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Ben Chananja · 1864-12-14 · 50 (14.12.1864) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
50 (14.12.1864)
Date
1864-12-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1012 1011 ,,Dir Weisheit der Gelrhrtep beruht aus der rechten Benützung ,seiner-Muße, und nur wer von Geschäften frei ist, kann weise werden." (33. 34.) WaS für Richtung hatte die Schriftauslegung der ״Mewinim?" Von welchem Geiste wurde sie beherrscht und geleitet? Haben sich so viele Proben von derselben erhalten, daß sich überhaupt ein Urtheil darüber fällen läßt? Die merkwürdigste, auf die Zeit Esra's zurückgeführte eregetische Probe ist die Auslegung des Laubhüttengesetzes, nach welchem daö, Volk angewiesen wurde,; Oelzweige, wilde Oelzweige, Myrten- und Palmzweige und Zweige von dickbelaubten Bäumen zu holen, um Laubhütten zu machen. (Reh. 8, 15.) Die hierauf bezügliche Vorschrift der Thora (3 M. 23, 40) wird hier auf eine sehr freie Weise aufgefaßt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden nicht mit peinlicher Buchstäblichkeit genommen, und der Feststrauß wird nicht einmal erwähnt. Die gemaristische Auslegung ist offenbar gezwungen (Sukka 12, 3), und die Meinung R. Jehuda b. Jsat's, daß die Laubhütte nur mit den im Gesetze namhaft gemachten Vegetabilien gedeckt werden dürfe (das. 36, d) muß die vulgäre Traditionsdoktrin in peinliche Verlegenheit bringen, indem sie unmöglich zu erklären vermag, wie über die Hebung einer alljährlich wiederkehrende Zeremonie ein Zweifel aufkommen konnte. Die Karäer berufen sich auf die angeführte Auslegung der Mewinim; bei ihnen ist daher der Feststrauß auch gar nicht üblich. >2) Die Interpretation des Sabbathgesetzes bietet ein zweites lehrreiches Moment zur Erkenntuiß der Schriflauslegung jener Zeiten. Nehemias hat den Begriff der am Sabbath verbotenen Arbeit nicht erweitert, denn Kauf- und Verkauf galten׳von jeher als verboten (Am. 8, 5), und den Gebrauch von Waffen hat auch er nicht verboten. Denn hätte er seine Vorsichtsmaßregeln (4, 10—17) am Sabbathe eingestellt, wäre Jerusalem unfehlbar von den erbitterten Feinden überrumpelt worden.1a) Dies geschah in der ד Eschkol Ha-Koser 86, ä.: כי הכרעת צווי עזרא ע״ה מכריע על באור הלקיחה כי אינו אלא על עשיית סבוה במינים ׳הנזכרים worauf schon im ,,B. CH." 4, 338. Anm. 73. hingewicsen wurde. Der daselbst zitirte Mibchar ist mir in diesem Augenblicke nicht zugänglich. Das Zitat bei Duschak Mor Deror S. 27. ist anö dem ״B- Cb." geflossen, aber unrichtig , wiedergegeben. Das Laubhüttengesetz wird auch im Miuchatb Jehuda von Zehn da Gib vor karäitisch dargestellt; Gebetb. 1. 235:236: פרי עץ ההרר כרמון הנהרר ופן אתרוג הרר ופירות היקרים וענפי עץ עבות עלי זית רווח וגפן, וערבות וכפות התמרים עשות מאל סכך, אנוש ידע ערכה והמבין,דרכה כבר הוא בן הויים Den Feststrauß erwähnt Gibbor gar nicht, sein Karäertlinm, woran Jost (G d. Jndenth. 