Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1864-12-28 · 52 (28.12.1864) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
52 (28.12.1864)
Date
1864-12-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2543121-2543174--4024-2547956
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1049 1060 in «nserm Namen Herrn Kopel Teben ersuchen, nachdem derselbe bet den Rächen des hohen Consiliums in hohem Ansehen steht, und dort vieles zu . erwirken vermag, , er wolle utiöi einen schriftlichen Befehl verschaffen, daß diese für eine fremde Konfession unS auferlegte Zahlung für die Folge gänzlich aufhöre. Rechnih. Der israelitische Vorstand. Dieser Schritt muß wirkungslos geblieben sein, denn die Zahlung wenigstens an den katholischen Pfarrer dauert noch heute fort und beträgt jährlich 5 fl. ö. W. Die sogenannte Toleranzstener begann, wie bekannt, erst unter Maria Theresia (1740), indes war eS nicht die erste königliche LandeSstener. für die Juden Ungarns. Schon im Jahre 721 wurde der hiesigen Gemeinde eine jährliche Kontribution von 100 fl. aufgelegt, die unter dem Namen Landesgeld figurirt und wie auf dem Dokument ausdrücklich bezeichnet steht, war eS das erste Mal, (בפעם ראשון) d«ß der Vorstand diese Steuer nach Preßburg an die öffentliche k. k. Bankalkäffe abzuliefern hatte. Obwol besagte Toleranzsteuer erst 740 eingeführt wurde, so hatte doch die hiesige Gemeinde viel früher eine Spur von der Einführung dieser lästigen Steuer gehabt, sie wendete sich deshalb 1727 in einem Bittgesuche an die Gräfin, sie anstehend, alles mögliche zur Abwendung dieser Steuer anwenden zu wollen, denn, so läutet der fast profetische Angstruf der Bittsteller, ist einmal der Anfang mit einer solchen Anlage gemacht, so wird dieselbe nie mehr abgebracht, sondern je länger, desto höher gesteigert werden. Wem der Verlauf dieser in der Folge wirklich eingeführten Steuer bekannt ist, der wird über diese Profetische Voraussetzung der hiesigen Gemeinde nur staunen. Da die besagte aus 9^ Punkten bestehende Eingabe noch so manche für die hiesige Gemeinde interessante Daten enthält, so wollen wir einige Punkte daraus mittheilen: 1) Wird um eine neue Konfirmation der bereits früher erhaltenen Privilegien gebeten. Zum Verständniß dieser Bitte diene Folgendes : Damit sich der Jude ja nicht stabil und eingebürgert im Lande betrachte, legte ihm das Mittelalter säst in jedem Lande die schmähliche Verpflichtung auf, bei jedem Wechsel der Regierenden neuerdings um sein Verbleiben und seine:wenn, auch für theures Geld erworbenen Rechte einzukommeu. : 2) Es waren die hiesige» Juden nach einem frühern Usus gehalten, jährlich aus der,herrschaftlichen Meierei Naturalien, wie Flügelwerk,! Rindschmalz im Werthe von. 40 fl. abzunehmen. Das Flügelwerk war jedoch, wie es Ln der Beschwerde lautet , so schlecht, daß eS Niemand seiner Unfruchtbarkeil׳ halber kaufen wollte , das, Schmalz durften - dje Juden ohnedies nicht genießen und mußten es verschenken. ES wurde daher das Bittgesuch an die! Herrschaft gestellt, daß. man lieber eine! neue Steuer jährlich ,von 40:fl.-tragen will, um nur von der lästigen Abnahme der,Naturalien! perschont zu bleiben. Der Antrag wurde natürlich angenommen und figurirt diese Steuer in der Folge bei jeder, jährlichen Abrechnung in der Erhöhung von 75 fl. unter der- Rubrik : ״für daß man ihnen bei der. .gnädigen,Herrschaft kein Flügelwerk mehr auferlegt." , 4) Weilen in allen Herrschaften, wo jüdische.Gemeinschäften vorhanden sein, in Lpeois auf den Esterhäzischen Gütern sich zeigt, daß ihnen alle Professionen sammt Handel und Wandel, nichts davon ausgenommen, zu betreiben unverwehrt und erlaubt sei, so bitten die unterthäntgsteu Juden, daß ihnen solches Recht gleichfalls bei Konfirmation ihrer Privilegien einverleibt und bestätigt werde, daß , sie nämlich alle Professionen zu handthieren und zu jedem Erwerbe befugt und berechtigt sein sollen. 