Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 3 (18.1.1865)
- Date
- 1865-01-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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43 44 .V bald in allen unfern Erwartungen getäuscht." ES liegt hierin die Beschuldigung, daß die Aeußerung loyaler Gesinnung meinerseits auf Heuchelei und absichtlicher Täuschung beruhte, daß ich nach meinem Amtsantritte den loyalen Aeußerungen, auf deren Grund der hiesige Kultusvorstand mir daS hiesige Rabbinat übertrug, untreu wurde, daß mein Lebenswandel seit der Nebernahme deö hiesigen RabbinatSpostenö ein illegaler sei. Da nun Loyalität mit Sittlichkeit aufs innigste verknüpft ist, Loyalität die Grundlage und Stütze der Sittlichkeit bildet, ohne strenge Loyalität auch keine Sittlichkeit gedacht werden kann, und überdies behauptet wird, daß der Vorstand von mir ״nur hinterö Licht geführt wurde": liegt in der obenerwähnten Stelle die Beschuldigung einer uusittlichen Handlungsweise, die mich in der öffentlichen Meinung nothwendig herabsetzn» und mich deS zur Erfüllung meines Berufes erforderlichen Vertrauen berauben muß. Ferner heißt eS S. 287, Z. 2 von oben: ״Herr Dr. Gugrnheim trat bald als Werkzeug der fanatischen Partei auf, cS war eine verabredete Sache nur, uns zu den alten Mißbräuchen und in mittelaltcrichen Aberglauben zurückzuführe»; der Friede der Gemeinde, daS theucrfte Gut Israels, wird mit Füßen getreten, um nur einen alten Minhag, wenn auch von schädlichster Natur, zu reiten." Jeder Mensch, der sich ״als Werkzeug einer Partei hingibt", verleugnet hier« durch seine Menschenwürde, macht hierdurch sich selbst, welchen Beruf immer er auch haben mag, jedes Anspruches auf Achtung und Ehre verlustig. Wenn aber ein NeligionSdiener zum Werkzeuge einer Partei herabsinkt, so kann über densclden gewiß kein anderes Nrtheil ausgesprochen werden, als daß er sich und seinen Beruf schändet; daß er die Sache, für die er im Namen Gottcö cintreten soll, zu gemeinen Zwecken mißbraucht, daß er seine Wirksamkeit zur Erreichung niedriger Absichten anSbeutet, daß er nicht im Dienste der Religion, sondern im Dienste menschlicher Leidenschaften sieht. Durch nichts könnte daher eine größere Schmähung gegen mich ausgesprochen, meine Ehre tiefer verletzt, mein Eharakter mehr angegriffen, mein ganzes Leben mehr gebrandmarkt werden, als durch die von dem hiesigen Kultuövorstände auSgegangene Beschuldigung, daß ich als ״Werkzeug" einer Partei anstrat. Ich habe hier nicht darauf einzugehen, ob in der hiesigen israelitischen Gemeinde eine fanatische Partei eristirt? um aber die Bemerkung ״eS war eine ver« abredrte Sache nur" ins wahre Licht zu stellen, erlaube ich mir noch hinzuznfügen, daß ich, alö ich im Mai 1858 von dem damaligen hiesigen KnltuSvorstanke aufgefordcrt wurde, zur Abhaltung einer Predigt hichcr zn kommen, diesen Antrag ablehnte; daß mir ferner, wie ich aktenmäßig nachzuweisen im Stande bin, im August 1858 von dem gegenwärdigen KultuSvorstande, ohne daß ich auch nur den leisesten Impuls gegeben hätte, in Folge eines einhelligen Deschluffes der Gemeindevorsteher und der Repräsentanz der hiesige Nab, binatöposten offerirt wurde. Vor dem Empfangt dieses OsterteS war mir der gegenwärtige Kultuövorstaud