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Ben Chananja · 1865-04-26 · 17 (26.4.1865) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
17 (26.4.1865)
Date
1865-04-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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286 286 Buß«, der aber fern vou jeder Trauer fein muß, <m Gegensatz» zur Trauer de« S. Ab. sowie auch andererseit« an deu Trauertagen um Verstorbene nicht gefaster wird. Noch unrichtiger ist, den Gebrauch, mit nüchternem Magen da« Schofarblaseu anzuhöreu, al« einen Beweis der streogeu Buße anzu« nehme», deun dieselbe streng», viele Jahrhunderte alle Gebrauch findet auch statt an dem größten der Freudenfeste, am Sokkolh, zu fasten, bi« nach dem Schütteln de« Lulaw. Beide« hat gewiß seinen Grund darin, daß man überhaupt vor der Tesista nicht« genießen soll, wa« auch von denen, die strenge nach der Satzung leben, noch jetzt befolgt wird. (f. Sch. A. O- CH. Kap. 89, 3.) Daß der größte Theil durch da« Fasten bi« nach dem Schosarblasen nicht so sehr erregt und ״;ur Buße angeregt" wird, beweist der Umstand, daß derselbe sogleich nachher, ohne da« hierauf folgende Aschre und da« Einbeben der Thora abzuwarten, da« Gottes« hau« verläßt, um durch Kaffee und Kuchen sich bene zu thun, wodurch er sogar die schöne und erhebende Mußaf-Andacht versäumt, wa« nicht einmal am Sukkoth geschieht. Au der Anmerkung bemerke ich noch, daß Nr. 2 mit Nr. 3 im Widerspruch steht; ferner daß ja auch daS Wochensest bei un« eine ganz andere und Hauptbedeutung, nämlich als OffenbarungSsest, als in der Bibel enthalten und angenommen hat. Ad 3. Es ist ja hier nicht die Rede, ob wir befugt wären, diesen Gebrauch abzuschaffen, sondern ob ei» solcher besteht und seine Be« gründung hat, um die Absicht der Vorsteher, mit dem Auflegen eines schwarzen Schleier« ans die Kanzel zu erkennen. Daß ein solcher desteht, nämlich die Hauvtutensilien in der Synagoge mit weißer Decke zu belegen, und in keinem Falle mit schwarzer, stellt Herr Dr. H. nicht in Abrede und kann es auch nicht. Ebensowenig, Laß dieser Gebrauch seine recht vernünftige symbolische Bedeutung hat. und somit in Bibel und den Kasuisten begründet ist. Hierauf kömmt bei dieser ihm gestellten Frage Alles an, und ist es Nebensache, ob diese als Min- Hag geboten, und nur auf einer Parabel beruht." Es ihut mir leib, dem Herrn Dr. H. in seiner Anführung und Utbersetznng der Siellc aus dem Palästinensischen Talmud einer, ich möchte fast sagen, absichtlichen Enlstelluiig beschuldigen zu müssen. Die Stelle lautet wirklich also (s. Tur Or. Eh. Kap. 581.): ״Wo gibt es noch ein so großes Bolk u. s. w. (5. M. -11. 5 ff.) Rabbi Ebanina und Rabb. Zosua sagen: wo ist eine andere Nation, wie diese, die also kennet die Weisen und Eigenschaften ihres Gottes? Denn der Wcltgebrauch ist, wenn Jemand vor Gericht (eines menschlichen Richters) vorgeladen wird, so kleidet er sich schwarz und hüllt sich in schwarze Gewänder ein, läßt seinen Bart wachsen und schneidet seine Nagel nicht ab, weil er nicht weiß, wte sein Uelheil auSgehen wird: Israel aber thut nicht also, sondern eS kleidet sich weiß, hüllt sich in weiß, scheert den Bart, schneidet die Nägel ab, ißt und trinkt und freut sich am Rosch-Haschana, weil eS weiß, daß Gott ihm ein Wunder erweisen wird (die Sünde» in Weiß. Unschuld zu umwandeln) deshalb ist auch der Gebrauch, sich am Boriagr des Rosch׳ haschaua zu scheerrn, zu baden k. und hiermit werden die widerlegt, die am Rosch Ha-Schana fasten." Wie kann, nach dieser wörtlich treuen Uebersetzung Herr D. H. hinstelle»: ,sich mit Demuth und Ehrfurcht schwarz zu kleiden pflegt", da ja hier diese« nur au- Trauer und ängstlicher Besorg« "iß geschieh», wie das Bartwachsenlaffen und und da« Nichtnägelschnei« den die gewöhnlichen und üblichen Kennzeichen — beweiset? Diese beiden, sowie da« Einhüllru in Schwarz, läßt aber Herr Dr. H. au«, um seine falsche Deutung, da« Echwarzkleiden plausibel zu wachen. Wäre diese Stesie auch nur haggadisch zu fassen (wa« aber mit ״sagenhaft" nicht identisch, welcher Ausdruck hier gewiß unrichtig ist): so gehet au« ihr doch entschieden hervor, daß e« damal« schon rin fest« stehender alter Gebrauch war, sich am ר״ה weiß zu kleiden, und nicht schwarz, am wenigsten sich schwarz »inzuhüllen, wa« tu jedem Faste ein Zeichen der Trauer ist. und gegen da« Berlrauen auf die