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Ben Chananja · 1865-07-05 · 27 (5.7.1865) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
27 (5.7.1865)
Date
1865-07-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 27. SjepeOin, Sc» 3. 311fi 1863. Wer Jahrgang. 3»btn Wim»od» «richrint ei. Prinumerationspreii: Äauzjährig 7 fl.,—4 Iblr. 20 Sgr.. batbj. 3fl. 50 tr..2Tb>». 10 Sqr., »itnrlj. 2 fl. oft. W. Einzklne Uutninrrn 15 kr. Mau abonni« b»i all»a Pofläuitern u. Buchbandlungeu dt« 3a- und Au«lauvr«. Heu HlMUM. TBodjciiOfalt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Cb»rrabbin»r ,u S,eg»d1u. Inserale find au dt» Nidatitou tu E»»- grd», au H»ttU ülk» » /»ats,kl «. Ä. oder at H״ro Oqri! Jtnunet (Kein« Aukrrgaff, N». 10) in Me» ju s,od,,. Di» rsp-ltig» Ptiiijtil» wird mit lO Nkt.—2 Lqr. btttchntt. Inhalt. Präiiumtrauon«,Einladung. - Utdrr Auibakrru »1n»r Lnche in k,t Svuagoqr, Bou Hirich B. Fafftl. — M1-loie<,» Zufläudc. — Nttrolog. Don H. RostNbttg. — Korrespondenz. Zolaod. Wien. Wirn. S,ka»din. Ptfl. Sitinawangk». PktßbNtg. Prag. Prag. — La,«!. wrskU: Austerlitz. — Di» Sabbalbgrselliidafi. IV. Dom HrrauSgrbr». — LitaLriich»» Aolbo. Bon Heinrich Druijch. — Bra Ehananja'« Buße und Brkrbrung. Bom Hrrau-grber. — Für (Silan. — Brmrrknngrn. — Zusrrair.?räLUM6rat!0Ls-LLn1aäun§ auf deu LN ^llNNNNjn." Praimmcralionsbcdingnlsse: Ganzjährige PränumerationSgebühr ... 7 fl. Halbjährige.3 fl. 50 kr. Vierteljährige. ..2 fl. Die PränumerationSgelder werden franko eingesendet. Diejenigen Herren Abonnenten, welche auf ein halbes oder Vierteljahr pränumerirten, werden um Erneuerung ihres Abonnements ersucht. Sammler erhalten ans sechs Eremplare ein GratiSeremplar. Der gegenwärtige Jahrgang kann noch vollständig geliefert werden. Wer auf den ganzen Jahr, gang adonnirt, erhält auf Verlangen einen der ersten drei Jahrgänge deS ״Ben Chananja" oder die Biografie Chorin'S gratis. Die Herren Abonnenten wollen die Güte haden, bei dem bezüglichen Postamte nachzufragen, bevor sie eine etwa auSgebliebene Nummer reklamircn. Briese und Pakete sind zu adressiren au äie Aeffrrktion ffes Ben Cliananja in Szegedin. Met ÜufOafjteii einer Leiche in Der Synagoge. Don Hirsch B. Fass»!, Obrrrabbinrr zu Gr-lkaiiizsa. Gegen die Aufbahrung der Leiche des sel. ManuheimerS in der Synagoge, welche in der jüngsten Zeit in anderen Gemeinden Nachahmung fand, sollen die Orthodoren zu Wien geeifert und sie als eine unreligiöse Neuerung verpönt haben. So ungerne ich mich der ekelhaften sogenannten Neuorthodorie anschließe, die ein mißbräuchliches Herkommen mehr beachtet, als Aussprüche von Bibel und Talmud, welcher nicht selten der Talmud torra incognita ist, und die daher so oft und so gröblich gegen ihn verstößt, und welche einer Doktrin huldigt, die dem Judenthume gefährlicher ist, als die destruktivsten Ansichten der sogenannten Ultrarefvrmer; so muß ich doch zugrstehea, daß die orthodore Partei zu Wien in dieser Beziehung Recht hatte, wenn auch vielleicht im Sinne deS SprüchworteS: נב4ית ולא ירע מה נכא. ISinf Menschenleiche wird als ״Vater der Väter aller Unreinigkeit" erklärt, und eS sollte gebilligt werden können, eine solche in das Innere der Synagoge zu bringen? Oder wollte man sich etwa stützen auf jenen hyperbolischen AnSsprnch: ״Leichen der Frommen verunreinigen nicht?" Im Jore Dea (Absch. 344, $. 19) heißt eS: ״Für weise Männer halte man Trauerreden in der Synagoge und im Belh- Hamidr asch" und gleich darauf (§. 20.) heißt eS: ״Die Leiche eines weisen Mannes bringe man in daS Beth- Ha m id ra sch, lege sie an den Ort, wo derselbe seine Vorträge hielt und vollziehe die Trauer-Zeremonien"; da nun die in dem frühen, Paragraphe erwähnte Synagoge weggelaffe» wird, so ist deutlich zu entnehmen, daß dahin eine Leiche nicht gebracht werden darf (Stehe auch das. Absch. 353. $. 8.) Wenn die Leiche eines berühmten ManneS in der Synagoge aufgebahrt wird und dort Reden gehalten werden, so ist eS unausweichlich, daß sich nicht auch ״Ko Han im" hineindrängen sollten, und der fromme Hingeschiedene würde zur Veranlassung einer Versündigung werden. Für eine solche Ehrenbezeugung würde gewiß jeder Gottesfürchtige böflichst danken. Ganz anders verhält eS sich mit dem Beth-Hainidrasch, da wurde nur dem Einlaß gewährt, der hingehörte; wenn nun die Leiche deS Eh ach am hineingetragen und da aufgebahrt wurde, konnte leicht die Vorkehrung getroffen werden, daß kein Kohen Einlaß finde; wie wollte man aber dieser Versündigung in einer Synagoge Vorbeugen? Endlich spricht auch dagegen ein ästhetischer und ein diätetischer Grund. Jede Leiche, welche bei anderen Konfessionen in ihrer Kirche anfgebahrt wird, muß, in einem Doppelsarge liegend, verlöthet und vernietet sein, solcheaber geschiebt ja bei einer jüdischen Leiche nicht: ist eS unästhetisch, daS Gotteshaus mit einem Leichengeruche zu infiziren? Rabbi MoseS Sofer s. A. nimmt jenen stinkenden Brauch, während deS DeschneidungSmahleS die Nabelschnur zu verbrenne» und damit aufzuräuchern, in seinem Chatham Sofer i» Schutz; aber daß er auch billigen möchte, in den Hallen de- Gotteshauses einen Verwesungödunst zu verbreiten, glaube ich schwerlich. Und falls noch die Krankheit eine ansteckende wäre, welche schädliche Folgen für die Gesundheit würde dg-Luf» bahren der Leiche in der Synagoge hervorbringeu^AAAh^

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