Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 17 (26.4.1865)
- Date
- 1865-04-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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283 284 Ihrg. Sit. Bl. Nr. 14 mit der Bemerkung, daß ״in der Gegend, wo das Konzil gehalten wurde, eine feste Tradition davon bei dem Volke besteht." Dies ist jedoch ein Jrrthum. Denn Gabriel Sebestyön in Päpa, der in der ungarischen Geschichte eine ungewöhnliche Belesenheit besaß, wendete sich auf Anregung meines Artikels in Busch'S Jahrbuche, und nachdem er sich vergeblich in den ungarischen GeschichtSquellen nach einer Spur deS Konzils umgesehen hatte, schriftlich an den ersten Vizegespan deS Abaujer KomitateS, an einen Beamten deS Grafen Csäky in Naqy-Jda und an einen einstmaligen Schulfreund, sich Aufschlüsse über die Synode erbittend. Die Antworten lauteten einstimmig, daß weder die KomitatS, und grundherrlichen Archive, noch die Ueberliefernngen deS Volkes eine Erinnerung an die Synode bewahrt hätten. Sebestyön, mit dem ich zu jener Zeit (1847) viel über Spe, zialitäten der ungarischen Geschichte verhandelte, war der Meinung, daß die Juden aus apologetischen Motiven die Nachrichten von dem Konzil dementiren; er schrieb daher an den Jesuitcn-Gcneral in Rom, voraussetzend, daß sich, da bei dem Konzil auch zwei Jesuiten sollen erschienen sein, im Archiv der Jesuiten mindestens eine Notiz darüber finden würde. Von Rom kam aber keine Antwort! In der Geschichte der Juden, welche 1850 in Ersch'S und Gruben's Encyklopädie erschien, sag! Selig Cassel: ״Dem von Brett erdichteten Rabbinerkongreß liegt die Anschauung zu Grunde, daß die Lage der Juden in Ungarn als eine günstige angesehep ward." Er weist auch nach, daß Brett'S Fabel sogar in den EmanzipationSschriften von Grögoire, Grattenauer und KoSman eine Rolle gespielt hat. (S. 126.) Die Akten über das Konzil sind also längst geschlossen, und der Herr EraömnS Schwab hat seine deutsche Gründlichkeit in nich, geringem Maße kompromittirt, indem er seinen Lesern die Fabel alö beglaubigte Geschichte aufzul'tschcn für gut fand. Die Redaktion deS ״Pcster Lloyd" muß für die Geschichte der Pseudomrssiasse eine besondere Vorliebe haben, weil sie sonst nicht gerade das McssiaSkapitcl zur Probe au6 dem zu empsehlenden Buche anSgewählt hätte. Zur Ehre deS ״Pester Lloyd" wollen wir aber annehmen, daß derselbe nicht, wie Herr EraSmuS Schwab denkt, für welchen die in verschiedenen Ländern von den Juden erlittene Unbill nur zum Th eil mit Unrecht erlitten wurde!! Wie sehr Herr EraSmuS Schwab berufen ist, über jüdisch-historische Spezialitäten zu schreiben, beweist er nicht nur dadurch, daß er von den seinen Gegenstand betreffenden Schriften nicht die geringste Kenntniß hat, die Kunde von dem Konzil für verschollen hält und den Namen Brett'S in Drestsenuö verwandelt, ja sogar berichtet, die Landes- Herren hätten die Erlaubniß zur Abhaltung der angeregten Versammlung bereitwillig ertheilt (??); er gibt seine Grundlichkeit schon dadurch zu erkennen, daß er in der gelehrten Voraussetzung, Sabbalhi Zedi habe den Familiennamen Zedi geführt, denselben geradezu bei diesem Namen nennt! Solcher Ignoranz gegenüber enthalten wir unS aller weiteren Derichtiguugea. Aeußerungen über die ״jüdisch-theologifchen Gutachten deS Rabbiner- Dr. Hochstädter in GmS in Nr. 9 und 10 de- ״B. Eh." Do» Oberrabbrner Kahn. (Schluß.') Herr Dr. H. hat gewiß bei Niedrrschreibung seiner Behauptung ,eine Kanzel, die als solche weder Bibel noch Talmud kenct, ist noch minder wichtig, als die Brlstübte. weil das tägliche und öffentliche Gebet allerdings zur Pflicht gemacht wurde, wa» bei der fr ei Willi grn isfeotlicheu Predigt nicht einmal der Fall ist', nicht bedacht, welche *) E. die vorige Nummer. gefährliche Waffm hiermit dem ungebildeten stabilen Theile der Gegner alle» religiösen Fortschritte» und somit auch den deutschen Vorträgen in die Hand gibt: würden diese dann nicht nach dieser Theorie die Predigt unterbrechen und stören dürfen, und au» einer dieSfalstgen Anklage wegen Störung de» Gottesdienste», frei uud unschuldig herauSlommen, durch dir Angabe: die öffentliche Predigt macht keinen wesentlichen Bestandtheil dr» Gottesdienste» b i den Zudeo au«, und zwar nicht eiumal in dem Grade, wie die Pijjutim, Bameh Madlikim. Ezebu Mekowao u. s. w? Der Herr Dr. H. selbst müßte dies so begutachten, und mit ihm die große Schaar vou alt- und neuorthodorrn Radbinen. — Zch könnte ihm ein ähnliche« Histörchen hierüber oiittheilen, daß sogar die Kanzel au» der Synagoge von Einig.