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Ben Chananja · 1865-06-14 · 24 (14.6.1865) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
24 (14.6.1865)
Date
1865-06-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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400 399 hält, unter welchem daS Brautpaar kopnlirt wkrd.^) DaS! biblische Alterthum kennt aber weder die Trauung unter | einem Baldachin, noch wird in den biblischen Büchern über- Haupt eia Baldachin erwähnt. Luzzatto gibt Chuppah ebenfalls mit dalllacciuno wieder, und versteht darunter eine Decke, die nicht zum Schutze deS bedeckten Objektes dient, sondern bloS als Luruüartikel gebraucht wirb. ף Wie Fürst scheint auch er von dem nachbiblischen, ja nachtalmudischen TranrituS ausgegangen zu sein, waS auch Rosenmüller that.°) DaS Richtige hat indeß bereits Jahn, welcher Chuppah mit ״Brautgemach" erklärt.') Genaue Auskunft gibt hier der Talmud, nach welchem die Chuppah ein zur Vollziehung der Che eigens errichtetes Zelt war. Den Stoff dazu lieferte in früherer Zeit sidonisches Linnengewebe, oder Teppiche, die mit Stickereien versehen waren, und an denen man goldene Zierrathen (Szaharonim, kleine Monde) aufznhängen pflegte. Später, angeblich nach dem Hadrianischen Kriege, wurde das Brautzelt anö Papierschilf verfertigt. >°) Der talmudischen Gesetzeösprache ist daS biblische Chuppah geläufig geblieben; die Volkssprache der palästinensischen und babylonischen Juden hat dafür G ine na oder Genu na,") womit das biblische Chuppah auch in der chaldäischen nnd syrischen Bibelübersetzung wiederg'egebcn wird. Von dem synonymen סבה scheint sich הפה dadurch zu unterscheiden, daß jenes eine aus Laub verfertigte Hütte, dieses ein aus Teppichen bestehendes Zel׳ bezeichnet. Jesajaö 4, 5. 6. stehen beide Ausdrücke nebeneinander; sie wurden jedoch schon frühzeitig durch eine unrichtige VerStheilung auseinander gerissen. Nach der richtigen VerSthciluug muß die Stelle folgendermaßen übersetzt werden: So schafft der lLuige über Len gaiizc» Raum de« Bcrge« Zion und über dessen Versammlungsorte Gewölk des Tages und Rauch, Und Len Schein flammenden FcuerS de« Nacht«; Denn über alle Herrlichkeit werden Zelt und Hütte sein Zum Schatten am Tage vorder Hitze, Zum Schutz und zur Zuflucht vor Nngewilter und Regen. Nach dem talmudischen Eherechte ist Chuppah das im Hause des Gatten befindliche Brautzelt, in welches der Bräutige.a die Braut zur copulatio carnalis einführt, nnd in und um welche die Unverehelichten die ersten sieben Tage nach ihrer ehelichen Verbindung znzubringen pflegten. Diese und keine andere Bedeutung hat Chuppah in der ganzen talmudischen Literatur, wie jedem Kenner hinlänglich bekannt ist und auS zahllosen Stellen dargethan werden kann. '2) ») Charuse Peninim S. 114. Slum. 11. Konkordanz 422. c. 3. ’) Zu 3ho(. 4. 5. S. 68 *) Da« aktr und nrur Morgenland 4, 809. S. 34. י) Di bk. Arch. I 2, 252 ״>) Irr.Sotag, 15.: אמהןהוס(ח התנים סדינין מצוירין 3 וסהרוני דהב תלוין בהם» drr lopfia und im Dabir ist dir Leseart srhr mangrlhas« und unverständlich. "j יגנונא .נננא I". Berach. 2, 3. B. das. 16. a. Peßach. 101, a. Drgl. ״die heilige Nacht* von Zakob von Sarug 2. Strophe, 3. Zeile (Zingerle'« Miltheilungeu in der Zeitschrift der D. M. G. IS. V7.) , ׳3 (״r. Kelhub 3. 5.: ונבעלת בהופה das. 1. 