Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 21 (24.5.1865)
- Date
- 1865-05-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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353 354 »in» unmoralisch» Handlung od«r irgend »io Vergehen hat zu schulden kommen lassen, kann ein vorläufige« Derfabreo gegen denselben eillleilen, durch ,in Komitü» daß der Log» Berich« zu erstatten hat, ans ge» vügrndeo Grund hin Klage in gehöriger Form gegen den schuldigen Bruder fuhren, und «ährend drm folgenden Verhör» al« Kläger für di» Loge handeln soll. $. 2. Auch kann jeder Bruder einer Loge gegen »inen Bruder dt- Orden- Klagen anhängig machen, aber nur ansolchen Gründen, als drr vorhergehende Paragraph angibt. $. 3. (Sin Bruder riner Loge, welcher gegen »inen Bruder einer andern Loge. Klage führen will, muß die Klag« durch seine Loge an die Log» de» Verklagten gelangen lassen. 8- 4. Jede Loge muß schriftlich eingereicht und die Klagepunkte müssen speziell angegeben, und soll die Klage von der Loge ohne De» balle angenommen werden. §. 5. Der P. soll dann ein Komitü von fünf Mitgliedern der Loge ernennen, welchedie Klage zu untersuchen hat. Der Angeklagte und der Kläger sollen jeder da- Recht haben, drei Mitglieder de« Ko« milü's peremlorisch zu verwerfen, und wenn der Angeklagte zur Zeit, da die Klage eingebeacht wird, in der Versammlung nicht anwesend ist, so soll er davon ill Kenntniß gesetzt werden, und da» Recht der Ver« werfung soll den Parteien bizur nächsten Versammlnug Vorbehalten sein. Diejenigen Mitglieder, welche verworfen, solle» sogleich durch an« dere Brüder ersetzt werden, und der P. soll sogleich den Vorsitzer de- Komilö'S ernennen. 8- 6. (Sine treue Abschrift der Klage oder Klagen soll dem An» geklagten zugestellt und dir Parteien ausgesordert werden, vor dem Ko« milü zu einer Zeit nnd an einem Orte, die da-ielbe bestimmt, zum Ver« höre zu erscheine» und ihre Zeugen zur selben Zeit bereit zu haben. 8- 7. Das KomilS soll ein strikte- Zeugenverbör vornehmen, aber Nichtsoll als Zeugniß zugelassen werden, wa« nicht unmittelbar aus die Klage oder Klageu Bezug hat. Ein vollständiges und getreue- Protokoll über die Verhandlungen uud Zeugen-Auskagen soll von dem KomilS geführt werden. 8- 6. Kläger und Beklagte haben das Recht, ein Keeuzverhör mit den Zeugen vorzunehmkn uud einen Bruder des Ordens zum Bei« stände bei dem Derbör z» wählen. Nachdem alle Zeugen vernommen sind, soll da- Kouiitä die Untersuchung für geschloffen erklären, uud daS ganze Protokoll drr Loge zu weiterer Derhandlung vorlegen, jedoch we« nigstens eine Woche zuvor die Loge sowol als de» Kläger und den Angeklagten in Keniitniß setzin, wann rS Bericht erstatten wird. 8- S. 3» der regelmäßige» hierzu bestimmten Versammlung drr Loge soll der UntersuchuuqSbericht verlesen werden. Nach beendeter Derlesung kann die Loge den Gegenstand zur Besprechung ausnehmrn, und am Schluffe der Debatte, an welcher Tkeil zu nehmen ihnen nicht ge» stattet ist, soll der Angeklagte oder der Bruder, der zu seinem Beistände rrwählt, da« Recht haben, in seiner Vertheidigung zu sprechen, der Kläger, oder sein Beistand ihm antworten, uud der Angeklagte oder sein Beistand noch einmal io Erwiderung zu sprechen. 8- 10. Hierauf sollen der Angeklagte wie der Kläger und ihre etwaigen Assistenten da- Zimmer verlassen und die Loge muß vor dem Vertagen derselben Versammlung über Schuldig ober Nichischuldig rot« scheiden; aber eine weitere Beiprechung de-Gegenständesoll nicht statt« finden, nachdem die Parteien da« Zimmer verlassen haben. 8-11. Die Abstimmung geschieht durch geschriebene Stimmzettel, deren jede« Mitglied zwei erhält, einen beschrieben Schuldig, den ander» Nichtschuldig; von diesen beiden leg» jede« Mitglied einen in den Stimmkasteo. Die Zettel find dann durch ein vom P. zu ernen« neude- Komitü von Dreien zn zählen, und spricht sich »ine Mehrzahl für Schuldig au«, so soll der Angeklagte solcher Straf» unterlieg»«, al« di» Nebengesetze gekimweo. oder di» Log» auferleg». Z. 12. Keiue Klag» über denselben Grund soll von irgend einer Log» augenommen werden, wenn eine solche schon einmal erledigt worden. $. 