Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 25 (20.6.1865)
- Date
- 1865-06-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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417 418 gamS und der Braut tragen dabe! die sabbathllchen Gewänder. R. Zakob Sega! (Ha-Levi) trug die Benediktkoneu vor; er zog also auS Achtung für die Brautleute ebenfalls die Sabbathkleider an. Bei der Trauung seiner eigenen Tochter wechselte er auch den Tallith, waS er sonst nicht zu thun Pflegte. (Die TrauungSfeicrlichkeit ging nun in folgender Weise vor sich): Die Braut wurde unter Musikklang bis zur Pforte der Synagoge geführt. Während sie daselbst verweilt, führt der Rabbiner den Bräutigam ans den Thurm (Almemor) in der Synagoge, und streut ihm zum Andenken an die Zerstörung Jerusalems Asche unter daS כטר־ון an die Stelle, wo die Phylakterien angelegt werden. Hierauf begibt sich der Rabbiner in Begleitung der vorzügkicheren Gemei'ndeglieder zur Synagogenpforte, um die Braut abzuhvlen. Der Rabbiner faßt dieselbe beim Kleide, führt sie zum Bräutigam, und stellt sie nach Pf. 45, 10. zur Rechten desselben. DaS Brautpaar steht so, daß daö Angesicht nach Norden gewendet ist. Die Mütter deS Brautpaares stehen während der Funktion auf dem Almemor, oder cö nehmen andere Verwandte diesen Platz ein. ES ist Sitte, den Zipfel vom מטרון deS Bräutigams auf daS Haupt der Braut zu l:gen, damit cS dem Vrantpaare zur Chuppah diene. N. Jakob bediente sich aber bei der Vermählung seiner Tochter der Enden eines Schleiers, um die Ehuppah daraus zu bilden, bemerkend, daß dies ein alter, an die Verschleierung der Stammutter Rebekka erinnernder Gebrauch sei, der aber, als man sich deS ZipselS dcö Milron bediente, bereis in Vergesicnheit gerathcn war. Wenn der Braut die rituelle Reinheit abgcht, wird diese Hauplbedeckung gleich nach der Verlobungöbenediktion von ihrem Haupte genommen. Zn den TrauungS- und KopulationSbenediktioncn werden zwei Gefäße in Bereitschaft gehalten. Bei der Vermählnng einer Jungfrau wird eine Flasche genommen שפיה צר לומר עדיין בחולה היא. Wenn ein Witwer eine Witwe heiratet, wird die Trauung (עושיי הברכה) Donnerstag im Synagogen Hofe beim Eingänge in die Synagoge vorgenommen. Bei der Bcnediktion über den Wein bedient man sich einer thönerneu 2י מקידה), welche man קריז (Krug?) nennt,לומר פתחה פתיה׳.Wenn ein unverehlicht ge, wcsener Mann eine Witwe, oder ein Witwer eine Jungfrau ehelicht, wird ganz so verfahren, wie wenn ein Jüngling eine Junsrau heiratet; nur daß bei einer Witwe die Zerrmonie im Synagogenhofe und mit Benützung, einer thö« nerncn מקירח vollzogen wird.". ״Nach der Trauungö-Bencdiktion rief er — R. Jakob — zwei Zeugen, und zeigte denselben deu Trauring, ob derselbe den Werth einer Peruta habe, indem er zu ihnen sprach: ״Sehet, dieser Ring ist wol eine Peruta werth", worauf die Zeugen mit Ja antworteten. War die Braut unmündig, — d. i. noch nicht zwölf Jahre alt, — erkundigte er sich auch nach ihrem Alter, um zu wissen, ob sie berechtigt sei, sich trauen zu lassen. Hierauf forderte er die Zeugen auf, auf den Trauakt zu achten uud sich zu überzeugen, daß die übliche Traunngöformel gebraucht wird. Nach- ") Die Erklärung dirsr« Wort.