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Ben Chananja · 1865-04-19 · 16 (19.4.1865) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
16 (19.4.1865)
Date
1865-04-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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261 262 uad erhob sich auf eine immer höhere Stufe sittlicher Vollkommenheit. Aber selbst die Vorlesungen an sich wurden nicht sonderlich hoch angeschlagen, wenn anders das sittlich-praktische Leben drS Volkemit dem Geiste der GesetzeSvorlesnngeo nicht in Hellem Einklänge stand. — Jesaja läßt seine sittlich gesunkenen Zeitgenossen die ganze Macht seine-DonverworteS fühlen, indem er ihnen zürnst: ״Am Sabbath und Neumonde Verlesungen zu halten, vermag ich nicht zu ertragen!״ (Jes. 1, 13.) Der hohe und erhabene Zweck der Gesetzesvorlesungen war kein anderer, als da- Volk zu veredeln, sittlich-religiös zu heben und zu befähigen, seiner Missioa nachzukommen. Hinsichtlich der Sprache, in der die Gesetzesvorlesungen und Erklärungen in der ersten Tempelepoche gehalten wurden, kann wol nicht der geringste Zweifel obwalten. Sie mußte die hebräische Sprache gewesen sein, da unsere Vorfahren, in ihrem Lande wohnend, mit Völkern anderer Sprache in keine Berührung kamen, und daher ausschließlich sich der hebräischen Sprache bedienen mußten. Betrachten wir nun noch die Personen, denen da- Verlesen nnd Erklären de- Gesetzean Sabbath׳ und Feiertagen überlassen wurde. Waren eS gesetzlich hierzu Berufene, oder konnte vielmehr jeder Gesetzeskundige diese Funktion versehen? Die historische Lösung dieser Frage ist um so wich, tiger, weil wir nun alödann festzusteklen vermögen, ob die ״Institution der Vorlesung" ausschließlich auf religionSwis, senschaftlichem Gebiete, oder aber über deren Grenzen hinaus sich bewegte. Die Auslegung deS Gesetzewar bekanntermaßen den Kohaniten überlassen. Sie — sagt die h. Schrift — sollen die Kinder Israel die Verordnungen lehren, die Gott zu ihnen gesprochen durch MoseS (Lev. 30, 11.) — Die Lippen deö Priesters — sagt der letzte Prosct Maleachi — bewahren Erkenntnisse und Lehre suchen sie auS seinem Munde, denn er ist ein Engel deS Ewigen Zebaoth (Mal 2, 7.) Der Gesetzröunterricht war demnach den Kohaniten überlassen, oder richtiger nach ihrer Auslegung sollte man handeln, wenn in religiösen Fragen etwaige Zweifel sich geltend machen sollten. Außer den Kohauilen erwähnt ferner die heil. Schrift der Richter und der Aeltesten — ähnlich den griechischen Geronten und römischen Senatoren — die, im Thore der Stadt sitzend, mit der Berathung und Verwaltung von Gcmeinangelegenheiten und der Rechtspflege betraut waren. Fassen wir nun den Wirkungskreis der gedachten zwei Institute näher inS Auge, so wird sich nnS alsbald ergeben, daß die von Levi abstammenden Kohannen die religiösen, die Richter und Acltrste hingegen die sozialen Angelegenheiten zwar leiteten, beide jedoch bloS auf Beantwortung der an sie gerichteten Fragen sich beschränkten, nach jenem klaren nnd unzweideutigem AuSspruche der h. Schrift: ״wenn dir eine Rechtssache zu schwer fiele vor Gericht, eS sei eine Sache, die daS Leben oder das Eigenthum, oder leibliche Beschädigung betrifft, so sollst du dich ausmachen, hin, aufziehen an den Ort, den der Ewige dein Gott erwählen wird. Daselbst sollst du gehen zu den Priestern, den Leviten und zum Richter, der als dann sein wird, und sie fragen, so werdeu sie dir sagen, wa- Rechteniß* u. f w. (Deut.8 17, 8. 