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Ben Chananja · 1865-03-08 · 10 (8.3.1865) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
10 (8.3.1865)
Date
1865-03-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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165 166 richtStage" [}יום הדי] vor dem himmlischen Herrn weiß gekeidet >k. tveil tsir an« vertranuog«voll auf dir göttlich« Barmherzigkeit stützen, dir drm rromülhigru Sünder gern verzeihet!" Selbst an« dieser Pa» rabrl resaltirt, daß wenn mau sich au dem, drr Buße geweihten Neu« jahrSfeste schwarz kkeidetr — wir solchein der Thal heut zn Tage gar Diele »hau — die« vou unserer Demuth und Ehrfurcht vor dem himmlischen Richter besonderzeugen würde; weshalb spätere Ritual» lehrer au« dem 17. Jahrhundert jetziger Zeilrechnnug (}■ iw ש״ע א*ח Abschn. 581 zu Ende de- 1{ דודV. und 5S7 zu Anfang 3. C,T12X}18) dir Brmerkung hirrzufügen, daß, wenn man sich auch nicht weiß kleidet, man wenigsten« keine bunte und vorzügliche Festkleider an diesem Buß» und Gerichtstage tragen soll! Ein Rabbiner audemselben Jahr» hundert (Chiskija da Silva im סרי חרש) macht nun hierzu die wei» ter.׳ Bemerkung: ,daß man sich an diesem Tage deshalb weiß kleide, damit man hierdurch an den Tod erinnert werde und desto eifriger Buße thue"; woher sich nun der Gebrauch schreibt, daß verehlichre Männer ihr Tobtenkleid (00ד^ו von tftpmot׳] und selbst Ehr» frauen biin die neueste Zeit ihr Todrengewand mit schwarzen Bändern umfaßt, an dem Neujahrsfeste anlegten. Für eine besondere Bekleidungsfarbe der Syn a zogen »Mo» bilien am Neujahrsfeste findet fich in ollen Ritualvorschrislen nicht einmal ein hagadischer Anhaltspunkt; man müßte denn die Bcmer» kung, welche der zuletzt erwähnte Gloffator [in n״D] als eine weitere Deutung unserer weißen Kleidung an den Bußsesten angibt, — esoll das nämlich auf die Profetische Verheißung (in Jes. 1, 18.) ״Wenn eure Sünden jrothj wie Scharlach find, sollen fie so weiß wie Schnee werden" hindeuirn — auch auf dir Gewänder der Spnagogen- Mobilien anwenden. — Allein auch daraus würde fich nur folgern lassen, daß die roihe oder sonst bunte Farben unschicklich für die Bußstier seien; keineswegs aber Schwarz, welches wie gesagt, als die Farbe der Ehrfurcht und Demuth von jeher im Judenihume betrachte» wurde. Würde darum irgend eine israelitische KultuSverwaltung den Dorlescrpult oder eine Kanzel — statt mit farbigen oder weirjm h. 1c. — mit sch warzcn Stoffen für immer bekleidrn. so ließe fich dagegen ebenso wenig etwas eiwrnden. als gegen die heutige Tracht der Prediger und Rabbiner, welche bekanntlich — ähnlich der christlicher Gnstlichru') — in schwarzen Tataren erscheinen, indeß die ehemaligen Tcmpelpriester weiße Gewänder trugen, abgesehen davon, daß nach obiger Erläuterung diese an die jetzt allgemein üblicke Trauer» kleidung erinnernde Farbe gleich den vorerwähnten Todtengewändern zur Förderung der Buße gewiß nicht ungeeignet wäre. Feruer adstrahircn wir von der Angabe der in Rede stehenden Vorstandsmitglieder, ״daß fie den schwarzen Schleier deshalb an dem zweiten nichtbiblischen Neujahrstag vor dem Beginne des Gottesdienstes auslrgen ließen. weil einen Sabbath voraus die heilige Gesetzrolle (Thora) aus der Lade fiel, wor» über man von jeher eine Trauer« und Bußseier zu veranstalten pflegte;" Denn dir« wäre eine individuelle Ansicht, die wir als solche nicht geradezu verwerfen könnten; sowie wir dir Wahrhaftigkeit dieser Angabe — ob die betreffende Handlung wirklich in solcher Absicht oder in Folge einer ebenfalls in der Synagoge vorangegangenea Demon» stration von der andern Seite geschehen ist — nicht zu prüfen ver» mögen. Jedenfalls ober ist meine- Erachten« damit von Seite einer selbstständigen Kuliusverwaltung weder gegen die Bußfei er deisr. Neujahrsfeste«, noch gegen die keineswegs zu den heiligen Gerälhschasten der Synagoge gehörenden — Kanzel ein beschimpfender Anfug, welcher mit Gesänguißstrafe zu ahnden sei, vollzogen worden! Korrespondenz. Ausland. La. Paris, 2. März. Dir ״Opiuiou national" enthält sol» grnden höchst merkwürdigen Brief CrSmieur'«: ״Ich habe eben dir Vorrede gelesen, welche Napoleon III. seinem ״Leben Cäsar«" voransetz». Der freilich etwa« gedämpfte Fatali-mu- •) Daß Herr Dr. Schwarz in seinem Referat ״geg.n