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Ben Chananja · 1864-11-16 · 46 (16.11.1864) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
46 (16.11.1864)
Date
1864-11-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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935 936 ein strenger, aber auch gerechter Herr, begünstigte sie, so weit eö nach den damaligen Umständen anging. Dazu kam noch ein besonderes Ereigniß, das geeignet war, seine Gunst gegen die jüd. Einwohner zu erhöhen, er hatte nämlich einem hiesigen Israeliten, Namens Elias Meierlöb oder Rechnitzer, die zeitige Unterdrückung eines Bauernanfstandes zu verdanken gehabt. Folgende Erzählung wurde mir von mehreren hiesigen Einwohnern, darunter auch von einem Neffen des besagten EliaS, Herrn Arnold Rechnitzer, als wahrheitsgetreu mitgetheilt. Die bäuerlichen Jnsaßen der ganzen Umgegend stifteten eine geheime Verschwörung und wollten sich von den vielen, sie erdrückenden Lasten befreien; sie versammelten sich in aller Stille hierorts und gedachten mit ihrem Anliegen vor den Grafen zu erscheinen und bei der voraussichtlichen Weigerung das Schloß zu erstürmen. Besagter Elias hat jedoch in verschiedenen WirthShäusern Kunde davon erhalten, er säumte nicht zeitlich Morgens mit einem Pack Maaren unter den Armen beim Schlosse zu erscheinen und bat nm Einlaß. Die Bauern, die bereits das Schloß umschwärmten, hielten ihn für einen gewöhnlichen Hausirer und ließen ihn gewähren. Im Schloße eingetreten, ermahnte EliaS das Thor zu verrammeln und ihn augenblicklich beim Palatin, der noch im Bette lag, zu melden. Der Graf wurde geweckt und ihm die schreckliche Kunde mitgetheilt. Er sendete hierauf durch ein geheimes Hinterpförtchen einen reitenden Boten nach' Steinamanger und erbat sich eiligst militärische Hilfe. Unterdessen verlangten auch die Verschwörer Einlaß, der Graf schickte seinen Sekretär auf die Altane und/ ließ einstweilen parlamentiren. Bald daraus langte auch militärischer Beistands an und die Aufwiefller...wurdw ,^ll-?clMr/''konÄe^t'ch^nichtgenau erfahren, jedenfalls scheint dies zu Anfang der zweiten Halste des 18. Jahrhunderts, wo Graf Ludwig Batthyany bereits Palatin geworden, geschehen zu sein. Den ersten Akt der Milde bekundete, der neue Herrscher in der Ertheilung eines Rechtes Betreff des Schnürhandels. Die Knöpfmacher besaßen ein altes Privilegium, daß Schnürarbeit in keiner Handlung verkauft, noch damit hausirt werden darf. Im Jahre 717 erlaubte jedoch die Gräsin Eleonora verarmten Witwen Schnüre zu verfertigen und damit frei handeln zu können, mit welchem Nahrungszweig viele jüdische Frauen sich erhielten. Nach ihrem Ableben aber glaubte die Zunft diese Gelegenheit zu ergreifen und kam bittlich beim Grafen ein, sie bei ihrem alten Rechte zu erhalten. Der Graf, in Unkeuntniß jener von seiner Mutter getroffenen Modifizirung zu Gunsten armer Witwen, ließ sich ein Edikt des Verbotes entlocken. Im Jahre 742 suchte die Gemeinde den Erlaß der Gräfin hervor und wurde dieser nützliche Handelszweig auch von Seite ihres Sohnes zum Vortheise der Armen bestätigt. Der zweite vom Grafen Ludwig ertheilte Akt betraf die Sicherstellung der Gemeinde für die Zukunft, nämlich die Bestätigung der von seinen Vorfahren und namentlich von seiner Mutter der hiesigen Gemeinde verbrieften Privilegien und Rechte. Dieses Aktenstück lautet: Nachdem unsere Rechnitzer Judengemeinde uns ganz unterthänig angegangen und um die Konfirmation der von unseren Vorfahren, insonderheit aber unserer Iran Mutter, der ganzen Rechnitzer Judenschaft ertheilten Schutzbriefe und darin enthaltenen Privilegien inständigst