9.) Die periodische erfolgte Verlesung und ErklL-I rung de- Gesetzejedoch, die bloS als Hebel der DolkSer-A ziehuug galt, durfte selbstverständlich von Jedem vorgenom-W men werben, der Lust und Fähigkeit in sich verspürte, aa<tS dem goldenen AuSspruche de- R. Jochanan: Drei Krone, jj waren symbolisirt in der StiftShütte: am Altäre die Krone N d,S PriesterthumS, welche Ahron erhielt; am goldenen Tischt I die de- KönigthumS, die dem Hause David zufiel; und M der h. Lade die der Lehre, deren Jeder theilhaftig werben kann (Joma 78 d.) In diesem, in allgemeinen Umrissen skizzirten Stadium verblieb die ״Institution der Vorlesung" bis zur? Zerstörung des ersten Tempels, ober von 1-100 bi- 583 vor I d. g. Zeir. — Die Zeit deS babylonischen ErilS und nach׳ß her bi- ESra — ungefähr 140 Jahre — war für die Ent׳Z Wicklung der sozialen und Kultur angelegenheiten deisraelitischen Volkes eine allzu stiefmütterliche Epoche, als daßß mau erwarten könnte, daß während dieser Zeit ein wie im-A mer gearteter, geistiger Fortschritt unter dem Volke hätte staltfinden können. Die israelitische Nation als solche bestand - nicht mehr. Nur schwache Reste derselben führten, theilS in Palästina, theilS in Babylonien ein mehr vegetative- Leben. § Die nationalen Institutionen hatten gänzlich aufgehört, und^ mit diesem selbstverständlich die der Gesetzesvorlesung. Aber8 so wie der Mensch den Werth seiner Gesundheit erst danv^ zu erkennen und zu würdigen vermag, wenn er solcher ver-ß lustig wird; ebenso lernten auch unsere Vorfahren den un׳^ schätzbaren Werth ihrer statlichen Selbstständigkeit erst banusZ kennen, als die babylonischen Welteroberer sie dieser höheren Güter beraubt hatte. Mit um so größerer Begeisterung aberI begrüßten sie den Morgen der Freiheit wieder! Kaum erscholl der BefreiungSruf deS CyruS, der dem israelitischen; Volke seine freie Heimat öffnete, alö auch unter der Auführung ZcrubabclS ungefähr 50,000 in ihr Vaterland zurückkehrten, um ihre zurückgewonncne Freiheit, sowie jene nationalen Institutionen wieder zu genießen, die sie durch ihreß theilS religiösen, theilS politischen Vergehen eingebüßt hatten, kj Indessen ging diesmal dieser ihr heißersehnter Wunsch nicht» in Erfüllung. Der deprimtrende Geist der Verbannung übte: auf das Volk einen zu mächtigen Einfluß aus, als daß eS q sich sofort hätte moralisch erheben und die nöthige Grundj| läge herbeischaffen können, auf der daS neue StatSgebäude 8 sich erheben sollte. Trotz der materiellen Unterstützung, deren sie sich von Seite der in Babylon zurückgebliebenen GlaubenSgenossen erfreuten, vermochten die Heimkehrendea die | nationale Angelegenheit auf keinen grünen Zweig zu bringen. Z Wieder mußten 70 Jahre verstreichen, und daS Wiederaufblühen deS jüdischen States war noch immer eia ״pium de- | sideriura,“ bis endlich unter der Führung EsraS eine von; ungefähr 1700 Männern bestehender Truppe neuerdings nach Palästina binaufzog, um ihren in der beklagenSwerthesten Lage sich befindenden Glaubensgenossen in Palästina zu Hilfe zv kommen. Esra, der ebenso viel Geist als Thalkraft befaß, bot alle seine Kräfte auf. um den asten religiösen Geist wach . zu rufen nnd neu zu beleben, und daS mosaische Gesetz zur I

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