4.: בל שנכנסה לה׳ ועידית מעירי׳ שלא נבעלה Babli das. 8, b.. הכל יודעי׳ למה בלה נבג׳ לחי Das. 3. b. 4. a. Frankel girbt in den Grundlinien S. so dir nchtige lSrklärnng läßt fich aber auffallender Weise dadurch nicht abhaltrn, dir ühuppah als Trauung zu bezeich« ne», während in Wahrheit dir Trauung der Chuppah vorangrgingen ist. | Wie nach dem alten germanischen, so ist auch nach dem tal j mudtschen Rechte die eigentliche eonsummatio matrimonii nothwendiges Erforderniß zur Erreichung aller Folgen einer giltigen Ehe, und erst im vierten Jahrhundert wurde die Frage aufgeworfen, ob daS tete ä tete in der Chüppah ohne copuiatio caroali5 hinreicht, jene Folgen zu sichern, und wurde dieselbe zu Gunsten der Chuppah entschieden.13) Auch dafür erhoben sich Stimmen, daß daS tüte a tüte der Chuppah selbst ohne vorhergegangene Kopulation eine vollkommen giltige Ehe begründe.") In der Regel ging die Kopulation (]קדושין .ארוסי) voran, und erst geraume Zeit nachher erfolgte die eigentliche Vermählung (נשואי[,כניסה לחופה). Daß die Chuppah mit verschiedenen Zierathen auSgeschmückt wurde, erwähnten wir bereits; in derselben war das ״Bett der Bräutigame" (כילתלהתנים) aufgestellt. >5) Wohlhabende Väter pflegten ihren Söhnen zur Aufstellung der Chuppah und zur Hochzeitfeier ein Hanö zu darren oder einzuräumen (בית התנות): ein Gebrauch, welcher zu verschiedenen juridischen Bestimmungen Veranlassung gab,'3) die seit Jahrhunderten obsolet geworden sind, weil uamentlich bei den europäischen Juden daö Hochzeitfest nicht, wie eS der Talmud vorschreibt, vorzüglich von Seite deS BräutigamS, ") sondern ausschließlich von Seite der Braut veranstaltet wird. Wie konnte man aber wagen, die talmudische Sitte, die sogar manchen eherechtlichen Gesetzen zur Grundläge diente, gänzlich zu abrogiren? In der That wurde dieselbe auch nicht abrogirt; sic abrogirte sich von selbst, indem sie von der, auch bei den Juden beliebt gewordenen herrschenden Landeösilte verdrängt wurde! Ein Gleiches geschal) in Betreff zahlreicher Momente deö jüdischen VolkslebenS, waS bisher nur deshalb nicht nach Gebühr anerkannt wurde, weil die talmudische und rabbinische Alterthumökunde noch keine wissenschaftliche Bearbeitung fand, und die jüdische Geschichtschreibung dem inneren Volks-, Gemeinde- und Familienleben zu wenig Aufmerksamkeit schenkte. Die orthodoren Rabbineu, insonderheit die Kuudigen unter denselben, wissen recht gut, daß die heutige Orthodorie in mannigfacher Beziehung nicht auf talmudischer Bahn wandelt. Und selbst die minder Kundigen wissen, daß die Trauung auf freier Straße in der talmudischen Zeit für eine sträfliche Roheit galt, und daß die talmudische Chuppah ") Kkihub. 56, ».: הבת הוסר. קונה Ja manchen Ländern hängen di, voll,» ehelichen DermögenSverhältiiiffe nnd da« Gebrecht von der Beschreitung des Ehebette« ab (Srsch. und Gruber I. 31, 362) nach dem alten Spruche: Ist da- Bett beschritten, ist da« Recht er« stritten. DaS röm. Recht vergleicht Frankel a. a. O. S. 31. "j Kidd. 5. a. הוסר. קונה Ausführlich behandeln diese Frage, sowie die daml: verbundenen Fragen Belmonle im שעד. und Bar. Zeitele« im -]המל OPÜ. ") Sulla 11, a. (Da« das. 10, a. vorkommende נקליטי scheint mir mit avaxh'na zusammenzuhängeuj; 19, b. 26, a. '*) B. Mez. 101, b. Taan. 14, b. Meg. 5, b. B. Dathra 144, a. Gilt. 14, a. und Raschi das. ") Da« Traunngsmahl (סעודת אירוסין) wurde im Hanse der Braut abgrhalten. während beim eigentlichen HochzeitSmahle der Bräutigam größern Aufwand machte al« die Braut. S. WieSner, dir Hochzeilseirr in talmudischer und nachtalmudischer Zeit im ״B. CH." 4- Zhrg. Nr. S. Daß da« Hochzeitfest auch im Haus, der Braut gefeiert wurde, erhestt au« Ehul. 83. a.: ^דארה ארעא למטרה בי התנ טסי מבי כלתא.

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