Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 3 (18.1.1865)
- Date
- 1865-01-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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48 47 ll. Zurückweisung der de» Artikel ״die oeuorthodore Romantik in Stuhlwelßenbürg (B. CH. HL 285—283)" betreffenden Anklage des Herrn Rabbiners Dr. Josef Gogeoheimer in Stuhlweißeuburg. Die überschriftlich genauute Anklage hat mich in hohem Trade befremdet und muß jeden befremden, der sich eine nähere und genauere Kenntuiß der jüdisch-religiösen Zustande der Gegenwart verschafft hat. Nach der Anklage des Herrn Drö G. hat eS nämlich den Anschein, als ob unter den Rabbiuen und in den jüd. Gemeinden in Betreff aller Spezialttäten deS Kultus und der Religionsübung eine vollkommene Einhelligkeit herrschen, und nur der jüdische KultuSgemeinde- Vorstand in Stuhlweißenburg sich weigern würde, den allgemein geltenden Normen nachzukommen, so daß dessen polemischeS Rundschreiben, welches den Gegenstand der Anklage bildet, nicht nur als ehreubeleidigend gegen den Rabbiner, sondern auch als Ausdruck der Verachtung der israelitischen Religion bezeichnet werden müßte. Allein jene Einhelligkeit ist seit geraumer Zeit nicht vorhanden. Vielmehr theilen sich die jüdischen Theologen unserer Zeit in vier verschiedene Schulen: in die altorthodore, die radikalreformistische, die historisch progressive und die Neuorthodore, welche letztere wegen ihrer Vorliebe für Mystik und Reaktion auch die romantische Schule genannt wird. ES ist natürlich, daß diejenigen Israeliten, welche religiöse Fragen und Angelegenheiten zum Gegenstände ihres Nachdenkenö machen, für die eine oder die andere Richtung Parlei ergreifen, und da die verschiedenen Meinungen ihren Einfluß auf den Kultus geltend machen wollen, so ist es degrciflich, daß hieraus Kollisionen und selbst Zwistigkeiten entstehen. Letzteres ist in Stuhlweißenburg der Fall. Dr. G.S Vorganger, der gelehrte gegenwärtige Rechnitzer Oberrabb., Dr.. Zipser, gehört zur historisch progressiven Schule, und während der Zeit seines ärmlichen Wirkens in Stuhlweißenburg wurden ln der dortigen Synagoge manche Einrichtungen getroffen, welche in vielen anderen Synagogen deS In- und Auslandes seit einer Reihe von Jahren einheimisch sind, und als gemäßigte Reformen bezeichnet werden. Dr. G. befolgt die neuorthodore, romantische Richtung; er hält eS daher für seine Pflicht, diesen Einrichtungen im Geiste der Reaktion den Krieg zu erklären, während der Vorstand eS für seine Pflicht hält, einerseits den Status quo aufrecht zu erhalten, andererseits auch fortan im Geiste deS historischeu Progresses vorzugehen. Die Differenz zwischen Rabbiuer und Vorstand ist mithin rein theologisch wiffeuschaftlicher Natur. AIS solche wird sie iu dem Rundschreiben deS Stuhlweißenburger Gemeindevorstaudeö charakterisirt. Der sittliche Charakter deö Herrn Dr. G. wird darin durchaus nicht angegriffen, ebenso wenig wird die Ehrerbictuug gegen die israelitische Religion verletzt. Allerdings ist in dem Rundschreiben von Willkürlichfeit und geistiger Knechtung, von Aberglauben uud schädlichen Mißbräuchen die Rede. Damit werden aber nur die Vorwürfe wiederholt, welche der romantischen Schule unzählige Male gemacht.worden sind. Diese Vorwürfe sind nicht gegen den Charakter brr Romantiker gerichtet, sondern gegen die oberflächliche und unkritische Methode, welche diese Herren bet Behandlung der talmublschen und rabbinischeu Literatur befolgen. Diese Methode ist eS, welche vom Standpunkte der jüdisch-theologischen Wissenschaft als willkürlich und als geistige Knechtung bezeichnet wird. Diese Methode ist eS ferner, welche konsequent befolgt, dem Aberglauben uud schädlichen Mißbräuchen Vorschub leisten muß. ES gehört mithin keine kleine Verblendung dazu, die Angriffe, welche gegen die unwissenschaftliche Methode einiger romantischer deutscher Rabbiner gerichtet sind, als gegen die israelitische Religion gerichtet zu bezeichnen!! Wer hat dem Herrn Dr. G. daS Recht verliehen, seine Meinung uud Methode mit der israelitischen Religion zu identifiziren? — Der Stuhlweißenbnrger Vorstand hat sein Rundschreiben auch an den berühmten Groß-Kankzsaer Oberrabbkner, Herrn Hirsch B. Fasset, gesendet. Dieser erklärt in seinem dieöfälligen GutachtenwelcheS in den beiliegenden Heften meiner Zeitschrift abgedruckt tst, manche Verfügungen deS Herrn Dr.G. für lächerlich, thöricht und frech. (S. 356. 390.) Und dennoch wagt es der Herr Ankläger, sich Jnfallibililät bcizulegen, nnd auf die Bestrafung derjenigen zu dringen, welche nicht geneigt sind, ihm auf seinen unwissenschaftlichen Jrrgängen zu folgen! Nach dem bei Rabbineraufnahmen herrschenden UsnS war der Kultusgemeindcvorstand in Stuhlweißenburg vollkommen berechtigt, vorauSzusetzen, daß sich Herr Dr. G., bevor er dem Rufe nach Stuhlweißenburg folgte, über die dortigen Synagogaleinrichtungen genau unterrichtet habe, nnd daß er den synagogalen 8tat118 quo, rücksichtlich dessen er keine reaktionären Bedingungen gestellt hatte, respeklircn werde. Da er nun aber eingestandenermaßen diesen Status quo nicht rcspcktirt. so konstatirt der Vorstand bloS die Thatsache, daß er sich hinter- Licht geführt sieht. Da eS ferner dem Vorstande zu Sluhlweißenburg ohne Zweifel unwahrscheinlich ist, daß Herr Dr. G., der ein gebildetcr Mann ist, den von ihm eingeschlagenen ultrareakriouären Weg wotu proprio eingcschlagcn habe, so findet derselbe die Annahme plausibel, daß der Herr Dr. alö Werkzeug einer fanatischen Partei handle. Daß eine solche Partei in Stuhlweißenburg vorhanden ist, erhellt aus einer im Jahre 1855 von einem dortigen Gemeindemitgliede herausgegeben Streitschrift, welche die orthodoren Rabbineu geradezu aufsordert, ihre progressiven Kollegen bei der Regierung zu denunziren. Da nun Herr Dr. G. in Teschen, wo er früher Rabbiner war, manche Einrichtungen bestehen ließ, welche er gegenwärtig perhorreSzirtz so dringt sich der Gedanke auf, daß sein gegenwärtiges Verhalten einem Einflüsse von Außen zuzuschreiben sei. Der Methode der romantischen Schule folgend, meint Herr Dr. G. hieraus eine Ehrenbelcibigung deduzircn zu können. Allein Herr Dr. G. wird durch die erwähnte Behauptung deS VorstaudeS durchaus keiner unehrenhaften oder unsittlichen Be- Handlung beschuldiget, indem eS aus der Geschichte und auS der Erfahrung hinlänglich bekannt ist, daß selbst Ehrenmänner als Werkzeuge einer fanatischen Partei auftrateu, weil sie