Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 31 (2.8.1865)
- Date
- 1865-08-02
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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543 544 pfeu. Wir blieben hinter der Pflicht der Protektion, die nn8 diese Situation auferlcgt, nicht zurück, und wir werden die Intervention der die Existenz Serbiens garantirenden Wichte so lange in Anspruch nehmen, bis wir für das gekränkte - Recht Genugtuung erhalten haben werden. Ein tröstlicheres Schauspiel bietet Marokko. Hier, m. II., war man seit der merkwürdigen Reise Sir Moses Montcfiorc’s und seit der Veröffentlichung des Pinnaus, den er vom Sultan erhalten hatte, versucht, zu glauben, dass sich die Israeliten einer vollkommenen Sicherheit erfreuen würden. Aber der Pinnau war kaum zur öffentlieben Kcnntniss gebracht, als sich die ganze israelitische Bevölkerung genötigt sah, in einer Moschö Schutz gegen die Wuth einer vom Pascha aufgcstachcltcn Masse zu suchen, und dass in Haha, einer unweit von Mogador liegenden Stadt, ein Israelit den Streichen erlag, die ein Pascha über ihn verhängte, weil er einen Diebstahl, dessen Opfer er geworden war, anzuzeigen wagte. Damals beurkundete sieh zum ersten Male die gemeinsame Dazwischcnkunft der Vertreter aller gebildeten Nationen, denen ihre respektiven, teils von den englischen Israeliten, teils von uns in Anspruch genommenen Rcgicrungen die Sorge um den Schutz unserer Glaubensgenossen anvertraut haften. Eine gemeinsame Note wurde an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Sultans gesendet, und bald darauf kehrten die Israeliten ruhig in ihre Wohnungen zurück. Der Pascha fiel in Ungnade, und die Familie des Unglücklichen, der in Haha getödtet worden war, wurde entschädigt. In neuester Zeit sah die israelitische Junta von Tc- Inan vier ihrer Mitglieder in den Kerker geführt und in Ketten geworfen, während die übrigen acht Mitglieder, die unter europäischem Schutze standen, mit. Ausschaffang bedroht wurden, weil sie sich geweigert hatten, einer maurischen Wache beim Eintritte in das Judenquartier eine Zahlung zu leisten, liier, m. H., hat sich die gemeinsame Dazwischcnkunft der Vertreter der auswärtigen Mächte abermals beurkundet. Eine neue Note wurde au den Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Marokko gerichtet, welche näher bekannt zu werden verdient. Folgendes ist der Wortlaut derselben : ״Memorandum. Gemeinschaftliche Anschauung der Repräsentanten der auswärtigen Mächte zu Marokko über eine von dem Gouverneur von Tetuan gegenüber einigen israelitischen Notabilitätcn dieser Stadt ergriffene Massregel.“ ״Ratlischlägc und Wünsche, welche Uber diesen Gegenstand dem Sidi-Bargacb, Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Sultans gemacht wurden.“ ״Aus den ämtlichcn Berichten der Vizekonsulen zu Tetuan gebt hervor, dass der Gouverneur dieser Stadt die Mitglieder des israelitischen Gemeindevorstandes, mit Ausnahme derjenigen, die unter dem Schutze derauswärtigen Mächte stehen, arretiren liess; dieselben wurden in Ketten gelegt, um nach Mcquincz gebracht zu werden. Diese harte Massregel wurde damit nmtivirt, dass die Israeliten sieh seit einigen Monaten weigerten, den Ublieben Kaid für das Judenquartier anzunchmcn und zu he- Salden. Ferner hat der Gouverneur die unter auswärtigem Schutze stehenden Mitglieder dieser Gemeinde mit Aus- Schaffung bedroht. ״Indem die Unterzeichneten gegen diese den Vorträgen widersprechende Drohung energisch protestiren, fühlen dieselben das Bedürfniss, Seine Majestät den Sultan Uber die grausame Weise