2, 316), zweifelte, ist mithin vollkommen tvnstalirt. Das אתרוג הדר erinnert zwar an den Talmud; es muß aber, wie andere äbuliche Stellen im Minchat Jehüda, als voetische Lizenz betrachtet werden. Aden Gsra zu. 3 M. 2S, 40. polemisirt gegen die karaitische Auffassung; seine Schlußworte.haben wol das Nomadenthum de^ Araber zum Hintergründe. » :? :; Ut־ber eine angeblich von NehemiaS herrlihrende.Erweiterpng des Arbeitverbotes am:Sabbath s. Sabb. 123, d. ,S. auch Michael. M. IV. §. 196. Thal schön beim Beginne unserer dritten Wendung von PtolemäuS Lagt, indem man es bereits für unzulässig, hielt, am Sabbathe nach den Waffen zu greifen (Jos. Alterth. XII. 1,1.) Dieser Rigorism mag von Persien, wo die Frage weniger praktische als theoretische Bedentung Hatte, nach dem h. Lande verpflanzt worden sein. Gegen den Schluß unserer Wendung heben die HaSmonäischen Anführer das Verbot des Waffendienstes am Sabbathe theilweise auf, indem sie den Grundsatz aussprechen: ״Wenn irgend Jemand wider uns zum Streite kommt am Tage des Sabbathes, wollen wir wider ihn streiten" (1 Makk. 2, 41.) : die Defension wurde also am Sabbathe gestattet. Jonathan der Hasmonäer ergriff gegen den syrischen Feldherrn Bacchides sogar die Offensive, und der Verfasser des ersten Makkabäerbuches sucht dies zu rechtfertigen, indem er dem Hasmonäischen Anführer folgende, die Größe der Gefahr schildernde Worte in den Mund legt: ״Lasset uns jetzt aufstehen und für unser Leben kampfen, denn es ist heute nicht, wie gestern und vorgestern. Denn siehe, der Streit ist vor uns und hinter uns; das Wasser des Jordans aber ist hier und dort, und Sumpf und Wald , es ist kein Ort vorhanden zum Ausweichen." (Das. 9, 44-46.)* **)) _ Beiträge zur Mliu:־ uni) Literaturgeschichte. Von Leopold Dukes. VII. Höhere Stimmungen. (S ch l u ß.") ״Mit dem Großen angefangen und mit dem Kleinen geendet" war das. Los gar Vieler. Auch wir haben mit dem Großen angefangen, mit den höheren Stimmungen. ״Der Mensch hat nichts Edleres, als die Seele" >) und die Seele hat nichts Edleres, als höhere Stimmungen. Wir schließen mit dem Kleinen, mit einem Worte, über die vorhergehenden Zeilen selbst. ׳ Wir haben dieselben als rapsodisch bezeichnet. Der Vorwurf von Mangel an systematischem Zusammenhang kann denselben nicht treffen. Daß wir manches unreif hingeworfen haben, könnte der Leser uns vorwerfen. Wir wollen sogar dem Gedächtnisse des Lesers' zu Hilfe. komme», und ihn an den talmudischeu Ausdruck ף אכלה פגה erinnern. Es wäre darüber *) Ein dritlei- Beitrag zur Geschichte der vorhaSmonäischen Schriftauslegung ist die Behandlung der Mischehe in der Esra-Nehemianischen Zeit. Wir. haben hierüber an einem andern Orte ausführlich gesprochen. (B. CH. 5, 301—304.) **) S. Nr. 27. 29. 32. 34. 37. 39. 40. 45. ') Der jetzige Augenblick ist nicht günstig für die Volleichuug dieser Zeilen in ursprünglich bestimmler Weise. Unsere Mittheilung über das הנהגת המתבודר stehen damit ln Verbindung. ■ף Es,sind dieses die Worte des sefardischen Peitau אין לאיש יקר מנפשו- (Wir können in diesem: Augenblicke nicht angeben, wo sich "diese Worte befinde» ); ׳ 2)' Sanhedrin S: 103 b. ES scheint dies eine sprichwörtliche Redensart zu sein. - :: : . .

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