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Ben Chananja · 1865-01-25 · 4 (25.1.1865) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
4 (25.1.1865)
Date
1865-01-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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49 willigt. Za gleicher Weise lautete eine Enscheiduog de-obersten Gerichtshöfevom 19. April 1853, mit welcher zwei andere gleichförmige Erkenntnisse, wodurch die Anschreibnng eine- Israeliten an eine vormals christliche Realität auf Grund der vor dem Jahre 1648 bestandenen Verbotsgesetze verweigert worden war, aufgehoben und die angesuchte Zntabulatioo dcS Israeliten als Eigenthümer bewilligt wurde. Zur Motivirung der beiden Erkenntnisse wurde angeführt, daß die Ausnahmen von der im 8.335 des B. G. B. als Regel aufgestellten allgemeinen Erwerbsfähigkeit durch daS Patent vom 4. März 1849 für österreichische Unterthanen aufgehoben wurden; bei der unterm 31. Dezember 1851 er« folgten Aufhebung jenes Patentes aber nirgend bestimmt worden ist, daß die durch dasselbe bezüglich der Erwerbsfähigkeit aufgehobenen Beschränkungen wieder ins Leben zu treten hätten. So wurde bald die eine bald die andere der zwei sich einander entgegenstehendcn Ansichten geltend gemacht, je nachdem die Macht alter Vorurtheile mehr oder weniger einwirkte. Bald ließ man zu Gunsten der Juden die Annahme gelten, daß das Gesetz, wo eS schweigt, sie nicht habe ausschließen wollen, bald daS Gegcntheil. Diese Streitfrage hat bis zum heutigen Tage durch keine gesetzliche Entscheidung ihre Lösung erhalten. Ob einer intsrpretatio t)6nigna Raum zu gönnen sei oder nicht, hängt trotz deö Oktoberdiploms von 1660, der Februarverfassung von 1861 und der nunmehrigen parlamentarischen Thätigkeit noch immer von dem Willen deö in jedem einzelnen Falle maßgebenden Deceruenten ab. Diesem schwankenden Zustande der Gesetzgebung und der Rechtspflege, diesen Zweifeln über daS, was von den früher bestandenen gesetzlichen Beschränkungen der Israeliten noch gegenwärtig geltendes Recht ist oder nicht, kann nur, wie dies von Dr. JaqueS in der überzengendsten Weise bereits vor längerer Zeit dargethan worden ist, durch ein klares und faßliches Gesetz abgeholfcn werden, welches die Aushebung aller rücksichtlich der Juden bisher bestehenden AuSnahmSgesetze, jedes sie als Glaubensgenossen molestirende, unter welcher Form immer Kraft erhaltene Gewohnheitsrecht als Regel ausspricht, besondere, von den allgemeinenabweichende Gesetze aber nur da erlassen werden, wo und in soserne sie sich als Konsequenzen deö jüdischen GlaubenSbekenntnisseS mit Nothwendigkeit ergeben, wo daS Glaubensbekenntniß eine Modifikation bestehender Rechte fordert. Ein Recht für Alle, aber keine Rechte für Einzelne, — ein schon von der mosaischen Gesetzgebung anerkannter Grundsatz — daS ist die Forderung, die au einen konstitutionellen Etat gestellt werden muß. ״Wo in einem State", sagt Dr. JacqueS ") ״der RechtSzustand lange hindurch geschwankt hat, wo, wie dies rücksichtlich der Juden in Oesterreich der Fall war, der Grundgedanke einer ganzen Gesetzgebung den Rechten eines TheilS der Bevölkerung feindselig war und man selbst dort, wo einmal daS Gesetz nicht redete, dem uralten Vorurtheile und der Konkurrenz der kleinlichsten Interessen gestattet hat, mit jener nachhaltigen Kraft zu wirken, die sonst fast nur Gesetzen eigen ist, da