Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 24 (14.6.1865)
- Date
- 1865-06-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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404 4Q3 liche Bauten, k) Neuwahl der Vorstands, und Ausschuß- Mitglieder von drei zu drei Jahren, dann Ersatzwahl der abgehenden Mitglieder der Gesammtvertretuvg von einer Wahlzeit zur andern. 8. öl. Zur Abänderung der Statuten, dann zur Veräußerung oder Belastung des Stammvermögens der Religionögemeinde ist die Genehmigung der hohen Landeöstelle erforderlich. Eine zwangsweise Belastung der Mitglieder mit Beiträgen zu Gunsten der ReiigionSgemetnde kann nur mit Zustimmung der politischen Behörde vorgenommen werben. Neu- und Ersatzwahlen der Vorstandsmitglieder sind der Be- Hörde sogleich anzuzeigen. Ersatzwahlen. 8. 52. Alle jene Vorsteher und AuSschußmitglieder, welche zwischen einer Wahlzeit und der andern durch Tod, Resignation oder sonstige Hindernisse zu fungiren aufgehört haben, werden in der nächstfolgenden Repräsentantenversammlung (§. 50—k.) durch Stimmenmehrheit ersetzt, wobei zur Wahl deö Präses, und eines Vorstehers die absolute, zur Wahl eines Auöschußmitgliedes aber nur die relative Stimmenmehrheit nöthig ist. Die durch derlei Hindernisse abgehenden Repräsentanten werden auS der Lifte der Ersatzmänner kompletirt. Neuwahlen. §. 53. Nach Ablaus von je drei Jahren, und zwar jederzeit Anfangs Oktober deS dritten JahreS, wird eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder deö Gemeindevorstandes — und nach je sechs Jahren die Neuwahl der gesammten Ver, tretung nach den in diesem Statut enthaltenen Bestimmungen vorgenommen, jedoch hat die jeweilig bestehende Gemeinde- Vertretung bis nach Einsetzung der Neugewählten in ihrer Funktion zu vcrbleibcu. Alle Funktionäre und Repräsentanten dürfen wieder gewählt werden. Gemeindebeamten und Diener. 8- 54. Alle gegenwärtig fnngirenden Beamten und Diener der Gemeinde, welche auf Grund ihrer AufnahmS- Urkunden, Protokolle, Verträge oder nach dem bisherigen UsuS, lebenslänglich keiner neuen Wahl unterzogen wurden, sind auch fernerhin, wenn sie ihre DerusSpflichten treu und 7nit vollkommener Tauglichkeit erfüllen, keiner neuen Wahl zu unterziehen. Form der Aktenstücke und Protokolle. §. 55. Alle ämtlichen Aktenstücke werden mit der Be- Zeichnung ״Der Vorstand der Pester isr. Religio,isgemelnde" auögefertigt und in der Regel vom Präses und Sekretär unterfertigt. Die Protokolle des GesammtvorstandeS werden in der nächstfolgenden S'tzung authentizirt und vom Präses, einem Vorsteher, einem Auöschußmitgliede und vom Sekretär unterfertigt. Die Protokolle der Repräsentantenversammlung werden vom Präses, Sekretär und einem jedeSmal zu ernennendeu AutheutikationökomitS unterschrieben. Das Siegel der Gemeinde führt die Umschrift ״Vorstand der Pester israel. ReligionSgemeiude" mit einem entsprechenden Symbol. Israelitische Vereine. 8. 56. Die Chevra Kadischa als ein mit der Reli- Öemeinde im engen Zusammenhänge stehender israel. . hat wol eine eigene und abgesonderte innere Verwaltuug, bleibt jedoch stets unter Einflußnahme und Ueberwachuug der Gemeiudevertretung, welche dort durch ein auS ihrer Mitte delegirteS Mitglied repräsentirt wird. $.57. Andere hierorts schon bestehende und behördlich sanklionirte, oder später etwa noch inS Leben tretende israel. Vereine, welche sich mit Humanitären Zwecken befassen, bewegen sich wohl innerhalb ihrer behördlich sauktionirten Statuten selbstständig, dürfen jedoch die Grenzen derselben nicht überschreiten und in die Befugnisse der ReligiouSgemeinde eingreifen, daher auch die Gemeindevertretung berechtigt ist, sich bet einem jeden derartigen Vereine, wegen Wahrung der Gemeindeintereffen durch ein Mitglied vertreten zu lassen. Benjamin Hircsh Tirzas. M. F. ®r.