׳« »uß ich Slndrra übrrlaffra. l dem dies geschehen ist, steckt der Bräutigam den Trauring a» ן den Zeigefinger der Braut; hat diese die Menstruation, läßt» den Ring auf den Finger hlnabgleiten. Hierauf berief R. Jakozwei andere Zeugen zu der Kethuba uud den Ehepakten, ohne daß er eS jedoch mit der Vorlesung dieser Aktenstücke genau genommen hättet); nur wurde der ״Kauf" (נין?) vollzogen, daß dieselben der Satzung gemäß werden auSgefertigt werden. Der Rabbiner wendete sein Antlitz gegen Osten. Bei den Worten שמה השמה kehrte er sich zu dem Brautpaare. Bei dem Schluffe der Denebiktion reichte er dem Bräutigam und der Braut daS mit Wein gefüllte Gefäß zum Trünke, wobei der Rabbiner daS Gefäß in der Hand hielt. Hierauf übergab er dasselbe dem Bräutigam. Dieser wendete sich gegen Norden, und schleuderte dasselbe an die Mauer, um cS zu zertrümmern. Sobald bieS geschehen ist, beeilt man sich, den Bräutigam vor der Braut in daS HochzeitöhauS zu führen." ״Nach Vollendung der Funktion werden die Neuver, mahlten mit Eiern und einer Henne regalirt. In älteren Zeiten ließ man dieselben in einem Zimmer allein, indem sich die Gäste aus demselben entfernten. Man that dies, damit sich der Bräutigam mit der Braut befreunde. Nur eine einzige Verwandle bediente sie. Erst später traten die Verwandten und die übrigen Gäste ein, um daö Brautpaar zu unterhalten. Jetzt wurde dieser Gebrauch vergessen, indem alle Gäste sogleich eintreten, so daß dem Bräutigam kein Me ü tote gestattet wird, waS nicht gebilligt werden kann." Diese Darstellung ist geeignet, mannigfaltige Betrachtnngcn hervorznrufen. Wir beschränken unö jedoch auf die Konstatirung der Thatsache, daß im 15. Jahrhundert die Trauungen in Deutschland in der Synagoge vollzogen wur, den. Die Hochzeitfcierlichkeit, die in der Morgendämmerung begann, konnte der leuchtenden Fackeln nicht entbehren, daher der Ausdruck: לארר אבוקות, beim Lichte der Fackeln. Als die Feier ihren Anfang nahm, waren noch Sterne am Himmel sichtbar, und eS konnte manchem Hochzeitgaste in den Sinn kommen, an die Vermehrung gleich den Sternen zu denken, und einen hierauf bezüglichen Wunsch auSzusprechen. Daß man aber auch später, wo die Trauung am Hellen lichten Tage geschah, noch eine Sternsymbol auftischea konnte, ist geradezu lächerlich. Von der Bedeckung der Brautleute mit einem Schleier ist schon im Rokeach von N. Eleazar b. Jehuda auS WormS (gest. 1258) die Rede; außerdem wird daselbst auch die Bedeckung mit dem Tallith erwähnt.") Die Tallithbedeckung ist auch im Oriente üblich, und wird daselbst seit dem Anfange deS 17. Jabrh. ernstlich darüber gestritten, ob der BrLntigam die Zizith-Benediklion sprechen müsse. •*) In Deutschlaub wirb daS Brautpaar bet orthodoren Trauungen biauf den heutigen Tag in einen Tallith gehüllt. In Ungarn . ולא הי׳ מקפיד לקרוא לא הכתובה ולא התנאים ימח שנישמין עלההתן ועל הכלה ועל הקהל(?) :.355 .Nr די הטלית שעליה (?) מפני שנאמר ופרשת כנפיך על אמתך. IS) R. ühajjim!ütimiitil» erklär» sich dafür, Aiitm dagrgt»s Viooalh Wrradim, 0■ Ehaj. I. Nr. 25. Ärjucha« d. Sjuturl tu, Pert ha.Adawa 1, 23. c., ws auch andrrr Qurllru oachzrwlrsr» -atz.