Versöhnung und Allgüte Gotte« wäre. Hieraus, au« diesem sinnvoll»» Gebrauch, ist gewiß auch der in ganz Israel einheimisch geworden» ander« entstanden, dir heilige Lade, deo Almewor 1t. am ר״ה mit weißen Vorhängen und Decken zu behingen. Nirgends aber und zu keiner Zeit worden und durste, dies» mit schwarzen, da solche rin Zeichen der Trauer sind, wir auch jetzt diese nur bei Trauerfei,rlichkeiten mit deuseldeu behängt uod bedeckt werden. Die weiße Farbe ist ja. besooder« am "271? vielfach ange» geben io der Kasuistik, und soll bei den Kappatoth, wo dieser unjü« dische Gebrauch besteht, diese berücksichtigt werden. Warum nicht auch a» ר״ה , an welchem beim Eingänge de-selbru schon so manche« genossen werden soll, zur Aufmunterung לסימדייין (f• Sch. S. Eh. Kap. 583.)? Schwarze Kleidung oder Bedeckung, dir al« Trauer» zeichen gelten, würden ja diese stören oder unterdrückeu und gegen die Bedeutung de« Feste« sein. Einfache schwarze Kleidung mögen wol als Zeichen der Ehrfurcht und Demuth dienen können, aber nur bei Männern,!die gewöhnlich auch in diese sich kleiden, aber nicht bei Frauen in der Weise wie sie sich in Traoerfällen schwarz kleiden. Ebenso wird ein schwarzer Flor um den Hut auch bei Mäonern am f|"") verboten werten müssen. Daß die Prediger ihren schwarzen Ornat auch z an diesen Tagen beibehallen können, rechtfertigt sich au« dem Gesagten ß von selbst, da dieser ihre AmtSleacht in allen Zeiten und Fällen ist. ß Daß übrigens im Judenthume die schwarze Farbe in der angegebene» | Weise als Trauerzeichen gilt, beweist die bestimmte talmudische Stelle: 1 ‘״ ילבש שהורי• s. ». I Ich schließe mit der nochmaligen Versicherung, daß ich mit dieser s Replik durchaus nicht gegen die Person meine« verehrten Kollegen uod lieben Freundes austre.en wollte, sowie ich auch nicht gegen die Borstrher, die ich nicht kenne, und mir die Sache seit der Abgabe meine« Gut» | achtens fern geblieben ist. Nur dir gefährlichen Prinzipien, die io jenem | Gutachten des Herrn Dr. H. ausgestellt worden sind, waren allein maß» gebend, mich zu dieser Arbeit zu veranlaffeu. K ko rresponLenz. jj Ausland. | VreSlan, im April. Der Seminarist Samuel Kohn i aus Baja ist an der hiesigen Universität zum Dcltor der Filvsosie pro« x movirt worden, und hat bei dieser Getegenheit eine Dissertation über f den Samaritaiiische» Pentateuch hcrauSgegebeu, (aus welche wir zurückjj - kommen werten. Red.) | Rio Janeiro, im März. Herr I. Posno, niederländischer I Generalkonsul, hat vom Könige der Niederlande den »iederländischea Löwcnorden erhalten. (ArcL. isr.) 1 Leipzig, im April. I. K. Büchner, der Herausgeber de« | Kleinischen Jahrbuches für Israeliten, veröffeuilicht eine Einladung zur Subskription aus das Werk: Die Männer in Israel, eine vollständige I historisch-biografische Darstillung der betculentsten Männer de« Juden» | tbumS vou Mose« Mendelssohn bis auf die Gegenwart. Nebst den be» | züzliche» Porträts. Das Werk soll in vierteljährige» 6—8 Bogen starken | Heften (gr. 8.) e.jcheinen. Der Preis einer Lieferung ist 22% Sgr. | oder 1 fl. 18 kr.; der ganze Jahrgang beträgt 3 Thlr. oder 5 fl. 12kr. | inllusiv Zusendung. Die SnbslripiionSgebühr kann nach Belieben ganz» K jährig oder halbjährig an Büchner direkt, oder an dir Buchhandlung g von Karl B. Bork in Leipzig enirichtet werden. Subskribentensawmler | erhalten 25״V Rabbat, oder für je 10 drei Freteremplare. | Thorn (Preußen), im April. Unser ehrw. Rabbiner, Dr. M. j Rahmrr, fährt allen Eifer« fort, der neugrgründetea Elementar« und I Religionsschule ersprießliche uud fruchtbare Thäligkeit zu widmen» wofür g die am 9. d. M. abgehaltene JahreSprüsung eia sprechende« Zeuguiß | abgab. Außer dem Rabbiner wirken an der Schule die Lehrer Rade» | wacher, Eohn, Gutherz. Wä« Dr. Rahmer ia dem herauSgegebeueu | Programme über den jüdischen Iugeudunlerricht sagt, verdient ia de, g weitesten Kreisen beherzigt zu werden. Da« Proviozial-Schulkollegium | hat die jüdischen Gymnasial- und Realschüler am zweiten Tage de« E Wochenseste« nicht vom Schulbesuch, dispensir», weil sich dieser Fest. , tag auf talmudische Einsetzung bezieht k Bordeaux, Ende März. Daß dir Köaigiu vou Spanien ihr» OrdenSverleihungeu auch auf Israeliten au«d»hot. ist bereit« durch nicht seltene Beispiele erwiesen. Eigenihüwlich ist e« aber, daß vor Kurze« j

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