Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 48 (30.11.1864)
- Date
- 1864-11-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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983 984 erfahren wir, daß in Angelegenheit des ungarisch-israelitischen Uuterrichtswesens eine Konferenz auf den 30. März 1864 bei der hohen königlichen ungarischen Statthalterei anberaumt wurde, zu welcher auch einige israelitische Vertrauensmänner beigezogen wurden. Wir ehrfurchtsvoll Gefertigten siehen keinen Augenblick an, an die Verläßlichkeit und Vertrauenswürdigkeit jener israelitischen Konferenzmitglieder in staatsbürgerlicher Beziehung zu glauben; hingegen aber möge es uns gestattet sein, an die Unfehlbarkeit ihrer Anstchten in Religionssachen, so wie überhaupt an ihre unerschütterliche Glaubenstreue um so mehr zu zweifeln, da sie dem Vernehmen nach die Errichtung eines Rabbiner-Seminars sämmtlich als eine für das ungarische Judenthum dringende Nothwendigkeit bezeichneten. — Indem wir für die, gegen eine solche Anstalt ungetheilte, durch vielseitige Erfahrungen erhärtete und mit dem Grundwesen unserer religiösen Prinzipien verwachsene Antipathie der großen Majorität unserer ung. Glaubensbrüder einstehen zu können glauben, wagen wir unsere unterthänigsten Vorstellungen gegen die Bildung eines solchen von jedem glaubenstreuen Israeliten mit religiöser Entrüstung gedachten Institutes anbringen zu dürfen. Noch war die große Mehrheit der ungarischen Israeliten vom Zahne der alles echt religiöse Gefühl verzehrenden Neologie verschont, noch genießen wir die unverwelkten Früchte jenes ehrwürdigen, durch die göttliche Offenbarung gepflanzten 3000 jährigen Baumes, und dieser sollte plötzlich untergraben, und wir unserer religiösen Gegenwart und Zukunft durch eine von einigen israelitischen Konferenzmitgliedern als nothwendige Wohlthat bezeichnte Anstalt, — beraubt werden, um der leider nur zu sehr mächtigen Legion der zur Fahne des Zeitgeistes geschworenen Reformation auch in unserem Vaterlande ein Hauptquartier einzuränmen. Hohe königliche Hofkanzlei! Diese hier ausgesprochenen Befürchtungen bergen keinen Haß und Widerwillen gegen Bildung, Ordnung und Regelmäßigkeit, keinen Obskurantism, wir erheben keine Einwendungen gegen einen Rabbiner, der auch ausgebreitete wissenschaftliche Kenntnisse besitzt; er muß aber auch vor allem im strengsten Sinne des Wortes Rabbiner, das heißt, ein Kenner und Vorkämpe der Lehre der Rabbinen in Wort und That sein, und leider sprechen für uns die genug traurigen Thatsachen, daß sämmtliche bisher bestandenen israelitischen Seminarien die Religion in ihren Grundfesten eher erschütterten als befestigten. So hat auch unlängst ein beim k. k. Wiener Landesgerichte in Verhandlung gekommener Preßprozeß über einen von einem hervorragendem israelitischen Seminar- Professor verfaßten Artikel Gelegenheit geboten, zn zeigen, wie diese Zeitgeistapostel bestrebt sind, die heiligsten Dogmen aller Religionen lächerlich machen zu wollen. Vergebens würde uns die täuschende Aussicht trösten, | daß der Unterricht von glaubenstreuen Rabbinen geleitet werden würde, denn wer kann für die Zukunft bürgen? Und dann, und wir wagen es mit aller Bestimmtheit zu behaupten, und dafür einzustehen, es würde sich in Ungarn kein orthodorer Rabbiner finden, der es mit seinen Grundsätzen vereinbart fände, die Schwelle eines israelitischen Seminars zu betreten. Denn es handelt sich mit der Errichtung eines solchen Institutes nicht blos um jene nur zu sehr begrünbeten Befürchtungen, um die bedrohte Zukunft unserer religiösen Prinzipien; es widerspricht auch unfern positiven rituellen Gesetzen, denn Vas heilige Gesetzstudium darf weder den Mantel einer blos materiellen Berufs und Erwerbsquelle, noch selbst den einer ehrsüchtigen moralischen Erhebung tragen, dasselbe ist vielmehr eines jener für jeden Israeliten obligatorischen Gebote, jeder Israelit soll und muß sich und seine Kinder so viel und fo weit cs in seinen Kräften steht, mit diesem Studium von Religionswegen befassen, und dem entsprechend besteht auch gegenwärtig in jeder namhaften israelitischen Gemeinde eine Rabbinerschule, d. h. eine Schule, in welcher die höheren rabbinischen Wissenschaften und Literatur gelehrt werden, wodurch wir auch bis jetzt keinen Mangel an tüchtigen frommen Rabbinen hatten, während einer solchen von den israelitischenKouferenzmitgliedern beantragten Anstalt, schon an der Stirne die Spur eines Religionsgesetzbruches tragend, die undankbare Aufgabe zu Theil wurde, zum gänzlichen Abfalle von unserer, seit Jahrtausenden trotz allen Anfeindungen und Angriffen heldenmüthig bewahrten Religion den Impuls zu geben. —Nachdem wir uns schließlich im Vertrauen dem, — der israelitischen Orthodoxie aus Grundsatz eigenthümlichen, weltbekannten uneigennützigen Anhänglichkeit an die Regierung Sr. k. k. apostolischen Majestät würdigen, — Schutze dieser hohen königlichen Stelle empfohlen, erlauben wir uns die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen: Eine hohe königliche ungarische Hofkanzlei geruhe von der durch die israelitischen Vertrauensmänner beantragten Errichtung eines israelitischen Rabbiner-Seminars Umgang zu nehmen, und daß ferner Hochdieselbe den Grundsatz aussprechen möge, es sei die durchdie Zivilisation sauktionirte Gewissensfreiheit auch auf das israelitische Unterrichtswesen auszuvehuen und daß der auch von uns mit verhälmißmäßig bedeutenden Geldbeiträgen gestiftete Schulfond seiner Zeit zu solchen Zwecken verwendet werden soll, die mit unseren religiösen . Wünschen und Ueberzeugungen nicht im Widerspruche stehen werden. Israel Messingcr. Marton Daniel. Zuda Kestenbaum. Chronologische Semerkungen über die durch Herrn A. Neubauer veröffentlichten Firkowitz'schen Abdrücke von alten hebräischen Grabinfchriften aus der Krim. Von Dr. Hochstädter, Bezirksrabbiner in Bad EmS. Dritter Artikel. Wir kommen nun zur Erklärung des Eigennamens למטרכיים, welcher sich laut Abdrucks XXXV am Schluffe der Juschrift des Grabsteines einer gewissen Esther, Tochter Schelomoö, befindet, und zu dem Hauptinhalt, daß dieselbe im Jahre 4536 nach der israelitischen Schöpfungsaera (ליציו'ה) gestorben sei, hinzufügt היא שס״ה למטרכיום ״bei den מטרכיים zählte man damals 4385, also 151 Jahre