Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 27 (5.7.1865)
- Date
- 1865-07-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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466 466 der Andrang beim Leichenbegängnisse eineausgezeichneten MannrS sehr groß zu sein pflegt! Mir wenigstenist eine solche betrübende Folge bekannt. Vor ungefähr 22 Jahren starb zu Tobitschau, einer kleinen Gemeinbe nächst Proßnltz ln Mähren, der Rabbiner, und zwar am TvphuS, die Leiche wurde in der Synagoge aufgebahrt, und Derjenige, welcher die Leichenrede hielt, erkrankte Tagdarauf, und war in 9 Tagen eine Leiche. Wer könnte nun einer Einrichtung, die talmudisch nicht begründet ist, und welche noch schädliche Folgen haben könnte, daS Wort reden? Als hierorts Rabbi Jakob Stern s. A. in eine bessere Welt ging, wurden wol die Leichenreden in der Synagoge gehalten, aber die Leiche blieb am Eingänge anfgebahrt. E So war eS auch, als vor vielen Jahren der hochberühmte | Rabbi Samuel Löw, Verfasser deS ״Machzith Hasch ekel" ß s. A. diese Welt verließ. Und mir wenigstens ist nicht be, f kannt, daß in einer großen Gemeinte Mähren-, selbst zu I NikvlSburg, wo doch so viele hochberühmte Männer als E Landrabbiner fungirten, je eine Leiche im Innern der Sy- | nagoge anfgebahrt worden wäre, eS ist' daher meines Erach- | tenS in dieser Beziehung gewiß der Auösprnch anznwenden: שב ואל תעשה ערייף. Mckosczer י f" י 1. D Mitte Juni 180ü. lAm Borabend, der Neuwahlen.)•) Seit einem Jahre haben Sie fast gar keine ans die Zustände in unserer Gemeinde Bezug habende Mittheilungen erhallen, und ״,׳<«׳, die Leser dieser geschätzte» Blälier hieranö den Schluß ziehen wollten, daß die Wirren und Kämpfe in birst,er Gemeinde glücklich abgetlian seien, oder daß die HiminelSstürincr von der allen Svnagoge, ihreS nichlSweniger als Gott gefälligen Beginnengegen den neuen Tempel und den daselbst ei,,geführten geregelten GolteSdienst müde, die ihnen so oft und so ehrlich dargebolene Hand zur Velständignng endlich erguffen haben, — so ist dieein arger Irrthnm. Denn die sogenannten Orthokoren in unserer Genieinde haben LllleS, daheißt die verwerflichsten Mittel nicht unversucht gelassen, um ihre von Eigennutz und fana« tischer Verblkiidnttg ringegebencn Absichten durchzusetzen; schnöde Dennnziationen, erbärmliche Lügen enthaltende und an die kön. ung. Hoskanziei geleitete Anklageschriften sind von Leuten, die dem ״Gesetze" vorzugsweise treu zu sein sich anmaßen, gegen Vorstrhung und die Vertreter drr neuen Tempelorknung erhoben worden, und nur nachdem sie alle ihre Trümpfe erfolglos auögespielt haben, sehen sie endlich sich genvthiget, freilich nur drin Schrine nach und unfrei- . willtg, Ruhe zn halten und ihre Opposition im Stillen mit einer, einer bessern Sache würdigen Zähigkeit sortsetzend, sind sie in voller Bereitschaft, um bei der ersten günstigen Gele« genheit den alten Kampf und Hader von Neuem anzufachen. Ein so'cher Anlaß dürfte dem wühlenden Elemente in unserer Gemeinde sehr bald geboten sein; denn abermals stehen wir am Vorabende einer Neuwahl der Vorstehnug und Repräsentanz, von deren AnSgang eS abhängen wird, ob diese ״drittgrößte" Gemeinde im Vaterlande das Banner deS Fortschrittin Israel noch ferner hoch emportragen oder auf lange Zeit hinaus eine Deute der Unordnung, deS SchiendrianS, der Roheit werden soll. ' *) Durch Zuf,ll tnfpitn. gj, h. Sie erinnern sich nämlich, daß bei Gelegenheit der im Mai v. I. vorgenommenen Neuwahl der Vorstehung wegen tumultuarischer Ausschreitungen deS von den Rädelsführern der