Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 47 (23.11.1864)
- Date
- 1864-11-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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959 960 Schuldner der hiesigen Gemeinde vom Markte zurückblieben nnd ihre Zahlungen nicht leisteten, ließ der Stadtrichter zu Oedenburg den hiesigen Judenrichter pfänden oder sogar arretiren, bis derselbe die Gläubiger befriedigte. Die Gemeinde führte natürlich Klage beim Palatin, baß ein solches Verfahren gegen dessen eigene Würde und Autorität, da er allein ihre erste und höchste Instanz, anderseits muß dies die Gemeinde in Mißkredit bringen und ihren Ruin herbeiführen. Dieses Uebel wurde durch Verwendung des Palatins bald beseitigt. Es mögen nur, heißt es im betreffenden Dokument, die hies. Kaufleute trachten, durch pünktliche Zu- Haltung der Terminen ihren Kredit zu bewahren; sollte abermals ein solches unbilliges Verfahren zu ihrem Präjudiz geschehen, so wird man sie zu schützen wissen. Im Oktober 754 gelangte vom Statthaltereirath Grafen Josef Keglewits eine Aufforderung an die Eisenburger Komitatsbehörde deS Inhalts, wie Ihre kaiserliche Majestät die in gröster Unordnung vorgebrachte Beschreibung der jüdischen Gemeinden zum Behufs einer billigen Repartition der Toleranztare mißfällig ausgenommen; es ergeht daher der Befehl, daß jede Gemeinde zwei Deputirte wähle, die am 15. Dezember desselben Jahres ohne Widerrede in Preßburg zu erscheinen und beim königlichen Statthaltereirath einzutreffen haben. Im Jahre 1762 gelangten an obige Behörde folgeude königliche Jntimate herab: Jntimirung der hochlöbl. königl. Statt- Halterei betreffend die Juden in folgenden Negotien an das Eisenburger Komitat. Nachdem seine geheiligte k. k. Apostl. Majestät auf die mit nächst verstrichene 5 Jahre, durch welche die Juden des Königreiches Hungarn, die Toleranz oder Schutztare pr. 25,000 fl. alljährlich zugeben und in die königliche Kasse einzubringen sind, dieselbe Taxe auf 10 Jahre um 5000 fl. alljährlich zu vermehren gnädigst resolvirt haben, so sollen von der ganzen Summe pr. 30,000 fl. vermöge gerechter Vertheilung unter allen Juden des Landes, die in dem Eisenburger Komitat wohnhaften durch 10 Jahre alljährlich 1860 fl. zu bezahlen haben, welche gnädig ertheilte Resolution allsogleich Kund zu machen ist, daß die in diesem Komitat wohnhaften Juden das auf sie geschlagene Quantum durch die Rabbiner und Juristen vertheilen lassen sollen, als denselben das Vermögen und die innern Zustände ihrer Gemeinden am besten bekannt sind und sie es wohl wissen werden, wie sie bei dieser Vertheilung nach gebührender Gleichmäßigkeit vorzugehen haben und dabei die Reichen nicht ausnehmen oder verschonen, die Armen und Belästigten nicht mehr bedrücken dürfen; innerhalb 6 Wochen hat diese Repartition zu geschehen und muß an die Statthalterei eingeschickt werden. Daß aber benannte Toleranztare für die Folge desto gewisser nnd sicherer eingehe, haben Se. kaiserl. Majestät allergnädigst resolvirt, daß dieselbe von Quartal zu Quartal und nicht in zwei monatlichen Terminen wie bisher eingefordert werde. Anbei soll auf die Kassiere der erwähnten Toleranztare ein obachtsames Auge gehalten werden, vermöge am 6. Februar 1755 gemachter Anordnung, ferner, daß kein irgend einer Gemeinde schon einverleibter Jude diese Aufgabe und bei einer andern sich einschreiben lasse, es sei