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Ben Chananja · 1865-08-02 · 31 (2.8.1865) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
31 (2.8.1865)
Date
1865-08-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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541 542 dem neuen Handelsverträge mit der Schweiz wurde anf die feste Forderung der französischen Regierung die Klausel eingeschoben, welche ausdrücklich allen Frauzosen ohne Unterschied des Kultus dieselben Rechte garantirt Die Israeliten der Schweiz werden bald an der Wohlthat der Stipulation thcilncbmen. Sie wegen ihrer Religion ausschliessen, während die Religion in Bezug auf Fremde kein Hinderniss ist, heisst ihnen die bürgerliche Rechte darum entziehen, weil sie Schweitzer sind! Die Bundesregierung hat die Kantone aufgefordert, diese Herrschaft der Ausnahme abzuschalTen, welche die Bundesregierung seit langer Zeit verdammt, deren Abschaffung aber durch die Autonomie der Kantone verhindert wurde. Solchcrgcstallt werden die schweizerischen Israeliten in den Vollbesitz der bürgerliehen und politischen Rechte gelangen. Die Wiirtembcrgische Regierung schliesst in diesem Augenblicke einen Handelsvertrag mit der Schweiz. Unser Komitö zu Berlin forderte uns auf, Schritte zu thun, um den Wiirtcmbergischcn Israeliten dieselben Vor- (heile zu sichern, welche den französischen Israeliten bewilligt wurden. Die Schritte wurden gemacht, jedoch ohne Erfolg. Die Schweiz hat indess zu viel Ursache, sich zu dem neuen Gesetze Glück zu wünschen, als dass sic es verabsäumen sollte, dasselbe in ihren Be- Ziehungen zu allen Ländern an die Stelle eines Gesetzes treten zu lassen, dass ihrer imwürdig ist. . In den Jonischen Inseln war die vollständige Emanzipation der Israeliten eine der letzten Akte des Senates vor der definitiven Vereinigung mit Griechenland. Wir können diesen Akt der Gerechtigkeit nicht besser kommentiren, als mit den eigenen Worten des Senates, welcher in einem Schreiben an uns sagt: ״Treu den Prinzipien der Freiheit und Gerechtigkeit, welche unausgesetzt alle seine Handlungen geleitet haben, war der Senat so glücklich, durch das letzte, aus seiner Initiative geflossene Gesetz zu der vollständigen Befreiung der jonischen Israeliten beitragen zu können. Diese respektable Gemeinde hat sich stets durch einen trefflichen socialen und politischen Geist ausgezeichnet, und sic verdiente cs wohl, dass man die letzten Spureu einer Ungleichheit anslösche, welche, zu allen Zeiten und im höchsten Grade ungerecht, sich mit der gegenwärtigen Wiedergeburt dieser Inseln nicht vertragen hätte.“ Die Veränderung der Gesetze veränderte nicht die Menschen. Auf den jonischen Inseln gibt es Fanatiker, die es versuchten, den Pöbel gegen unsere Glanbcnsbrüder zu hetzen. Ihre Sicherheit wurde jedoch nicht gestört. In Zante beschützte sie ein nmthiger Patriot, der Dr. Lombarde, welcher an der Spitze einer von ihm selbst organisirten Bürgerwehr stand, in Korfu die Wachsamkeit der Vertreter mehrerer europäischer Regierungen, bei denen wir uns verwendet haben. In der Moldau-Walachei glaubten wir die Emanzipation unserer Glaubensbrüder gesichert zu sehen, als wir dem Fürsten unsere Beschwerden über ihre politische Lage unterbreiteten, und von ihm eine Depesche erhielten, welche uns von der Ernennung eines Israeliten zu einem hohem Finanzamte in einem Augenblicke unterrichtete, wo wir durch das Organ seines Repräsentanten in Paris die Versicherung vernahmen, dass der Fürst wohlwollend gegen die Israeliten gesinnt sei. Wir waren im Irrthuine. Die Kammer, an deren Stelle sich die persönliche Regierung des Fürsten setzte, votirte vor ihrer Auflösung ein