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Ben Chananja · 1865-08-09 · 32 (9.8.1865) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
32 (9.8.1865)
Date
1865-08-09
Page
– (sequence 3)
Language
German
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657 halten, daß Gott allein und kein Wesen außer lhm unS Retter in bet Roth werden könne." ״Wollte man dagegen einwenden, daß nach der Lehre deS Talmuds nur daS Gebet Einzelner, nicht aber daS ganzer Gemeinden der Dazwischenkunft der Engel bedürfe, so bedenke mau, was schon R. Meir Jbn Gabbai in seinem Werke: ״Der Wurm Jakobs״ gelehrt hat, daß nämlich ״die Gebete solcher Gemeinden, in deren Mitte sich viele .Sünder befinden, nicht unmittelbar zu dem Erhörer der Ge, bete dnrchbringcn können." ״Besonders tadelnöwerth ist cö, daß sich der Gegner der fraglichen Gebete aus eine so׳ ungeziemende Weise gegen alle, durch das Herkommen geheiligte Gebräuche ausspricht, und namentlich daS ״Umschlagen der Kapparoth" vor dem Versöhnungstage einen thörichten Gebrauch nennt. Warum bedachte er nicht, daß berühmte Rabbiner diesen Gebrauch auf die gründlichste Weise gerechtfertigt haben? — Ich rufe Himmel und Erde zu Zeugen an, daß ich in meiner Jugend von meinem Lehrer R. Samuel Aboab die traditionelle Versicherung empfangen habe, nach welcher die, sin den ällern Ausgaben deö) Schulchan-Aruch befindliche Aeußerung, ״das Kapparolhnehmen sei ein thörichter Gebrauch", nicht von Josef Karo selbst, sondern von den Editoren deS Schulchan-Aruch herrühre." (In den neueren Ausgaben deö Schulchan-Aruch ist die Aeußerung nicht zu finden). ״Sprechen sich ja N. Hai Gaon, R. Ascher den Jechiel und R. Simon den Zemach einstimmig für diesen Gebrauch aus!" ״Auch fragt eS sich, welches Motiv den Gegner der Engel-Anrufung bestimmt habe, dieselbe öffentlich zu tadeln? Wollte er daS Thörichte derselben vor den Völkern und Für, 1 stcn aufdecken, so erscheint deffcn Verfahren wie eine Verleumdung. Ist cö aber demselben ernstlich um eine Abschaf, fang zu thun, so sollte er bedenken, daß er die Mehrheit gegen sich habe, und daß eS ihm zukomme, sich der Mehrbeit zu unterordnen." 3) In einem zweiten Schreiben an den Gegner deö fraglichen GebeteS sagt Marpurgo: ״Hüten Sie sich sorgfaltig, von den Gebräuchen der Väter auch nur um die Breite einer Nadelspitze abzuweichen. Wie viele fremdartige und auffallende Gebräuche haben sich im Laufe der Zeit in Israel festgesetzt, ohne von den Rabbinen und Gelehrten angctastet zn werden! So wird an manchen Orten den am Feste der Thorafrende zur Thora Gerufenen die Krone der Thora auf daS Haupt gesetzt. An andern Orten wird die Thoralektion am VersöhnnngStagc auch in griechischer Sprache vorgetra» gen. Manche Gemeinden haben sogar den Brauch, die Thorarolle zum Dehufe der Vorlesung am neunten Ab auf den Rücken eineö vor der Getetzlade gebeugt stehenden ManncS zu legen. — Der verstorbene Rabbiner zu Mantua, Jehu da Driele (gest. 1722) versicherte mich, daß er, wenn er an hohen Festtagen als Vorbeter fungirte, selbst die fehlerhaften Lesearte» in den Gcbetstücken beibehielt, um nur an dem Bestehenden und Gebräuchlichen nichts zu ändern. Er erkannte eö demüthig an, daß ihm seine Tochter deshalb an einem DersöhnungStage