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Ben Chananja · 1865-07-19 · 29 (19.7.1865) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
29 (19.7.1865)
Date
1865-07-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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603 504 Einen umständlichen Entwurf diese- Institute», sowie einen spezifizieren Plan, nach welchem seine Thäkigkeit sich regeln könnte, bin ich zu jeder Zeit bereit, der hoben Statthalterei »u unterbreiten, sowie da» ganze Institut der Oberaufsicht der hohen zuständigen Behörde zu unterwerfen. Um Ordnung und gesegnete Thäkigkeit tu die Gemeindeverbände zu bringen, um die verschiedenen Institute in denselben iu ihren Wirkungen zu schützen und zu krästigen, um den verschiedenen Streitigkeiten in den Gemeinden vorzubeugen, und wenn sie dennoch bei den heterogenen Destandtheilen in denselben entstehen möchten, nach einem festen Normativ endgiltig schlichten zu können, und der hohen Statthalterei die peinliche Nothwendigkeit zu nehmen, bei vorlommenden Zerwürfnissen auf die sich widersprechenden Vota der verschiedenen Nabbinate ihre hohen Entscheidüngen basiren zu müssen, wäre eS wünschenswerth, wenn die hohe Statthalterei die Geneigtheit hätte, auS einigen hervorragenden Rabbinen Ungarn», sowie an» gebildeten und vertranungSwürdigen Laien eine Art konsistorielle Kommission bilden zu wollen, an welche die in den Gemeinden auftauchenden Streitigkeiten zu weisen wären, die einige Male im Jahre in den verschiedenen Hauptstädten zu tagen hätte und über die Wahrnehmungen, welche sie im Gcmcindeleben wie im Schulwesen machen, an die hohe Statthalterei referiren müßte. Schon daS Bewußtsein, daß eine solche Zentralbehörde ^:stirt, würde wohlthuend und besänftigend auf die Gemeinde:« wirken, den Geist im Allgemeinen heben, den Frieden kräftigen, eine gesunde Entwicklung anbahnen und sichere Maßstäbe an die Hand geben, nach denen mit Konsequenz zu verfahren sei. Derartige Kommissionen, rcspective Konsistorial-Kongregaiionen bestehen bereits für Israeliten in allen gcbilbetören Staken Europas, nnd ich bin gerne bereit, der hohen Statthalterei einen dieSfälligen Entwurf ergebenst zu unter- Was nun endlich die lockeren Verhältnisse nnd die vagen Deziebniigen der Rabbiner z» den Gemeindevorstänke» anbelangt, so w>' de ein kurzes Normativ von der hohen Statthalterei, in welchem die Befugnisse und Zuständigkeiten der Seelsorger als auch der Gemeindevertretung fest abgegrenzt wären, hinreichrn, um eine gesunde Wechselwirkung zwischen diesen veiden Behörden hernnd festznstellen. Wenn den obengenannten Postulaten von der hohen Statthalterei Genehmigung und Gewährung geleistet wird, kann man mit Zuversicht bei dem im Allgemeinen gesunden Sinn, welcher bei den Jsrarliten Ungarns vorherrscht, nnd der nur einer starken Leitung bedarf, bei der Loyalität und GlaubtnSinnigkeit, bei der Wärme und Theilnahme, mit denen alles Bessere erfaßt wird. eine bessere Zukunft der israelitischen Angelegenheiten prognostiziren nnd ans deren baldiges Eintreffen rechnen. Indem ich ergebenst bitte, meine Propositionen einer geneigten Prüfung wcrth und würdig zu erachte», n׳«d be, merke, daß mich keinerlei hierarchische Rücksichten zu deren Miltheilung bestimmten, sondern nur die Pflicht, meinen Glaubensgenossen nach Kraft und Möglichkeit nützlich zu sein, und dem State, iu welchem ich lebe, nützliche und ver, edelte Bürger zu schassen, sehe ich den hohen geneigten Entschlüssen ntit Ergebenheit entgegen und habe die Ehre mich zu zeichnen Pest, 12.Jäner 1663. Dr. Meisel, Oberrabd. Ko rrespon-enz. Au»la«d. k. FranVfurt am Main, 12. Juli. Der Aufruf Gri, grr'«. dr« auch ״B. CH.