Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 47 (23.11.1864)
- Date
- 1864-11-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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963 954 Vaters spricht, interpretirt der Talmud Jebamot 24, s, diesen biblischen Satz dahin» daß der Lewir seinen Bruder erbe, und gibt nachdrücklich an, daß, obwol es in der ganzen Thora als Regel gilt אין 2^רא יוצא מירי סשוטו» doch hier von dem einfachen Wortlame Umgang genommen wird. S. 35. ״Ein zur Kerkerstraf« verurtheilter Verbrecher kann nach dem Talmnd keine giltige Ehe eingehen." In der Mischna Erachim 1, 3 wird dem Deliquenten ein vollkommener freier Wille zugesprochen. Wenn nun der zum Richtplatze Hingeführte heilige Gelöbnisse oblegen, sonach über sein Vermögen selbstständig verfügen kann, und das talmudische Recht hierin von dem Civil-Strafgesetzbuch abweicht, nach welch letzterem der zum Tode Verurtheilte vom Tage des ihm angekündigten Unheils keine giltige Erklärung seines letzten Willens machen kann (s. Ellinger S. 42), so ist es nach dem analog, daß nach dem talmndischen Eherechte ein von einem verurtheilten Verbrecher abge« fchloffenes Ebebündniß giltig sei. Die Anficht des Vers,, daß ein im Kerker mit Einwillignng beider Parteien in Gegenwart zweier giltiger Zeugen abgeschlossenes Ehebündniß ungiltig sei, ist ganz neu und entbehrt jeder Begründung. S. 49. ״Uebrigens statuirt auch Bet. Schm. 49, 3, daß diese Funktion (Trauung) nur ein Rabbiner vornehmen dürfe." Hier hat der Rabbiner den Doktor irre geleitet. An derselben Stelle statuirt Bet. Schm., sich auf Ture sahaw beziehend, daß die Funktion der Trauung auch einem nicht mit der Rabbinerwürde Bekleideten übertragen werden könne, indem hier nicht, sowie bei einer Ehescheidung, besondere Spezialitäten zu berücksichtigen find. In der Beilage 1 läßt der Vers, den Bräutigam die Kethuba milfertigen 11?welches aber durchaus nicht gebräuchlich ist. Das Anfinnen der Hohen k. k. Finanzbehörde, die Kethuba mit. Stempel zu versehen, habe ich in einer von mir abgeforderten Aeußerung unter anderen auch damit entkräftet, daß das Kethuba-Dokument weder vom Bräutigam, noch von der Braut gefertigt wird. Der im Dienste der Wissenschaft stehende geehrte Verfasser hat übrigens auch in diesem, Werke sein gründliches Forschen und seine Gewandtheit auf. dem Gebiete des Talmuds und die. einschlägigen Doktrinen an den Tag gelegt. Besonders scharfsinnig und sich der Wahrheit annähernd ist S. 83, an welcher die Sanftmuth Hillels mit dessen strengen Handhabe bei der Ehescheidung ausgesöhnt wird. und kann das Werk sowol nach seiner Tendenz, als auch nach seiner Gintheilung und faßlir chen Darstellungsweise als ein Buch der Belehrung und Erfahrung empfohlen werden. Im ״B. CH." d. I. Nr. 26 S. 531 Anm. 2 bemerkte der gelehrte Dukes, daß das Verbum חבר mit der Bedeutung ״verbinden" nicht gefunden wird, und daß Fürst darauf keine Rücksicht genommen hat. Fürst konnte keine Rücksicht darauf nehmen, weil sich raäix חבר Genesis 14, 3 wirklich als Verbum vorfindet. ״Für die unglückliche Familie des verstorbenen Lehrers Fischer in KapoSvär spendeten: Herr Ignaz Deutsch, Gemeindepräses in Arad . ... 10 fl. — kr. ״ Sigmund Kohn, Reallehrer in Arad .... . 2 ״ —״ ״ I. W. Schütz, Reallehrcr in Arad . ... . 2'״— v ״ Leopold Grünwäld, Hauptschullehrer in Arad . . 2 ״ — ״ ״ Wilhelm Ottenberg. Hauptschullehrer in Arad . . 2 ״ — ״ ״ Albert Seidner, Hauptschullehrer in Arad . . . 2 — f, ״ Hermann Neumann, Hauptschullehrer in Arad . . 2 ״ — ״ ״ Leopold Rosenberg, Gemeindenoiär in Arad . . . 1 ״ — ״ ״ Steinitz, Hauptschullehrer in Szegcdin . . . .. 1 ״ — ״ ״ Goldschmied. Hauptschullehrer in Veßprim . . .1 ״ — ״ Herzt, Hauplschnllehrer in Veßprim . . . . . . 1 ,, — ״ ״ Hofmänn) Hauptschullehrer in Peßprim ... . 1 ״ ״ Tandler, Hauptschullehrer in Veßprim . . . 2 ״ — ״ ״ Rabbiner Hochmuth in Veßprim >. . . . . . 2 ״ — ,, Inserate. Zue Beruhigung aller p. t. Herren Abonnenten meiner Pentateuch - Ausgabe mit punktirtem Raschi-Terte und Uebersetzung diene hiermit die Versicherung, daß das vielseitig mit: allgemeinem Beifalle ausgenommen« Bibelwerk in der königl. UniverfitätS-Buchdruckerei sich befindet, deren Druck rasch vor sich geht, und aus der BerlagShandlnng des Herrn M. E. LöWY'S Sohn, Buchhändler in Pest, der die Vollendung dieses Druckwerkes mit mir gemeinschaftlich übernommen, in möglichst kurzer Zeit Jedem ins Haus versendet werden wird. Neu-Pest, 15. November 1864. (Marcheschvan 5624.) Julius DeMuer, . י " Rabbiner zu Neu-Pest. Allerneueste 8 Millionen 65I)85Ü Mark) j in welcher nur Gewinne gezogen werden. A OMntirL von äer StnaLsreZierung. / )Ein ganzes Origiual-StaatS-LoS kostet 7 fl. österr. Pap! Guld. $ Gin halbes 3 ״ ״ . ״'/, fl. ״ ״ ־•׳. . Zwei Viertel- 3 ״ ״ ״ '/, fl. Vier Achtel, 3 ״ ״: ״'/, fl. ״. ■ .. 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Tägliche Gebete der Israeliten für das ganze Jahr׳ mit einer gediegenen deutschen Uebersetzung von Dr. Max Letteris. Zusammen . 32 fl. 50 kr Nebst einem Anha»ge von der Bedeutung der Feste und' dem . gottesdienstlichen Gebrauch'und Herkommen. Berichtigung. S. 873 Zeile 17 ist statt fast häufig zu lesen sonst häufig. Preis nett gebunden 1 fl. österr Währung. Auch-sind daselbst feine Bände-iir Seide und Sammt, wie auch mit echtem. Silber beschlagen, stets vörräthig. > (1—3) Szegedin, Selbstverlag der nrdaktion. Leipzig, .; . Söinniisstons.Vtrlag von Franz Wagner. Druck von Sigmund Bürger in Gzegedin. Hierzu ein halber Bogen Beilage. »