ebensowenig, als irgend ein Mitglied der hiesigen Gemeinde auch nur im entferntesten bekannt; ich konnte daher mit keiner zur hie» figen Gemeinde gehörenden Person in irgend einer Lerbiu- Vf düng stehen, und dennoch entblödet sich der Kultusvorstand nicht, mich durch die Bemerkung ״eS war eine verabredete Sache nur" öffentlich zn verdächtigen. Ebenso falsch ist die Beschuldigung, daß ich den Frieden störte; ich suchte stetden Frieden aufrecht zu erhalten, und nur dadurch, baß der Vorstand meinen auf Grund deS religiösen Gesetzes gemachten Anträge» die Ausführung versagte, wurden Kollisionen herbeigeführt. So sehr ich mich aber durch diese meinen persönlichen Charakter und meine Amtsführung der Verachtung preiSgebenden Aeußerungen gekränkt fühle, so schmerzt mich doch in weit höherem Grade die Verachtung, die der hiesige Kultus- Vorstand in der zuletzt erwähnten Stelle gegen die israelitische Religion ausspricht, denn ich kann mir keine größere Verachtung deS JudenthumS denken, als die Behauptung, daß manche Satzungen desselben ״Mißbräuche von schädlicher Natur" seien und auf ״Aberglauben" beruhen. Daß diese verhöhnenden Bezeichnungen sich auf solche Lehren, Einrichtungen und Gebräuche beziehen, die in den religionögesetzlichen Schriften deö JudenthnmS alö vcrpflichtend dargestellt werden und von den gesetzeStreucn Juden angenommen sind, geht auö den Beispiele» hervor, durch die der hiesige Kultusvorstand seine Angabe, daß ich ״zu den alten Mißbräuchen und in mittelalterlichen Aberglauben zurückzuführcn" bestrebt sei, zu beweisen sucht. Ich sehe mich daher genöihigt, die von dem KultuSvorstande angeführten Punkte in möglichster Kürze, zu beleuchten: Aus Punkt 1 habe ich nicht einzugehen, da ich bloü bei einer Statutenberathnng, bei welcher der Vorstand die bekanntlich ganz überflüffige und jeder Begründung cntbchrende Chorbcgleitung bei Leichenbegängnissen als obligat erklärt wissen wollte, meine Unterschrift verweigerte. Punkt 2 beruht auf einer in dem für den jüdischen Rituö Norm gebenden Schulchan Aruch Orach Chajim Kapitel 8 §. 2 enthaltenen Vorschrift, anö welcher Stelle nach der dazu gehörenden Scholle im Atcret Sekeuim deutlich hervorgcht, daß daS 4. Buch Mos. 15, 38 und 5. Buch Mos. 22, 12 ausgesprochene Gebot ״mit zu gerolltem Talith" nicht erfüllt wird. Punkt 3 und 4 beruhen darauf, daß ich keine Auölasinng an dem seit vielen Jahrhunderten in der Synagoge angenommenen Rituale gestatte, wozu ich mich darum verpflichtet fühle, weil auS vielen Stellen deö Talmuds, wie z. B. auS Traktat Peßachim f. 50, b Tr. Beza f. 4, d. Tr. Gittin f. 36 b und a, wie auch aus den auf dem Talmud basireuden rcligtonSgesetzlichen Schriften MaimonideS Hilchvt Mamrim II, 2. Cod. Schulchan Aruch Orach Chajim Kap. 468, Jore Dea K. 214 a. a. St. deutlich hervorgeht, daß ein von einer Gesammtheit unter Zustimmung der auf dem Gebiete der religionSgcsetzlichen Entscheidung maßgebenden Autoritäten angenommener Gebrauch nicht abgeschafft werden kann. Da nun die in den bezeichneten Punkten augeführte» Stellen deö Rituale seit vielen Jahrhunderten allgemein angenommen sind, kann die Abschaffung derselben vom Standpunkte deö jüdischen Gesetzes auö nicht gestattet werden, und sah ich mich verpflichtet, auf die Wiedereinführung