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Ben Chananja · 1864-08-16 · 33 (16.8.1864) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
33 (16.8.1864)
Date
1864-08-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage pm ״Wen 3|l es geJlaUel, au Der Vorderseile einer Synagoge AaMpjslinzmigm anzutegm? Vou Wilbelw Och«, amoril. R-bbiner uad Haoptschulleirer ,0 Derbe) (Nealraer ^tom.) Folgende Bemerkungen dürsten geeignet sein, zur Losung dieser von Hrn. Jos. ReichSseld in Altsohl gestellten Frage das Ihrige bcizutragen. In Mähren hat nach der Mitkheilung des Herrn N. der Versuch, bis dicht vor den Eingang der Synagoge eine Daumpflanznng anzulegen, zu erheblichen Kontroversen Anlaß gegeben. Auf 5 M. 16, 21. gründet Sifre 145 daS Verbot, auf dem Tempel berge einen Baum zu pflanzen, waS Maiin. Akkum 6, 9. mit der Hinweisung auf die heidnische Sitte motivirt. Im Sifre das. und Tamid 26, b. wird sogar die Unzulässigkeit der Errichtung jeder hölzernen Galterie daraus bcdnzirt. Maim. Beth Ha-Bechira 1, 9. verbietet, im Tempelhose hölzerne Gerüste zu errichten; R. Abr. b. Dav. will jedoch dieses Verbot aus den Innern Tempelranm beschränkt, den Frauenvorhof und den Tcmpelberg aber davon ausgeschlossen wissen. (Vergl. auch Karo und NozancS das.1 Welche Anwendung ist nun hievon auf die Synagoge zu machen? Nach dem Talmud Meg. 29, a. sind die Synagogen und Lehihäuser in Babylon ״kleine Heiligthümer." Die Verrichtung des Gebetes zur Zeit der Noch gehörte nach׳ Semach. VI. zu der wesentltche» Bestimmung deö Salomonischen Tempels. Man dürste also berechtiget sein, die den Jerusalemischen Tempel betreffenden Vorschriften ans die Synagogen auözudehnen. Gleichwol machen die Schriftgelehrten hiervon nur ein^n sehr beschränkten Gebrauch: das Verbot absichtlicher Zerstörung wird vom Tempel auf die Synagoge übertragen: Nema O. Chajj. 152 und Mag. Abr. das. 6; Lewusch das. 151, 12. Ferner sollen, gleich dem jerus. Tempel, auch Synagogen, selbst nachdem sie zerstört wurden, im Besitze ihrer Heiligkeit bleiben: dieselben Quellen 151, 10. Andererseits wird unter gewissen Umstänken erlaubt, in der Synagoge mit Stock, Hängtajche und Gürtel zu erscheinen (O. CH. 151, 6), waS auf dem Tcmpelberge zu Jerusalem nicht erlaubt war (Ber. 9, 1). Ferner wird die Heiligkeit der Synagoge der deS LehrhanseS nachgesetzt (O. CH. 153, 1. I. Dea 296, 16). CS wird also weder die Heiligkeit deS jerus. Tempels unbedingt auf die Synagogen übertragen, noch findet sich in den Quellen ein anderweitiger Anhaltspunkt für ein Verbot der Baumpflanznngen. Nicht ohne Reserve möchte sich Folgendes zu Gunften dieser Pflanzungen geltend machen. Nach O. CH. 496. ist eS un, zulässig, Fleisch ausdrücklich zum Genüsse am Peßachfeste zu bestimmen, weil solches Vorgehen an ein Opfern außerhalb deö jerus. Tempels errinnert <בעין קדשים בהוץ). Sollte dieses Argument nicht auch gegen diejenigen angewendet werden dürfen, die ein ans den jerus. Tempel bezügliches Verbot, ohne von der Tradition uutersiüzt zu werden, auf Synagogen auSdehnen wollen? Lpidosis -es Kedaktcurs. Wir achten die Skrupel deS Herrn Einsenders, müssen uns aber dahin auSsprrchen, das die fragliche Anlegung von Baumpflanzungeu selbst vom vrlbodoresten Standpunkte nicht beanstandet werden könne. Wären die bezüglichen Tempelvorschristen auch auf Synagogen applikabel, so wäre ln letzteren auch die Anbringung hölzerner Gallerieen verboten worden, waS aber Niemanden riufiel. Dagegen verdient daS Verhältviß der Synagogen zum jeru. Nr. ZZS. salemischev