Abwicklung meiner Geschäfte bewilligt werden. Ich habe die Lieferung der Lebensmittel für die Personeu-Dampfschiffe begonnen. Ich müßte demnach im Falle meines Abganzes darauf bedacht sein, daß diese Lieferung ununterbrochen vor sich gehe; ebenso habe ich theilS Verpflichtungen zu entsprechen, theilS selbst Ansprüche zu realisireu, wozu ich einen kurzen Zeitraum nöthig habe. Ich wiederhole demnach in Ehrfurcht meine gehorsame Bitte und lebe in der sichern Anhoffung, daS hohe k. k. Kriegöministerium wird derselben gnädigst willfahren. Semlin, den 2. Mai 1865. Israel Hirschler m. p. An daS hohe k. k. KriegSministerrm. Israel Hirschler, Lebensmittellicferant für die Donandampsschiffe zu Semlin im Aufenthalte. Beschwerde wider die Verordnung deö hohen k. k. Landeö-Generalkommando in TemeSvar, wegen verweigerter AufenthaltSbewilligung. 3vic m. p., Advokat. Die ärjlßdjc Jjiffc VM Slan&pimfile Des .llaööiiüsmus. Bon Pros. Lelio d 111 a Z 0 r ז f. In einer gelehrten Abhandlung übte ba« synagogale Gebet (3n»firirse Monatshefte S. 176) btmtrkt H. Dnschak, daß ״dir Anru« fiing ärztlicher Hilft schon frühzeitig 'adelnswerth gefunden wurde,- und führt 2. Ehren. 16, 12. an. Dtr König Affa wurde aber nicht gtra» beit, weil er die Hilft dtr Aerzle , sondern weil er nur diele Hilfe und nicht auch jene Gottes anritf: wtil er nur von inroschlichta Mit« ttln und »ich« hauplsächlich von dtr gölllichen, durch Gebet uud sonstige frommt Handlungen zu erflehende Gnade seine Heilung erwartete. Nicht gegen Arzncikunst an sich und gegen ihre Anwenrnng bei Krankveilen Ware» die Alten eingenommen, wol aber gegen die damaligen Aerzte, wenn sie dirse» Namen veidienten. die ihnen kein Berirauen einflößten und ihnen mit Recht gesät,rlicher und undeildarer. als die Krankheit sclbfl, vorkamen. Wissenschaft und Erfahrung waren in der Thal nicht ihre Führer und Raldgrder, sondern Magie, Astrologie und Aberglaube, auwelcher sie die verkrhriesten Borschriften schöpften, welche gewiß den Inhalt des רסואוח bildeten, deffrn Unter» drücknng die Rabbinen so sehr billigten, (B-rachot 10. b. Peßachim 56. a.) Wenn die Mischna (Kibduschim IV, 11) *bit Aerzte in die Hölle verwünscht" geschieht dies nicht etwa an- Antipathie gegen die Medizin, sondern gegen die Aerzte jener Zeit wegen ihrer Gesühllofig« feit gegen die Armen, ihre-Eigennutzes, ihrer Ueppigkcit (und vielleicht auch ihrer Nnsillllchteil) wie Raichi zur Stelle anSleg«. und ihre« Leicht« sinne« in zweifelhafle» Fällen. die da« menschliche Leben gefährdete, wir rin Kemmenlalor des Zeruschalmi hiuzufügt. Die angefübrte A.u« ßerung ist außerdem, wie uns der Konter« belehrt, angenicheinlich übertrieben und hyperbolisch. Daß man solche allgemeine Ausdrücke nicht genau nehmen darf, beweist der Umstand, daß ähnliche Satze oft von anderen Schnfigelehrten durchaus in Abrede gestellt oder wenigstens sehr gemildert werden. So z B. die Behauptung dr» R. Simeon den Iochai (Ierusch. 68, d. der damberg. Ausgabe), daß da« beste Weib der Hereret ergeben ist. wi» der beste Arzt nach dem vorangehenden Satze der Hölle verfällt, wird von sieben anderen Aussprüchen widerlegt, welche dem Weide die schönsten Tugenden zuschreiben, dir sich mit jenem Laster nicht vertragen. Daß kein Mischnalehrer Heilkunst übte, ist Zufall, viel», leicht halten dir Urtundrn keine Gelegenheit, solche« zu erwähnen. Der Grundsatz aber, daß dir U>.dung dieser Kunst gesetzlich erlaubt «ft *X •ורסא ירסא ,מכאן שניחנה רשות לרוסא לרסאת (י