«Xapolc!an, 30. Mai.') Ohne Zweifel werden Ihnen bereits Berichte über den Verlust, den die hiestge Gemeinde erlitt, zugekommeu sein; doch da ich mit Folgendem dem Leserkreise Ihre- BlattebloS den bemerkenSwerthen Akt der Pietät der altehrwürdigen hiesigen Gemeinde initzutheilen beabsich« tige, will ich hoffen, Sie werden ihm die Aufnahme iu demselben nicht versagen. Unser 80jähriger ehrwürdiger Rabbiner Benjamin Hirsch Lirza« ist am 10. d. (12. Zjar) in Gott entschlafen. Bor zwei Monaten noch gingen mehrere Depntationen der hiesigen Gemeinde zu ihm, um ihm zu seinem 80. Geburt-feste zu gratuliren, und der Vorstand beschloß ihm einen mit paffender Inschrift versehenen prachtvollen silbernen Pokal zu über« reichen. So sehr ersüllten jeden, der sein stilles Wirken zu beobachten Gelrgenhei, hatte, mit Hochachtung, Berekrung und Liebe, und heute liegt die in talmudischen Kreisen weit berühmte Kapazität, von der eisige» Hand des Todes hingerafft, in dem kalten Schoße der Erde! Bon den Rabbinen, die herbeigeeilt waren, wurden lieferschüt» jerndc Lcichenreven in der Synagoge, wo die Leiche aufgebahrt wurde, und auf dem Gottesacker gehalten. An diesem Tage — es war ein Tag vor dem hier abzuhaltenden großen Wollmarkte — blieben aste Verkaufs« lüden geschloffen und jedes Gemeindeglied entzog sich allen Geschäften. Line große Menge war aus allen Filialen herbeigeströmt, der sich auch alle fremden anwesenden Kauflentr anschlossen und dem geehrten Verstor« denen daletzte Geleite gaben. Von seine- Lebens letztem Gange, den der nun in Gott ruhende, bereits unwohl, zu kiäusok lolirm» unternahm, zurückgekehrt, wurde er von rlnrr heftigen Lungenentzündung auf's Krankenlager gebannt, so« gleich wurden'die bestrenommirlen Aerzte der Umgegend herbrigerufen, und unserem tüchtigen gewandte» Arzte, Herrn Dr. Freiwirtb, der den gefährlichen Charakter der Krankheit bald erkannte, zur Konsultirung deigegeden: fort und kort wurden im Tempel die üblichen Psalmgebeie wiederholt, reichliche Spendeu wurde» auSgetheil«, man thar alle-, um da« Leben de« theuern Rabbi, der 39 Zähre lang hier segensreich ge« wirkt und sich die jetzige Gemeinde großgezogen har, zu erhalten; und als alle Anstrengungen erfolglos blieben, wie eilten da der ehrsame Vorstand und dir achtbarsten Mitglieder der Gemeinde dir Liede, die man dem Dahingeschiedenen gezollt, mannigfach an den Tag zu lege«. Der Witwe wurde der volle Gehalt, den der Verblichene erhielt, für da« erste Zahr bewilligt u»d eine Pension von 300 fl. festgesetzt und endlich wurde auch der Sobu de» Verstorbenen als RabbinatS-Affeffor (Dajan) definitiv angestellt. Korrespondenz. Ausland. Paris, Ende Mai. Zu Mitgliedern dr« leitenden «usschuffe« der Asiianre wurde iu der am 21. d. M. stattgefundeuen Generalver» sammlung tbeil« neu — theils wieder gewählt di.׳ Herren: Allegri, Mitglied dr- Zentralkonfistoriums; Banquier Vischoffsheim, Gründer eine» pbilauthropischeu Institut,-; Brral. Professor am Kollüge d« Frau«; Erlanger, Mitglied de- Wohlthäligkeiisausschuffe-; Goldschmied Sen., Banquier; Levi.AlvarL«. Professor; Rostufeld Zul.. Zuhaber *) Durch Zufall vrrspätr». Red.