denn er habe für alle 10, Jahre sein Obliegen in der ersten Gemeinde abgeführt. Auch haben die Juden klagend vorgestellt, daß sie in der Ausübung von Handwerken gehindert und in der Handelschaft gestört werden, daß es nur recht und billig, ihnen, die so viele Lasten und Stenern zu tragen haben, auch die Mittel zu ihrer Erhaltung nicht zu entziehen. ES wird daher dem Komitate der königliche Befehl kund gegeben, daß die in demselben inkorporirten Juden in dem ihnen erlaubten Handel, besonders aber auf Jahrmärkten keineswegs gehindert, oder bei der Ausübung von Handwerken in den privilegirten mit Zünften ohne dies nicht versehenen Oertern gestört werden sollen. Es soll daher auf die Inden als auf ein Steuer tragendes Volk künftig hin gesehen werden. Preßburg 17. April 1760. Graf Josef Keglewits. Jntimat der hochlöbl. k. k. Statthalterei zu Preßburg an das Eisenburger Komitat. , Es wird hiemit der gnädigst ertheilte königliche Befehl zu wissen gemacht, daß sich von nun an kein Christ unterfange, der Hebräer oder anderer Ungläubiger Kinder wider der Eltern Willen unter schwerer geistlicher als anderer Strafe zu taufen, 21. Juni 1762. Wir wollen noch hier eines Erlasses des Palatins vom Jahre 763 erwähnen, der einen wahren Gegensatz zu den in andern Ländern so üblich gewesenen Judenausschaffungen liefert. Es wird im Eingänge von Seite des Grundherrn Klage geführt, daß viele hierher zuständige Juden sich anderswo zu etablireu suchen und ihre Beiträge zur Gemeinde nicht einliefern; ״daher, heißt es in diesem Aktenstücke, weiter, wird allen unfern zur Rechnitzer Judengemeinde gehörtgen Schutzjuden hiemit auferlegt und streng befohlen, sich vor Ende des laufenden Jahres 1763, so gewiß und ohne jede Ausnahme mit ihren Familien und Habschaften anhero nach Rechnitz, wohin sie gehörig und unterthänig sind, zurückzuziehen, allda sich wohnhaft niederzulassen, von da ihre Handelschaft wie in vorigen Zeiten zu betreiben, unter sich ruhig zu leben, ehrlichen Handel und Wandel zu führen, ihre seit einigen Jahren angewachsenen Restanzen abzustatten, denn nur ihnen werden wir in der Folge unfern Schutz angedeihen lassen. Im Jahre 1765 verschied der Palatin unter Trauer des ganzen Landes , besonders aber seiner hies., sowohl christl. als jüd. Unterthanen; diese Würde wurde nach ihm nicht mehr durch einen ungarischen Magnaten, sondern durch einen Erzherzog, anfangs als Statthalter, später als. Palatin wieder ersetzt. In dem Besitz seiner hiesigen Güter folgte dem Palatin sein Sohn, Graf Joseph, Erzbischof von Kalocsa, später Kardinal und . endlich Fürst-Primas von Ungarn, der 34 Jahre, bis 1799, regierte. Um diese Zeit (750—770) gab es außer Rechnitz und Eisenstadt rabbinische Autoritäten in Ungarn bloß iu Preßburg und zwar R. Akiba Großvater des Posner Rabbiners gleichen Namens; geb.: 723,*) gest. 760, er war Schwiegersohn von Samuel Sabel Leidersdorf, ihm folgte N. Jsack Halevi, der ebenfalls nur kurze Zeit dieses Rabbinat verwaltete, endlich R. Melr Barbi (762—789.) Außer den gewöhnlichen Steuern, die die hiesigen Iuden jährlich an die Herrschaft zu leisten hatten, und die, wie wir weiter sehen werden, im Laufe der Zeit ziemlich ange- *) Die Angabe Fnrst'S (Bibliotbeca Judaica I. S. 224) daß er 1741 geb. ist irrthümlich, da er m seinem 20.?Jahre mit R. Melr Eisenstadt, der 744 starb, einen gelehrten Briefwechsel führte. (S. Mischnath der. Ekiba.)