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Ben Chananja · 1864-12-14 · 50 (14.12.1864) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
50 (14.12.1864)
Date
1864-12-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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1016 1015 hoben und die weitere.Ansführung in unbeschränktester Weise dem oben genannten Architekten übertragen. -- 3n GoSlar wurde die Stelle eines Kämmerers dem Revisor und Registrator Schlefinger, dessen Treue und Pflichteifer von der Bürgerschaft offen anerkannt wurde, übertragen. Tin neuer Beleg, wie die Juden sich auch in öffentlichen Aemtern bewähren, dem ich gleich nach einen andern beifügen will. Seit einer Reihe von Jahren fitzt in dem städtischen Bürgervorsttyrr.Kollegium Herr M. Behrens, ein Man», der fich auch um unsere Gemeindeverhältniffe vielfache Berdienste erworben hat. Nachdem er bereits in verschiedene wichtige Kommissionen gewählt worden, traf ihn die Wahl als Vize-Schriftführer des Kollegiums. Herr Behrens erklärte, daß ihn das Vertrauen, welches seine Kollegen ihm bewiesen, hoch erfreue, daß er aber dennoch nicht dieses Ehrenamt verzichten müsse, da er es als Jude am Sonnabend des Schreibens wegen nicht versehen könne. Der Präfident erwiderte, daß ihnen dieses bekannt, sie aber dennoch auf eine solche Kraft nicht verzichten wollten und er deshalb sich zur Annahme bereit erklären möge, was dann auch geschah. Auch das ist ein קדוש חשם. & Hannover, im Dezember. In einer am 28. November abgehaltenen Versammlung hiesiger Gemeindemitglieder» zu der durch ein Zirkular von Herrn Landesrabbiner Dr. Meyer und einem Mitgliede des Vorstandes aufgesordert wurde, wurden die Statuten zu einem Talmud - Thora - Verein berathen. Zweck desselben ist zunächst über die Schüler der unter dem Namen Talmud-Thora bestehenden Stiftung, die drei Knaben unterhält, die Aufsicht zu führen, sowie für ReligionSunterricht und religiöse Erziehung dürftiger Kinder aus hiesiger Synagogengemeinde zu sorgen; sodann einen Fortbildungsunterricht für Knaben, die die Schute verlassen haben, und Vorträge für Erwachsene ins Leben zu rufen und das Studium der Thora wie immer nur möglich zu fördern. Der Minimalsatz der Beiträge wurde auf einen Thaler festgesetzt; die Leitung liegt in den Händen eines Vorstandes, der aus fünf Mitgliedern besteht: dem Rabbiner, einem Mitgliede des Vorstandes hiesiger Gemeinde und drei von den Mitgliedern des Vereines Gewählten. In einer zweiten zahlreich besuchte» Generalversammlung, die von Herrn Landrabbiner Dr. Meyer mit einem Dortrage ״über Wahl nach der heiligen Schrift" eingeleitet wurde, erhielten Stimmenmehrzahl die Herren Dr. S^ Frensdorf, C. Deitelzweig und Js. Hirsch. Der Verein wäre somit als konstituirt zu betrachten und wünschen wir demselben von Herzen ein langes , thatenrciches Leben, dem es gelingen möge, die Kenntniß des Judenthums und seiner Wissenschaft kräftig zu fördern. Hamburg, 24. November. Das ״Amtsblattbringt eine Bekanntmachung, nach welcher das neue Gesetzt die Verhältnisse der hiesigen israelitischen Gemeinde betreffend, am 1. Februar 1865 in Wirksamkeit tritt. Kiel, 19. November. (Ko nfessionelle Gleichberechtigung.) Von Friedrichöstadt liest man, daß der dortigen katholischen Gemeinde das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied in den Magistrat wähle», zu dürfen. Zugleich ist auch den Israeliten künftig die Aussicht eröffnet, wenigstens in daö Deputirten-Kollegium kommen zu können. L. Stade (Hannover). 4. Dezember. (Jüdische "Ehefrauen.) Bekanntlich hat vor etlichen Jahren das Obkräppellätionsgericht, gewiß zur. Neberraschung Mancher, den jüdischen Ehefrauen die Vorzugsrechte für ihren Brautschatz anerkannt, weil der §. 