13. Wenn der Geklagte mit drr Eutscheiduog der Loge nicht zosri»de» ist, so hat er da« Rech», au die Distriktl-Großlogr zu appellirra. Z. 14. Wenn der Angeklagte verfehl», auf dir schriftliche Eiola« düng zum Verhör» zu rrschrioeu, so soll rill vrur« Verhör anbrraumt und ihm grnaur Kenn Iniß hiervon schriftlich grgebra werden; »rschri,» er auch daun nicht und gibt drr kogr kein» genügende Entschuldigung für sein Nichterscheinen, so soll er alschuldig erkannt und writrr nach 8- 11 diese« Aklisel« wider ihm verfahre» «erde». 8 iS. Wenn eia Mitglied riner Loge suspeudirt oder au-gr« stoßen worden, so sollen alle Logen de« Distriktr« davon benachrichtigt werden, und kein Au-gestoßener soll in den Orden wieder ausgenommen werden ohne besonder, Bewilligung der Distrikt-.Großlogr. (Fris. folgt.) Turin, 15 Mai. Der heute au-geg,be»k ״Edacatore Iaraelifa“ veröffentlich» eine Proklamation de« hiesigen Rabbiner- S. Olper, der in Betriff der Trauergebräuche Erltichterungen zu treffen beabfich» tigt. Die Religion, bemerkt-derselbe, ist ihrem Wesen nach ewig und und unveränderlich, doch «st e« erlaub», wenn ZeitumstLnde uud Tesähr» düng wesentlicher Stücke efordern, ihre äußeren Einrichtungen zu ändern. Die Nedasteure des ,Educatorv" stimmen im Prinzipe mit dem Herrn Rabbiner üderei», da der SiabiliSm nicht talmudische Orthodorir» son» dern nur eine moderne Erfindung sei; sie können jedoch nicht umhiu, auf die Gefahr einer lokale» Reform hiuzuweisra. * Belgrad (Serbien). 17. Mai. Za Schaba, haben flch bi«» her ungefähr zwanzig jüdische Familien niedergelassen. Dieselben werden nicht nur vou der Bevölkerung, sondern auch vom Bischof mit Wohl» wolle» behandelt. Dagegen bat der Bischof Etroßmayer in seinen in Semlin gehalientn Predigten die lheologische Berwirkunz-Iheorie gegen die Juden geltend gemacht, ohne daß jedoch die gebildeteren Zuhörer davon sonderlich erbaut worden wären. E. Frankfurt a. M., 15. Mai. Der Streit über die Frag», wie vieler Zeit es bedarf, daß sich die seltsamsten Sag׳״ an eine Per« son knüpfen, sie selbst zu einer mythischen werden kann, ist vollständig geschlichtet. Diese- Verdienst hat sich Ihr Berliner E-Korresponden« in Nr. 19 Ihregeschätzten Blatteerworben. Unsere Stadl wird von nun nicht blo« durch Gölhe u»d Kaiserkrönungen — sie find verschollen — unsere Gemeinde nicht durch rabbinische Celebritäten und den Kab» balistrn Nathali Cohen, den Halaah u. A. im Ruhme historischer Er» inneruiigeil strahlen, unter uns selbst wandelt ein ״mythischer" Rabbi. Wir haben unsern gegenwärligeo Rabbiner. Herrn Dr. Abraham Geiger, bis jetzt für eineii gebornen Frankfurter gehalten, und Ihre Leser im Osten wtffen gar nicht, was da« im Munde eine« Frankfur« ler« sagen will: echte Race, Vollblut di« zu uiidenklichen Zeiten hink Wir wiffen nicht« ander«, als daß er ebenso seine talmudischen Studien — uud zwar zunächst bei seinem echt sranksurtischen, nicht minder be« kannten Bruder Salomon — wie seine wiffeuschastliche Vorbereitung hirr adsolviri, von hier direkt aus die Universität gegangen ist. Ge« nauere Bekannte von ihm versichern un«. daß er. wenn auch länger» Zeit in Brr-lau als Rabbiner weilend, sich doch niemals de« Anblickeder heiligen Stätte Kempen und Rawitsch erfreut hat. Da erfahren wir mit e»1em Male von Ihrem Berliuer Korrespondenten, der e« be«kabbolo ha» von einem Greise, welcher 1818—1820 io Kempen lebte, die mrrk« würdige Nachricht^ ״Au« dem ״Rawiticher Bacherl", dadamals in Kempen Talmud studirte, wurde Dr. Abraham Geiger!!" Also di» volle Mythrodildung nm einen Lebenden, der nicht einmal den Anspruch darauf wacht, ein Kodesch oder eia Baal-Schem zu sein! Iedeusall« freiten wir un«. daß unter Rabbiner doch da« Zeug hat, rin eh,malige- ״Rawischer B-cherl in Kempen" vorzustelleu; sicher trägt er daher auch noch dalange Haar, eine Reform der damaligen ״PrkuS." Bitte» Sie übrigen« Ihren poetischen Korrespondenlen um eine weiter« Au-« sühruug der Mythe; in unserer prosaischen Zeit ist e« eine wahre Oase. Eine treibende Idee. den Umschwung der Anschauungen darzuftellro, fehlt dieser Mythe auch nicht. Also bitte um weitere Su-arbeuung! Iolau». Wien, 16. Mai. Von uoserm unermüdlichen Wolf, desse» wissenschaftliche Arbeiten auch von Zu uz gewürdigt werden, erscheine» Ende Juni: ״Studien zur Jubelfeier drr Wiener Uni,er» sität", welche alle Freunde der Epezialgeschicht» mit Freude »,grüße» werden. Dieselben enthalt»» Manche«, da« die Leser dr- ״B- Eh." br» sonder« intereffirea dürfte. So berief sich dir Kaiserin Mari« Th,ress, in eiuem am 22. August 1778 zu Gunsten drr Promotio» Protest«»!.