Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 3 (18.1.1865)
- Date
- 1865-01-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ächter gahrgang. M 3. SjejeMn, dm 18.3ännet 1865. Jeden Mittwoch erscheint ei» krLuumsrLttlmsxrots: «an,jährig 7 fl..—4 Tblr. 20 Sgr.. baldj. S ft. 50 kr.. 2 Thlr. 10 Sgr., virrtklj. 2 st. oft. W. Einzelne Nummern 15 kr. Man abonnirt bri allra Postämlern u. Buchhandlungen de- 211- und Anstande». Mn MmumM. IVochenktall für jüdische Theotogie. Herausgeber und Redakteur: Obcrrabbiner zu Szegedin. Inserate sind an die Redaktioa in tz,kgedin. an Herrn Lll» Nslllt» in /renSfict 1. ]7. oder «« Hrrr» 2jrb| Jraan« (Neins Sokergaffe Nr. 10) in Me» z» sende». Dir Lspalirge Petitzeile wird, mit 10Nkr.^2Sgr. berechnet- Inhalt- Au die Leser. — Zur Geschichle judisch-lheologlscher Prozesse — Die Führung des Einsam,». Don L. Dukes. — Aoalektea. Von Dr. M. Wiener. — Korrespondenz. Inland. Wien. Ösen. Szegedin. Semlio. Losonez. Miskolcz. Fünfkirchen. Kokliu. — Litrrärische Anzeigen. טע□ לש״ך. Von Benamzeah. Besprochen von Ignaz Stern Eingtsende». — Bemerkung. — Berichtigung. — Inserat. — Inhalt -er Beilage Adresse des Szegtdiner isr. FrauenvrreiuS au die Borstehrriu desselben. — Geschichte der israelitischen Gemeinde zu Rechuift. Don Dr. Zipfer. — Eingesendet. Mn -re Keser. Die vorige Nummer deS ״D. CH." mußte zweimal 24 Stunden auf dem Stadthause der königl. Freistadt Szegedin zubringrn, bevor sie versendet werden konnte. Nachdem die ganze Auflage mit Beschlag belegt worden war, erhielt der Redakteur folgendes amtliche Schreiben:*) 6״. Präs. Vom Bürgermeister der k. Freistadt Szegedin. An Se. Hochwürden, deö Herrn Leopold Löw, alö an den verantwortlichen Redakteur des unter dem Titel ״Ben Chananja" erscheinenden israelitisch-religiösen Wochenblattes in Loco. Ich habe mich veranlaßt gefunden, daS Erscheinen der zweiten Nummer deS von Ew. Hochwürden redigirten, ״Ben Chanauja" betitelten Wochenblattes wegen deS darin enthaltenen Artikels ״Znr Seminarfrage in Ungarn" bis die höher» Ortö von mir erbetene, diesen Gegenstand betreffende Instruktion herabgclangt ist, zn suSpendiren. Ich habe die Ehre, Sic hiervon mit dem Bemerken zn verständigen, daß ich die Beschlagnahme der betreffenden Nummer bis auf weitere Verfügung bereits veranlaßt habe." Szegedin, 11. Jänner 1865. Joses Taschler, Bürgermeister. Ein Telegramm von Ofen ordnete am 12. AbendS an, daß die Nummer freizugeben sei. Zur Geschichte jütjisch-lheofoffischer Prozesse. I. Klageschrift des Herrn Drs. Josef Eugen Helmer, Rabbiners zu Lollln, vormals zu Atuhlweißeuburg. Wohllöbliches k. k. Komitatögericht in Stuhlweißenburg! Der gehorsamst Unterzeichucte sieht sich zu seinem tief, sten Schmerze genöthigt, ein wohllöbliches k. k. KomitalSgericht mit folgender Klage zu behelligen: In dem VI. Hefte deS dritten Jahrganges der zu Szegedin erscheinenden, von dem Oberrabbiner Leopold Löw redigirten Monatschrift für jüdische Theologie ״Ben Chananja" befindet sich S. 285—288 ein von dem hiesigen israeliti» schen Kultuövorstande verfaßter Artikel, der mich in der öffentlichen Meinung herabsetzen muß, mich hinsichtlich der Er« süllung meines Berufes verächtlicher Eigenschaften zeiht, überdies Lehren und Gebräuche deS JudenthumS schmäht •) Wo«»«!» au« dem Nngarischeu überseht. und herabwürdigt, und so der israelitischen Religion öffentliche Verachtung bezeigt. Indem ich mich beehre, daS betrefsende Heft der erwähnten Zeitschrift einem wohllöbliche« k. k. KomitatSgerichte vorzulegen, erlaube ich mir, zum Beweise obiger Angaben folgende Stellen daraus hervorzuheben. S. 256, Z. 5 von oben ist von ״Willkürlichkeit und geistiger Knechtung" die Rede, die, obgleich dort meines ׳ Namens nicht erwähnt wird, doch dem Zusammenhänge gemäß unzweifelhaft mir zugeschriebeu wird. Hiermit werde ich offenbar der größten Pflichtvergessenheit beschuldigt, denn eS versteht sich von selbst, daß jeder, der ein ihm auvertrautes Amt mit ״Willkürlichkeit" verwaltet, egoistische Jatereffen oder persönliche Neigungen über seine Amtspflicht stellt, durch seinen Charakter keine Garantie mehr bietet, daß er nicht aus Eigennutz oder Nebenabsicht sich einen Mißbrauch seines Amtes erlaube, und sich überhaupt deS ZntrauenS, mit dem ihm sein Amt übertragen wurde, und auf dem die Führung desselben beruht, völlig verlustig macht. Höchst verletzend ist ferner die Angabe, daß in meiner Amtsführung ״geistige Knechtung" Platz gegriffen hätte. ES liegt hierin die Beschuldigung, daß ich mich in meinem Derufe von Herrschsucht und Leidenschaft hinreißeu lasse. Ich suche allerdings die Vorschriften der Religion aufrecht zu erhalten und zur Geltung zu bringen, ohne mich hierin voa dem Tadel und der Abneigung derer, die tbeilS auS Unkenntniß, theilS anS Leichtsinn religiöse Satzungen als un« wichtig erklären, beirren zu lassen. Da aber jeder Seelsorger verpflichtet ist, auf die Anerkennung und Beobachtung der religiösen Vorschriften, die er zu überwachen hat, zn dringen, und ich stelS bereit war und bin, für alles, waS ich als religiös vorgeschrieben oder unzulässig erklärte, den Grund in den für jeden Rabbiner, wie für jede israelitische Gemeinde gleich verbindlichen religionögesetzlichea Schriften nachzuweisen, kann in meiner Amtsführung eine ״geistige Knechtung" ebensowenig alö eine ״Willkürlichkeit" gefuaden werden, und ist jene Angabe als eine jede- Grundeentbehrende, mich deS Mißbrauches meines Amteanklageode Beschuldigung zu betrachten. Ferner heißt eS in Bezug auf die S. 286. 3.A'V8fr' 3 von unten befindliche Bemerkung, daß ich mich, bevq^A. den hiesigen Posten autrat, ״in ganz loyaler GesinuuÄtz^tzA gen den Vorstand äußerte", am Beginne der S. 287^ der aber wurden wir hinterS Licht geführt und sähe« unf'