gestorben sei, weil er eia neues, 66S früher iu seiner Gemeinde uich» gebräuchliche- Bußgebet aat DersöhnungStage eingeführt habe." ״Sie berufen sich mit Unrecht darauf, daß daS Knieea bei manchen Gebeten abgestellt worden sei, weil mau zur Einsicht gelangt ist, daß dies zu der ״Anbetung-weise der Völker" gehöre. Denn nicht aus diesem Grunde, wie Manche glauben, wurde jener Gebrauch abgestellt, sondern weil derselbe den Gemeinden zn lästig war, oder weil da- Knieen nur Dem;״kommt, der, wie Josua, der Sohn Nun'S, der Erhörung seines GebeteS gewiß ist. Hätten diese Umstände nicht vorgewaltet, so würde man ohne Zweifel auch diesen Gebrauch nicht angefochten haben. Einen Beweis hiefür kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung anführen. Im Jahre 1701, ich lebte damals in Padua, herrschte bei der dortigen deutschen Gemeinde noch der Gebrauch, daß der Vorbeter vor dem Sündenbekenntnisse ״Al Ehrt" seine Stätte verließ, sich gegeu Norden wendete, und knieend daS Sündenbekenntniß rezitirte. Da aber im genannten Jahre Streit und Hader in der Gemeinde auöbrach, so modifizirte man den Gebrauch dahin, daß in der Folge die ganze Gemeinde beim Sündenbekenntniß niederkniee. Mir mißfiel damals diese Sitte, weil ich sie für unjükisch hielt. Allein ich besprach mich darüber mit anerkannten gelehrten Rabbinen, und diese belehrten mich, daß der Gebrauch unverfänglich wäre. Wenn man Ihnen gesagt hat, daß mein seliger Lehrer R. Mose Gentile (Ehest), — grb. in Triest 1663, gest. in Venedig 1711, — die Engcl-Anrnfung in Görz beseitiget habe, so war dieser Bericht ungenau. Ich erinnere mich vielmehr auS meiner Kindheit, daß er Andere im Gebrauche jener Anrufung nicht störte, während er selbst dieselbe auf eine ihm unverfänglich | scheinende Weise modifizirte. Ich selbst bin im Studium der Thora ergraut, ohne mir jemals eine Kritik der überlieferten Gebetsormeln gestattet zu haben." 4) Diese streng konservative Richtung verfolgend, trat Marpurgo bei einer andern Gelegenheit mit unerbittlicher Strenge den liturgischen Reformen der Kabbalisten entgegen. Im Winter deS JahrcS 1717 gingen nämlich die Anhäu'- ger der Mystik in Görz damit um, in der dortigen deutscheu Gemeinde die spanische Liturgie elnzusühren, und nach der Vorschrift deS SoharS daS Anlegen der Phylakterleu (Tesillin) an den Halbfeiertagen abzustellen. Letztere Einrichtung war bei einem Theile der Gemeinde bald durchgedrungen. Marpurgo erklärt sich mit rücksichtsloser Entschiede»- heit gegen beide Reformen, als gegen unzulässige Neuerungen. Diejenigen, die sich an den Halbfesttageu von denPhylakterien dispensiren, gelten ihm sogar als Sekiirer. ״Ich selbst", sagt er, ״bin im deutschen RiruS erzogen. Da ich mich aber gegenwärtig in einer italienischen Gemeinde definde, so nehme ich keinen Anstand, mich öffentlich an dir Gebräuche derselben zu halten." 4) Marpnrgo'S Auftreten gegen die Görzer Neuerungen wurde von mehreren italienischen Rabbinen gutgeheißea und unterstützt. Der bereits genannte Jehuda Driele i» Mantua sagt in seinem Gutachten, daß er den Lehrer auS Rovigo in Görz, welcher der Urheber der Neuerungen ifk, verfolgen und in Bann legen werde, falls er von seine a 32 *

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