Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 33 (16.8.1864)
- Date
- 1864-08-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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575 fiudien den Besuch jeder andern Anstalt entbehrlich machen und vollkommen ersetzen wird, d. h., wenn, wie im vorllegevbea Plane (8. 6) beantragt wird, daS Studium der klassischen Sprachen und Realien, wenigstens so weit eS im Obergymnasium betrieben wird, in den LehrkrciS der Rabbinerschule einbezogen wird. Minder bedenklich scheint eS, baß die gereifteren Schüler, nachdem sie für die filosofischen Fakultätsstudien ge, hörig vorbereitet sind, und bereits ein bedeutendes Maß theologischer Kenntnisse an der Rabbinerschnle erlangt und für ihre Denkweise und GeisteSrichtung eine feste Grundlage gewonnen zu haben, zudem aber noch unter der Leitung und dem Einflüsse derselben verbleiben, zur Ergänzung ihrer wissenschaftlichen Ausbildung, so weit in dem Lehrpläne dafür nicht gesorgt werden konnte, einzelne hiefür geeignete Köllegien an einer andern StatS-Lehranstalt besuchen. (§. 8.) Die stufenmäßige Gliederung der Rabbinerschule in zwei Abtheilungen (§. 7) ergibt sich theilS ans den oben angeführten Umständen, theilö aus der Verschiedenheit des Lehrganges in der untern und in der vbern Sphäre deS theologischen Studiums selbst, als eine nothwendige Einrichtung zum zweckmäßigen Betrieb des Lehrgeschäfteö. In Betreff deS eigentlichen Lehrplanes (§§. 9 ff.) glauben sich die gehorsamst Gefertigten bei dieser Gelegenheit einer eingehenden Motivirung enthalten und sich auf die Ver, sicherung beschränken zu dürfen, daß sie bei der Auöarbeitung desselben sowol den Anforderungen der Wissenschaft selbst, als den religiösen Bedürfnissen und den berechtigten Ansprüchen der israelitischen Gemeinden an ihre Rabbiner in allen Punkten gerecht zu werden, auf'S gewissenhafteste bestrebt waren. Die gehorsamst Gefertigten glauben mit Sicherheil die Erwartung anssprechen zu dürfen, daß in den« selben beide unter den Juden in der Gegenwart hervortretenden Richtungen, sowol nämlich jene, die daS Judenthum nach seiner historisch gewordenen Gestaltung und in seinen hergebrachten Formen zu erhalten wünschen, sowie die Freunde des Fortschrittes auf religiösem Gebiete und zeitgemäßer Umgestaltung der alten Kultusformen, ihre vollkommene Befriedigung und die etwaigen wahren oder eingebildeten Besorgnisse und Einwendungen einzelner Ertreme und Eiferer die gründlichste Widerlegung finden werden. Für die Bestimmung in Betreff der Anzahl und Qua« lifikation der Lehrindividue» (§§. 47—50) war der Umfang der erforderlichen Lehrzeit und die Beschaffenheit deS LehrstoffeS maßgebend. Hinsichtlich der Modalitäten der Anstellung der Lehrindividuell (§8- 5l ff.) haben die gehorsamst Gefertigten, da ihnen die bezüglichen Absichten der hohen Regierung nicht bekannt sind, sich darauf beschränkt, bloS folgende zwei Momente anzndeuten: Erstens: Daß die Direktor, und die theologische Lehrerstellen im Wege der Berufung besetzt werden, und Zweitens: daß bei der Besetzung der Lehrerstellen die Vorschläge jener aus Israeliten bestehenden Körperschaft berüüsichtigt werden mögen (§. 53), welche mit der mittel- 676 baren Beauffichtigung und Leitung der Anstalt betraut sein wird (8. 87). DaS Motiv zu diesen beiden Anträgen liegt in dem Umstande, daß die jüdisch-theologische Wissenschaft bisher weder in der Literatur eine derartige Behandlung, noch in öffentlichen Schulen eine solche Bearbeituug erfahren hat, daß man ihr Gesammtbereich gleich andern systematisch geordneten Disziplinen in scharf abgegrenzte Gebiete abtheilen und die verschiedenen Grade der Erudition auf diesem Ge« biete mit einem bestimmten Maßstabe messen könnte, so daß sich die Kapazität eines Mannes, der in dieser Wissenschaft als Lehrer zu wirken hat, nicht nach Studienzeugnissen be, urtheilt, überhaupt auf dem Papier nicht formulirt, sondern nur nach persönlicher Keuntniß seiner literarischen und praktischen Leistungen geschätzt werden kann, wozu aber nur Theologen und sonstige intelligente Männer jüdischen Glaubenbefähigt sein können. Hinsichtlich der mittelbaren Leitung der Anstalt sind die gehorsamst Gefertigten von der Voraussetzung auögegangen, daß die hohe Negierung selbst bei dem Geschäfte der Aufsicht und der Leitung des jüdischen Schulwesens schon oft, vielleicht allzuoft in der Lage, war, dem Mangel eineauf genauer Detailkenntuiß beruhenden Referats in ihrem Schoße und einer auf Fachkenntuiß basirten, wie durch Unabhängigkeit von der Verschiedenheit der religiösen Richtung verläßlichen Information wahrzunehmen. Dieser Mangel wird mit dem Zurücktreten der ehrw. kath. Geistlichkeit von der Inspektion der jüdischen Schulen noch fühlbarer werden müssen. Dieser kann aber nur durch die Kreirung eines eigenen Organs mit theilö informirendem, theilS vollziehendem und in einzelnen minder wichtigen Geschäften selbst anordnendem Wirkungkreise ersetzt werden. Dieses Organ wäre eS, welchem auch die mittelbare Leitung der Rabbinerschule anvertraut werden könnte, und welchen die gehorsamst Gefertigtcn in dem vorliegenden Plane sich erlaubt haben, mit dem Namen eines isr. LandeSschulratheS zu bezeichnen. lieber die Zusammensetzung diese- Organes, welchewol nicht in einer Einzelperson bestehen kann, haben die gehorsamst Gefertigten sich in ihrem Plane jedevorgreisenden Antrages enthalten, erlauben sich jedoch in der Vorauösetzung, daß demselben auch die unmittelbare Leitung der Rabbinerschule anvertraut würde, bet dieser Gelegenheit zu bemerken, daß dieses Organ nur dann seiner Aufgabe entsprechen könnte, wenn in demselben neben einer angemessenen Zahl von intelligenten und Fachkenntniß besitzenden Männern auö dem Laienstande auch drei Rabbiner Platz finden würden, die vermöge ihrer Frömmigkeit und umfassenden talmudisch-theologischen Gelehrsamkeit und allgemein Wissenschaftlicher Bildung, sowie dnrch Gediegenheit.deö Charakterbei der isr. Bevölkerung in Ansehen stehen und daS Vertrauen der Regierung verdienen. Bei der Ausarbeitung de- Ausweiseüber die Erhaltungskosten der Anstalt ist von dem Grundsätze auögegangen worden, daß die Anstalt nur dann ihrer Bestimmung entsprechen kann, wenn sie mit dem vollen Maße von Kräften ausgerüstet und mit all jenen Behelfen versehen wird,