all« syua» gogal« Instrumentalbegleitung" daran nicht gedacht hat 1 (Aumerkuog dr- Setzer«.) tinrrseil«. anderseit« die den Völkern übrigen« ziemlich eindringlich vor Augen geführte Pflicht, je nach ihren Zeitepochen die Ideen Karl« de- Großen, de« ersten Napoleonzuzulaffen, hatten weine ganze «ufmerk» sawkeit wachgerufen, al« ich bei de» Worten anlaugtr: ״Glücklich di« Völker, welche dieselben begreifen, wehe denjenigen, welche fit mißver« stehen oder bekämpfen. Sie machen r« wie die Juden, fie krenzigr» ihren Meffia»." Wir konnte Napoleon diese Phrase niederschreiben! Wo hat der Historiker den Beleg für diesen Au-spruch, den er so kurzweg hinstellt, ausgrfuudru: ״Dir Juden haben ihren Messia« gekreuzigt!" Dir jüdische Religion, welche in jenen Ländern, wo ihre An» Hänger fich der politischen und bürgerlichen Rechte erfreuen, den übrigen Religionen gleichgehaltea wird, fie, welche in jenen Ländern, wo ihre Dckeuner der Verachtung, den Verfolgungen auSgrsetzt find, mit so vieler Tapferkeit ihre Unsterblichkeit aufrechterhält, die jüdische Religio» er» wartet ihren Messias. Die katholische Religion ist e«, welche sagt, daß dieser Messias vou den Juden verkannt, von ihnen gekreuzigt wurde. Also die Vorrede zum ״Leben Cäsar«" wird jetzt vom katholi» scheu Standpunkt geschrieben! Eine ReligiouS-These wird al« ein histo» rische-Ariom ausgestellt! O wie weit haben wir un« vou jenem großen Gedanken Napoleons I. entfernt, der durch die Berufung eine« großen Sauhedrin« und die Organisation de« israelitischen Kultu« die jüdische Religion anerkannte! Wir leben in einer Zeit und in einem Lande, in welchem dir Religionen und Kulte fich im Gewiffeu verschließen, in den Tempeln fich frei bewegen können. Ein Priester mag von der Kanzel herab die Geburt des Messias und die Verblendung der Juden, welche ihn ver» kannr und gekreuzigt haben, verkünden. Ich kann die« al« eine Ansicht der katholischen Religion, gegen welche übrigen« ein Rabbi in der Sy» nagoge von einer andern Kanzel predigen kann, begreifen. Aber daß der Regent eines großen Reiche« in der Vorrede eine- GeschichtSwerke« eine solche Neußcrung lhut, daß er in einem Buche, welche« er in alle Sprachen übersehen läßt, neuerdings der Welt und Frankreich gegen» über, wo er alle Gewalt in seinen Händen vereint, gegen dir Juden die Anklage erhebt, in ihrer Blindheit ihren Messia« gekreuzigt zu haben, während dieser Messias Jesu« Christa« ist; daß er diese schreck« liche und schmerzliche Anklage, welche die Ströme jüdischen Blute«, die darob vergossen wurden, aus dem Gcdächtuiß der durch die Filosofie aufgeklärten Nationen hinweggetilgt zu haben schienen, erneuert — war eine sehr unglückliche Eingebung. Ihr Ad. Crömirur." Dieser Brief Crümieur'S wurde den auswärtigen Blättern tele» graphisch mitgetheilt und verdient auch im ״Ben Chananja" registrirt zu werden. Außerdem ist er der erste offeue Angriff, der in Frankreich gegen de« Kaiser« Werk geführt wurde. L. J. New - Pork» »m Oktober. (Fortsetzung drr unterg«» ordneten Logen.') Art. III. Rechte der Logen. §. 1. Jede Loge hat da« Recht» ihre eigenru Beamten io Ge» mäßheit der Gesetze zu wählen und keine Loge soll weniger al« 6 regel» mäßige Beamte haben, nämlich: P.. Ä. P-, S-, C.» M. und W., welche alle diejenigen Dienste zu leisten ho.den, die ihnen die Gesetze und Der» orduuagen Le« Orden« und die Nebengesetzt ihrer Loge auserlegen. Nie« mand soll al« ein regelmäßiger Beamter auerkaant werden, al« er von der DistriktS-Großlsge gehörig installirt ist. $. 2. Jede'Loge hat da« Rech«, ihre Nebengesetzr zu veebeffern, zu erweitern oder irgend einen Theii der alten zu widerrufen, wenn nach ihrem Dafürhalten die Verhältnisse der Loge eine solche Maßregel zur Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten erheisch»; wobei jedoch stet« vorau-gesetzt, daß solche Nebengesetzr dr: Konstitution den allgr« meinen Gesetzen und Ordnungen de« Orden« nicht widerstreite». Kein Nebengejetz soll jedoch in Kraft treten, ehr e« drr DistriktS-Großlogr vorgelegt und von derselben genehmigt worden ist. §. 3. Jede Loge hat da« Recht, diejenigen Gebühren für Certi» fikate und andere Dokument» für den individuellen Gebrauch der Mit« glieder, wi, da» Gesetz bestimmen wag. druselbru zu berechnen, und fit *) S. dir vorig? Nummer.

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