- Nr. 26 vrröffrntlichtr, verhasst« »ich» rr» folglo«. Nicht nur au« vrrschitdruru drutschru LLudrra habru fich Rabdinen und angrseheue Gemrindrglikdrr riogrsuuden; auch dir Iu. dc» Frankrrich«. England« und Schwedrn» warrn vrrtrriru. Die Allian« wurde durch ihrru Vicepräfideulrn, Hro. KönigSivarter. rrpräseo» tirt. Zwri sich diawetrat rntgegrngesrztr Entwürfe tage« zur Br« sprechung und Aeschlußsaffuog vor. Den einen Eulwurf Halle Geigrr in Berbindung mit dem hiesigen Lokalkomitö auSgearbeiltt. Diese« wurde von dem Grundsätze geleitet, daß nur attgeweine Umriffe dargelegt werde» dürfen, und daß dir nähere Spezisizirung dem der nächsten Geiirralversammlung vorzulegendrn Siatulelientwursr vorbrhallro werden müffe. Von Dr. Philipp so« war dagegcu «iu vollständiger Staluteuenlwurf vorgelrgt worden. Dieser hätte wegen seiner klaren Cpezifizirung den Vorzug verdient, wenn nicht die wohldegrüudetr Befürchtung vorgewaltet haben würde, daß Viele eben diese Spezifiziriliig anstößig finden werden. Zu solcher Befürchtung schien schon der teste §. Anlaß zu bieten. Derselbe lauictc: ״Der Verein für Lehre und Lebe» dc- Iudeolhums hat den Zweck, ein Zentralorgan zu schassen, das durch »eine feeie und sittliche Autorität nnd seine lhatlräftigeu Beste,billiget, ״ach allen Richtungen hin fördernd wirkt." Mil dieser, wenn auch freie״ iliid sittlichen Autorität konrilen sich einige Mitgliedcr nicht befreunden. Ferner konnte dir Philippson'sche Organisa. tion in fünf Ablheiluiigen, — für Literatur und Wissenschaft des Judenibum«, für das Schulwesen, Genieiiidtwesc״, Kultuswesen und für cir allgemeine Stellung des IudeulhumS und seiner Bekenner i« Stak und Geseltschafl, — wobei auch speziell angegeben ist, maS in dea Bereich jeder Ablheitung gehöre, uni lo weniger angrnomlncn werden, als §. -t dem Vorstände die Machlvollkommenheir einräuml, für jede der fünf Ablbeilungen eine Kommission zu eriienneli und überdies fest, setzt, Laß zu jeder Kommission wenigstens ein Vorstandsmitglied ge. hört.' Wenn man beten[!, daß nach diesem Slalulene״lwurfe rin Zenlealorgan geschaffen werden soll, welches vermöge scluer ״sittlichen Autorität" das Recht hat. in olle Anstatlril der jütlschen Gemeindr», in Schule, Synagoge, Ritus, Arnieiipsiege, ja selbst in die Ge« liieiudeorganiiatlon — wenn auch nur beralhend — einzugreifen, so wird mau eS dem enger» Komilü, welchezur Prüfung der beiden Entwürfe eingesetzt wurde, nur Dank wissen, daß eS den Beschluß faßte, nicht den Philippsohn'schrn Entwurf der öffcullichen Versammlung vorznlrgen. Ich bemerke ausdrücklich, daß daS Komilü seiner üderwiegenden Mehrheit nach au- Nahdinen bestand: Adler, Aud, Geiger. Koldsch mid t. Philip p son. In einer Zeit, wo man jetr Oklroyirnng mit aller Kraft bekämpft lind da- SetbstbestimmungSrecht als ein richlliches und sittliche- Prinzip anerkannt wird, hat rin erst in- Leben tretender Verein Alles zu vermeiden, wo« auch r.ur scheinbar gegen diese- Prinzip verstößt. Allerdings wurde auch in der öffentlichen Brr« sammtung die Anschauung betont, daß sich für absteakle Ziele Niemand begeistere, und daß daher dir Tendenz des Vereinegenauer präzistri wrrdrn müßte, um durch etwa- KonkrtleS die Theilnahme für Len Verein zu wecken. Der lrefftiche» AuSeinandersetznug der Referrnteu, Robb. Aub aus Mainz und Rabb. Adler au« Kassel ist es zuzuschreiben. daß diese Auficht nicht zur Geltung komme» konnte. — Die um 5 Uhr Nachmittags begonnen, öffentliche Sitzung wurde von Geiger mit einem begeisterten Dorlrage eeöffur». dessen Wortlaut ich Ihnen nächsten» mit- »heile« werde. (Ich bitte sehr darum. Red.) Der feiue Zuhörer mit uowiderstehlicher Kraft hiureißentr Redner wie» auf die Nothwendigkeit hin, einen Verein zu gründen, um da- Interrffr für das Iudenihum zu beltbrn, und jüdische« Wissen zu verbreiten. Hierauf wurde zur Wohl de» Bureau» geschritten. Geiger wurde durch Akklamation zum Vorsitzer. Philippsou zum Stellvertretkr gewählt. D» Schriflsührnng Übernahme« aus Ansuchrn de« Voifitzer« die Herren W erthe« m . Gemrindtstkretär in Berlin, und Ullwann. Sekretär der hirsigru Gemeinde. Der von dem Redoktionskomilä formulirte Entwurf wurde verlesen nutz einer ri»- gehenden Diskussion unterzogen, au welcher sich Herr König-Wärter au«

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