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Ben Chananja · 1865-07-12 · 28 (12.7.1865) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
28 (12.7.1865)
Date
1865-07-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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478 474 zowähle». Mita faabta mir di» Harfe brt Orient» r,ich,r be» saitet. al« der Au«spruch de« Abeodlande«; an goowologischer Schärft, an lavidarischer Kürze und Doruehmheit besitzt da« Alterthum «ine» Vorzug, welche dem Geist» moderner Sprache und Dichtung fernab liegt. Manche dieser Dergleichungrn müssen wir freilich den Leser bitten» com grano Balis gelten zu lassen. 1. Wa« wir al« Schönheit hier empfunden» Wird einst al« Wahrheit un« entgegengehu. Die Künstler. חותמו של הקב״וז אנוח. Da» Sieget der Gottheit ist die Wahrheit. Sabbat 85» L. 2. Nur auf der Wahrheit ruht die Wahrsagung. Wollenst. Tod, III, 4. Hab' ich de« Menschen Kern erst untersucht. So weiß ich auch fein Wollen und sein Handeln. ibid.» II, 3. הכמה עדיסא מנבואה. Weisheit ist mehr Werth, al» Profeteugabr. Lada bat. 11. 3. Raum ist in der kleinsten Hütte Für ein glücklich liebend Paar. Der Jüngling am Bache. Al» die Liebe noch stark war zwilchen un«, hatten wir auf der Schneide eine» Schwerte« nebeneinander Platz. Nun die Liebe abge» uommen hat, genügt un« ein sechzig Ellen breite« Bett nicht mehr. Sanhedrin 7, a. (Schluß folgt.) Korrespondenz. ' Ausland. Z. Frankfurt a. M., Ende Juni. Wir hören soeben, daß in Worni« Herr Edinger, Kanfmann, zum Dcpulirlen nach Darmstadt gewählt wird. Sie erinnern sich vielleicht, daß daselbst schon ein Jude Bürgermeister war, und ich höre von den christlichen Bewohnern sagen, daß, wenn es nur ginge, sie den ganzen Stadtrath au« Inden zusaw» mensktzen würde», dann könnte man sicher sein, daß die Stadt besser verwaltet sein würde. Belanutlich machen dir jüdischen Bewohner in WormS kaum den zehnten Theil der eigentlichen Bevölkerung au»; nur ist e« deutlich, daß die Intelligenz daselbst beim Juden vorherrschend ist. Was wird daun im preußischen Herrenhaus dazu gesagt werden? E« sind wol nicht blos jüdische junge Literaten, die die öffentliche Meinung mache», sondern auch jüdische Deputirte und e« sollte mich nicht wuo» dern, wenn der feine Minister die ganze Kammer Juden nennt. Unlängst bekam ich eine Broschüre von Dr. Jos. Aub in Mainz, betitelt: ״Grundlagen zu einem wissenschaftlichen Unterrichte in der wo» kaischen Religion" zu Gesichte. Der gelehrte Verfasser behandelt seinen Gegenstand wahrhaft wissenschaftlich, und da- Buch verdient schon durch die Anwendung der Midraschstellrn. die dem Autor geläufig find, den Vorzug vor allen andern Werken dieser Art. So wird z. B. S. 73 ווהמא של נהש mit der Erbsünde verglichen. Trefflich ist da«Ka» pitel über die Engellehre (cap. IX.); di, abgedroschenen Theorien über verschiedene Auslegungen find nur vorübergehend behandelt, wofür jeder, der da« Buch benützt, dem Autor Dank wissen wird. L. J. New-Bork, im November. (Fortsetzung der allgemeinen Gesetz». ר $. 1. Ein Bruder, welcher beabsichtigt, an dir DistriktS-Gr«ß. log» zu appellirro. gegen da« Verfahren in einem Verhöre, oder gegen die Gerechtigkeit der Entscheidung einer Loge, io einer Sache, in wel» cher er selbst eine Partei al« Kläger oder Beklagter war. muß der Loge zu dem Zwecke Anzeige machen, entweder in der Dersammluog. wo die Schlußverhandlung io der Sache stattgesundrn, oder in der oächstfol» Lenden Versammlung. $. 2. Ein Bruder, welcher zu appellirrn wünscht gegen dir Ge» setzlichkeit oder Gerechtigkeit de» Verfahren« seiner Log, in irgend einer 6 (״T!Rt. 28. Sach, euftt einer solchen, in vekcher er selbst ,in» Partei al» Kläger oder Beklaget war, muß Anzeige von seiner Abstcht in derselbe» Brr» sammlnng wachen, in welcher dir Derbondlung stattgrsunde». Z. 3. Zn jedem Falle muß dir App,Nation in der der «ppek, lat,on«.Anzeige nächstfolgenden Dersammluog schriftlich der Loge über» reicht werten, ,« sei denn, daß au» besonderer Ursache die Loge de» Bruder eioe länger, Frist gestatt,». Z. 4. Dir Appellation« . Anzeige soll allem weiteren Verfahre» Einhalt thuo, und kein Urtheil einer untergeordneten Loge soll in Kraft treten, d,» eine schließlich, Entscheidung der Distrikt«.Sroßloge ״folg» sein wird, außer wenn der Bruder verfehlt, seine schriftliche Appellation zur gehörigea Zeit rinzureichen. $. 