« entwendet uud von diesen der Prediger durch Zurufe gestört und unlcrbrochen worden, und sich sogleich einige Moren»« fanden, die sich erbaten» bei Gericht ähnlich nach der Behauptung de« Herrn Dr. H. Gutachten abzugeben. — Ober glaubt etwa Herr Dr. H., daß er diese seine vor Gericht aufgesteslle gutachtlicht Behauptung, durch scine Phrase: ״Damit soll jedoch die zum synagogalen Bedürfnisse gewordene Predigerinstilulion nicht gering geschätzt werden", wieder paralifirt zu haben? Alsdann hat er nicht« entschieden. Wa« gebt daher da« Gericht diese de« Herrn Dr. H. Privatansicht von der Nichtgcringschätzung der Predigt, au? Ql" 8'excuse, 8’accuscü Und, fragen wir: Ist die Predigerinstilulion zum sy« nagogalen Bedürfnisse geworden, warum soll sie dann nicht auch so wichtig sein, als die andern Lestandtbcile de« Gottesdienste«? Warum ferner die Kauzel minder wichtig, als die Betstühle betrachtet werden?? Aber auch in dem ״Gutachtru", und zwar in der Kasuistik selbst, hat sich Herr Dr. H. sehr geirrt, wa« ich nur kurz angeben will, da ich keine Lust habe, mich in diese Kasuistik wriiläufig .׳»zulassen: A<1 1. Der streng taluindische Unterschieb zwischen תשמישי קרושה und תש׳ מצוה wird nach Talmud und Kasuisten hauptsächlich nur dann gemacht, wenn die Gegenstände »״brauchbar geworden find, wie ציצה. oder die Zeit vorüber ist, wie שופר- So lange diese aber »och in Gebrauch sind, sind sie heilig und ist jede Entweihung derselben verboten. Ferner werden die Utensilien in der Synagoge, die Nlcht als ה׳ קרושה gelten. Loch als solche, die קרי ביהב״ג in Anspruch nehmen, betrachtet, und müffe» somit, wie da« Gotte«- hau« selbst heilig gehalten und von jeder Entweihung bewahrt werden. Ausdrücklich wird diese« bei der בימה von den Kasuisten angege« den (s. Or. Eh. Kap. 154, 4 und Kap. 15t.) Sehr auffallend ist nun die Acußcrung de« Herrn Dr. H.: ״Da« wahre Judrnlhum in seinem reinen EinheilSzlauben billig« keine Heiligenverehrung und keinerlei Bilderdienst", in der Beziehung, in welcher er diese zum Borhergehendeu bringt. Allerdings billigt das Zudeuthum keine Heiligenverehrung und keinerlei Bilderdienst io dem Sinne, solche an sich als göttliche Wesen oder göttliche Vermittler zu verehren oder anzubeten. Aber das Zudeu. thum kennt solche Gegenstände, die mittelbar zur Verehrung Gotte» dienen, io sofrrne als heilig an, daß sie als solche mit Anstand und Ehrerbietung behandelt und nicht profanisirt werden dürfen. Belege hierfür sind überflüssig und brauche ich nur den Namen de» מקרש. des קי קדשים und dt« כלי קדש zu erwähnen. Ad 2. Mit aller hier entfalteten Gelehrsamkeit werdeo dir NeujahrStagr doch immer »Ural« Buß-, aber in keinem Falle als Traurrtage betrachtet. Eine ״Trübung" der Bußandacht au diesen Tagen im Gotteshaus» und vorzüglich durch eine solche in Rede stehend» Kundgebung, in welcher Rache, Haß und Beleidigung liegen soll, und durch welche die Gemüiher aufgeregt und in der Buße und Besserung gestört wurden, ,st wahrlich strafbarer, als ״Trübung der Festfreude!!" — UebrigenS wird vou den meisten Kasuisten da« Fasten immer verboten, wa« auch streng befolgt wirb, sowie auch da- ״Sichsreueu", im Brr-- trauen auf die.ANgülr Gotte», sogar anempfohlen, sowie auch am ערב יוהכ״פ. gleich denen t>« andern Feste keine הה^ה gebetet wird, uud man sich scheereo und baden soll (s. w.). Aach irr« Herr Dr. H., wenn er da» Fasten al» Zeichen der Trauer zu belrachteu schetot, da solche« nur »in Mittel zur Buß», aber nicht al« Trauer betrachtet wird. Beweis hierfür ist der B.rsöhuuug«tag, der Tag der strengste.