Gesetz, welches das Wahlrecht nur denjenigen Israeliten zusprach in deren industriellen Werkstätten 50 Arbeiter beschäftiget sind, oder die einen höhern Grad in der Armee bekleiden. Die Kammer selbst wünschte ein freisinnigeres Gesetz, der Minister schlug es nieder. Später erschien ein das ganze Wahlsystem veränderndes Gesetz, welches Uber die Rechte der Israeliten schwieg; hierauf räumte ein Gesetz das Recht, unbewegliche Güter zu besitzen, unter den Fremden nur den Bekennen, einer christlichen Religion ein. Manche Journale hielten dafür, dass die Israeliten durch das Gesetz noch nicht genug misshandelt sind, und sie hetzten gegen dieselben die verwerflichsten Leidenschaften. Wir richteten zu Gunsten unserer Glaubensgenossen eine neue Vorstellung an den Fürsten. Einige Tage später kündigte der Fürst in seiner Botschaft an die Kammer an, dass er seiner Regierung aufgetragen habe, die Emanzipation der Rumänen vom israelitischen Ritus zu beschleunigen, und die Aufreizungen der Presse zur Verfolgung der Israeliten wurden eingestellt. Serbien sehlägt leider nicht diesen Weg ein. Die Vcrtreibung sämmtlicher Juden aus der Stadt Selmbacz; die Brandmarkung der Juden, als wären sic Feinde der Zivilisation, die doch ihre Brüder in anderen Ländern an genommen haben, und die Preisgebung an die Proskription und den Meuchelmord; das einem Journal ertheiltc Verbot der Regierung, die gegen einen Schmähartikel gerichtete, von uns Unterzeichnete Widerlegung drucken zu lassen, in welcher wir nachwiesen, dass die behauptete Opposition unserer Ideen und Glauheusätze gegen die der serbischen Juden eine Lüge sei; die leicht vorhcrzuschendcn Folgen dieser monströsen Angriffe; unbestraft gebliebene Meuchelmorde; — dies, m. II., i-f das traurige Gemälde der Situation der Israeliten in Serbien. Als wir vor drei Jahren durch das Organ der türkischen Regierung eine billigere Behandlung unserer Glaubensbrüder nachsuchten, antwortete man der türkischen Regierung, die Juden hätten nicht Ursache sieh zu beklagen, indem sie im Gemisse hinreichender Rechte wären. Als die französische Regierung von ihrer Seite Erkundigungen einzog, antwortote man ihr in einer uns von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten mitgcthcilten Note, dass׳die Juden dieselben bürgerlichen und politischen Rechte gemessen, wie die Christen, wobei man eine Reihe gesetzlicher Beschriinkur.gen durchblicken Hess, durch welche jene Rechte geradezu negirt wurden. Als wir uns, dem Wunsche der Israeliten entsprechend, seihst an den Senat von Serbien wendeten, um die Emanzipation unserer Glaubensbrüder zu erlangen, antwortete uns der Senat, dass die Israeliten kein Petitionsrecht haben, und dass er unsere Petition nicht annehmen könne. Der Senat vorgass, dass er zu Bürgern eines Landes spreche, denen gegenüber er nicht das Recht hat, den religiösen Glauben als Vorwand zu gebrauchen. Daran verzweifelnd, ein kleines Land, welches selbst nur durch europäische Protektion lebt, und sich dennoch aus der Verletzung der heiligsten Rechte ein Spiel zu machen scheint, gastfreundlich für die Juden za machen, ermunterten wir die serbischen Juden zu einer Massenauswanderung, welche die türkische Regierung za begünstigen versprach, indem sie uns ermächtigte, den Israeliten in ihrem Namen Ländereien und Steuerfreiheit zu versprechen. Die Israeliten weigerten sieh za emigriren, indem sie jenes unvcrwüstbarc Vertrauen in die Zukunft bewahrten, welches in den Zeiten der schrecklichsten Verfolgungen unser Heil war. Sie erklärten, dass sie in ihrem bisherigen Wobnlande fortfahren wollen, ftlr den Triumph ihrer Rechte zu käm- 31*

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