5. Die Appellation soll in der Loge geleseu m»*> dann zur Debatte vorgrlegt werden, und dre Loge soll bestimmeu, welch, Erwide» runz grgrbea, sowol als dir Art und Weise, wie die Erwiderung vor» bereitet werden soll. Wenn dir Erwiderung abgesaßt, soll fir «beofall» in der Loge gelesen werden, und wenn die Loge nicht» weiter hinzuzn» fügen hat, so soll sie ohne längere Zögerung die Appellation nebst ihrer Antwort und erforderlichen Protokoll-Abschriften an die DistriktS-Großlöge abschickeu. 8- 6. Wenn ein Bruder, der in Folge einer regulären Unterso» chuog ausgestoßen, suspendirt oder auf andere Weise durch da« Urtheil der Loge feiner regulären Wohllhätigkeit-genüssr verlustig geworden» gegen di, Entscheidung seiner Loge appeklirt, so sollen solch, Unter. stntzungSmitglieder, welche dem Bruder oder seinen Anverwandten noch den Nebengesetzen der Loge zukommen würden, während die Appellation anhängig und unentschieden ist. von der Log, nicht ausbrzahlt, sonder, ihm kreditirt und genau Rechnung über den Betrag geführt werden. Wenn schließlich durch die Entscheidung der DistriktS-Großloge da« Uriheil der unlergeordnelen Loge bestätigt wird, so sollen dir Sum» men, für welche der Appellant kreditirt worden, verwirkt sein, und »» so behandelt werden, al« wäre das Urtheil der Loge an dem Tage, an welchem e» von der Loge ausgesprochen worden, in Kraft getreten; wird aber das llriheil der Loge annullir», so soll ihm oder seinen Anver« wandten der volle Betrag ohne weitere Zögerung auSgezahlt werden. 1 5- 7. Die Enlscheiduiig einer DistriktS-Großlog, in Appellationen von Brüdern gegen untergeordnet, Logen ist schlüssig und endgiltig, und nur wo eine Verschiedenheit der Meinung über die wahre Deutung irgend eine« Theile« der Konstiltttio» und der Gesetze, oder der Ordi« nanzen und Regeln des Ordens statlfindet, und nur auf solchen Grund hin kann eine Appellation vor die KonstitutionS-Großloge gebracht werden. (Forts, folgt.) Inland.!י-Wien, 3. Juli. Wa« die Ministerkrise in politischen Kreisen, daist die Predigerlrise für die jüdische.Gemeinde. Dort Sie hier ist man über die Persönlichkeiten nicht einig, und haben Gerücht, einen empfänglichen Boden. Es versteht fich von selbst. Laß di, Pr,di» gerfrage ihre eigenthümliche und unterschiedene Seite hat, dir mau übrigens gerne missen möchte. Mau munkelt von Kandidaten, dir mehr Geld als Geist in die Wagschale legen köuueu, da« letztere wird mru iu Bewegung gesetzt, um dir vakante Predigerstellr zu erlangen. Bou Andern, dir mehr Verwandte al« Anhänger habe« und die die Baude der Verwandtschaft benutzen, damit mau sie zu einer Gasiprrdigt ein« lade, ohne daß sie zu konkurriren brauchten. Mau versuchte Uaterschriftru zu sammeln, um ganz unbedeutenden jungen Leuten zu einer Gastprr« digt zu verhelfen. Wa« alle« diese« zu bedeuten habe, ist au« dem Um» stand, zu entnehmen, daß man in der Gemeinde uugehalleo darüber ist, daß man dir hiesige Kanzel zu einer Gastroll, hergegebeu bat. In alle» diesen Machinationen setzt man seine Hoffnung auf dir intelligeutea Männer, die wol wissen werden, wa« einer würdigen Gemeinde ziemt. — Der Frankfurter Tag, zu dem Geiger einladet, erweckt hier weoig Interesse. Die Aufdeckung der Ursachen diese« Jndiffereuti-mu« würde aber d,e bescheidenen Grenzen eine« Briefe» übersteigen. Pest, S. Juli. Di, hiesig» Vorstaot«kr»fi« dürste in einigen Tagen entschieden sein. Wir ich nämlich erfahre, hat drr Statthalter»*» ralh dem Bürgermeister, Herrn v. Krüßonyi. al« LandeSkommiffär bei Gelegenheit dr« Wahlakt»« ermächtiget, darüber 1»; entscheiden r ob Gelegenheit dr« Wahlakt»« ermächtiget, darüber 1»; entscheiden r ob

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