gebeten: als haben wir in der Zuversicht, daß sie sich auch fernerhin jederzeit als getreue Unterthanen uns zeigen und aufführen und durch ihren redlichen Handel und Wandel unseres Schutzes und unserer Gnade auch weiter würdig machen werden, ihnen auch in allen billigen Sachen unfern Schntz nicht entziehen wollen, sondern konfirmiren hiermit sowohl den unterm 5. März 727 von unserer Frau Mutter seligen Andenkens Eleonora Gräfin v. Battyany geboren Strattman der ganzen Judengemeinde ertheilten Schutzbrief, als auch den am 12. Juni 733 in einigen Punkten resolvirten und in einem besonder» Instrumente gefertigten Zusatz in allen Punkten und Klauseln, den einzigen Bierschank davon ausgenommen, so wie uns auch ferneres vollkommen zu unserer freien Dis- Position reserviren und gebieten demnach und befehlen allen unfern Beamten, unsere Rechnitzer Judenschaft nach dem Inhalt sothanes Schutzbriefes und darauf erfolgten Zusatzes in Allem und jedem zu halten und wo es nöthig ist, zu schützen und zu schirmen, auch keineswegs szuzulaffen, daß sowohl ihrerseits als durch Andere Dawider gehandelt werde, sondern in Allem darnach gehandelt werde; reserviren unS dabei wie gewöhnlich solchen Schutzbrief nach Beschaffenheit der Umstände zu vermehren, zu vermindern und zu unserer gesammten Judenschaft größten Sicherheit bestermaßen einznrichten. So gegeben Rechnitz 23. Jänner 747 Ludwig Graf v. Batthyany." Ein Hauptübel in den Verhältnissen der hiesigen Gemeinde bestand darin, daß sie viele auswärtkge Mitglieder hatte, die ihre Steuern hierher zahlen sollten, aber theils saumselig in der Einzahlung sich zeigten , oder gar jeder Zahlung sich zu entziehen suchten, die Gemeinde hingegen für alle in ihrem Verbände aufgenommenen Mitalieder^snf t]י{* *,•M'- ftiffrf■ —Auf eine im « gemachte Vorstellung in dieser Beziehung ergieng auch ein strenger Befehl, die Renitenten überall anzuhalten, ihnen einen Termin zur Abstattung ihrer Schulden zu setzen und bei nicht Zuhaltung dieses Termines sie zu arretiren und nicht eher frei zu lassen, bis sie alle ihre Leistungen abgeftattet. Das Alles half nichts oder wenigstens nicht für die Dauer. Zwei Jahre später kam die Gemeinde wieder klagend ein, solche Mitglieder aus dem hiesigen Gemeindeverbände streichen zu können. Der Bescheid lautet: für das laufende Jahr hat die Gemeinde jedenfalls Alles zu berich- Ligen, in der Folge aber werden solche Parteien, die im Rückstände sind, von hiesiger Zuständigkeit ausgeschlossen bleiben, wie auch ihnen jeder Handel im herrschaftlichen Bereiche verboten werden. In Folge dieses Erlasses scheinen auch -viele auswärtige Mitglieder, wie zu Großkanischa, Egerßeg und Güßing als selbstständige Gemeinden sich konstituirt zu Haben. Graf Ludwig bekundete auf mannigfache Weise seine väterliche Fürsorge für seine jüdischen Unterthanen und er-war ungeachtet seiner hohen Stellung, die ihn auf den Vordergrund der politischen Verhältnisse stellte, dennoch unermüdlich bestrebt, die Lage der hiesigen Gemeinde zu verbessern und Ordnung in ihrer Mitte zu schaffen. Davon geben fast alle seine Edikte, die sich in großer Anzahl erhalten und wovon wir einen Theil im Auszug hier mittheilen, den untrüglichen Beweis. Aus dem Jahre 748 sind folgende drei Dokumente zu beachten: In Betreff des LandeSportionen gab eS nach altem Gebrauche eine zweifache Einrichtung, Robothäuser, die diese Steuer zu leisten hatten, und Freihäuser, nämlich solche, die ursprünglich die Herrschaft bauen ließ und dann an Privatleute verkaufte. Run wollte der hiesige Markt die jüdischen Häuser ohne

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