orthokoren Partei aufgehetzten PöbeiS eine regelmäßige Neuwahl der Repräsentanz unmöglich gemacht wurde, und die Komitalöbebörde sich demnach genöthigt sah, die ReprLseutanz im Wege der Ernennung einzusetzen. Gegen diese die Autonomie der Gemeinbe formell zwar verletzende, allein in unserm Falle, die thenersten Güter unsereS GemeindewesenS vor unbefugten Händen wahrende und so zu sagen rettende Maßregel haben die berüchtigstcn Schleppträger der Rabbinen von Szikßo und St. Peter einen ReknrS an die kön. ung. .Hofkanzlei ergriffen, dem eine erneute Petition nachfolgte, worin die faktische Vorstehung und Repräsentanz solcher- Dinge beschuldigt und angeklagt wird, welche sich als falsch und erdichtet erwieseu. Alle diese Anstrengungen hatten nur den einzigen Erfolg , daß die hohe k. ung. Skatthalterei gegen Ende deS vorigen Jahres die Weisung erließ, daß eine Neuwahl der Repräsentanz unverzüglich stattznfinden habe» Nachdem jedoch die Vorstehung in einer wohlmotivirten Eingabe die Verhältnisse in unserer Gemeinde seit Vollendung und Eröffnung deS neuen Tempels in ihrem wahren Lichte dargestellt hakte, nachdem insbesondere darauf hingewefen wurde, daß ohne Festsetzung einer, wenn auch nur provisorischen Wahlortnung, eine die wahren Interessen der Gemeinde würdig vertretende Vorstehung und Repräsentanz nie und nimmer gewählt werden könne, — so ist dieser Tage eine Verordnnng Sr. Erzellenz deS Herrn LandeSgouverneurS, Grafen v. Palffy, herabgelangt, welche zu wichtig ist, als daß die« selbe nicht in weitern Kreisen bekannt gemacht werde. Im Eingänge deS vom 20. Mai d.J. datirten hohen Erlasses wird darauf hingewirsen, daß laut Verordnungdes früher bestandenen k. k. LalldcögouverneinelttS vom 22. November 185-1, Z. 22,141, den jüdische» KultuSge« tue int» ch Ungarns die freie Wahl ihrer Borstehu,ig un.d Repräsentanz nicht mehr verkümmert werden dürfe, und daß den administrativen behördlichen Organen keine ankere Einflußnahme auf d>e Wahlen gestattet sei, a'.S darüber zu wachen, daß die Wahlen in gehöriger Ordnung vor sich gehen sollen. Indem man sonach die sofortige Neuwahl der Vorstehung und Repräsentanz anordnet, wird zur Hintanhaltung aller bei den Wahlen etwa sich gel» iend machenden ortnungSwitridrigen Einflüssen als proviso rische Maßregel festgesetzt, daß nur jrne großjährigen und selbständigen Gemeindeglieder zur Ausübung deS Wahlrechtes zugelassen werden dürfen, welche zum Tempelbau oder zu sonstigen Ausgaben der Gemeinde einen direkten Beitrag von welcher. Höhe immer leisten oder geleistet haben. Schließlich wird der auf diese Weise grwählten Vorstehung zur Pflicht gemacht, alle jene von der adirelenden Vorstehung zur Begründung einer stabilen Ordnung in der Gemeinde unterbreiteten Maßregeln einer neuen Berathung zu unterziehen und ihre diesbezüglichen Anträge der hohen Landeöstelle zur Genehmigung zu unterbreiten. Auf Grund diesefür die Zukunft unserer Gemeinde, so hochwichtigen Aktenstückewird nun nächster Tage (am . 19. d.) die neue Wahl anSgeschrieben werden, von deren AuSgange daS Wohl und Wehe dieser großen, in letzter Zeit so schwer heimgesnchten und arg erschütterten Gemeinde . abhängen wird. Möge aber daS Resultat der Wahlen wie. immer anSfallen, mag selbst daS Schlimmste erfolgen, daß., nämlich die Leitung der Gemeindeangelegenheiten dem Fana,,. tiSmuS und der Unwissenheit überantwortet werde — immerhin bleibt das Ihnen soeben skizzine Aktenstück, ein eine bessere Zukunft verbürgende- Unterpfand, welcheauch anderen mit uuS auf gleichem,Niveau ungeorbnerer Zustände.