aufzuklären, nach welcher Seine souveränen Verordnungen ausgeführt werden. Wenn alle Angeklagten sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, sind die Unterzeichneten be/eit, in Ansehung der respektiven Schützlinge strenge Gerechtigkeit zu üben. Was aber die in Ketten gelegten Mitglieder detrifft, so betrachten cs die Unterzeichneten für einen Akt unbeschreiblicher Grausamkeit, dieselben in dieser schrecklichen Lage zu lassen, bevor Uber eine Rechts- Sache entschieden wird, in welcher alle diese Israeliten als solidarisch angesehen werden müssten. Folglich verlangen die Unterzeichneten zuvörderst, dass die cingekerkerten Individuen von ihren Ketten befreit werden sollen, bis der Sultan den Grund ihrer Anklage geprüft, und kundgethan haben wird, wie man diese Israeliten bebaudein müsse, um nicht seine Ungnade auf sich zu ziehen.“ ״Uehcrzeugt, dass der Sultan in seiner Gercchtigkeit und seiner Weisheit das freundliche Verhältnis» zu den christlichen Mächten aufrecht zu erhalten wünscht, halten es die Unterzeichneten für ihre Pflicht, Seine Majestät über die. Akte der Gcwaltthätigkcit aufzukliireu, die in seinem Namen verübt werden können.“ ״Durchdrungen von dem Wunsche, die Autorität des Sultans nicht verkannt zu sehen, können die Unterzeichneten nicht umhin, ihm ihre nachdrücklichsten Vor- Stellungen in einem Augenblicke zu machen, wo in Folge des ohne Zweifel überspannten Eifers seiner Agenten auswärts ein allgemeiner Schrei der Indignation wegen Ausscraehtlassung der Menschlichkeit sieh könnte vernehmen lassen, welche dem gerechten und edlen Charakter S. M. Sidi-Mohamcd’s vollkommen entgegengesetzt ist. Gezeichnet Ayme d’Aquin, J. Drummond Hay, F. Mcrry Colone, L. d’Ehrnchoffc, E. Dalnine, J. D. Colago, Josse, II. Mannoth, de Veidinnois.“ Der Befehl zur Austreibung der unter auswärtigem Schutze Stehenden wurde widerrufen; die Abführung der Gefangenen nach Mcquincz, wo sic ohne Zweifel der Tod erwartete, wurde verhindert. Durch die Sorgfalt der Konsuln wurde in Tetuan ein Tribunal organisirt, welches ans dem von der Regierung delcgirten Kalifat, einem Dclegirtcn des Kadi, Chefs der muselmännischen Justiz, zwei Beamten der Douanen und den Vizckonsuln von Frankreich und England zusammengesetzt war, und in Betreff'der imaginären Anklage der vier unglücklichen Israeliten gute Gerechtigkeit übte, indem es deren Freilassung anssprach. Auch unsere Glaubeusbrüdcr in Persien sind des Schutzes bedürftig. ״Lasset uns“, sagen sic, ״unsere Klagen vor euch ausscliüttcn. Ihr werdet cs unerträglich linden, dass eure Brüder, euer Fleisch und euer Blut, in einem furchtbaren Elende untergeben sollen als Opfer sieh stets erneuernder Verfolgungen. Wir sind das Gespötte unserer Feinde, die uns schutzlos sehen und nach ihrem Belieben über uns verfügen können. Kaum vergeht ein Tag, eine Stunde, ein Augenblick, wo nicht eine neue Kalamität über uns hcrcinbrächc. Unser Leben, unser Vermögen, unsere Ehre, das Thcucrstc, das wir hesitzen, ist den gehässigsten Beschimpfungen ausgesetzt, die schlimmer sind, als die Sklaverei. Ein von dem Glauben seiner Väter abgefallcner Israelit hat das Recht der gänzlichen Beerbung seiner Eltern; die Witwen und Waisen, die ihrem Glauben treu bleiben, müssen ihr Ver mögen dem Renegaten opfern. Ein Muselmann, der einen Israeliten tödtet, braucht der Gerechtigkeit keine Rechenschaft zu geben, und wenn die Zeugenaussage eines Mnsclmannes es unzweifelhaft darthut, dass das Verbrechen geschah, so wird der Mörder höchstens einer Geldstrafe unterzogen. Wir seufzen unter der Last der qualvollsten Abgaben.“