Tempel überhaupt ln doppelter Bezlehuog näher geprüft zu werten. ׳ Zuvörderst in Bezug auf die Heiligkeit. Der von dem Herrn Eins, angeführte Spruch Meg. 29, a. ist ela haggadischer Trostspruch, der bei weitem nicht zu dem Schlüße berechtiget, daß der Thalmud die babyl. Synagoge» und den jerusal. Tempel in eine gleiche Kategorie der Heiligkeit gesezt habe. Kennt ja schon die Mischna Megilla 3, 1. den Verkauf von Synagogen, da dieselbea auch nach vieljähriger Benützung als Andachtöstälten Eigentbnm der Gemeinde bleiben, worüber diese nach ihrer Einsicht diSponiren kann. Ueber den Tempelderg zu Jerusalem und über die darauf errichteten h. Gebäude konnte aber ganz Israel nicht diSponiren! Manche Kasuisten, wie NachmanideS, waren zwar geneigt, Tempel und Synagoge in eine Linie zu setzen; aber auch sie stellen nicht in Abrede, daS eS der Gemeinde unbenommen bleibt, die Synagoge ihrer heiligen Bestimmung zu entziehen (R. Nissim zu Meg.!34 [265], was von R. MoseS Deveniste bei Gelegenheit einer zivilrechtlichen Frage mit Nachdruck hevorgehoben.wird (P'ne Mosche 2, 18). Trotz mancher inkonsequenten Äußernngen einzelner Kasuisten steht eS demnach fest, daß der Talmud weit entfernt ist, die Heiligkeit der Synagogen der deS icruf. Tempels gleichzttitellen. Die Vergleichung der einschlagenken Satzungen muß jeden Kundigen davon überzeugen. Interessanter ist die Betrachtung deS Verhältnisses, in welchem die Synagogen in Ansehung der Bauart und der inneren Einrichtung zu dem jerus. Tempel stehen, worüber folgende Andeutungen hier am rechten Orte sein dürsten. Bei Gelegenheit der Schlußsteinlegung der Leopoldstädter Spnagoge in Wien (18. Mai 1858) sag!« der Baumeister, Pros. Ludwig Förster, unter Anderem, daß ״die Idee der Tempeleintheiluiig: Vestibüle, drei Ablhei« lnngen im Mittelschiffe, und endlich das Allerheiligste dem Salomonischen Tempel entnommen ist." Wir ad» stralüren hier von den ״drei Abtheiliiugen im Mittelschiffe" wofür sich im Salomonischen Tempel keine Analogie findet, 1»n die Idee der Tempeleiiltheiliing zu beleuchten. Herr Pros. Förster schlug einen sehr vernunftgemäße» Weg ein, alö er, im Begriffe eine Synagoge zu bauen, den Salomo- Nische» Tempel;um Vorbilke nahm, da ihm die Einsicht in die lhalniudische Lehre von der Beziehung der Sviiagogeu zum Salom. Tempel gänzlich abging. In Wahrheit sind aber die Synagogen nicht an die Stelle deS jerus. Tempels getreten, denn jedenfalls gab eS schon zur Zeit VeS zweiten Tempels zahlreiche Synagogen außerhalb und innerhalb deS b. Landes. Die Synagogen waren ursprünglich nicht ausschließlich Andachtstätten, sondern Geineiudehänser, in denen — waS nach unseren heutigen Sitten allerdings fremdartig erscheint — auch Gericht und Schule gehalten, und sogar Reisenden Unterkunft gegeben wurde, wröhalb die Synagogen außerhalb der Stadt auf freiem Felke erbaut zu rverden pflegten. Die Synagogen wurden daher nicht nach dem Muster deS Jerusalem»,^» Tempels gebaut; ja im Talmud wird ausdrücklich verboten, den Bau dieses Tempels, selbst in seinen einzeloen Theilen, so wie die Form von Tempel, ge rät he n nachzuahmen: ein Verbot, welches sogar auf die Anfertigung eines siebenarm'gen Leuchters auSgedehnt wird (Nojch Ha-Ccha»a 24, a. und die Parallelst.). Damit hängt zusammen, daß daS jüdische Alterthum und Mittelalter von einer symbolischen Bedeutung deS SvoagogenbaueS und der Sunagogeneinrichlung gar keine Ahnung hatte. Alledies war dem Architekten, Pros. Förster, uude-

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