6 des VersassnngSgesetzeS von 1848 zwar die Ausübung bürgerlicher Rechte vom GläübenSbekenntnisse unabhängig mache, aber Rechte'selber denen , die solche nicht hatten, nicht gewähre; also auch den. jüdischen Ehefrauen nicht die Dotalprivilegien ihrer christlichen Schwestern beilege. Dieser Grundsatz scheint bei den Untergerichten Nachahmung zu finden; wenigstens hat dieser Tage das Amtsgericht Bremervörde ähnlich geyrtheilt, wie folgt: ״Die gesetzliche Hypothek der Dotalsorderungen hat abgesprochrn werden Müssen, da solche nach römischem Rechte und namentlich nach Nr. 109 nur den re chtgläubigen christlichen Ehefrauen zugestanden ist; und wenn« gleich in Deutschland gegenwärtig alle drei bestehende christliche Konfessionen für rechtgläubig gelten, mithin den ihnen angehörigen Thestauen ohne Unterschied das privilegium dotia zukommt, solches doch keineswegs auf nichtchristliche Frauen ausgedehnt werden darf; endlich aus dem Umstande, daß im hiesigen Königreiche durch das Gesetz vom 30. September 1842 und mehrere spätere Gesetze die Juden in Bezug auf staatsbürgerliche und Gemeindeverhältniffe allgemein, und theilweist auch in privatrechtlicher Hinsicht den Christen gleichgestellt find, deren Antheilnahme an den ihnen nicht ausdrücklich beigelegten Vorzugsrechten der Letzteren überall nicht zu folgern ist." Inland. Wien, Ans. Dez. A.us guter Quesie kann ich Sie versichern, daß der Apell des Dr. Duschak, besonders aber seine gründlich und klar dargestellte Vorlage über die jüdische Schnlfrage das Meiste dazu beigetragen hat, daß die Frage auch einer gedeihliche» Lösung entgegengeht. Man ist auch in Mähren im Stillen für die Sache thätig, worüber ich Ihnen vielleicht bald das Nähere mittheilen werde. X. Pest, 11. Dezember. Der Zudrang zu den diesjährigen Einschreibungen an den hiesige» israelitischen öffentlichen Schulen war ein ungeheurer, und find auch sämmtliche Klaffen derart vollgepfropft, daß die Disziplin , sowie die Gesundheit der Kinder nothwendig darunter leiden muß. Auch die königl. israelitische Präparandie ist Heuer mehr als sonst von Aspiranten aufgesucht worden. Leider mußten aber die best qualisizirten abgewiesen werden, weil sie ihre Qualifikation dokumentarisch nicht Nachweisen konnten, ja! drei Kandidaten, welche bereits ein ganzes Jahr die Präparandie als außerordentliche Hörer besucht und sich während dieser Zeit durch ihre Bildung und Strebsamkeit die Achtung des ganzen Lehrkörpers erworben, mußten aus dem eben berührten Grunde ans der Auftakt entlassen werden. Der Mangel an Hilfsbüchern für das Studium der hebr. Sprache ist nach wie vor ein sehr fühlbarer an der Präparandie , da'von den bei stierlicher Gelegenheit — versprochenen Bibeln bis nnn nicht mehr als ein einziges Cremplar eingelaustn; kommen aber die übrigen nicht bald nach, dürften sie überhaupt zu spät kommen. Das von der hiesigen Gemeinde eingeholte Gutachten über die LehrervereinS-Angelegenheit ist warm befürwortend gehalten und bereits am 19. Oktober dem hierstädtischen Magistrate übermittelt worden; dieser Tagehat dasselbe seine Wanderung nach Ofen angetreten. — Daß Herr Nik. Gottesmann an die Stelle des sei. Herrn Kern zum Direktor der hiesigen Kommerzialbank gewählt worden, dürften Sie mit Bestiedlgnng bereits vernommen haben. — Schließlich registrire ich noch das Faktum, daß Here Dr. Alois Adler vom Generalkommando der Militärgrenze bic Bewilligung zur Ausübung der medizinischen Praxis in genanntem (bisher jüdischen Aerzten unzugänglichen) LandeStheilen erhalten hat. Herr Dr. Adler hat ’ bereits während der heurigen Badesaison in Mehadia von feiner Lizeus Gebrauch gemacht und hatte das Glück, dir ersten türkischen Würdenräger zu seinen Pflegebefohlenen zählen ,u dürfen. 1—s. Pestev Briefe, I. Vor Kurzem erst wurde im Wiener ReichSrathc gesagt, daß die Engländer ihren Sprecher deshalb auf dem Wollsacke fitzen lassem'uni die'Wichtigkeit der materiellen Interessen zu symboliflren. Unsere Gemeinde braucht kein solches Symbol» das in diesem Augenblicke überdies unliebsame Erinnerungen an die niedrigen Wollpreist Wecken würde: wir empfinden ohne alles Symbol die Wichtigkeit der materiellen Interessen. Aus den politischen Blättern ersehen Sie, daß ein Zutimat des kön. ung. StatthaltereiratheS an den hiesigen Magistr-t. die,.Einhrbung . Wr;Koscherfleisch'-Tare für unzulässig erklärt- In Folge des ZntimateS entfällt unserem Gemeinde-Budget jährlich der

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