und vor allem bedarf eS eines -0 völlig bestimmten und zweifellosen Gesetzes; da reichen vei» elnzelte von Fall zn Fall zu erlassende Verordnungen und Instruktionen nicht anS." ׳ Nur ein solche» allgemeine-, die bürgerliche und statSbürgerliche Gleichberechtigung aller StatSaugehörkgea ohne Rücksicht auf ihr GlanbenSbekenntniß anSsprechendeS Grandgesetz ist eS, welche» daS mit der ministeriellen Erllärnng vom 22. August 1860 in Aussicht gestellte Werk der LegiSlative über die Rechte der Juden zum Abschluß zu bringen vermag, und seit der Regeneration des VerfaffuogSlebeuS in 'Oesterreich sehnsuchtsvoll erwartet wird, dessen Mangel aber die Juden in Oesterreich noch immer drückt und beengt. ״Die 5ühr11llg de5 Einsamen" Don Leopold Duke». (Fortsetzung.') Obwol sich das Wort המתבודד ') (Der Einsame) au der Spitze der Abhandlung findet, so ist in derselben dennoch nicht von eigentlicher Einsamkeit die Rede: DaS Wort wird in einem uneigentlichcn höhern Sinne genommen. Der Zweck deS Einsamen ist, wie bereitbemerkt*), einzig und allein die Erreichung geistiger Erkenntniß. Bei einem solchen Streben ist eS ganz natürlich, daß der ״ Mithboded" sich von der allgemeinen Gesellschaft zurückziehen muß. Die geistigen Bestrebungen sind aber schon an sich selbst sehr verschieden. Außerdem drückt ihnen jede Zeit ihren besonder» Stempel auf. Der Unterschied zwischen Wissenden und Unwissenden ist uralt. Er ist eines der Elemente, welche die Ungleichheit unter den Menschen begründen. In gewisser Beziehung ist daö Wissen als Selbstzweck zu betrachten. Diese Anschaunug geht aus einer höhern Stimmung hervor. ES ist lange her, daß man gecathen hat, von dem persönlichen Wissen Einzelner nicht allzuviel Aufsehens zu machen. ״ES geziemt sich", sagt Seneca^), ״zu wissen, ohne sich zu prahlen." Die Worte drücken den Gedanken als solchen ganz einfach ans. Hast du viel gelernt, heißt eS in der Mischna *), so thue dir nicht viel zu Gute darauf, denn dazu bist du geschaffen. Diese talmubischen Worte drücken den Gedanken noch schärfer auS, und zwar im Geiste der alten Zeit. DaS Wesentliche deS Gedankens bleibt dasselbe, wenn sich auch der Inhalt im Laufe der Zeit geändert hat. DaS, waS man im gewöhnlichen Leben Gelehrsamkeit nennt, ist doch nur daS Wissen an sich, ohne Beziehung auf den etwaigen praktischen, materiellen oder höhern literärischea Nutzen. Die Erkenntniß, von welcher in der vorliegenden Abhandlung'die Rede ist, ist nicht gewöhnliche Kenntniß von einzelnen Dingen, sondern diejenige, welche nach den allgemeinen Momenten der Dinge hinsieht. Diese zieht, in Kontemplation versunken, an dem Einzelnen beglückt vorüber. Sie kann sich an alle Dinge anschlicßen, kann Alles in hö- Here Regionen tragen, und Allem einen höhern Anstrich geben. Verstand und Fantasie können sich hier begegnen. DaS Maß deö Verstandes und der Fantasie in ihrem gegenseitigeu Verhältnisse, ist auch bei den Bestrebungen de- ״Ein- *1 S. die vorig» Nummer. ') Gelegentlich mag hier bemerkt werde«, daß R. Echem Tob in seinem Kommentar ,um M. Ned. 3, LI dieses Kapitel ebenfalls schlechtweg הנהגת המתבודד ueuul. Auch im Kommentar des A. Siman d. Z.mach Durau (רשב׳־ץ) I» Aboth •1. 10. sich die Wort» finden:כמו הנהגת המרינה החשובה שוכרו הכמי יון. ,j Drgl. oben Nr. 3. Anm. 3. ') Briese Nr. 103.: Licet sapere sine pompa. ") 0. O.

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