9) Wir höben hier in Rechnitz in sichere Erfahrung gebracht, obwol es nur Wenige glauben werden, wir es aber nur ganz gewiß mit höchstem Kummer und Schmerz wissen, daß von Ihrer Majestät unS armen Judengemeinden neue Auflagen aufgebürdet werden sollen, welches unS aber unerträglich scheint, da wir unter Sorge und Kummer kaum die herrschaftliche Prästande zu entrichten im Stande sind, auch ist unter uns eine solche Armuth vorhanden , daß die Meisten kaum so viel Vermögen haben, um ihre geringe tägliche Nahrung he.rbeizuschaffen, jene aber, welche durch ihren säuern Schweiß etwas mehr bei Mitteln sind, sich gleichfalls in den traurigsten Verhältnissen befinden und kaum im Stande sind, der gnädigen Herrschaft die gebührende Coutribuende zu reichen , und außerdem, wenn einmal die Regierung den! Anfang mit -einer solchen Auflage gemacht, diese.niemals, mehr abgebracht, sondern je länger, destomehr steigern und heranwachsen wird. Daher unsere unterthänigste Bitte, Ihre Erzellenz geruhe in allen Gnaden, sich unserer Kinder zu erbarmen nnd bevorstehendes Üebel durch dero Höchberühmtheit von uns abzuwenden. Wir, unsere Weiber und Kinder-werden unaufhörlich zu Gott dem Allmächtigen um das Wohl des ganzen adeligen Stammes zu flehen nicht ermüden.. Rechnitz 727. Wie bereits oben erwähnt, ist besagte Eingabe nur in Kopie und ohne den erlangten Bescheid vorhanden. Die'Toleranzsteuer ging jedoch, wie bekannt, in Erfüllung, möglich aber, daß ihre Realisirung durch dergleichen Fürbitten hochgestellter Persönlichkeiten, wenn auch nicht. ganz aufgehoben, wenigstens auf:längere Zeit hinausgeschoben wurde. Die Erneuerung des im ersten Punkte erwähnten. Schutzbriefes geschah auch wirklich im März desselben Jahres, derselbe, aus 12 Punkten bestehend, lautet wie folgt: Wir Eleonora, verwittbte Gräfin von Battyani, geborne Gräfin von Stratmann, geben hiermit zu vernehmen, daß wir auf unterthäniges Ansuchen und Anhalten unserer Unterthanen, der gesambten Judenschaft in uuserm Markte. Rechnitz zu ihrer mehrern Sicherheit , Beförderung und Erhaltung der unter ihnen beobachtenden Ordnung theils aus vorigen von uns 'und dem seligen' Grafen unfern Vorfahren ihnen anordirten C0ncessionen, theils aber von neuem diese folgenden Punkte aus Gnaden ertheilt und auordirt; haben, und zwar:; i) DaS sie, jährlich um t den Anfang des Jahres speoilloie beschrieben werden und' laut solcher Spezifikation so allmall bis zum 6. Jänner die Liste in das Ambt zu liefern ist, ein jedes verehelichte Paar sechs Gulden -jährliche Gaben von Quartal zu Quartal , »ähmblich den. letzten März, Juni, September und Dezember einen Thaler in uuserm Rentambt zu. Rechnitz, doch mit der ausdrücklichen Bedingniß bezahlen soll, daß wo ferne eine oder die andere Partei den Thaler zu Ende deS׳ Quartals punktual nicht entrichten sollte/'so muß dies statt solcher Privatleute die Gemeinde aus: ihrer Kasse alsogleich abführen, diejenigen hingegen die gar nicht solvendo sein, und 3 bis 4 Quartal ihr Kontingent zu erlegen verabsäumten, alsdann abzuschaffen, (jedoch mit uuserm Vorwiffen), befugt sein. Und damit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.